|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Beim Beschleunigen und auf die Bremse gehen wird auch geprüft, wie die Trommelbremse reagiert.
Wurde bei mir letztes Mal bemängelt. Mußte ich nachstellen lassen und nochmals vorführen.
__________________
Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#27
|
||||
|
||||
Trailer ummelden Katastrophe
Hab meinen kleinen Trailer verkauft ,natürlich angemeldet mit grünem Kennzeichen . Jetzt wollte der Käufer den Trailer ummelden. Was war dabei ? Tuvbescheinigung -Zulassung-Kaufvertrag. Was fehlte ? Die ABE Bescheinigung Hatte ich aber beim Kauf selber nicht bekommen und ihn ganz normal angemeldet Bei harbeck angerufen und als Antwort bekommen,das kennen wir Jede Zulassung stelle macht das wie sie wollen Musste ich eine Verlust Meldung bei der Polizei machen 1,5stunden Wartezeit für den blöden Stempel,den zu harbeck senden. Dann stellen sie eine Zweitschrift aus . Kosten 56€ Erst dann ging das ummelden |
#28
|
||||
|
||||
Da kann ich leider wenig Mitleid entwickeln.
Zu jedem Fahrzeug gehört eine Zulassung („Fahrzeugschein“, oder alternativ die Abmeldebescheinigung bzw. der entwertete Fahrzeugschein) und ein „Fahrzeugbrief“ (bei Anhängern oftmals eine ABE oder auch das CoC bei Erstanmeldung). Es ist eigentlich Bundesweit geregelt, dass für eine Anmeldung/Ummeldung beides vorliegen muss, sowie eine Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung. Solltest du damals die ABE oder einen Briefnicht bekommen haben un ddeine Zulassungsstelle hat dennoch die Anmeldung gemacht, dann ist der erste Fehler (ich bin jetzt direkt) bei dir zu suchen und der zweite wurde auf der Zulassungsstelle gemacht. Oder ABE/Brief ist verloren gegangen bei dir (reine Mutmaßung, ohne dir etwas unterstellen zu wollen).
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (17.09.2021 um 08:19 Uhr) |
#29
|
||||
|
||||
Bei mir war das auch so:
Habe letztes Jahr ein Boot mit Trailer gekauft und habe nur den Fahrzeugschein erhalten. Bei der Ummeldung wollten die mir das erst nicht machen, da ja der "Brief" oder so etwas fehlt. Also wieder heim mit der Vorbesitzerin telefoniert. Sie hat nichts und Sie hat dann auch noch mal mit dem Vor-Vorbesitzer telefoniert. Der meinte, dass er so etwas nicht hat und auch nicht gebraucht hatte. Also wieder zu meiner Zulassungsstelle. Der das erklärt und die nette Dame konnte das auch nicht glauben. Also hat Sie bei der Zulassungsstelle angerufen, wo der Trailer bisher angemeldet war. Und dort kam wirklich die Info, dass die das bei sich so nicht haben und nutzen und es deswegen bei denen so etwas auch nicht gibt. Die Dame auf meiner Zulassungsstelle hat mir darauf hin so einen dunkelgrünen "Brief" ausgestellt. Und damit konnte ich das dann Ummelden.
__________________
Morrrpheus auch bekannt als Sascha |
#30
|
||||
|
||||
Zitat:
Wenn die Feststellbremse angezogen ist darf sich der Anhänger weder solo noch per Auto zurückschieben lassen. Nur angekuppelt und die Feststellbremse offen wirkt die Rückfahrautomatik. Wäre ja auch sinnfrei, wenn die gezogene Feststellbremse nur vorwärts wirken würde..
__________________
Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#31
|
||||
|
||||
Na dann sind meine Anhänger alle kaputt, wird bei uns auch so nicht geprüft.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
|
#32
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Hier liegst du leider falsch. Die Rückfahrautomatik setzt nur beim normalen Rückwärtsfahren die Auflaufbremse ausser Kraft. Bei angezogener Handbremse DARF sie nicht einsetzen, der Prüfer hat Recht. Das hatten wir vor Jahren schonmal diskutiert: https://www.boote-forum.de/showthrea...9&#post3981779
__________________
Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
|
#33
|
||||
|
||||
Zitat:
Jedenfalls hast du da viel Glück gehabt.
__________________
Gruß Holger |
#34
|
||||
|
||||
Ist mir jetzt nicht mehr so wichtig wer jetzt recht hat habe die Zweitschrift angefordert und damit sollte es keine Probleme geben
|
#35
|
||||
|
||||
Zitat:
Angesichts Deiner Trailerstory wohl nicht zutreffend und unwahrheitsgemäss dargestellt. Hatte ich aber so auch erwartet von einem Bewohner eines Ferienparks, der nachweislich keine Festadressen bieten darf. Wie kurz sind Deine Beine?
