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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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CWM auf Bootsschein - wie weit darf man damit von der Küste wegß
Hallo,
Ich habe 2019 den Botsschein für Motorbote für Binnen und See in Deutschland gemacht. Auf dem Bootsschein (Karte) steht nun unter 10. IWM und CWM. CWM sollte heißen Sportbootführerschein Seeschifffahrtstraßen. Wie weit darf ich mich mit diesem Schein von der Küste entfernen? Worin besteht der Unterschied zu den SFB2 und SFB3 Führerscheinen? In welchen Ländern gilt dieser Schein nicht (oder umgekehrt wo überall gilt dieser)? Danke falls jemand Antworten dazu hat. |
#2
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Tja, hast ja mal geschrieben Du kommst aus Bayern. Wenn Du dort noch Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, dann kannst mit dem CWM (SBF mit dem Gültigkeitsbereich Seeschifffahrtsstraßen) fahren wohin Du willst, in einigen Ländern auch auf Binnengewässern. Alle weiterführenden Scheine sind keine Pflichtscheine.
Bis denne, Rainer |
#3
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Zitat:
der Seeschien gilt innerhalb der Küstengewässer eines Staates... außerhalb dieser Gewässer benötigt man weder einen SBF See noch einen Binnnen. da benötigt man nichts mehr.... das heißt im Umkehrschluss du darfst jetzt weltweit überall fahren wo der deutsche Sportbootführerschein annerkannt wird... Was du mit SBF2 und 3 meinst erschließt sich mir nicht... es gibt natürlich weiterführende Führerscheinde z.B. den Sportküstenschifferschein... aber dieser ist rein freiwillig und hat nirgends eine Verpflichtung...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#4
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Praktisch ist es in der Tat so, dass Du in vielen Ländern dieser Welt fahren kannst/darfst. Die meisten Länder regeln für Ausländer, dass die Boote/Gebiete gefahren werden dürfen, die man in seinem Heimatland fahren darf.
Aber: Der SKS ist in Deutschland ein amtlich empfohlener Befähigungsnachweis in der 12-Seemeilenzone. Das wird dann relevant, wenn etwas passiert und es möglicherweise um Schadensersatz oder sogar Strafrecht geht. Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland unterliegst Du grundsätzlich(auch) dem deutschen Strafrecht bei Taten im Ausland. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#5
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#6
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Zitat:
Selbst wenn Du dein Boot mitten im Atlantik versenkst, zahlt deiner Versicherung planmäßig, sofern das Seegebiet versichert ist. Ohne wenn und aber und vollkommen unabhängig davon, ob du "nur" den SBF See hast oder den SHS. Gruß Totti
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#7
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Natürlich verstößt man nicht gegen das Führerscheinrecht.
Es geht aber am Ende um die Frage, ob die Befähigung für das jeweilige Fahrtgebiet vorhanden war. Das muss nicht der SKS sein, aber es ist eben ein Anhaltspunkt, an dem sich ein deutsches Gericht orientieren wird. Es kann eben - je nach den Umständen - aus einfacher Fahrlässigkeit grobe Fahrlässigkeit werden. Und das macht den möglicherweise den Unterschied.
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#8
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Zitat:
Hat jemand den führ das Fahrgebiet Vorgeschriebene Führerschein : Die Frage ist mit dem Sporbootführerschein See klar mit Ja beantwortet... und damit ist dieser Fall für das Gericht erledigt... Glauben heißt nicht wissen und du kannst gern die Suchfunktion dazu nutzen oder selbst nochmal das Bundesministerium anschreiben....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#9
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Nein, das ist nicht richtig. Du darfst rein rechtlich und ohne Nachteile als Grünschnabel mit gestern bestandenem SBF den Atlantik kreuzen. Das ist so. Gruß Totti
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#10
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Zitat:
Grüße Matthias. |
#11
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Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch der Untersuchungsbericht zu einem Unfall der deutschen Segelyacht KELBO, zu finden bei www.bsu-Bund.de. Als Anlage zum Bericht des Unfalls der SY SPECIAL ONE. Auf Seite 78, Ziffer 7.1.
Dort wird zu Ursachen des Unfalls (mit Todesfolge) festgestellt, dass die Besatzung nicht die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügte. Der Schiffsführer hatte den SBF See.
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#12
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Ich krorrigiere: SHS und SSS sind amtlich empfohlen (zu finden bei ELWIS). Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#13
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Zitat:
Gruß Totti
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#14
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Die SY Special One war nicht privat unterwegs, sie war zu Ausbildungszwecken ausgelaufen.
Der Bootsführer (und ich glaub der stellvertretende Bootsführer) der dies ja dann geschäftlich macht braucht dann auch die entsprechenden Fähigkeitsnachweise. Privat ist das ganz was anderes.
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#15
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und dann muss sie dies explizit in ihren Versicherungsbedingungen erwähnen... ich kenne keine Versicherung die SKS SHS oder SSS in ihren Bedingungne stehen hat...
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#16
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Das ist ja richtig und das bestreite ich auch gar nicht. Aber wenn etwas passiert, wird halt einiges mehr in die Waagschale geworfen. Es ist auch nicht verboten, mit einem gewissen Alkoholpegel Auto zu fahren - oder auch Boot. Passiert etwas, hat man trotzdem ein Problem und kann damit rechnen, zumindest eine höhere Teilschuld zu bekommen. Es ist ein Unterschied, ob ich für etwas eine Erlaubnis benötige (Führerschein) oder ob nach einem Unfall nach dem Verschulden geschaut wird. Natürlich ist auch dann einer der weiterführenden Scheine kein Freibrief.
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#17
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Zitat:
Grüße Matthias. |
#18
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Zitat:
Gruß Totti
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#19
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Unter „Sportschifffahrt“ und dann „Sportbootführerscheine“ nach unten scrollen bis zum Punkt Seeschifffahrtsstraßen/Küstengewässer.
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#20
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Zitat:
Es handelt sich um einen amtlichen, freiwilligen Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen Sportbootführerschein-See einerseits und Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein andererseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste). Dieser Schein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung.
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#21
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Mal eine kurze Zwischenfrage:
Die Segelscheine BR und BK sind auch vollkommen freiwillig, das ist richtig? Natürlich wird die ein Vercharterer sehen wollen. Aber auf einem eigenen Boot nur obligatorisch, richtig so? Gruß Totti
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#22
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Nicht obligatorisch. Nicht vorgeschrieben. Rein freiwillig. Und ich persönlich kenne keinen Vercharterer, der die sehen will.
Grüße Matthias.
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#23
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Zitat:
Es geht ja auch um die SY KELBO. Der Bericht hängt aber als Anlage am Bericht der SEPCIAL ONE dran. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#24
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Zitat:
Deswegen habe ich mich ja auch korrigiert. Bei SHS und SSS steht das mit empfohlen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#25
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Nochmal: wo steht das?
Grüße Matthias. |
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