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  #1  
Alt 10.09.2024, 22:09
TheAustrian TheAustrian ist offline
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Standard Österreichisches Boot in Deutschland

Hallo Leute,

sorry dass ich da gleich mal mit einer Frage ankomme, aber irgendwie komme ich da nicht weiter und bin auf das Communitiy-Wissen angewiesen.

Folgender Sachverhalt: Ich habe ein Boot, das Boot ist in Österreich registriert (Seebrief), ich bin österreichischer Staatsangehöriger und lebe auch ausschließlich in Österreich, was passiert wenn ich in deutschen Hoheitsgewässern (See) mein Boot in Betrieb nehme?

Ich habe KEINEN deutschen SBF See, auch keinen österreichischen (das sind ohnehin nur Verbandsscheine und keine amtlichen), in Österreich gibt es für die See keine Scheinpflicht (was mangels Meer auch kein so großes Wunder ist) was ich habe ist ein kroatischer Boatskipper B und einen SRC Funkschein vom RYA.

Reicht das um legal unterwegs zu sein? Das Boot soll NICHT dauerhaft in DE bleiben, ich will nur weg aus der Adria und irgendwo in der Ostsee bleiben (Polen?), aber gelegentlich komme ich sicher gelegentlich in deutsche Gewässer.
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  #2  
Alt 11.09.2024, 06:34
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Standard

..in Österreich gibt es sehr wohl eine Scheinpflicht, den SBF 1,2,3 oder 4.
Deine Ausnahme ist der Kroatien- Führerschein, der nur dort gilt und sonst (fast) nirgends anerkannt wird.....auch nicht in Deutschland als Österreicher. Du benötigst im Ausland den in deinem Land vorgeschriebenen Schein
__________________
liebe Grüße
Raimund
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  #3  
Alt 11.09.2024, 07:48
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Zitat:
Zitat von Raili Beitrag anzeigen
..in Österreich gibt es sehr wohl eine Scheinpflicht, den SBF 1,2,3 oder 4.
Deine Ausnahme ist der Kroatien- Führerschein, der nur dort gilt und sonst (fast) nirgends anerkannt wird.....auch nicht in Deutschland als Österreicher. Du benötigst im Ausland den in deinem Land vorgeschriebenen Schein
Echt, in Österreich gibt es eine "Scheinpflicht"? Die von dir genannten "Scheine" sind reine Verbandsscheine und damit so verpflichtend wie in DE SKS etc., nämlich nice to have aber keinesfalls Pflichtscheine. Lies zB hier nach

Zitat:
Was wird für Urlaube am Meer, beispielsweise in Kroatien benötigt?

Es gibt für Österreicher mangels einer Küste keine Verpflichtung zum Erwerb eines Führerscheines für den Meeresbereich. Viele Vercharterer, Versicherungen und ausländische Behörden in Kroatien und Deutschland verlangen oftmals trotzdem den Nachweis einer Befähigung für die Küstenfahrt.

Küstenbefähigungsausweise werden von anerkannten Prüfungsorganisationen (z.B. ÖSV, MSVÖ, VKSÖ) für verschiedene Bereiche je nach Seemeilenabstand von der Küste ausgestellt. Auf Grundlage dieser Befähigungsausweise erfolgt auf Antragstellung die Ausstellung eines von der Republik Österreich amtlich anerkannten Internationalen Zertifikates für die Führung von Yachten auf See.
https://www.nautik-funk-berlin.de/ku...sterreich.html

Der Flaggenstaat = Österreich verlangt nichts, die andere Frage ist was der Anrainerstaat von dieser Regelung hält (Kroatien nichts, da muss zumindest ein CRO Schein her) Und genau deswegen habe ich die Frage gestellt.

Aber egal, das "Schwarmwissen" hält sich offensichtlich ohnehin in Grenzen, daher habe ich eine Anfrage an eine deutsche Behörde gestellt.

BTW: Wo ein kroatischer Schein gilt oder nicht war nicht Gegenstand meiner Frage.

Edit: Soeben bei einem Blick in Profil des Antwortgebers festgestellt, dass du Österreicher bist, nice, du kennst anscheinend nicht einmal die rechtliche Lage in AT bzw. für AT Boote, gibst aber Belehrungen ab, muss man nicht verstehen.

Geändert von TheAustrian (11.09.2024 um 07:58 Uhr)
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  #4  
Alt 11.09.2024, 07:58
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Dein Ernst jetzt ?

Du forderst 'Schwarmwissen' zwischen 23:00 Uhr nachts und 09:00 Uhr morgens und bist beleidigt, wenn sich ein Frühaufsteher die Mühe macht, auf Deinen Post einzugehen ?

Das ist daneben, sorry ...

Ohne freundliche Grüße
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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Alt 11.09.2024, 08:01
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Zitat:
Zitat von TheAustrian Beitrag anzeigen
Echt, in Österreich gibt es eine "Scheinpflicht"? Die von dir genannten "Scheine" sind reine Verbandsscheine und damit so verpflichtend wie in DE SKS etc., nämlich nice to have aber keinesfalls Pflichtscheine. Lies zB hier nach



https://www.nautik-funk-berlin.de/ku...sterreich.html

Der Flaggenstaat = Österreich verlangt nichts, die andere Frage ist was der Anrainerstaat von dieser Regelung hält (Kroatien nichts, da muss zumindest ein CRO Schein her) Und genau deswegen habe ich die Frage gestellt.

