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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wer nutzt einen LKW als Zugmaschine
In meinen Träumen würde ich gerne mal an weiter entfernte Orte zum Bootfahren gehen. Allerdings in 2 Wochen im Sommer kommt man leider nicht allzu weit. Ostsee, DK oder auch der Berliner Raum würden mich sehr reizen. Aber auch Mittelmeer wäre mal eine tolle Erfahrung.
Unser Böötchen ist leider etwas zu groß und schwer für den 3.5t Anhänger. Daher habe ich schon überlegt ob ich mir mit LKW und passendem Hänger/Ladefläche den Wunsch des Trailerboots erfüllen könnte. Die Probleme die ich sehe: Das Boot ist zu Breit, wird also immer ein Sondertransport mit all den Einschränkungen die es da gibt. Im Ausland natürlich noch schwieriger. Selber slippen geht wohl auch kaum, also immer kranen lassen. Aufwendig. Ich hab nicht mal einen richtigen LKW Führerschein, nur welchen bräuchte ich überhaupt? D.h. mit welcher Gespann kann man 6.5t ziehen? Auf einem Hänger, oder Sattelzug oder nur auf einer Pritsche? Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen Verrückten unter Euch der aus eigener Erfahrung mit seinem LKW Gespann berichten kann. Danke für Eure Antworten, Grüsse, Don P.S. Ein Profi ist durchaus eine Alternative, allerdings kommen mir die Preise gewaltig vor, die Flexibilität ist ebenfalls recht gering. Aber wo bleibt hier auch der Spass am selber machen können |
#2
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Zitat:
ich hab mir das ganze bei meiner 28er Bayliner auch schon überlegt und es wird ganz eng mit den 4m. Bei so einem Fahrzeug würde mir so ein Mini-Sattelzug reichen. Das dürfte für dich auch ausreichend sein. Dann würde der C1E eigentlich ausreichen EDIT: Hab gerade auf der Homepage des Herstellers gelesen, dass dies auch nur bis Bootsgewicht von 3,5t geht. Dann bleibt dir wohl nur der CE mit einem großen Sattelzug bei deinem Bootsgewicht. Aber entscheidender als die Breite dürft wohl die Höhe sein. Rechne zu deiner Gesamthöhe vom Boot nochmal ca. 80cm Bodenfreiheit auf dem Trailer hinzu.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Theotisch kannst du mit dem alten 3er Führerschein einen 18t Zug fahren.
Ich hatte für meine Sea Ray einen Sattelauflieger. (Der tut jetzt in HN bei einem anderen Bf Mitglied seinen Dienst. Die benötigte Zugmaschine habe ich mir dann bei Bedarf über Mercedes Benz, Herz Trucks oder Rent a MAN gemietet. Genehmigung bis 3 m Breite war bei meiner Kreisverwaltung kein Problem. Einschränkung: Zu dieser Zeit konnte man ein Kurzzeitkennzeichen OHNE TÜV bekommen. Das ist jetzt gestrichen, also TÜV ist Pflicht. Bedeutet 1x im Jahr zum TÜV und 1x zur Sonderprüfung. Also alle 6 Monate Prüfgebühren. Das läppert sich. Wenn man alle Kosten addiert, dürfte sich mMn der Profi rechnen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#4
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Danke Euch beiden erstmal für die Antworten.
Ja, die Höhe ist zu beachten, allerdings ist unser Böötchen nicht besonders hoch. Lang ja (knapp 11m) aber Höhe geht wohl. Die kleine Zugmaschine auf dem Bild von Volker sieht wirklich knuffig aus, gibts sowas vielleicht ein wenig größer? Oder ist man dann sofort bei einer großen. Ich hab von LKWs echt keine Ahnung ... Bei Mieten stelle ich es mir immer mit der Einwegmiete als problematisch vor - da ist zum Schluß wirklich der Profi günstiger. Meine Idee war eher ein Einmalinvestment, zeitweiliges Anmelden wenn der LKW gebraucht wird um die Kosten im Griff zu behalten. Und dann den inneren Zwang bei den laufenden Kosten es auch zu nutzen. Viele Grüße, Don |
#5
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Unser kleines Zugfahrzeug
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Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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#6
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Zitat:
mfg Martin
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#7
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Hallo Don,
mit 3,40m Breite wird das ohnehin nie ein einfacher Transport. Die Bestimmungen kenne ich nicht im Detail, aber ein (privates) Begleitfahrzeug ist Pflicht. Die 10-11m Länge sind bei einer SZM mit Tieflader kein Problem. Es kommt nun darauf an, wieviel Du am Ende ausgeben möchtests und über welchen Zeitraum. Einen passenden Tieflader für das Boot zu finden ist sicherlich nicht einfach und wird auf einen Neukauf hinauslaufen. SZM gibt es zahllose für den gelegentlichen Einsatz. Die SZM sollte aber nicht zu schwer sein (<250PS), damit die 7,5t Gesamtgewicht (SZM + Sattellast) noch passen und kein 2er Führerschein notwendig wird. Zu den Kosten: - SZM €8.000.- - Auflieger €7.000..20.000.- jährliche Kosten - TÜV €250.- - Versicherung, Steuer für einen Monat >€500.- - Kfz-Anmeldegebühren €100.- - Wartung, Kleinteile €200.- - Stellplatzgebühr ? - Ausnahmegenehmigungen wegen >3m Breite €??? - Mautkosten je nach Fahrgebiet, Schadstoffklasse und Achsenanzahl (!) ... und nicht zu vergessen, einige Tage Vorbereitung, Anmeldung, Formulare, Stress, etc.
