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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 14.04.2017, 21:27
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Abgesehen von den dann folgenden 3 1/2 Jahren, bei denen du dich niemals unter der Dusche nach einem Stück Seife bücken solltest.
Oh mein Gott Robin ,
es geht doch hier nicht um Mord oder Terrorismus, sondern nur um mögliche 100Kg Übergewicht auf der Anhängerkupplung.

Was ist dein Problem???
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  #27  
Alt 15.04.2017, 00:12
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Oh mein Gott Robin
Ja, mein Sohn???
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  #28  
Alt 15.04.2017, 01:22
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Es könnte z.B. deine Versicherung die Summe von 4.352.661, 14€, die sie als Vorleistung für den von dir auf Grund der Überladung verursachten Unfall, bei dem ein Tanklastzug mit höchst umweltgefärdeten Stoffen ausgelaufen und anschließend abgefackelt ist, sowie mehrere Personen für den Rest ihres noch langen Lebens körperlich so geschädigt wurden, dass sie für ihre insgesamt 19 Personen umfassende Familien nicht mehr aufkommen können, einschließlich der Kosten für die anschließende Sanierung der Umwelt und den Neuaufbaus der Teerdecke auf der der Tanker ausgebrannt ist, von dir zurück verlangen. ...
Wenn die Versicherungsgesellschaft fuer einen Teil der Opfer kein Geld mehr hat (pleite ist), springt die Verkehrsopferhilfe ein.

Sicherlich kann die Versicherungsgesellschaft eine Regressforderung stellen, deren maximale Hoehe (theoretisch Euro 7.500) dürfte jedoch nur fuer wenige hier den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Dabei musst jedoch sichergestellt werden, dass der Unfall nicht bei einer Rennsportveranstaltung auf abgesperrter Strecke passiert, und zum Unfallzeitpunkt der Wagen mit dem Trailer nicht als Fluchtfahrzeug, z.B. nach einem Bankueberfall, dient.
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  #29  
Alt 15.04.2017, 03:05
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von HighlineCasy Beitrag anzeigen
... Solltest du einen Unfall haben steigt die Versicherung aus und du kommst für alle Schäden auf. ...
Ist das in Oesterreich so?
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  #30  
Alt 15.04.2017, 13:51
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ist das in Oesterreich so?
Nein, natürlich nicht.
Die KFZ-Haftpflicht leistet in jedem Fall.

Unter bestimmten Umständen ist sie bis zu einem bestimmten Betrag Leistungen zurückfordern (die letzte Obergrenze, die ich ohne weiteres Nachsehen in Erinnerung habe, sind 22.000 EUR). Dazu zählen zB Alkohol oder Fahren ohne Lenkberechtigung. So einfach, dass man wegen 300 kg Überladung dann "plötzlich" ohne Lenkberechtigung dasteht, weil es nun der B-Führerschein nicht mehr ausreicht, sondern C erforderlich wäre, ist es nicht. Das gehört ins Reich der Ammenmärchen.


Unbeschränkt Regress kann die Versicherung fordern, wenn die Prämie nicht bezahlt war, also das Fahrzeug nicht versichert.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #31  
Alt 15.04.2017, 16:13
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Unbeschränkt Regress kann die Versicherung fordern, wenn die Prämie nicht bezahlt war, also das Fahrzeug nicht versichert.
Regress allerdings nur im Rahmen der Möglichkeiten des Schuldners.
Übersteigen die Kosten die Möglichkeiten des Schuldners, tritt der Verein der Verkehrsopferhilfe e.V ein.

Finanziert wird dieser Verein durch die deutschen Autoversicherer. Und die springen nicht nur in D. ein, sondern auch für Schäden im Ausland. (EU).
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  #32  
Alt 15.04.2017, 16:30
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Regress allerdings nur im Rahmen der Möglichkeiten des Schuldners.
Übersteigen die Kosten die Möglichkeiten des Schuldners, tritt der Verein der Verkehrsopferhilfe e.V ein.

Finanziert wird dieser Verein durch die deutschen Autoversicherer. Und die springen nicht nur in D. ein, sondern auch für Schäden im Ausland. (EU).
Junge, Junge. Immer diese Verwechslungen. Ich versteh es nicht.
Die Frage hat gelautet, wie das in Österreich ist.
In Österreich gibt es keinen Verein der Verkehrsopferhilfe e.V., der einspringen muss. Weil in Österreich IMMER - auch wenn das Fahrzeug nicht versichert ist - erst mal und schlechtesten Falls der Versicherungsverband bezahlt, falls dem Fahrzeug keine Versicherung zugeordnet werden. Oder auch, wenn die Versicherung des Schuldigen nicht ausreicht, weil die Deckungssumme im Herkunftsland zB zu gering ist.

Und (egal ob Opferverein in DE oder Versicherungsverband in AT) diejenigen, die das Geld für die genannten Fälle vorstrecken, können im vollen Umfang zurückverlangen.

Na, wenn da nichts zu holen ist, dann ist das eben so. Aber der Titel bleibt ja bestehen. Der hat vielleicht in 10 Jahren wieder was. Die Schuld hört ja nicht auf zu existieren, nur weil einer kein Geld hat, zu bezahlen. Das wäre allenfalls erst in einem Insolvenzverfahren so.
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Gruss Andreas

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Alt 17.04.2017, 09:42
Kaefer70 Kaefer70 ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Nein, natürlich nicht.
Die KFZ-Haftpflicht leistet in jedem Fall.

Unter bestimmten Umständen ist sie bis zu einem bestimmten Betrag Leistungen zurückfordern (die letzte Obergrenze, die ich ohne weiteres Nachsehen in Erinnerung habe, sind 22.000 EUR). Dazu zählen zB Alkohol oder Fahren ohne Lenkberechtigung. So einfach, dass man wegen 300 kg Überladung dann "plötzlich" ohne Lenkberechtigung dasteht, weil es nun der B-Führerschein nicht mehr ausreicht, sondern C erforderlich wäre, ist es nicht. Das gehört ins Reich der Ammenmärchen.


Unbeschränkt Regress kann die Versicherung fordern, wenn die Prämie nicht bezahlt war, also das Fahrzeug nicht versichert.
Also selbst am C Führerschein würde es auch nicht scheitern. Den habe ich mit allem was dazu gehört, auch Anhänger usw. Und genug Beruferfahrung mit 40 Tonner habe ich auch. Ich denke mit Anhänger umgehen, das kann ich.

Grüße
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