boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 29 von 29
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 08.03.2016, 11:33
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2012
Ort: Wien
Beiträge: 2.254
Boot: Momentan Bootlos :-(
2.094 Danke in 1.286 Beiträgen
Standard Juristische Beratung bzw. Begriffserklärung benötigt

Hallo Leute

Gestern ist mir eine "Exekutionsbewilligung" ins Haus geflattert.
Betreffend einer Schuld die ich NACHWEISLICH (Bankbeleg) schon mitte Dezember beglichen habe.

Natürlich möchte ich da Einspruch erheben.
Dazu liegt extra ein Formblatt bei.

"Grund des Einspruchs:
O Ein die Exekution deckender Exekutionstitel existiert nicht.
O Bestätigung der Vollstreckbarkeit fehlt
O Die Angaben in der Exekutionsbewilligung (=Exekutionsantrag) über den Exekutionstitel stimmen nicht mit dem Exekutionstitel überein"

Nun...
Ich hab keine Ahnung WAS das alles eigentlich bedeutet.
Nachlesen im Internet, was ein "Exekutionstitel" überhaupt ist, hat mich noch mehr Verwirrt.

WAS muss ich da nun Ankreuzen, das mein Problem (bereits geleistete Zahlung) betrifft.
Und vor allem ... Warum (Begriffserklärung)

LG:
Roman

P.S. geht um Österreich, ich denke aber die Ausdrücke und verfahren werden die gleichen sein
__________________
No Money - No Problem
No Work - No Problem
No Wind - PROBLEM
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 08.03.2016, 11:45
Akaija Akaija ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.03.2015
Ort: Westerwald
Beiträge: 1.660
Boot: Verdränger Ten Broke AK 10,0 x 3,10. Motor Perkins 4.108. Heimathafen: Bei Roermond.
Rufzeichen oder MMSI: 211739040
8.176 Danke in 1.342 Beiträgen
Standard

Diesen Ausdruck habe ich auch noch nie gehört, aber ich würde den entsprechenden Sachbearbeiter anrufen und nachfragen.
__________________
Gruß Ralf

Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 08.03.2016, 12:06
Benutzerbild von Orangenfarmer
Orangenfarmer Orangenfarmer ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.09.2013
Ort: Sachsen
Beiträge: 135
Boot: Ocquetea 715 mit VP Diesel, Regal 6.8 Ventura, Hilter Royal 620 mit VP AQ 240 und Ostroda Atol 475
84 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Du brauchst ein Wörterbuch Östereichisch - Deutsch.
Offenbar ist Deine Zahlung nicht richtig zugeordnet worden. Deshalb kreuze nix an, sondern schreibe, dass Du überwiesen hast, Kopie vom Beleg dazu und weg damit.


Grüße Ronald
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 08.03.2016, 12:20
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2012
Ort: Wien
Beiträge: 2.254
Boot: Momentan Bootlos :-(
2.094 Danke in 1.286 Beiträgen
Standard

Nö, Ich bräuchte ein Wörterbuch "Juristisch - Österreichisch" *ffgg*

In dem ganzen Akt steht nichtmal ein Sachbearbeiter o.ä.
nur die Adresse vom Gericht wo ich den Einspruch hinschicken soll.... und explizit:
NUR DAS FORMULAR VERWENDEN!!!
__________________
No Money - No Problem
No Work - No Problem
No Wind - PROBLEM
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 08.03.2016, 12:24
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.880
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.921 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Hallo Roman,
hast Du nicht vorher einen bedingten Zahlungsbefehl erhalten

Immerhin sollte dem Schuldner ja die Möglichkeit gegeben werden, seine "Schuld" zu begleichen.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 08.03.2016, 12:26
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2012
Ort: Wien
Beiträge: 2.254
Boot: Momentan Bootlos :-(
2.094 Danke in 1.286 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Hallo Roman,
hast Du nicht vorher einen bedingten Zahlungsbefehl erhalten

Immerhin sollte dem Schuldner ja die Möglichkeit gegeben werden, seine "Schuld" zu begleichen.