__________________
Gruss, Dirk |
#36
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ich würde gern wissen was der Arbeitgeber des Prüfers damit zu tun hat? Ob mein Kittel grün, blau oder rot ist ändert nichts an meiner Prüfmethodik. Wenn eine Bremse nicht korrekt arbeitet gehört sie instand gesetzt, egal von welcher Organisation der Ingenieur sein Geld bekommt.
|
#37
|
|||
|
|||
Zitat:
Sportgeräteanhänger sind Steuerfrei und kriegen grüne Schilder WEIL sie Zulassungsfrei sind. Es wird lediglich ein Kennzeichen benötigt, und viele Behörden geben als Halter- und Kennzeichennachweis (fälschlicherweise) eine Zulassungsbescheinigung wie beim PKW aus, dennoch wird der Anhänger nicht formal zugelassen! Und genau deshalb ist das mitführen der Betriebserlaubnis (egal ob Einzel- oder Allgemeine-Betriebserlaubnis) zwingend notwendig um die Zulässigkeit des Anhänger nachzuweisen. Z.B. bei einer Kontrolle oder eben wenn ein Halter- und Kennzeichenwechsel stattfindet. Das ist der dunkelgrüne „Brief“ wie du ihn so schön nennst. Nett das deine Behörde dir geholfen hat, gehandelt haben sie dort richtig, leider ist das selten. |
#38
|
||||||
|
||||||
Zitat:
Zitat:
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
|
#39
|
||||
|
||||
Grünes Kennzeichen signalisiert nur und nichts anderes als Steuerfreiheit. (§9 Abs. 2 FZV). Der Sportanhänger bekommt sein grünes Kennzeichen aufgrund der Steuerfreiheit, nicht weil er zulassungsfrei ist.
Ausstellung der ZB1 bei Kennzeichenzuteilung ist korrekt und nicht "fälschlicherweise" und sollte gem. FZV auch erfolgen. Lediglich die ZB2 entfällt. Im Bestand sieht das noch anders aus, alte Papiere sind natürlich weiterhin gültig. Auch wenn da der Name "Zulassungsbescheinigung" eigentlich nicht passt da formell keine Zulassung erfolgt. Zur Bremse: Stimmt, man kann den Anhänger ein Stück - aber nicht mehr - zurückschieben bis die Handbremse weiter zuspannt und die Rückfahrautomatik quasi übersteuert. Eigentlich logisch: Was passiert sonst wenn man den Anhänger bergauf abstellt? Auch da hat die Handbremse nach Vorschrift bis 16% Steigung den Anhänger zu halten.
|
#40
|
|||
|
|||
Ach was war das schön als die Trailer noch das Kennzeichen vom Zugfahrzeug hatten und nicht zum Tüv mußten. Das Kennzeichen war überigens schwarz.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#41
|
||||
|
||||
Die Rückfahrautomatik löst doch nur,wenn Schub auf die Deichsel kommt und der Anhänger nicht vorwärts rollt.
So war das jedenfalls damals bei dem PKW Transporthänger in der Firma.
__________________
* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#42
|
||||
|
||||
nein, das war nicht schön, das war gemeingefährlich... irre, was man da mit nicht unerheblichen Gewicht an Schrott, alten Reifen, ungepflegten Rosttrailern auf der Straße gesehen hat
__________________
servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
|
#43
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Die Betriebserlaubnis ist bei mir ein normales A4 Blatt mit schwarzer Beschriftung.
|
#44
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ich hab für den Bootstrailer (Bj. 72!!) Zul.besch. Teil 1 und 2, wie für nen Auto (habe mal Achse und Reifengrösse geändert --> Vollabnahme). Für den 750 kg Gartenhänger dasselbe, da sind sogar diese COC Papiere (CE usw.) dabei gewesen. Natürlich führe ich auch nur den jeweiligen "Fahrzeugschein" (Teil 2 der Zul.-bexh.) mit. Wie beim Auto und Moped doch auch. Und mit dem Ding geh ich auch zum TÜV etc. Noch nie irgendne Frage gestellt bekommen. Genausowenig hat nie jemand beim TÜV von mir gewollt, dass ich das Gewicht des Bootes da drauf dokumentiere. Das (die Ladung und die Ladungssicherung) ist doch mein Problem und überdies fährt man ja meist eh über ne Waage. Ich hab extra mal so hingestellt, dass das Auto nicht mehr auf der Waage ist und ihn gebeten mir mal das Gewicht anzusagen. Voll am Limit , aber noch gut , wie von mir abgeschätzt (Das Glastron wiegt am Kran 1050 kg, statt der Werksangabe 8xx kg. Dazu 300 kg Hänger und schon simmer voll ausgeladen.
