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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailerbeleuchtung zum Slippen - wie legal auf die Straße bringen?
Hallo zusammen!
Da wir öfter bei Dunkelheit slippen, möchte ich an meinem Trailer gerne eine solche LED-Beleuchtung installieren. Sie wird über die Anhängersteckdose mit Strom versorgt und ist über eine Fernbedienung bedienbar. Eins gleich vorweg: Ich will sie nur beim slippen benutzen, NICHT auf der Straße. Soweit ich mich bisher eingelesen habe (hab mal nach Unterbodenbeleuchtung gegoogelt, das ist ja was ähnliches), darf das aber nicht einmal montiert sein. Hat einer von euch sowas vom TÜV eingetragen bekommen oder sieht irgendein passendes Schlupfloch, wie ich das legal auf die Straße bekomme?
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#2
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Du schreibst es läuft über die Steckdose am Auto, also sollte denke ich kein Problem bestehen, ist ja nicht für Showzwecke sondern hat einen triftigen Grund und ist aufgrund der Bauart nicht gleichzeitig nutzbar.
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#3
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Hast du schon mal Hier geschaut ?
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php evtl kann man die Leuchten so anbringen das sie zur Seite und nach obben abstrahlen. |
#4
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Wenn eine Montage zur Seite erlaubt wäre, würde das wohl reichen, da das Licht im Wasser relativ stark gestreut wird und somit den versenkten Hänger trotzdem nach oben sichtbar macht. Ob man den Hänger allerdings von vorne bis hinten mit weißen LEDs beleuchten darf, die zur Seite strahlen, würde ich bezweifeln.
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#5
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Seitenmarkierungen sind gelb, und es muss ja nicht alle 10 cm eine Leuchte sein um die Umrisse des Trailers zu erkennen.
Siehe auch hier: http://www.hella.com/MicroSite/soe/s...ften_19.08.pdf Geändert von Der Weise (15.08.2016 um 16:49 Uhr) Grund: Ergänzung Text |
#6
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Also nutzbar wäre es theoretisch schon während der Fahrt. Ist ja über die Fernbedienung schaltbar und über die Anhängersteckdose mit Strom versorgt. Da sehe ich auch das Hauptproblem.
Zudem sind die LED-Strips RGB-fähig, das macht es wahrscheinlich nicht einfacher sie als Seitenmarkierung zu verkaufen. Ich hatte gehofft da gibt es vielleicht eine Möglichkeit wie man auch einen Arbeitsscheinwerfer anbringen darf (den darf man natürlich auch nicht auf der Autobahn anschalten). |
#7
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Hallo ohne Namen ( Pilot_flying ) ,
wäre gut Dich vernünftig hier ansprechen zu können . Zu Deiner Frage : Ganz klar kein Problem wenn es erkennbar ist, dass es für diesen Zweck benötigt wird, was der Fall ist . Eine Schaltung über den freien Kontakt der Anhängersteckverbindung ist ebenfalls möglich . Wie auch bei z.B. bei Wohnanhängern mit Innen- u. Außenbeleuchtung . Natürlich mußt Du auf die Abschaltung im Straßenverkehr achten !!! Bei z.B. LED-Leisten am Golf eines 18-jährigen fehlt jegliche Notwendigkeit und ist es abzusehen, dass nur der Spaßfaktor gelten soll . Dies würde dann auch im öffentlichen Verkehrsraum unterstellt . Folglich hier schon der Einbau untersagt . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#8
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Man könnte die Markierungsleuchten auch über einen zweiten 13P Stecker versorgen. Damit wäre eine Nutzung im Bereich der StVO ausgeschlossen und man kann diese dann als "Arbeitsscheinwerfer" deklarieren.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
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#9
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@Nille72, das ist eine super Idee, mit der werde ich beim TÜV mal vorsprechen!
Die restliche Beleuchtung brauche ich beim slippen ja eh nicht. Viele Grüße, Stefan |
#10
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Nur mal als Denkanstoß, mein Trailer ist so umgebaut das sich das Boot selbst zentriert, ich muss ihn im Dunkeln also unter Wasser nicht sehen.
Außerdem habe ich Led Leuchten dran, also kann ich einfach das Licht anlassen und sehe so wo der Trailer steht. Ganz ohne potentiellen Ärger mit Tüv oder Polizei.
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#11
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Zitat:
Also mache ein paar mehr dran dann ist gut und lass das Licht an |
#12
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Kurzum gesagt: du kannst dir da auch 10 500w Strahler oder ne discokugel ranschrauben, solange ausgeschlossen ist, dass das Zeug während der Fahrt auch nur aus versehen angeht! Sonst wäre im wowa ja jeder Kronleuchter, Backofen oder sonstwas ein Grund zum durchfallen...
Also: eigener Stecker oder ein zusätzlicher Hauptschalter im Bereich der Deichsel und gut is...[emoji12] Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#13
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Ps: ok, discokugel war jetzt ein blödes Beispiel, die wäre wegen Spiegelung in jedem Fall verboten. Sorry...[emoji41]
Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#14
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Moin!
