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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wir möchten den alten Bootssteg meines Vaters aus gesundheitlichen Gründen im Emsland mit Nutzungsrecht verkaufen. Vielleicht kann mir jemand sagen was so ein Nutzungsrecht alleine schon wert ist. Es werden dort vom WSV.de keine neuen mehr vergeben. Es gibt ein paar Interessenten die mir allerdings nur ein paar Euro angeboten haben. Ich hoffe das ich hier auf ein paar ehrliche Leute treffe, die mir weiterhelfen können. 🙏🏼
Geändert von Fronmobil (26.01.2024 um 18:27 Uhr) |
#2
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Ist Strom vorhanden?
Ist Trinkwasser vorhanden? Kann man mit dem PKW bis zum Liegeplatz vorfahren? Ist der Liegeplatz hochwassersicher? Erstreckt sich die Nutzungsgenehmigung auf ganzjährige Nutzung? Ist die Genehmigung zukunftssicher? Abhängig von der Anzahl "ja" auf diese Fragen sehe ich den Wert des Bootsstegs im Bereich von 2- 10 x der üblichen jährlichen Liegeplatzkosten in diesem Bereich.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#3
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Moin Silli2805 und willkommen im boote-forum.de mit deinem ersten Beitrag!
Schön, dass du da bist. Schau dich erst mal im Forum um, bring dich mit Beiträgen in passende Themen ein und bei deiner Frage wird dir von vielen gerne geholfen. Ich habe mir erlaubt deine Überschrift zu ändern, da hier kein Flohmarkt ist und du ja nicht hier im Forum verkaufen willst, sondern nur eine Einschätzung zum Wert haben willst. ![]() Wenn du Lust hast und Interesse an unserer Gemeinschaft im boote-forum.de, kannst du dich hier auch vorstellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=52595 Klaus, Moderator
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#4
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das kann man aus der ferne nicht schätzen. es ist ein. ideeller wert, den du verkaufen willst.
den zu bemessen ist eine individuelle Sache, zu der viele angaben und Daten erforderlich sind. und letztlich wirst du den Steg selber auch nicht für 1€ verkaufen wollen. und das zuständige WSA hat auch noch ein Wort mitzureden, denn es muss ein neuer Pachtvertrag mit dem Käufer gemacht werden. ob das sicher ist ist, ist ungewiss. also das kann man so nicht beurteilen. |
#5
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Das hängt halt stark von der gegend ab. Hier sind es für einen 6,5x2,5m bootsplatz 80€ aufwärts pro monat. Jeh näher es in die stadt/richtung berlin geht desto mehr wird das.
Irgendwo im nirgendwo können es auch nur 200€/saison(o-o) sein.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#6
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Vielleicht warten wir mal, bis der TE sich wieder mit weiteren Details meldet?
So fehlen z.B auch noch die max. Abmessungen des LP. Sonst hält der Spekulationszug bald nach Berlin auch noch an den Haltestellen Ostsee, Bodensee, NL, Kroatien... ![]() ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#7
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Moin
Der wesentlichste Faktor bei so einer Angelegenheit ist der Rechtsstatus der Steganlage. Diese lässt sich u.U. nicht weiterverkaufen. Aus dem Hinweis auf die WSV schließe ich mal, dass sich die Anlage an einer Bundeswasserstraße befindet. Die Genehmigungen des zuständigen WSA sind i.d.R. unbefristet, aber an örtliche Voraussetzungen gebunden. Neben der schifffahrtspolizeilichen Genehmigung des WSA bedarf es einer Wasserrechtlichen Genehmigung einer unteren Genehmigungsbehörde. Jetzt muss Du dich sachkundig machen, wer das im Fall eurer Steganlage ist. Wie jetzt speziell diese Genehmigung ist oder ob sie dort auf Grund besonderer Gegebenheiten überhaupt erforderlich ist, musst Du prüfen. Geh mal davon aus, dass eine erforderlich ist. Jetzt kann ich Dir nur noch mitteilen, wie das in Berlin an Bundeswasserstraßen aussieht. Die schifffahrtspolizeiliche Genehmigung ist unbefristet, wie oben beschrieben. Für die wasserrechtliche Genehmigung ist (noch) das jeweilige Bezirksamt zuständig. Diese Genehmigungen werden in der Regel nie unbefristet oder ohne Auflagen erteilt. Wechselt die Steganlage den Besitzer, muss er eine erneute Genehmigung einholen. Ansonsten ist der bisherige Besitzer zum Rückbau verpflichtet. Da Steganlagen fast immer aus privaten/gewerblichen/Vereins- Mitteln errichtet wurden, klingt das hart, ist aber so. Zumindest in Berlin gibt es Bestrebungen, das zu vereinheitlichen, da die Bezirksämter unterschiedlich entschieden haben. Ich habe an mehreren Genehmigungsverfahren mitgearbeitet, bzw sie selbst durchgeführt. Mir ist kein Fall bekannt, wo eine Steganlage ohne an ein Grundstück gebunden zu sein privat verkauft wurde. Es gibt Vereine, die kein eigenes Grundstück sondern nur eine Steganlage haben und Anlagen der gewerblichen Schifffahrt. Da gelten aber auch die Regeln der Rückbaupflicht bei Auflösung der Institution.
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Gruß und gute Fahrt Tot bist du erst, wenn keiner mehr über dich spricht (B.Brecht) Hommage an K.F. Kapitaenwalli
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#8
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Hi
Zu #1: Als erstes würde ich den Genehmigungs-Status der Steganlage mit dem WSV abklären wollen. Hier geht es evtl. auch um Grundstücksrechte. Kommst Du da nicht weiter, frag das zuständige WSA an. Ein Forum kann Dir da nicht konkret Auskunft geben. Zumal deine Angaben sehr dürftig sind. Grüße aus OWL |
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