Aber egal, das "Schwarmwissen" hält sich offensichtlich ohnehin in Grenzen, daher habe ich eine Anfrage an eine deutsche Behörde gestellt.

BTW: Wo ein kroatischer Schein gilt oder nicht war nicht Gegenstand meiner Frage.

Edit: Soeben bei einem Blick in Profil des Antwortgebers festgestellt, dass du Österreicher bist, nice, du kennst anscheinend nicht einmal die rechtliche Lage in AT bzw. für AT Boote, gibst aber Belehrungen ab, muss man nicht verstehen.
was bist du den für einer

kommst hier rein und pöbelst gleich rum ..nicht mal richtig vorgestellt hast du dich..
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #6  
Alt 11.09.2024, 08:02
TheAustrian TheAustrian ist offline
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Zitat:
Zitat von thomas020370 Beitrag anzeigen
Dein Ernst jetzt ?

Du forderst 'Schwarmwissen' zwischen 23:00 Uhr nachts und 09:00 Uhr morgens und bist beleidigt, wenn sich ein Frühaufsteher die Mühe macht, auf Deinen Post einzugehen ?

Das ist daneben, sorry ...

Ohne freundliche Grüße
Thomas
Ich "fordere" gar nichts, ich bin nur verwundert dass jemand mit sehr großer Selbstverständlichkeit Falschauskünfte erteilt.

Zitat:
Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu Befähigungsausweisen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt, sind jedenfalls die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. Neben den von diesen ausgestellten Befähigungsausweisen werden in der Regel die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten ebenfalls anerkannt; Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt.
Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr...sfuehrung.html

Das ist die Webseite des zuständigen Ministeriums in AT, und wenn mir dann ein Österreicher irgendwelche "Gschichtln" erzählen will bin ich verwundert.
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  #7  
Alt 11.09.2024, 08:02
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https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr...sfuehrung.html

https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr...hifffahrt.html
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Gruß Mirko
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  #8  
Alt 11.09.2024, 08:04
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Du verlinkst die rechtliche Lage BINNEN, meine Anfrage bezieht sich aber auf SEE.
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  #9  
Alt 11.09.2024, 08:23
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Zitat:
Zitat von TheAustrian Beitrag anzeigen
Echt, in Österreich gibt es eine "Scheinpflicht"? Die von dir genannten "Scheine" sind reine Verbandsscheine und damit so verpflichtend wie in DE SKS etc., nämlich nice to have aber keinesfalls Pflichtscheine. Lies zB hier nach



https://www.nautik-funk-berlin.de/kuestenbefaehigung-oesterreich.html

Der Flaggenstaat = Österreich verlangt nichts, die andere Frage ist was der Anrainerstaat von dieser Regelung hält (Kroatien nichts, da muss zumindest ein CRO Schein her) Und genau deswegen habe ich die Frage gestellt.

Aber egal, das "Schwarmwissen" hält sich offensichtlich ohnehin in Grenzen, daher habe ich eine Anfrage an eine deutsche Behörde gestellt.

BTW: Wo ein kroatischer Schein gilt oder nicht war nicht Gegenstand meiner Frage.

Edit: Soeben bei einem Blick in Profil des Antwortgebers festgestellt, dass du Österreicher bist, nice, du kennst anscheinend nicht einmal die rechtliche Lage in AT bzw. für AT Boote, gibst aber Belehrungen ab, muss man nicht verstehen.
Hallo!

Wenn du dein Sportboot in D zur See fahren willst, dann gilt der österreichische Seebrief für das Boot und du brauchst mindestens den Sportboot-Führerschein für den Fahrtenbereich 1, als internationales Patent von der via-donau ausgestellt.

Österreich als Flaggenstaat verlangt zwar für das Meer keinen Schein weil Ö das ja ohnehin nicht durchsetzen kann, aber Ö bietet quasi das Regelwerk um
einen international anerkannten Sportboot-Schein zu erlangen.

Richten musst du dich vor Ort trotzdem nach den deutschen Regeln und dich über diese vorab informieren soweit es eben nationale Besonderheiten zu beachten gilt.

