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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Wir? Wenn, dann "wir -1". Ich bin da nämlich anderer Meinung.
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#52
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Dann solltest du fairerweise dabei schreiben, dass das deine (Wunsch-)Meinung ist und nicht der Rechtslage entspricht. Ich kann das jedenfalls nicht bestätigen. Wenn mit einem SHS etwas passiert, ist man genauso dran (oder nicht) wie nur mit SBF See. Gruß Totti
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#53
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Es gibt aber auch Leute, die können mit SBF See noch deutlich mehr als viele SHS Inhaber und warum sollten die den SHS machen? Bringt nichts, auch nicht nach einer Havarie. Gruß Totti
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#54
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#55
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Auch dem DSV koennte man Eigeninteressen unterstellen, er vertritt diese Meinung auch. Beim BSU (habe ich angefuehrt) erscheint mir das schon etwas unwahrscheinlicher. Fuer mich kann ich das vollkommen ausschliessen. Zitat:
Wer nur mit dem SBF See und ohne die erforderliche Erfahrung (z.B. Leichtsinn, Fahrlaesigkeit,...) einen Unfall baut, fuer den mangelnde Erfahrung ursaechlich ist, wird anders behandelt, als der Bootsfuehrer, der die notwendige Erfahrung nachweisen kann (und damit nicht ursaechlich fuer den Unfall sein kann). Dabei gilt der entsprechende (freiwillige) hoehere Fuehrerschein bereits als Nachweis fuer die notwendige Erfahrung. Ist diese notwendige Erfahrung auch ohne den entsprechenden (freiwilligen) hoeheren Fuehrerschein vohanden, kann sie auch anders nachgewiesen werden (z.B. Logbuchauszuege). Soweit wohl auch die Einschaetzung des BSU. |
#56
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naja SKS vorrausetzungen sind ja relativ
da setzt man sich hin zuhause und macht ne Tabelle/logbuch mit fahrten die zwar nie stattgefunden haben aber möglich sind und schon hat man den Nachweis und mit bestandenen Prüfung den SKS ohne das man mehr ahnung hat als jemand der gerad den SBF See gemacht hat...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#57
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Um was geht es denn im "#55"?
Natürlich ist ein SHS, wenn man nicht gerade die Gunst der Stunde erwischt hatte mindestens 2000 SM Erfahrung, ein Indiz für Erfahrung, aber nur ein Indiz. Die Seemeilen für meinen SSS hatte ich seinerzeit mit 1000 SM Wattenschipperei, überwiegend in NL (also nach dortigem Recht Binnengewässer) nachgewiesen und selbst bestätigt...... Was da wohl das BSU im Falle eines Unfalles zu gesagt hätte. Natürlich hab ich mehr Erfahrung, ich wollt damals halt wissen ob es ausreicht. Hat es. Bis denne, Rainer Geändert von schwinge (04.06.2020 um 12:57 Uhr) Grund: gefundene Fehler verbessert |
#58
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Nur mit dem Wissen des SBF- See sollte man in Landsicht bleiben. Aber auch: vor dem Schein bin ich schon 17 Jahre gesegelt, hatte 2 Chartertörns mit erfahrenen Klubkameraden + 1 eigenen Seetörn mit rund 900nm hinter mir => das bestätigt dann "Coal". Grüße, Reinhard
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#59
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Genauso kann ich jetzt erwidern, dass bei einer gleichen Havarie der SHS Inhaber die Havarie eher hätte vermeiden können, weil erfahrener. Und darum müsste er jetzt härter bestraft werden. Das ist aber Bullshit. Fakt ist, alle werden mehr oder weniger gleich behandelt, da der SBF See die Referenz ist. Gruß Totti
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#60
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Urkundenfaelschung kann moeglichweise zum erstrebten Ziel fuehren, ist aber nicht jedermanns Sache .... |
#61
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#62
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Es handelt sich dabei auch klar nicht um eine Urkunde! Gruß Totti
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#63
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was ist an einem privaten Logbuch (Das ja keine Pflicht ist zu führen auf Kleinfahrzeugen ) eine Urkunde?
