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  #26  
Alt 18.05.2016, 13:00
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ich glaube, es war jetzt eher von Ländern mit Meereszugang die Rede...

Matthias
Wo steht das ?
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #27  
Alt 18.05.2016, 13:13
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In der Schweiz. Dort benötigt man entweder das Bodenseeschifferpatent (oder das Freizeitpatent)
oder den Sportbootführerschein Binnen.

In Österreich ist ebenfalls der Sportbootführerschein Binnen erforderlich.
Dann ergaenze ich die Liste der Laender, in denen der SBF See nicht anerkannt wird, um Deutschland. Auch da wird er z.B. auf dem Bodensee oder auf Binnengewaesseren nicht anerkannt,, wie in Oesterreich und der Schweiz auch.

Wo ist eigentlich der Beleg, dass er in Nordkorea nicht anerkannt wird?
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  #28  
Alt 18.05.2016, 13:30
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Wo ist eigentlich der Beleg, dass er in Nordkorea nicht anerkannt wird?
Findest Du hier: http://www.rodong.rep.kp/ko/
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Liebe Grüße
Mattze

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  #29  
Alt 18.05.2016, 13:59
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Auf Flussabschnitten wie z. B. der Unterelbe oder der Unterweser ab Bremen, oder auf dem Kielkanal sollte man sich nicht ohne Seeschein erwischen lassen. Obwohl Flüsse bzw. Kanal sind dies Seeschifffahrtsstraßen.
Besonders lustig wird es auf der Stör. Bis Rensing handelt es sich um eine Seeschiffahrtsstraße. Dummerweise kann man sie ab Kellinghusen - wenn überhaupt - nur mit dem Ruderboot "befahren". Sie ist dort bereits so schmal, dass man in Kellinghusen ein Schild ...

.... aufstellen sollte.

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #30  
Alt 18.05.2016, 14:00
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blondini blondini ist gerade online
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Hi!

Bodensee und so weiter sind Binnengewässer, auf denen der SBF See schon deswegen nicht gilt, weil es kein Seegewässer ist.

Ansonsten ist die spanische Problematik eher auf die Scheine SKS, SSS bezogen, die für gewerbliche Fahrt erforderlich sind. Der SBF See dürfte da auch anerkannt werden. Letztlich würde ich mir da nicht so eine Waffel machen. Wenn ich den SBF See hab, dann hab ich schon das, was meistens reicht. Und falls es nicht reicht, heißt es nicht, dass es auch sofort auffällt.


Der Ausgangspunkt ist eine UN-Regelung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Intern..._of_Competence
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #31  
Alt 18.05.2016, 14:10
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NL_Rhein NL_Rhein ist offline
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Zitat:
Zitat von NormanIGB Beitrag anzeigen
Hallo Community,

ich bin absoluter Laie was Bootsfahren angeht, aber will endlich meinen SBF-See und SBF-Binnen machen.
Wenn man dazu googelt findet man jede Menge Gesetze und Vorschriften und ich blicke da noch nicht ganz durch was es mit den 3sm und 12sm auf sich hat.

Darf man mit dem SBF-See z.B. von Mallorca nach Menorca fahren?
Und wie sieht es z.B. mit der Strecke Mallorca - Ibiza aus oder Mallorca - Cabrera?

Grüße, Norman
Hallo Norman,

über die Geschichte mit der Haftung will ich mich nicht äußern, hier im Forium gehen die Meinungen da weit auseinander ... es wird letzten Endes darum gehen dass man glaubhaft machen kann dass die Kenntnissse da sind, ob durch einen Schein oder ein volles Meilenbuch.

Was Du aber bedenken solltest ist, dass die Kenntnisse die der SBF See bescheinigt (unter der Annahme dass Du keinerlei Vorkenntnisse und Erfahrungen hast, es gibt auch viele Leute die tausende von Seemeilen abgerissen und Erfahrung gesammelt haben ohne den SKS, SSS etc zu erwerben) nicht wirklich für Fahrten außerhalb von Küstengewässern ausreichen (deshalb heißt er ja auch 'für Küstennahe Gewässer'). Das Ding ist nur eine Lizenz um selbst üben zu dürfen und Du tust gut daran Dir die entsprechenden Navigations-, Wetter ... etc. Kenntnisse selbst anzueignen und/ oder vorher mit erfahrenen Skippern zu fahren und zu lernen wenn Du sowas vor hast.

Im übrigen ist es wohl so dass viele Vercharterer größerer Yachten nicht ohne SKS oder einen vergleichbaren Schein vermieten.

VG

Markus
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  #32  
Alt 18.05.2016, 14:27
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Du hast Dich wohl vertan. Das ist das Programm unserer Kameraden Kim Il Sung, Kim Yong Nam und anderer Groessen der Volksversammlung.

