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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Juristische Beratung bzw. Begriffserklärung benötigt
Hallo Leute
Gestern ist mir eine "Exekutionsbewilligung" ins Haus geflattert. Betreffend einer Schuld die ich NACHWEISLICH (Bankbeleg) schon mitte Dezember beglichen habe. Natürlich möchte ich da Einspruch erheben. Dazu liegt extra ein Formblatt bei. "Grund des Einspruchs: O Ein die Exekution deckender Exekutionstitel existiert nicht. O Bestätigung der Vollstreckbarkeit fehlt O Die Angaben in der Exekutionsbewilligung (=Exekutionsantrag) über den Exekutionstitel stimmen nicht mit dem Exekutionstitel überein" Nun... Ich hab keine Ahnung WAS das alles eigentlich bedeutet. Nachlesen im Internet, was ein "Exekutionstitel" überhaupt ist, hat mich noch mehr Verwirrt. WAS muss ich da nun Ankreuzen, das mein Problem (bereits geleistete Zahlung) betrifft. Und vor allem ... Warum (Begriffserklärung) LG: Roman P.S. geht um Österreich, ich denke aber die Ausdrücke und verfahren werden die gleichen sein
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#2
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Diesen Ausdruck habe ich auch noch nie gehört, aber ich würde den entsprechenden Sachbearbeiter anrufen und nachfragen.
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Gruß Ralf |
#3
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Du brauchst ein Wörterbuch Östereichisch - Deutsch.
Offenbar ist Deine Zahlung nicht richtig zugeordnet worden. Deshalb kreuze nix an, sondern schreibe, dass Du überwiesen hast, Kopie vom Beleg dazu und weg damit. Grüße Ronald
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#4
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Nö, Ich bräuchte ein Wörterbuch "Juristisch - Österreichisch" *ffgg*
In dem ganzen Akt steht nichtmal ein Sachbearbeiter o.ä. nur die Adresse vom Gericht wo ich den Einspruch hinschicken soll.... und explizit: NUR DAS FORMULAR VERWENDEN!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#5
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Hallo Roman,
hast Du nicht vorher einen bedingten Zahlungsbefehl erhalten Immerhin sollte dem Schuldner ja die Möglichkeit gegeben werden, seine "Schuld" zu begleichen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#6
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Zitat:
Das war aber kein "Zahlungsbefehl" (Gerichtliche Mahnung) Hab auf das Weihnachtsgeld gewartet, und dann die "Letzte Mahnung" beglichen. Dachte bis gestern, damit wäre alles erledigt!!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#7
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Wir nennen das hier in den gemäßigten breiten eine "Zwangsvollstreckung". Wegen ein paar EUR exekutieren wir hier keine Schuldner.
Die Lösung wurde oben schon genannt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#8
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Zitat:
1. gehts um knapp € 800.- für mich ist das mehr als "ein paar" 2. Da ich ja Bezahlt habe, seh ich mich nicht als "Schuldner" !!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#9
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Hallo Roman,
Alles bezahlt, auch Säumniszuschlag (so vorhanden), Inkassogebühren und anteilig die Leasingrate vom Geschäftsführer des Inkassounternehmens ()?? Sonst wird das imho nicht angehalten.
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON |
#10
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Zitat:
Wie es in Österreich ist, kann ich dir leider auch nicht genau sagen. Viel Glück!
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Gruß Berni |
#11
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Erstmal den gesamten Schriftverkehr mit Inkasso und Gericht für Dich auflisten und durchgehen, ob Du nichts übersehen hast (Bspw. ursprüngliche Forderung beglichen, nachdem aber schon eine Mahnung mit weiteren Gebühren/Zinsen eintraf, oder Inkassoforderung beglichen nachdem schon ein gerichtliches Mahnverfahren vorlag, ...)
Falls alles o.k. ist Zahlungsbeleg mit Bezug auf Schreiben (Aktenzeichen/Vorgangsnr.) an Gericht schicken. Telefonisch evtl. vorher klären.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#12
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Na super,
Exekution = Rübe Ab!!! Du Armer...