Gruß Lutz
Naja... vorher ging es über ein Inkasso.
Das war aber kein "Zahlungsbefehl" (Gerichtliche Mahnung)
Hab auf das Weihnachtsgeld gewartet, und dann die "Letzte Mahnung" beglichen.

Dachte bis gestern, damit wäre alles erledigt!!!!
__________________
No Money - No Problem
No Work - No Problem
No Wind - PROBLEM
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 08.03.2016, 12:41
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.292
Boot: Merry Fisher 645
25.211 Danke in 9.030 Beiträgen
Standard

Wir nennen das hier in den gemäßigten breiten eine "Zwangsvollstreckung". Wegen ein paar EUR exekutieren wir hier keine Schuldner.

Die Lösung wurde oben schon genannt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 08.03.2016, 13:30
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2012
Ort: Wien
Beiträge: 2.254
Boot: Momentan Bootlos :-(
2.094 Danke in 1.286 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Wir nennen das hier in den gemäßigten breiten eine "Zwangsvollstreckung". Wegen ein paar EUR exekutieren wir hier keine Schuldner.
Nett....
1. gehts um knapp € 800.- für mich ist das mehr als "ein paar"
2. Da ich ja Bezahlt habe, seh ich mich nicht als "Schuldner" !!!
__________________
No Money - No Problem
No Work - No Problem
No Wind - PROBLEM
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 08.03.2016, 13:51
Benutzerbild von Methusalix
Methusalix Methusalix ist offline
Captain
 
Registriert seit: 14.07.2008
Ort: Hamburg im Westen
Beiträge: 587
Boot: Stahlverdränger, Gruno 1050
1.351 Danke in 518 Beiträgen
Standard

Hallo Roman,

Alles bezahlt, auch Säumniszuschlag (so vorhanden), Inkassogebühren und anteilig die Leasingrate vom Geschäftsführer des Inkassounternehmens ()??
Sonst wird das imho nicht angehalten.
__________________
Grüße,
Andreas
_____________________________

KEEP CALM and CARRY ON
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 08.03.2016, 13:59
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.639
Boot: Quicksilver 805 Sundeck
8.096 Danke in 2.971 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
...

In dem ganzen Akt steht nichtmal ein Sachbearbeiter o.ä.
nur die Adresse vom Gericht wo ich den Einspruch hinschicken soll.... und explizit:
NUR DAS FORMULAR VERWENDEN!!!
Wenn du das zuständige Gericht und die Adresse hast, sollte es dir eigentlich auch gelingen eine Telefonnummer herauszufinden....

Wie es in Österreich ist, kann ich dir leider auch nicht genau sagen.



Viel Glück!
__________________


Gruß

Berni
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 08.03.2016, 14:18
horstj horstj ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 2.893
2.595 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Erstmal den gesamten Schriftverkehr mit Inkasso und Gericht für Dich auflisten und durchgehen, ob Du nichts übersehen hast (Bspw. ursprüngliche Forderung beglichen, nachdem aber schon eine Mahnung mit weiteren Gebühren/Zinsen eintraf, oder Inkassoforderung beglichen nachdem schon ein gerichtliches Mahnverfahren vorlag, ...)
Falls alles o.k. ist Zahlungsbeleg mit Bezug auf Schreiben (Aktenzeichen/Vorgangsnr.) an Gericht schicken. Telefonisch evtl. vorher klären.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 08.03.2016, 16:44
wolle-petri-heil wolle-petri-heil ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.06.2015
Ort: Rheine
Beiträge: 1.320
1.820 Danke in 835 Beiträgen
Standard

Na super,
Exekution = Rübe Ab!!!
Du Armer...
__________________
Wat mutt dat mutt!!!
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 08.03.2016, 18:34
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 4.008
Boot: Bayliner 2052LS 4,3LX Crownline250cr
3.023 Danke in 1.808 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Wir nennen das hier in den gemäßigten breiten eine "Zwangsvollstreckung". Wegen ein paar EUR exekutieren wir hier keine Schuldner.