Der Ansatz mit dem Arbeitsscheinwerfer ist genau der Richtige, zumal es ja auch zutrifft.
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Gruß Ingo |
#15
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Man könnte es sich auch ganz einfach machen. So wie ich
12V Steckdose im Kofferaum. 12V Arbeitsstrahler mit 1m Kabel gummiüberzogenen Magnetfuß auf die Dachkante. Strahler an-> Trailer Hell. Materialkosten ca. 30€ Arbeit keine 30min je nach Bauart der Kofferaumverkleidungen und Stromversorgung. Keine rennerei mit Tüv Spurlos demontierbar. Fertig Mfg Sven
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#16
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den Tüv würde ich da lieber aus dem Spiel lassen, den geht das gar nichts an was du auf dem Trailer montierst solange du deine Arbeits-Beleuchtung nicht auf der Straße einschaltest
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#17
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Zitat:
Hallo zusammen, hallo Nils, kann man so machen, ist aber kein muß und verletzt auch keine Verkehrsvorschrift . Ich rate aber zum Belegen des freien vorhandenen Kontaktes, wie auch tausendfach bei WoWa, LKW-Gespanne, .... genutzt . Und es liegt auch manchmal bereits Versorgungsspannung incl. eigener Sicherung an . Des weiteren besteht sonst auch eine Verwechselungsgefahr, wenn z.B. mal im Stress eine andere Person die Verbindungen herstellt . Eher kontraproduktiv . Wenn unbedingt eine weitere Steckverbindung, dann bitte andere Sorten verwenden . Max. 2 Pole genügen ja dann . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#18
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Ich bin heute mal beim TÜV vorbei um mal vorher nachzufragen.
Laut deren Aussage sind fest montierte Arbeitsbeleuchtungen an Anhängern grundsätzlich nicht erlaubt. Ob der Stromanschluss separat ist oder nicht ist völlig egal, sobald die Lichter fest dran sind ist es ein No-Go. Und das nicht nur für den TÜV, sondern das gilt auch bei einer Polizeikontrolle.... Wenn man das Ding so haben will wie auf dem Foto oben gezeigt scheint es nur eine Möglichkeit zu geben: Vor dem TÜV abmontieren und hoffen dass die Polizei nicht kontrolliert oder zumindest nicht pingelig ist... Echt schade dass Deutschland was solche Sachen angeht so maßlos überreguliert ist. |
#19
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Hallo,
Wenn du das wirklich brauchst nimm doch starke Taschenlampen die kräftige Magnete Bekommen und klick diese vor dem Slippen ran ... leicht und Kostenünstig .
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Grüße Valentin Long live the pioneers Rebels and mutineers Go forth and have no fear |
#20
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Mal so ganz blöd gefragt ; was soll das bringen ? Ich zieh immer extra den Stecker raus damit es keinen Kurzschluß gibt obwohl ich diese Leuchten an meinem Trailer habe... Ist es für die Show von 5 Minuten oder soll es in irgendeiner Form als Sliphilfe dienen ?
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#21
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Es gibt Arbeitsleuchten an Kränen, Baggern, Rettungsfahrzeugen etc.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die alle nicht erlaubt sind. Vielleicht weiß der TÜV nicht alles.............. Was sagt denn die geeignete Stelle im Verkehrsministerium dazu? Ich könnte mir vorstellen, daß der Gesetzgeber auskunftsfähig ist, kenne aber seine Telefonnummer nicht. Vielleicht fragst Du mal bei der örtlichen Feuerwehr, wer deren Fahrzeuge überprüft.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#22
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Ja das ist so .
Einfach Unkenntnis . Demnach wären ja alle WoWa oder WoMo mit Beleuchtung verboten . Oder auch unsere Außenstrahler der Laderampen am Trailer oder LKW . Eine Partnerfirma von uns betreibt Mobilbühnen Trailer u. Sattelzug . Er muß wohl demnach alle Bühenscheinwerfer nach jedem Event demontieren . U.s.w. , ....... . .. . .. . . Grüße : TOMMI
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#23
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Ok ich sehe schon, nicht so schnell entmutigen lassen....
Danke für den Input und die Beispiele! Gruß, Stefan |
#24
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...und wenn du die Beleuchtung konstruktiv so gestaltest, daß sie abdeckbar ist? So wie z. Bsp. Rundumleuchten an Feuerwehrfahrzeugen abgedeckt werden, wenn sie in privater Sammlerhand sind. Oder du gestaltest den Anbau so, daß du vor und nach jedem Slippen die Lampen wieder abnimmst. Magnete fallen mir da ein z. Bsp.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#25
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Wieso machst du dir nicht einfach ganz normale wasserdichte Seitenmarkierungsleuchten hin wie sie jeder neuere Trailer hat? Dann kannst du sie immer anlassen und sie bringen sogar noch was auf der Straße. Bei denen gibt es soweit ich weiß nur einen Maximalabstand.
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