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Wat mutt dat mutt!!! |
#13
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Zitat:
Gruss Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#14
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Exekutionsbefehl? Hölle Hölle!!!
Ich wollte dieses Jahr in Eurem schönen Land mal wieder Urlaub machen.🤔 Gleiche Sprache kann manchmal doch grundverschieden sein.😉 Gunter Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#15
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Ich warte immer auf den Brief ( Letzte Mahnung ) . Gott sei Dank , dann kommt nix mehr .....
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#16
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Zitat:
so ist das mit den Sprachen und Empfehlungen. Man glaubt man bestellt Steak und dann kommen gelierte Stierhoden. Soll heißen auf D übersetzt entspricht das dem ersten Schritt einer Pfändung. Da würde als nächstes nicht nix kommen, sondern es klingelt ein Beamter.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ Geändert von horstj (08.03.2016 um 22:04 Uhr) |
#17
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Nö, da klingelt keiner.
Gehaltspfändung!! Liegt auch schon in der Firma auf. Macht natürlich einen tollen eindruck
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#18
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Zitat:
Ansonsten hätte ich keine Probleme damit, eine Antwort in Klartext zu schreiben, wenn die angebotenen Formulartexte nicht auf die Situation passen. Und "Exekution" heißt m.W. einfach nur "Ausführung" oder so ähnlich. Ist das nicht auch ein Begriff aus Programmiersprachen? sea u in denmark |
#19
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Leute, ohne jetzt besonders gscheit daher kommen zu wollen:
Wenn derjenige der auf sein Geld wartet (der konnte ja net wissen dass sein Kunde erstmal auf´s Weihnachtsgeld warten will) schonmal ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet hat......dann hat man schon viele gute Chancen zur Einigung verstreichen lassen, und dann nimmt´s halt seinen Gang wenn man spätestens dann nicht reagiert. Gebühren und was weiss ich in eben schönen Höhen. Das wird schon einwandfrei sein, schliesslich hat ein Gericht das ja angeordnet (Lohnpfändung). Ob das jetzt Exekution oder Zwangsvollstreckung heisst. Bezahlen. "Lessons learned"
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#20
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Nah dran. Du meinst executable (= ausführbar).
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#21
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Zitat:
soll ich doppelt bezahlen??? Wenn das Inkassobüro aus welchen gründen auch immer, den Fall ans Gericht weiterleitet, WO ist dann mein Geld hingekommen?? Dann haben sie wohl den bezahlten Betrag unterschlagen???
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#22
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Keine Panik. Wie schon geschrieben, dem Gericht nachweisen, dass und wann bezahlt wurde. Sicherheitshalber nochmal nachschauen, ob vielleicht versehentlich nur die hauptforderung, nicht aber die Nebenforderung - Mahnkosten etc. - angewiesen wurden. Falls was fehlt - nachüberweisen. Feddich.
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#23
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Zitat:
Die Anträge auf Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden in D von den Gerichten NICHT auf die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft. Als Schuldner hast Du jeweils eine 14-tägige Frist um Widerspruch einzulegen. Wird dies spätestens beim Vollstreckungsbescheid versäumt, dann wird auch eine ggf. ungerechtfertigte Forderung rechtskräftig und kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Am einfachsten wäre es sicher, mit dem Gläubiger/ Inkassobüro zu klären, welche Forderungen noch offen sind und/ oder was sich überschnitten hat. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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Da hat Lutz absolut recht.
Erledigung durch Liegenlassen ist bei einem Mahnbescheid äußerst gefährlich. Das Wiederspruchsformular hängt (hier in D) schon hinten dran und wer die paar Zeilen ohne jegliche Begründung - nur Forderung bestreiten- nicht ausfüllt - ach was sage ich, einfach nur unterschreibt, ist selbst schuld. Sorry, aber viele Probleme sind hausgemacht. Gunter |
#25
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Zitat:
Ist doch schon zu lange liegen gelassen:
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
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