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#64
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nein ... also nicht das ich wüsste...
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#65
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und bei Einhandfahrern muss nicht mal ein anderer unterschreiben...
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#66
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Das
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#67
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Nein - hab, wie ich bereits vorher schrieb, mir meine Meilen für den SSS selbst bestätigt. Hätte ich auch anders habe können, waren immer mitsegler dabei.
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#68
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....und nochmal, weil hier immer vom BSU die Rede ist. Aufgabe vom BSU ist es Unfallhergänge zu untersuchen um künftige zu verhindern. Da ist es logisch, wenn das BSU auch Erfahrungen und vorhandenen Befähigungen berücksichtigt.
Es ist nicht die Aufgabe des BSU Recht zu sprechen oder Verstöße zu anden. Gleichwohl kann (oder konnte es) Patente entziehen. Dass Versicherungen und Gerichte den BSU-Bericht als Beweismittel einsetzten steht auf einem anderen Blatt. Bis denne, Rainer |
#69
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Verschwurbelt: Fuer mich ausreichen klar. Fuer Dich nicht, man kann es nicht Jedem recht machen.
Unsinnig: Ich bitte um Erklaerung. Falsch: Was ist an meinen Ausfuehrungen falsch. Das habe ich auch nicht behauptet. Erfahrung bedeutet in keiner Weise fehlerfreies handeln. |
#70
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Grüße, Reinhard .....wäre wie ne Patek Philippe für 500 € => man selbst weiss immer, dass es ne Fälschung ist.... @ Sayang : richtig! man kann auch was 30 Jahre falsch machen.... |
#71
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Nur mit dem SSS kann man Die Welt umrunden , ein SBF See reicht auf keinen Fall, da fehlt einem die Erfahrung und die Navigationserfahrung.
Siehe Wilfreid Erdmann , der hat Die Welt mehrfach umrundet mit und gegen den Wind und alleine. Oh, der hat ja gar keinen SBF und hat sich das erste Boot mal so gekauft und Autodidaktisch Segeln und Naivigieren gelernt ( gut er hatte Hilfe von B. Moitessier)
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#72
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"Kleinfahrzeug" ist ein Begriff der BinSchStrO. In der Diskussion hier geht um den Sportbootfuehrerschein See. Das Bundesverkehrsministerium sagt zur Sportschiffahrt: „Deutschland hat von der Möglichkeit nach Regel V/1.4 SOLAS, Sportboote von den Eintragungspflichten auszunehmen, keinen Gebrauch gemacht. Das nationale Recht enthält im Schiffssicherheitsgesetz (SchSG), in der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) und in der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt Vorschriften über Seetagebücher. „ Seetagebuecher (Logbuch, Schiffstagebuch, Schiffsjournal ...) sind Dokumente (wobei es m.W. keine allgemeingueltige Definition des Begriffes gibt.). Eine Faelschung kann geahndet werden. Weiter Details bibt es auf ELWIS |
#73
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Das ist was völlig anderes und das ist absolut kein Dokument. Das ist ein nicht relevanter Nachweis. Gruß Totti
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#74
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#75
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Bleibt der Meilennachweis in der Schublade (weil er z.B. nicht relevant ist, oder um sich z.B. daran zu erfreuen), ist es keine Urkunde. Wird er als Meilennachweis zur Erlangung des Fuehrerscheins (z.B. SKS) eingereicht, wird er zur Urkunde. Wir entfernen uns sehr weit von der Eingangsfrage. Wer meiner Erklaerung zu Urkunde, Urkundsfaelschung etc. nicht glaubt, mag seinen Anwalt konsultieren. Wer das Thema weiter diskutieren will, solte besser einen neuen thread aufmachen.
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