Die Lösung wurde oben schon genannt.
Schreib mal für nicht Juristen welche Lösung.
Gruss Mani
__________________
Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 08.03.2016, 18:49
Benutzerbild von GunKraus
GunKraus GunKraus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: Magdeburg
Beiträge: 2.252
Boot: Yamarin 5800 bc
3.855 Danke in 1.548 Beiträgen
Standard

Exekutionsbefehl? Hölle Hölle!!!

Ich wollte dieses Jahr in Eurem schönen Land mal wieder Urlaub machen.🤔

Gleiche Sprache kann manchmal doch grundverschieden sein.😉

Gunter



Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 08.03.2016, 18:51
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.11.2012
Ort: Raum Hannover
Beiträge: 2.875
Boot: Grand 650 RIB
3.054 Danke in 1.512 Beiträgen
Standard

Ich warte immer auf den Brief ( Letzte Mahnung ) . Gott sei Dank , dann kommt nix mehr .....
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 08.03.2016, 19:49
horstj horstj ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 2.893
2.595 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Ich warte immer auf den Brief ( Letzte Mahnung ) . Gott sei Dank , dann kommt nix mehr .....
Hallole,

so ist das mit den Sprachen und Empfehlungen. Man glaubt man bestellt Steak und dann kommen gelierte Stierhoden.

Soll heißen auf D übersetzt entspricht das dem ersten Schritt einer Pfändung. Da würde als nächstes nicht nix kommen, sondern es klingelt ein Beamter.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/

Geändert von horstj (08.03.2016 um 22:04 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 09.03.2016, 07:11
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2012
Ort: Wien
Beiträge: 2.254
Boot: Momentan Bootlos :-(
2.094 Danke in 1.286 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
es klingelt ein Beamter.
Nö, da klingelt keiner.
Gehaltspfändung!!
Liegt auch schon in der Firma auf.
Macht natürlich einen tollen eindruck
__________________
No Money - No Problem
No Work - No Problem
No Wind - PROBLEM
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 09.03.2016, 09:24
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: 24768 Rendsburg
Beiträge: 691
Boot: LM 27 und Avon Redcrest
Rufzeichen oder MMSI: df 9231
2.172 Danke in 1.025 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Hab auf das Weihnachtsgeld gewartet, und dann die "Letzte Mahnung" beglichen.
Das würde ich nochmal genau nachlesen: Wurde die letzte Mahnung nach der o.g. Wartezeit tatsächlich noch fristgerecht und mit allen Verspätungsgebühren beglichen?

Ansonsten hätte ich keine Probleme damit, eine Antwort in Klartext zu schreiben, wenn die angebotenen Formulartexte nicht auf die Situation passen.
Und "Exekution" heißt m.W. einfach nur "Ausführung" oder so ähnlich. Ist das nicht auch ein Begriff aus Programmiersprachen?

sea u in denmark
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 09.03.2016, 10:22
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.933
15.749 Danke in 8.672 Beiträgen
Standard

Leute, ohne jetzt besonders gscheit daher kommen zu wollen:

Wenn derjenige der auf sein Geld wartet (der konnte ja net wissen dass sein Kunde erstmal auf´s Weihnachtsgeld warten will) schonmal ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet hat......dann hat man schon viele gute Chancen zur Einigung verstreichen lassen, und dann nimmt´s halt seinen Gang wenn man spätestens dann nicht reagiert.

Gebühren und was weiss ich in eben schönen Höhen.

Das wird schon einwandfrei sein, schliesslich hat ein Gericht das ja angeordnet (Lohnpfändung).

Ob das jetzt Exekution oder Zwangsvollstreckung heisst.

