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  #1  
Alt 02.06.2020, 20:39
Arielle01 Arielle01 ist offline
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Standard CWM auf Bootsschein - wie weit darf man damit von der Küste wegß

Hallo,
Ich habe 2019 den Botsschein für Motorbote für Binnen und See in Deutschland gemacht.
Auf dem Bootsschein (Karte) steht nun unter 10. IWM und CWM.
CWM sollte heißen Sportbootführerschein Seeschifffahrtstraßen.

Wie weit darf ich mich mit diesem Schein von der Küste entfernen?
Worin besteht der Unterschied zu den SFB2 und SFB3 Führerscheinen?
In welchen Ländern gilt dieser Schein nicht (oder umgekehrt wo überall gilt dieser)?

Danke falls jemand Antworten dazu hat.
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  #2  
Alt 02.06.2020, 20:50
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist gerade online
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Tja, hast ja mal geschrieben Du kommst aus Bayern. Wenn Du dort noch Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, dann kannst mit dem CWM (SBF mit dem Gültigkeitsbereich Seeschifffahrtsstraßen) fahren wohin Du willst, in einigen Ländern auch auf Binnengewässern. Alle weiterführenden Scheine sind keine Pflichtscheine.

Bis denne, Rainer
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  #3  
Alt 02.06.2020, 21:58
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Arielle01 Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich habe 2019 den Botsschein für Motorbote für Binnen und See in Deutschland gemacht.
Auf dem Bootsschein (Karte) steht nun unter 10. IWM und CWM.
CWM sollte heißen Sportbootführerschein Seeschifffahrtstraßen.

Wie weit darf ich mich mit diesem Schein von der Küste entfernen?
Worin besteht der Unterschied zu den SFB2 und SFB3 Führerscheinen?
In welchen Ländern gilt dieser Schein nicht (oder umgekehrt wo überall gilt dieser)?

Danke falls jemand Antworten dazu hat.
du hast Binnen und See gemacht... der Binnenschein gilt Binnen da braucht man nicht viel erklären....
der Seeschien gilt innerhalb der Küstengewässer eines Staates...

außerhalb dieser Gewässer benötigt man weder einen SBF See noch einen Binnnen. da benötigt man nichts mehr....

das heißt im Umkehrschluss du darfst jetzt weltweit überall fahren wo der deutsche Sportbootführerschein annerkannt wird...

Was du mit SBF2 und 3 meinst erschließt sich mir nicht...

es gibt natürlich weiterführende Führerscheinde z.B. den Sportküstenschifferschein... aber dieser ist rein freiwillig und hat nirgends eine Verpflichtung...
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  #4  
Alt 03.06.2020, 08:22
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carandi27 carandi27 ist offline
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Praktisch ist es in der Tat so, dass Du in vielen Ländern dieser Welt fahren kannst/darfst. Die meisten Länder regeln für Ausländer, dass die Boote/Gebiete gefahren werden dürfen, die man in seinem Heimatland fahren darf.

Aber: Der SKS ist in Deutschland ein amtlich empfohlener Befähigungsnachweis in der 12-Seemeilenzone.

Das wird dann relevant, wenn etwas passiert und es möglicherweise um Schadensersatz oder sogar Strafrecht geht. Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland unterliegst Du grundsätzlich(auch) dem deutschen Strafrecht bei Taten im Ausland.


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  #5  
Alt 03.06.2020, 08:36
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Praktisch ist es in der Tat so, dass Du in vielen Ländern dieser Welt fahren kannst/darfst. Die meisten Länder regeln für Ausländer, dass die Boote/Gebiete gefahren werden dürfen, die man in seinem Heimatland fahren darf.

Aber: Der SKS ist in Deutschland ein amtlich empfohlener Befähigungsnachweis in der 12-Seemeilenzone.

Das wird dann relevant, wenn etwas passiert und es möglicherweise um Schadensersatz oder sogar Strafrecht geht. Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland unterliegst Du grundsätzlich(auch) dem deutschen Strafrecht bei Taten im Ausland.


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da der SKS kein Pflichtschein ist kann sich auch keiner darauf berufen ... das wurde hier schon 100x durchgekaut und auch belegt... keine Versicherung und keine Behörde kann diesen Verlangen...
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  #6  
Alt 03.06.2020, 08:37
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Aber: Der SKS ist in Deutschland ein amtlich empfohlener Befähigungsnachweis in der 12-Seemeilenzone.