__________________
Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (23.09.2021 um 13:57 Uhr)
|
#45
|
||||
|
||||
Mein Hänger ist früher wohl mal in Frankreich gelaufen und wurde vom Vorbesitzer importiert.
Auf dem Landratsamt wurde ich auch nach dem Brief gefragt und mir wurde erklärt dass es ohne Brief keine Zulassung gäbe. Bei den Unterlagen die ich bekommen habe war ein GTÜ Gutachten dabei und nach einer Beratung mit Ihrem Kollegen meinte die Dame dann, dass das als Brief gelten würde und ich den Hänger zulassen kann weil das Landratsamt des Vorbesitzers da einen Stempel drauf gemacht hat. Mit dem Zettel war ich dieses Jahr mal beim TÜV um vorsichtig zu fragen ob ich auch andere Felgen drauf machen dürfte. Der Prüfer hat fast einen Anfall bekommen und meinte, dass GTÜ diese Bescheinigung gar nicht ausstellen darf. Da sollte ich dann in Zukunft mit dem Hänger wohl eher zu GTÜ gehen um Probleme zu vermeiden. So wie es aussieht wurde Zugmaul und Auflaufeinrichtung getauscht. Die sehen auch neu aus und sind in dem "Brief" extra aufgeführt, mit Nummer und allem Details. Allerdings ist die Achse wohl auch neu und von Alko. Aber die steht nirgends drin. Müssen Achsen nicht irgendwo aufgeführt sein und darf man da dann drunter schrauben was man will ? |
#46
|
||||
|
||||
Natürlich darf die GTÜ so etwas ausstellen.
Die Zeiten wo nur Dekra oder Tüv das konnten/durften sind seit März 2019 vorbei. Sollte der Ingenieur von der GTÜ eigentlich wissen. Edit: Das was du da hast, das ist eine Betriebserlaubnis (also eine BE) die durchneine Einzelabnahme erteilt wurde. Das ist inhaltlich nichts anderes als die von den Herstellern ausgegebene Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Serienprodukte oder auch das jetzige CoC. Wenn du es unbedingt möchtest, dann kannst du dir auf dieser Basis auch einen „Fahrzeugbrief“ ausstellen lassen. Bringt dir nur nichts außer zusätzlichen Kosten.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (23.09.2021 um 18:17 Uhr) |
#47
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ich wollte einen Brief haben. Dies wurde von der Dame auf dem Landratsamt strikt abgelehnt weil das Papier mit dem Stempel der Brief sei.
|
#48
|
||||
|
||||
Jede Zulassungsstelle machts anders…unglaublich…Kurfürstentum.
In Berlin musste ich mich mit der guten Dame „zanken“ weil die mir unbedingt einen Brief ausstellen wollte, obwohl mein Trailer eine ABE hat.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#49
|
||||
wisst Ihr noch wie die Überschrift war
Wie prüft der TÜV die Bremse beim Trailer? Ich war vor kurzem, mit jeder Achse in den Prüfstand gefahren und der Prüfer hat am Hebel gezogen. Dann raus aus der Halle, kurz beschleunigt und dann in die Eisen getreten. Durfte die Runde zwei mal machen, Trailer stand fast zwei Jahre.
__________________
Markus es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit Geändert von Markus Nbg (24.09.2021 um 14:02 Uhr)
|
#50
|
|||
|
|||
Bei mir wurde heute der Trailer getüvt.
Hat zusammen mit einem weiteren Werkstattbesuch halt so gepasst.
__________________
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist. Für Dein Umfeld aber ist es hart. Genauso ist es wenn Du doof bist. |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Bremse quietscht - und wie ... beim Rad | dieter | Kein Boot | 17 | 30.03.2012 13:26 |
Wie prüft man eine Staplerbatterie? | vogtländer | Kein Boot | 7 | 09.12.2011 09:58 |
Bremse beim Trailer | Gebhard | Kleinkreuzer und Trailerboote | 14 | 10.04.2009 21:57 |
Wie prüft man VRO Öleinspritzsystem von 70PS Evinrude | alex987 | Technik-Talk | 2 | 31.05.2004 20:16 |
Wie prüft man die Funktion eines Echolots | gerrit | Technik-Talk | 33 | 12.01.2004 00:01 |