Bezahlen. "Lessons learned"
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 09.03.2016, 11:36
Visara Visara ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 1.097
1.780 Danke in 965 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
...
Ist das nicht auch ein Begriff aus Programmiersprachen?
...
Nah dran. Du meinst executable (= ausführbar).
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 09.03.2016, 11:48
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2012
Ort: Wien
Beiträge: 2.254
Boot: Momentan Bootlos :-(
2.094 Danke in 1.286 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen


Ob das jetzt Exekution oder Zwangsvollstreckung heisst.

Bezahlen. "Lessons learned"
Noja... Hab ich ja schon!!!!

soll ich doppelt bezahlen???
Wenn das Inkassobüro aus welchen gründen auch immer, den Fall ans Gericht weiterleitet,
WO ist dann mein Geld hingekommen??
Dann haben sie wohl den bezahlten Betrag unterschlagen???
__________________
No Money - No Problem
No Work - No Problem
No Wind - PROBLEM
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 09.03.2016, 11:51
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 14.07.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 730
Boot: Ten Broeke und Winz-Schlauchi
634 Danke in 351 Beiträgen
Standard

Keine Panik. Wie schon geschrieben, dem Gericht nachweisen, dass und wann bezahlt wurde. Sicherheitshalber nochmal nachschauen, ob vielleicht versehentlich nur die hauptforderung, nicht aber die Nebenforderung - Mahnkosten etc. - angewiesen wurden. Falls was fehlt - nachüberweisen. Feddich.
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 09.03.2016, 12:14
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.880
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.921 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
... Das wird schon einwandfrei sein, schliesslich hat ein Gericht das ja angeordnet (Lohnpfändung). ...
Wenn das Leben so einfach wäre ...
Die Anträge auf Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden in D von den Gerichten NICHT auf die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft.

Als Schuldner hast Du jeweils eine 14-tägige Frist um Widerspruch einzulegen. Wird dies spätestens beim Vollstreckungsbescheid versäumt, dann wird auch eine ggf. ungerechtfertigte Forderung rechtskräftig und kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Am einfachsten wäre es sicher, mit dem Gläubiger/ Inkassobüro zu klären, welche Forderungen noch offen sind und/ oder was sich überschnitten hat.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 09.03.2016, 12:29
Benutzerbild von GunKraus
GunKraus GunKraus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: Magdeburg
Beiträge: 2.252
Boot: Yamarin 5800 bc
3.855 Danke in 1.548 Beiträgen
Standard

Da hat Lutz absolut recht.
Erledigung durch Liegenlassen ist bei einem Mahnbescheid äußerst gefährlich.

Das Wiederspruchsformular hängt (hier in D) schon hinten dran und wer die paar Zeilen ohne jegliche Begründung - nur Forderung bestreiten- nicht ausfüllt - ach was sage ich, einfach nur unterschreibt, ist selbst schuld. Sorry, aber viele Probleme sind hausgemacht.

Gunter
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 09.03.2016, 14:04
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.933
15.749 Danke in 8.672 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Da hat Lutz absolut recht.
Erledigung durch Liegenlassen ist bei einem Mahnbescheid äußerst gefährlich.

Das Wiederspruchsformular hängt (hier in D) schon hinten dran und wer die paar Zeilen ohne jegliche Begründung - nur Forderung bestreiten- nicht ausfüllt - ach was sage ich, einfach nur unterschreibt, ist selbst schuld. Sorry, aber viele Probleme sind hausgemacht.

Gunter

Ist doch schon zu lange liegen gelassen:

Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Nö, da klingelt keiner.
Gehaltspfändung!!
Liegt auch schon in der Firma auf.

Macht natürlich einen tollen eindruck
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 29 von 29



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Surfunfall Pelzerhaken- eine vorsichtige juristische Analyse... Pusteblume Allgemeines zum Boot 31 11.07.2013 11:52
Schon wieder eine Heli-Beratung benötigt Bomber Modellbau 76 09.06.2012 09:29
Juristische Frage (Sozialrecht NRW) El.Almirante Kein Boot 7 15.11.2008 22:39
Juristische Frage blaue-elise Allgemeines zum Boot 7 20.05.2005 13:00


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.