Das wird dann relevant, wenn etwas passiert und es möglicherweise um Schadensersatz oder sogar Strafrecht geht. Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland unterliegst Du grundsätzlich(auch) dem deutschen Strafrecht bei Taten im Ausland.
Da sehe ich keinen Zusammenhang. Wie geschrieben, der SBF See ist Pflicht und alles andere freiwillig.
Selbst wenn Du dein Boot mitten im Atlantik versenkst, zahlt deiner Versicherung planmäßig, sofern das Seegebiet versichert ist. Ohne wenn und aber und vollkommen unabhängig davon, ob du "nur" den SBF See hast oder den SHS.

Gruß

Totti
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  #7  
Alt 03.06.2020, 08:53
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carandi27 carandi27 ist offline
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Natürlich verstößt man nicht gegen das Führerscheinrecht.

Es geht aber am Ende um die Frage, ob die Befähigung für das jeweilige Fahrtgebiet vorhanden war. Das muss nicht der SKS sein, aber es ist eben ein Anhaltspunkt, an dem sich ein deutsches Gericht orientieren wird.

Es kann eben - je nach den Umständen - aus einfacher Fahrlässigkeit grobe Fahrlässigkeit werden. Und das macht den möglicherweise den Unterschied.
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  #8  
Alt 03.06.2020, 09:01
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Natürlich verstößt man nicht gegen das Führerscheinrecht.

Es geht aber am Ende um die Frage, ob die Befähigung für das jeweilige Fahrtgebiet vorhanden war. Das muss nicht der SKS sein, aber es ist eben ein Anhaltspunkt, an dem sich ein deutsches Gericht orientieren wird.

Es kann eben - je nach den Umständen - aus einfacher Fahrlässigkeit grobe Fahrlässigkeit werden. Und das macht den möglicherweise den Unterschied.
Auch ein deutsches Gericht kann sich nur an der geltenden Rechtslage orientieren...
Hat jemand den führ das Fahrgebiet Vorgeschriebene Führerschein : Die Frage ist mit dem Sporbootführerschein See klar mit Ja beantwortet... und damit ist dieser Fall für das Gericht erledigt...

Glauben heißt nicht wissen und du kannst gern die Suchfunktion dazu nutzen oder selbst nochmal das Bundesministerium anschreiben....
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Alt 03.06.2020, 09:02
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Natürlich verstößt man nicht gegen das Führerscheinrecht.

Es geht aber am Ende um die Frage, ob die Befähigung für das jeweilige Fahrtgebiet vorhanden war. Das muss nicht der SKS sein, aber es ist eben ein Anhaltspunkt, an dem sich ein deutsches Gericht orientieren wird.

Es kann eben - je nach den Umständen - aus einfacher Fahrlässigkeit grobe Fahrlässigkeit werden. Und das macht den möglicherweise den Unterschied.

Nein, das ist nicht richtig. Du darfst rein rechtlich und ohne Nachteile als Grünschnabel mit gestern bestandenem SBF den Atlantik kreuzen.
Das ist so.

Gruß

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  #10  
Alt 03.06.2020, 09:28
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen

Aber: Der SKS ist in Deutschland ein amtlich empfohlener Befähigungsnachweis in der 12-Seemeilenzone.
Welches Amt genau empfiehlt denn bitte den SKS?

Grüße

Matthias.
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  #11  
Alt 03.06.2020, 09:30
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Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch der Untersuchungsbericht zu einem Unfall der deutschen Segelyacht KELBO, zu finden bei www.bsu-Bund.de. Als Anlage zum Bericht des Unfalls der SY SPECIAL ONE. Auf Seite 78, Ziffer 7.1.

Dort wird zu Ursachen des Unfalls (mit Todesfolge) festgestellt, dass die Besatzung nicht die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügte. Der Schiffsführer hatte den SBF See.
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  #12  
Alt 03.06.2020, 09:35
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Zitat:
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Welches Amt genau empfiehlt denn bitte den SKS?

Grüße

Matthias.

Ich krorrigiere: SHS und SSS sind amtlich empfohlen (zu finden bei ELWIS).


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  #13  
Alt 03.06.2020, 09:39
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Ich krorrigiere: SHS und SSS sind amtlich empfohlen (zu finden bei ELWIS).


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Eine Empfehlung ist keine Verpflichtung, auch nicht für die Versicherung. Es sei denn, sie fordert das zur Risiko-Abwägung oder Reduzierung.

Gruß

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  #14  
Alt 03.06.2020, 09:50
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Die SY Special One war nicht privat unterwegs, sie war zu Ausbildungszwecken ausgelaufen.

Der Bootsführer (und ich glaub der stellvertretende Bootsführer) der dies ja dann geschäftlich macht braucht dann auch die entsprechenden Fähigkeitsnachweise.

Privat ist das ganz was anderes.
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  #15  
Alt 03.06.2020, 09:54
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Eine Empfehlung ist keine Verpflichtung, auch nicht für die Versicherung. Es sei denn, sie fordert das zur Risiko-Abwägung oder Reduzierung.