Bitte den richtigen den Beleg ersetzen.
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  #33  
Alt 18.05.2016, 15:40
Benutzerbild von jacky.14
jacky.14 jacky.14 ist offline
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
Im übrigen ist es wohl so dass viele Vercharterer größerer Yachten nicht ohne SKS oder einen vergleichbaren Schein vermieten.

VG

Markus
... auch zu dieser Aussage würden mich konkrete Namen oder Firmierungen der Vercharterer sehr interessieren.
__________________
Gruß,
Jacky
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  #34  
Alt 18.05.2016, 16:31
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von jacky.14 Beitrag anzeigen
Definitiv nicht !
Als deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in D werden die deutschen Scheine weltweit anerkannt, egal wo das Boot registriert ist.
Weltweit ist vermutlich nicht drin. Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Intern..._of_Competence haben sich folgende Länder verpflichtet unseren Schein anzuerkennen:

Zitat:
Belgien[2], Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich[3], Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz[4], Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland.
Spanien fehlt irgendwie.
__________________
Beste Grüße
Volker
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  #35  
Alt 18.05.2016, 17:09
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jacky.14 jacky.14 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen

Spanien fehlt irgendwie.
Griechenland und Portugal auch, und bei Griechenland bin ich mir sicher (Kontrolle Okt. 2015)
In Potugal reichte 2006 der SBF See zum Chartern einer Bavaria 30
__________________
Gruß,
Jacky
Halber Wind reicht völlig aus
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  #36  
Alt 18.05.2016, 17:15
Dermitderdickentanzt Dermitderdickentanzt ist offline
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Das mit Griechenland kann ich nur bestätigen. Deshalb haben wir den Schein hier in Griechenland gemacht.
Der Deutsche wird nur geduldet aber nicht anerkannt.
__________________
Grüsse Eddy

„Ich hoffe nichts, ich fürchte nichts, ich bin frei“

www.hello-hellas.de
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  #37  
Alt 18.05.2016, 17:18
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Jons Jons ist offline
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen

Im übrigen ist es wohl so dass viele Vercharterer größerer Yachten nicht ohne SKS oder einen vergleichbaren Schein vermieten.

VG

Markus
Von meinen amerikanischen Freunden hat niemand einen Schein und die mieten z.B. auf den BVI die dicksten Pötte. Es gibt ja in der Karibik auch den berüchtigten Terminus "Credit Card Captain"...
__________________
Gruss
Jons
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  #38  
Alt 18.05.2016, 17:34
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von jacky.14 Beitrag anzeigen
… Als deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in D werden die deutschen Scheine weltweit anerkannt, egal wo dasBoot registriert ist.


Es wird den TE wahrscheinlich nicht interessieren aber diese Aussage ist nicht richtig. Ich bin zwar ueberzeugt, dass der deutsche SBF See tatsaechlich von allen Staaten anerkannt wird (auch von Nordkorea), aber nur, wenn der Skipper a.) seinen Wohnsitz nicht in dem betroffenen Staat hat, und b.) das Boot in Deutschland registriert ist, auf jeden Fall aber nicht in dem betroffenen Staat.

So wird der SBF See z.B. in Indonesien nicht auf Booten unter indonesischer Flagge akzeptiert, wohl aber auf Booten unter deutscher Flagge.
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  #39  
Alt 18.05.2016, 18:08
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Benaco Benaco ist offline
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Zitat:
Zitat von Jons Beitrag anzeigen
Von meinen amerikanischen Freunden hat niemand einen Schein und die mieten z.B. auf den BVI die dicksten Pötte. Es gibt ja in der Karibik auch den berüchtigten Terminus "Credit Card Captain"...
Ich kann auch berichten, daß ich als nur SBF Inhaber in Griechenland, Spanien, der Türkei bisher problemlos Katamarane bis 50 Fuß gechartert habe.
__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

45° 33.9806' N
10° 33.0363' E
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  #40  
Alt 18.05.2016, 18:44
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Der SBF See gildet Weltweit. Er ist auch der schwirigste Weltweit.
Gruß Holger
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  #41  
Alt 18.05.2016, 22:31
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von PMHM Beitrag anzeigen
Der SBF See gildet Weltweit. Er ist auch der schwirigste Weltweit.
Naja...

L.G.

Edwin
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  #42  
Alt 18.05.2016, 23:13
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NL_Rhein NL_Rhein ist offline
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Zitat:
Zitat von jacky.14 Beitrag anzeigen
... auch zu dieser Aussage würden mich konkrete Namen oder Firmierungen der Vercharterer sehr interessieren.
Die Aussage stammt aus zweiter Hand (u.a. Arbeitskollege der öfter mit Freunden segelt und 'nur' den SBF See aber über 20 Jahre Erfahrung hat). Namen von einschlägigen Charterunternehmen kenne ich nicht.

Ich habe auch nicht behauptet dass das zwingend so ist, sondern dass es das 'wohl' gibt.