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#8
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Lieber Don,
ich kann dich zu diesem Vorhaben nur Ermutigen. Ich selbst bin mit LKW und Trailer unterwegs (Boot wiegt 5,2 to) und wenn ich eben wieder gelesen habe, was einem BFler im Winterlager am Mittelmeer widerfahren ist, Lob ich mir mein Boot in die eigene Scheune unterzustellen. Darüberhinaus bin ich, was den Liegeplatz angeht, extrem flexibel. Dank altem Führerscheinprivileg mit Klasse 3 fahrbar. Bei den Neuen entweder der C1E oder besser CE79 (gibt es auf Antrag). Die Kosten sind erstaunlich überschaubar, wenn die Anfangsinvestion in den Trailer ausgeklammert wird: - Miet LKW, Sprit und Maut fallen nur bei "Bedarf" an. - Der Anhänger ist steuer- und versicherungsfrei. TÜV ca. € 80 p.a.. Gruss Holger |
#9
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@Stefan: ich glaube ich hab deine Zugmaschine schon in Worms stehen sehen. was darf die denn ziehen?
@Martin: ob mit Freunden oder allein, es kostet halt einfach viel Zeit und dann ist für das Wochenende das Boot auch einfach weit weg. @Martin2: der von dir genannte Kostenbereich ist aber sehr günstig! Ich bin von einem vielfachen ausgegangen. @Holger: ich hab auch den alten 3er, bin aber nicht sicher was ich damit wirklich fahren darf. Allerdings würde mich jetzt auch keine Führerscheinprüfung von meinem Vorhaben abbringen. Das wäre eher die zusätzliche Herausforderung. Was für Zugmaschinen kämen denn in Frage, und wo gibt es Bootstrailer zu kaufen? Vielen Dank für Eure Hilfe, Grüsse, Don |
#10
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Du darfst mit dem alten 3er nach Umschreibung einen Sattelzug mit 18 t zulässigen Gesamtgewicht fahren:
Zugmachine 7,5 Tonnen Sattelauflieger das 1,5 fache der Zugmaschine, somit 11 t gerundet Summe 18 t bzw für die Supergenauen 18,75 t Diese Berechnung wurde mir in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Donnersberg gemacht. Du musst halt ne passende SZM finden.
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#11
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Die Führerscheinklasse heißt CE79, bedeutet für Klasse 3Inhaber genau
Zugfahrzeug 7,49to + Anhänger Bei Durchgehender Druckluftbremsanlage darf der Anhänger das 1,5 fache des Zugfahrzeuges wiegen = summasummarum 18,75to zGm Nicht alle Fahrzeuge sind für die Ausschöpfung dieser Werte tauglich, sei es bedingt durch die Länge des Fahrgestells oder überschreiten der zulässigen Achslast (Sattelplatte, Trailerrahmen + Bootsgewicht auf der Hinterachse des Zf) - von daher vor Anschaffung /Umrüstung bitte von Fachleuten beraten lassen. Überbreite: für geringfügige Überbreiten kann man Dauergenehmigungen beantragen - für größere ist der Aufwand ungleich größer. Das geht dann über Fahrwegbestimmung und speziell ausgerüstete Begleitfahrzeuge (BF3) richtig ans Gemüt bzw ans Portemonnaie. Ein BF3 inkl Fahrer könnte man ja unter Umständen anheuern, aber die lassen sich aus versicherungstechnischen Gründen ungern mit Privattransporteuren ein.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#12
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Vorsicht für die 18,75t darf der Zug nur 3 Achsen haben.
Außerdem ist ab dem 50.Lebensjahr eine Ärztliche Bescheinigung erforderlich.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#13
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Ich hätte ja auch mal wieder Lust einen "Dicken" zu fahren,...
Wenn du also Hilfe brauchst und es zeitlich passt... (Habe Führerschein Klasse CE)
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Grüüüüße Jirka Im Gegensatz zu Frauen würden Männer ihre Fehler sofort zugeben. Wenn sie denn welche hätten!