Gruß

Totti
genau...
und dann muss sie dies explizit in ihren Versicherungsbedingungen erwähnen...
ich kenne keine Versicherung die SKS SHS oder SSS in ihren Bedingungne stehen hat...
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Alt 03.06.2020, 09:55
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Eine Empfehlung ist keine Verpflichtung, auch nicht für die Versicherung. Es sei denn, sie fordert das zur Risiko-Abwägung oder Reduzierung.

Gruß

Totti

Das ist ja richtig und das bestreite ich auch gar nicht.

Aber wenn etwas passiert, wird halt einiges mehr in die Waagschale geworfen. Es ist auch nicht verboten, mit einem gewissen Alkoholpegel Auto zu fahren - oder auch Boot. Passiert etwas, hat man trotzdem ein Problem und kann damit rechnen, zumindest eine höhere Teilschuld zu bekommen.

Es ist ein Unterschied, ob ich für etwas eine Erlaubnis benötige (Führerschein) oder ob nach einem Unfall nach dem Verschulden geschaut wird. Natürlich ist auch dann einer der weiterführenden Scheine kein Freibrief.
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  #17  
Alt 03.06.2020, 10:00
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen

Ich korrigiere: SHS und SSS sind amtlich empfohlen (zu finden bei ELWIS).
Und wo genau bei ELWIS?

Grüße

Matthias.
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  #18  
Alt 03.06.2020, 10:02
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Das ist ja richtig und das bestreite ich auch gar nicht.

Aber wenn etwas passiert, wird halt einiges mehr in die Waagschale geworfen. Es ist auch nicht verboten, mit einem gewissen Alkoholpegel Auto zu fahren - oder auch Boot. Passiert etwas, hat man trotzdem ein Problem und kann damit rechnen, zumindest eine höhere Teilschuld zu bekommen.

Es ist ein Unterschied, ob ich für etwas eine Erlaubnis benötige (Führerschein) oder ob nach einem Unfall nach dem Verschulden geschaut wird. Natürlich ist auch dann einer der weiterführenden Scheine kein Freibrief.
Sorry, der Vergleich hinkt und ist nicht zutreffend und auch mit 0,2 Promille beim Bootsfahren ist man u.U. entsprechend dran.

Gruß

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  #19  
Alt 03.06.2020, 10:02
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Und wo genau bei ELWIS?

Grüße

Matthias.

Unter „Sportschifffahrt“ und dann „Sportbootführerscheine“ nach unten scrollen bis zum Punkt Seeschifffahrtsstraßen/Küstengewässer.
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  #20  
Alt 03.06.2020, 10:06
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Unter „Sportschifffahrt“ und dann „Sportbootführerscheine“ nach unten scrollen bis zum Punkt Seeschifffahrtsstraßen/Küstengewässer.
Ja, da steht doch nichts neues:

Es handelt sich um einen amtlichen, freiwilligen Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen Sportbootführerschein-See einerseits und Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein andererseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste). Dieser Schein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung.
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  #21  
Alt 03.06.2020, 10:11
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Mal eine kurze Zwischenfrage:
Die Segelscheine BR und BK sind auch vollkommen freiwillig, das ist richtig? Natürlich wird die ein Vercharterer sehen wollen. Aber auf einem eigenen Boot nur obligatorisch, richtig so?

Gruß

Totti
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  #22  
Alt 03.06.2020, 10:12
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Nicht obligatorisch. Nicht vorgeschrieben. Rein freiwillig. Und ich persönlich kenne keinen Vercharterer, der die sehen will.

Grüße

Matthias.
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  #23  
Alt 03.06.2020, 10:19
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Zitat:
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Die SY Special One war nicht privat unterwegs, sie war zu Ausbildungszwecken ausgelaufen.

Der Bootsführer (und ich glaub der stellvertretende Bootsführer) der dies ja dann geschäftlich macht braucht dann auch die entsprechenden Fähigkeitsnachweise.

Privat ist das ganz was anderes.

Es geht ja auch um die SY KELBO. Der Bericht hängt aber als Anlage am Bericht der SEPCIAL ONE dran.


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  #24  
Alt 03.06.2020, 10:20
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Ja, da steht doch nichts neues:

Es handelt sich um einen amtlichen, freiwilligen Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen Sportbootführerschein-See einerseits und Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein andererseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste). Dieser Schein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung.

Deswegen habe ich mich ja auch korrigiert. Bei SHS und SSS steht das mit empfohlen.


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  #25  
Alt 03.06.2020, 10:34
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Bei SHS und SSS steht das mit empfohlen.
Nochmal: wo steht das?

Grüße

Matthias.
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