Schwarmwissen gibt es hier übrigens genug.
__________________
LG, Roland

- Wenn man eine Null in Klammern setzt, ändert sich nicht ihr Wert -

Geändert von Desertbyte (11.09.2024 um 08:29 Uhr)
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  #10  
Alt 11.09.2024, 09:05
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Zitat:
Zitat von TheAustrian Beitrag anzeigen
Du verlinkst die rechtliche Lage BINNEN, meine Anfrage bezieht sich aber auf SEE.
Der zweite Link bezieht sich ja auf SEE.
Ich denke nicht, dass es eine Forums-Regel gibt, die besagt, dass in einem Thread ausschließlich genau die Ursprungsfrage beantwortet werden muss und nichts anderes.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #11  
Alt 11.09.2024, 09:09
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ansonsten:

Zitat:
Zitat von SpFV
SpFV §5
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
....
3. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,
...
Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 3 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 S. 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.
Meines Wissens hat Österreich die Resolution Nr. 40 auch unterzeichnet.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #12  
Alt 11.09.2024, 09:15
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
ansonsten:



Meines Wissens hat Österreich die Resolution Nr. 40 auch unterzeichnet.
Ja - so ist es.

https://unece.org/international-cert...raft-res-no-40
__________________
LG, Roland

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  #13  
Alt 11.09.2024, 10:41
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Evtl. ist in Wien ja gerade das Internet kaputt.
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Gruß Mirko
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  #14  
Alt 11.09.2024, 11:42
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
ansonsten:



Meines Wissens hat Österreich die Resolution Nr. 40 auch unterzeichnet.
und das ist der entscheidende Hinweis für den OP: da Österreich selbst keinerlei Befähigungsnachweise verlangt bräuchte er für einen Besuch in deutschen See-Gewässern eigentlich auch keine Fahrerlaubnis. Aber: da Österreich die UNECE Resolution Nr. 40 anwendet gilt das dann leider doch nicht und er benötigt ein ICC (da es eben gerade keine amtlich vorgeschriebene österreichische Befähigung gibt).
Im Übrigen finde ich die Begründung, warum Österreich selbst keine Fahrerlaubnis verlangt durchaus etwas lustig - warum soll denn nur aufgrund der Tatsache, daß ein Land über keine eigene Küste verfügt dann auf allen unter der Flagge dieses Landes fahrenden Schiffen keine Fahrerlaubnis benötigt werden? Das genaue Gegenteil findet sich z.B. in der Schweiz - bei gleicher Ausgangslage gilt dort eine der strengsten und aufwendigsten Fahrerlaubnisregelungen in ganz Europa...

lg, justme
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  #15  
Alt 11.09.2024, 11:45
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Nein Internet funktioniert in Wien

In diesem Internet steht auch, dass die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten einzuhalten sind, also es in einem anderen Land völlig egal ist ob Österreich einen Schein vorschreibt oder nicht .

Fb1-4 (als IC am besten) werden weltweit anerkannt, anders kannst du als Österreicher die Befähigung halt nicht nachweisen, ohne Schein ist jedenfalls nicht legal - ausser auf hoher See in internationalen Gewässern (in die du ja irgendwie kommen musst)
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LG aus Wien

Christoph
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  #16  
Alt 11.09.2024, 11:50
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
Nein Internet funktioniert in Wien

In diesem Internet steht auch, dass die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten einzuhalten sind, also es in einem anderen Land völlig egal ist ob Österreich einen Schein vorschreibt oder nicht .
nur daß in Deutschland (und danach hatte der OP ja gefragt) explizit auf das Recht des Heimatlandes abgestellt wird, mit der hilfsweisen Konstruktion daß für alle Staaten, die die UNECE R40 anwenden ein ICC vorgeschrieben wird.
Aber ein Australier oder US-Amerikaner braucht, wenn er in Deutschland zu Besuch ist, keinerlei Schein um sein Boot ganz legal führen zu dürfen...

lg, justme
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  #17  
Alt 11.09.2024, 12:08
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



nur daß in Deutschland (und danach hatte der OP ja gefragt) explizit auf das Recht des Heimatlandes abgestellt wird, mit der hilfsweisen Konstruktion daß für alle Staaten, die die UNECE R40 anwenden ein ICC vorgeschrieben wird.
Aber ein Australier oder US-Amerikaner braucht, wenn er in Deutschland zu Besuch ist, keinerlei Schein um sein Boot ganz legal führen zu dürfen...

lg, justme
Aber Österreich hat ja die Resolution unterschrieben und er ist TheAustrian und nicht TheAustralian
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LG aus Wien

Christoph

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  #18  
Alt 11.09.2024, 12:41
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Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
Aber Österreich hat ja die Resolution
unterschrieben und er ist TheAustrian und nicht TheAustralian
Gut die Länder sind sich ja auch sehr ähnlich, wir sagen nur nicht bei jedem zweiten Wort "Fucking".
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  #19  
Alt 11.09.2024, 13:35
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
Gut die Länder sind sich ja auch sehr ähnlich, wir sagen nur nicht bei jedem zweiten Wort "Fucking".
Ich pfeif mich gleich an.

Tiere die mit ihren Schwanz hüpfen gibt es bei uns nicht. Oder, hast du welche schon gesehen?
Sag mir wo?
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Gruß Helmut.
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  #20  
Alt 11.09.2024, 15:03
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Jetzt steigt wenigstens langsam der Unterhaltungswert hier, wenn schon einzelne Österreicher ungut auffallen, macht's wenigstens der Rest hier wieder wett
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Christoph
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Alt 11.09.2024, 15:32
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Tiere die mit ihren Schwanz hüpfen gibt es bei uns nicht. Oder, hast du welche schon gesehen?
Sag mir wo?
Nun... Da hätte ich schon was für dich
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