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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() An der von mir beschriebenen Stelle steht: „Der Sportseeschifferschein ist ein amtlicher empfohlener Schein...“ und das gleiche steht beim SHS.
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#27
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![]() Zitat:
Okay. Neuer Vergleich aus dem Straßenverkehr: Auf Autobahnen ist Tempo 130 offiziell empfohlen als s. g. Richtgeschwindigkeit. Es ist erlaubt schneller zu fahren. Kommt es zu einem Unfall, wird man aber unter Umständen stärker zur Haftung herangezogen. Jetzt kann man natürlich sagen, das einem das alles egal ist, solange die Versicherung zahlt. Aber strafrechtlich hilft nun leider keine Versicherung.
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#28
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![]() Zitat:
In BSU-Berichten geht es nie um die Schuldfrage im juristischen Sinne an sich - es geht darum künftige Unfälle zu verhindern - also die Ursache des Unglückes heraus zu finden. Und darum geht der Bericht auch auf die Erfahrung des Schiffsführers und der Crew ein. Schade, dass reine Sportboot-Unfälle nur noch seltenst untersucht werden, man kann soviel aus den Berichten lernen. bis denne, Rainer
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#29
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![]() Zitat:
Wenn dann Spanien entscheidet, dass der SBF See nur zum Segeln in Nähe der Küste ausreicht, dann ist das so. Spanien könnte auch entscheiden, dass der SSS nicht ausreicht um in einem Hafenbecken Kringel zu fahren. Aber trotzdem werde ich in Deutschland niemals Probleme vor Gericht oder mit der Versicherung bekommen. In anderen Ländern - die den SBF nicht anerkennen - mag das anders sein, da muss ich mich halt vor einer Reise informieren. |
#30
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SKS, SSS und SHS sind amtliche Scheine, vorgeschrieben für gewerbliche geführte Yachten und für Traditionsschiffe.
https://www.gesetze-im-internet.de/s...020610992.html Wenn den Schein also ein "gemeiner Sportbootskipper" in der Tasche hat, dann hat er den freiwillig gemacht. So denke ich, ist das verkürzt ausgedrückt in den schwammigen Mitteilungen von Schulen etc. gemeint. Gruß, Rainer |
#31
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![]() Zitat:
Grüße Matthias. |
#32
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![]() Zitat:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...eine-node.html ![]()
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#33
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Das ist doch alles unstrittig. Der SBF ist der einzige vorgeschriebene Führerschein. Alle weiterführenden sind nur "empfohlen", jedoch nicht vorgeschrieben.
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#34
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Hallo
Das "gewebsmäßig" ignorierst Du aber schon recht standhaft ![]() Gruß Ulf |
#35
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Danke Carandi27,
Bei "Gewerblich" kann man schön lesen. "Privat" braucht man die eben nicht. |
#36
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Ich habe doch nie behauptet, dass diese Scheine vorgeschrieben sind. Das ist doch völlig unstrittig. Mir ist schon klar, dass diese Scheine nicht vorgeschrieben sind.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es die Besonderheit einer amtlichen Empfehlung gibt, vielleicht noch am ehesten vergleichbar mit der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und das ganze dann eine gewisse Relevanz haben kann, wenn etwas passiert. Nicht mehr und nicht weniger. Viele Grüße Andreas
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#37
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![]() Zitat:
Bis denne, Rainer |
#38
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![]() Zitat:
Denn das wäre absolut unsinnig. Gruß Totti
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#39
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Naja - für ELWIS zeichnet der WSV verantwortlich. Also irgendwie zwar nicht per Gesetz/VO - aber doch "amtlich".
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#40
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![]() Zitat:
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#41
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#42
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Ja, den meint er.
https://www.bsu-bund.de/SharedDocs/p...ht_143_11.html Es geht um die Anlage, nicht um den Vorfall vor Fehmarn. Viele Grüße Andreas
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#43
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![]() Zitat:
Alle ohne Schwimmweste bei Böen 6-7 Bft?
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#44
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Letztlich sind wir uns doch wohl einig, das der SBF-See keine geeignete Grundlage für ausgedehnte Seereisen ist. Einen höheren Schein zu machen bringt erweitertes theoretisches Wissen und wenn man keine große praktische Erfahrungen hat, trägt ein Meilentörn sicher dazu bei, das theoretische Wissen zu vertiefen.
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#45
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Grundsaetzlich hat Andreas (carandi27) recht.
Wenn nichts passiert, ist alles in Ordnung. Im Falle eines Unfalls kann nicht ausreichende Erfahrung ein Problem sein. Versicherungen, Seeaemter und Gerichte koennen die ausreichende Befaehigung fuer das Revier verneinen (DMYV), wenn diese ursaechlich fuer den Unfall ist. Ein hoeherwertiger Fuehrerschein kann nicht velangt werden. Ausreichende Erfahrung kann auch auf anderem Wege (z.B. Logbuchauszuege) nachgewiesen werden. Bei einem entsprechenden (freiwilligen) Schein geht man allerdings bereits von entsprechender Erfahrung und Qualifikation aus (BSU). Eine andere Frage ist die Relevanz in der Praxis.
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#46
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![]() Zitat:
Bis denne, Rainer |
#47
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![]() Zitat:
.......ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßiger Nutzung ....... Dieser ganze Strang ist von der Eingangsfrage in #1 inzwischen weit entfernt. Immerhin weiß der TE inzwischen , dass er mit CWM nicht gewerbsmäßig fahren darf . Ansonsten überall , außer Nordkorea und noch paar Exoten , u.u. Bayern .
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (03.06.2020 um 16:50 Uhr)
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#48
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Hermann,
ist doch wie in fast jedem Tröt hier. Einer stellt ne Frage und dann kommt das Kluggescheißer. Hier hat der Fragesteller wenigstens nich Glück gehabt und hat noch Antwort bekommen bevor es los ging. Isz halt wieder Arbeit für die Mods das aufzuräumen.
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#49
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![]() Zitat:
![]() Bisher gab es absolut keinen Bedarf zum Löschen, das hast du nun leider geändert.
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#50
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Und scheinbar auch nicht in Spanien ausserhalb der Küstensichtweite.
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