Bei PCO in Heiligenhafen lesen sich die Scheinanforderungen z.B. so:

Zitat:
Voraussetzung, um eine Yacht bei uns zu chartern, ist der SBF-See. Der amtliche Sportbootführerschein-See berechtigt Sie zum Führen unserer Yachten. Aber: Durch den SBF-See haben Sie noch keine Segelerfahrung. Wenn Sie keinen BR oder SKS-Schein oder ähnliches haben, so sollten Sie Ihre persönliche Erfahrung mit Segelyachten kurz darstellen. (Eigenes Boot, jahrelange Erfahrung usw.).

Also ist der SKS keine zwingende Anforderung aber ohne anderweitig glaubhaft gemachte Erfahrung vermutlich nötig um die Leute zur Herausgabe einer Segelyacht zu bewegen


VG

Markus
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  #43  
Alt 18.05.2016, 23:26
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Zitat:
Zitat von PMHM Beitrag anzeigen
Der SBF See gildet Weltweit. Er ist auch der schwirigste Weltweit.
Gruß Holger

Kühne Behauptung ... was soll den daran so schwierig sein?

Schwieriger wird es ab SKS aufwärts, aber da gibt es vergleichbare Scheine die angeblich (liest man verschiedentlich, harte Belege kann ich keine anführen) deutlich anspruchsvoller sein sollen (z.B. RYA Yachtmaster in UK), insbesondere was die Anforderungen in der praktischen Prüfung anbetrifft (YM Coastal, Offshore und Ocean im Vergleich zu SKS, SSS und SHS).

VG

Markus
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  #44  
Alt 19.05.2016, 06:30
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Du hast Dich wohl vertan. Das ist das Programm unserer Kameraden Kim Il Sung, Kim Yong Nam und anderer Groessen der Volksversammlung.

Bitte den richtigen den Beleg ersetzen.
Du musst nur alles lesen
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Mattze

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  #45  
Alt 19.05.2016, 10:02
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von PMHM Beitrag anzeigen
Der SBF See gildet Weltweit. Er ist auch der schwirigste Weltweit.
Gruß Holger
Kühne Behauptung ... was soll den daran so schwierig sein? ....
kleiner Tipp: Das ist Ironie bzw. Humor!
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Liebe Grüße
Mattze

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  #46  
Alt 19.05.2016, 10:51
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
kleiner Tipp: Das ist Ironie bzw. Humor!
... da hab ich den guten Kollegen wohl zu ernst genommen, ich dachte der meint das wirklich ...
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  #47  
Alt 19.05.2016, 12:02
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
... Also ist der SKS keine zwingende Anforderung aber ohne anderweitig glaubhaft gemachte Erfahrung vermutlich nötig um die Leute zur Herausgabe einer Segelyacht zu bewegen ...
Das ist Zivilrecht und der Vercharterer kann die Herausgabe SEINER Yacht abhängig machen wovon er will, z. B. einbeinig stehend die Bootsmannpfeife spielen können

Gruß Lutz
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  #48  
Alt 19.05.2016, 12:07
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist Zivilrecht und der Vercharterer kann die Herausgabe SEINER Yacht abhängig machen wovon er will, z. B. einbeinig stehend die Bootsmannpfeife spielen können
Ganz genau so ist es! Allerdings - wenn gesetzlich Scheine in dem Uferstaat vorgeschrieben sind, dann muß diese der Vercharterer ebenfalls als Minimum verlangen und darf das Schiff nicht z.B. ohne Schein hergeben.

L.G.

Edwin
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  #49  
Alt 19.05.2016, 13:41
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist Zivilrecht und der Vercharterer kann die Herausgabe SEINER Yacht abhängig machen wovon er will, z. B. einbeinig stehend die Bootsmannpfeife spielen können

Gruß Lutz
Ja ... und ? Hab' ich irgendwas anderes behauptet? Es ging nur darum das es Charterunternehmen gibt, die entweder so einen Lappen oder die glaubhafte Darlegung vergleichbarer Erfahrung verlangen ... und ein SKS mithin nützlich für jemanden ist der diese sonstige Erfahrung nicht glaubhaft machen kann.
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  #50  
Alt 19.05.2016, 14:15
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist Zivilrecht und der Vercharterer kann die Herausgabe SEINER Yacht abhängig machen wovon er will, z. B. einbeinig stehend die Bootsmannpfeife spielen können
Gibt's da eigentlich einen Sportbootsmannspfeifenspielschein SBMPfSS?


Von Prinzip her kann der Vercharterer das natürlich frei entscheiden. Die Frage ist dann aber, wie schnell ist er pleite, wenn er solche Voraussetzungen verlangt. In so fern wird der Markt das zumindest teilweise regulieren, welche Hürden man ggf. aufbauen kann.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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