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#14
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Zitat:
Ich denke mal, dass Du alles Wichtige hier findest. Zwar geht es bei Dir um einen dickeren Zug, aber Du findest hier Hinweise auf die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Führerscheinfrage wurde auch hinreichend durchgekaut. Eine Kostenübersicht für einen 7,5-Tonner hast Du auch dabei. Lass Dir aber gleich gesagt sein, dass die Privilegien für Privatfahrten mit dem von Dir angepeilten Zug samt und sonders entfallen. Auf der Fahrt in den Urlaub musst Du das Sonn- und Feiertagsfahrverbot und die Ferienreiseverordnung beachten. Für Dich sind dann an Wochenenden im Juli und August die wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen tabu und Sonntags ist zwischen 00.00 und 22.00 Uhr immer Schicht im Schacht. Ein EG-Kontrollgerät brauchst Du auch und es gelten die EG-Sozialvorschriften (Ruhezeiten). Mautpflichtig bist Du dann auch in Deutschland. Beachtest Du das alles nicht, wird es richtig teuer. Das angesprochen BF3 Fahrzeug brauchst Du erst ab einer Breite von 3,50m, jedoch kann Deine Ausnahmegenehmigung über 3,00m mit Auflagen wie etwa Polizeibegleitung an Engstellen verbunden sein. Außerdem ist die Genehmigung in Deutschland über 3,00m auf Einzelfahrten bzw. zeitlich enge Fristen beschränkt und deutlich teurer. Vom Ausland gar nicht erst zu reden, in Slowenien benötigst Du z.B. schon über 3,00m Breite zwei Begleitfahrzeuge mit sachkundiger Besatzung und vorgeschriebenem Sicherungsmaterial. Mein Fazit: Lkw ab 7,5 to oder/und mit Anhänger lohnt sich nicht für den Privatgebrauch Geändert von Mercurius (02.04.2016 um 10:51 Uhr)
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#15
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Moin
Ich habe in Lobith (NL) an einer Slippanlage mal einen gesprochen der dort sein Boot slippte da ich mich über die Größe des Bootes gewundert habe.Nachdem Gepräch war ich schlauer;es war ein GMC V8 Diesel umgebaut auf Druckluftbremsanlage,nach Aussage des Eigners durfte er damit 6,5 T Anhängelast ziehen.Der Trailer war ein Dreiachser,Hersteller weiß Ich nicht mehr. Gruß Jörg |
#16
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@Jörg: Nur 6.5t Anhängegewicht bringen mich nicht weiter. Das Boot wiegt 6.5 t und dazu kommt dann noch der Hänger mit sicherlich 1t oder mehr.
Führerschein: ich hab leider die 50 schon überschritten, ohne jemals meinen Führerschein umschreiben zu lassen. Wenn ich das richtig verstehe, hab ich damit meinen Anspruch auf die 18.75t aufgegeben. Bleibt mir wohl nur ein LKW Führerschein oder was man halt an 7.5 t hängen darf ohne "Verlängerungsgesuch". Viele Grüße, Don |
#17
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Zusammen nicht mehr als 12t (§ 6 Abs.1 FEV).
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#18
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Hier hast du was du brauchst, wenn du einen Fahrer dafür suchst , dann sag mir Bescheid
Am besten sind noch grüne Kennzeichen,da er nur für dich als Sportgeräteträger dient. https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...148216-211-940
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Gruß Wolf Warum googeln ,mein Weib weiß e alles besser
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#19
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Dürfte nichts bringen:
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#20
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Macht doch nix damit ist der Trailer steuerfrei und wenn er mal ein Transport machen will holt er sich ein Fahrer, ansonsten hat er damit ein passenden LKW der noch dazu nicht zu teuer ist.
Mit eine 7,49 t LKW wird er sein Boot nie transportieren können
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Gruß Wolf Warum googeln ,mein Weib weiß e alles besser
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#21
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Also wenn ich jetzt einen kaufen wollte, dann würde ich wohl am WE 'gen Münster fahren und mir den Sattelzug kaufen. Leider bin ich ein langsamer Entscheider und daher wird mir der Zug wohl durch die Lappen gehen.
Und den dürfte ich leer fahren? Nicht schlecht! Viele Grüsse, Don |
#22
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Den darfst du, wenn der Auflieger passt und die SZM abgelastet ist sogar bis 18 t zulässigen Gesamtgewicht fahren (Umschreibung wie weiter vorne bereits ausgeführt).
Und da die Anzeige mehrfach geschaltet ist, denk fünf Tage nach und Kauf ihn dann
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#23
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Das mit den 18t ist so richtig. Es kommt halt nur drauf an welche Führerscheinklasse du wann genau gemacht hast.
@DonBoot: Nein den Anspruch hast du nicht aufgegeben. Hier gilt Besitzstandswahrung.
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#24
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Zitat:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Art...egelungen.html Übergangsregelungen Ärztliche Untersuchungen für "Altinhaber" Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger.). Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen. Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis).
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#25
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Ja ok das Alter hatte ich nicht auf dem Schirm. Was ich eigentlich sagen wollte ist, dass es die Möglichkeit gibt. Aber danke für die Korrektur.
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