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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Seebrief und internationale Binnenzulassung
Hallo !
Ich war vor einigen Jahren mit einem 5,5m Boot in Istrien, genauer gesagt in Umag und hatte mit meiner Frau einen Törn nach Pula, Medulin, über die Kvarner Bucht, die Strasse von Osor bis nach Mali Losinj und zurück gemacht. Wir hatten das Boot in Umag in der Marina ACI mit der internationalen Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge angemeldet, und es gab auch diesbezüglich keinerlei Probleme. Nun möchten wir dieses Jahr wieder nach Kroatien fahren. Ein Freund gab mir jedoch den Rat, ich sollte mir einen Seebrief ausstellen lassen, weil es sonst zu Problemen bei der Anmeldung kommen könnte. Nun habe ich bei unserer Behörde nach gefragt und bekam zur Antwort, dass ein Seebrief OHNE Messbrief nur für den Fahrtbereich 1 ausgestellt werden kann. Fahrbereich 1 geht nur bis 3sm vor der Küste. Ok, wenn es sein muss werde ich mir einen Messbrief ausstellen lassen, jedoch ist die Zeit vor dem Urlaub schon zu knapp. Was mich jedoch mehr interessiert , ist als wir vor 4 Jahren in Kroatien und die Kvarner überquert hatten, war das quasi erlaubt, weil wir ja über die 3sm Zone hinaus waren, oder was hätte bei einer Kontrolle durch die Polizei passieren können, weil wir ja gar keinen Seebrief hatten. mfg Günther |
#2
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Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Seeschifffahrtsgesetz, Fassung vom 17.07.2017
Zulassung § 13. (1) Die Zulassung einer Jacht zur Seeschifffahrt darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 8 unter Berücksichtigung des § 11 gegeben sind. (2) Die Zulassung zur Seeschifffahrt gemäß Abs. 1 darf darüber hinaus nur erteilt werden, wenn für die Jacht ein entsprechendes Zeugnis über die Hauptabmessungen und das Vermessungsergebnis ausgestellt wurde. (3) Die Zeugnisse gemäß Abs. 2 können durch eine österreichische Zulassungsurkunde für Binnengewässer ersetzt werden, sofern die Länge der Jacht über alles nicht mehr als zehn Meter beträgt und sie nur kurzzeitig für Watt- oder Tagesfahrten unter Beachtung der Wetterlage eingesetzt wird. (4) Bei der Zulassung von Jachten ist die erforderliche Ausrüstung im Zulassungsbescheid vorzuschreiben. FB-2 gibt's es erst ab 6 Meter! Ich bin die letzten zehn Jahre immer mit der Österreichischen Zulassung in HR gefahren.
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#3
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Hallo, mein aktuelles Boot hat 6,4m, eine Drago Sorocos mit 115PS. Das mit dem FB 2 ist mir auch klar. Was mir nicht klar ist, ob ich mit der Österreichischen Zulassung (ohne Seebrief) den "FB2" in Kroatien bekomme, oder ob das immer nur FB1 ist.
Und was noch interessant ist, ob schon irgendwer einmal diesbezüglich kontrolliert worden ist. Ich habe auch Funk an Bord und sämtliche vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände. mfg Günther |
#4
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Morgen,
Selbes Thema, Antwort der Landesreg. (Tulln): "Man kann jedoch auch eine Binnenzulassung ausstellen und den Seebrief aufgrund dieser Binnenzulassung ausstellen – jedoch nur für Fahrtbereich 1 (= 3 sm von der Küste). Somit würde der Messbrief vom Zivilingenieur wegfallen." Also den Seebrief OHNE Messbrief bekommst du nur auf FB 1 ausgestellt. Habe selber gerade einen Messbrief ausstellen lassen, das geht sehr flott (alles per mail+Post), kostet knapp 200€. lg, Toni PS: Mein Seebrief lautet jetzt übrigens auf FB1/2. Kanns mir also aussuchen-bei FB2 muss halt die Ausrüstung dementspechend mitgeführt werden (Funk, etc) |
#5
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Danke, für die Antwort. Nach einem Telefonat heute mit der Zulassungsstelle in Tulln, hat mir die nette Dame im Prinzip genau des gleiche erklärt, jedoch hat sie mir gesagt dass ohne Messbrief nur FB 1 möglich ist und nicht 1/2 oder so. Auf meine Frage, bis wann dieser Seebrief ausgestellt werden wird, meinte sie, sie werde der zuständigen Abteilung ein Mail schicken, dass es eilt, und eine Stunde später bekam ich von dort einen Anruf, dass der Seebrief per Post unterwegs ist. An dieser Stelle vielen Dank. Denn Messbrief werde ich eben bis nächstes Jahr machen und den Seebrief dann umschreiben oder erneuern lassen. (mit FB2)
mfg GW |
#6
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Zitat:
Und ja, in Tulln sind die wirklich auf Zack und hilfsbereit. Anfragen und Formalitäten werden da immer rasch und freundlich erledigt. lg, Toni PS: Für den Messbrief: Habe ich bei Ing. Kuchar in Wien ausstellen lassen - Der Brief kam quasi postwendend, Kosten: knappe 200.- (Ing. Heidrich wird zwar bei der BH-Info noch angeführt, stellt aber keine Messbriefe mehr aus) Geändert von Cheerstoni (17.07.2017 um 15:12 Uhr) |
#7
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Servus!
Ehrlich: Ich kenn mich mit euren österreichischen Zulassungsmodalitäten überhaupt nicht aus. Was ich weiß: Die Kroaten erkennen bestimmte Zulassungen der Heimatstaaten an. JA oder NEIN halt. Ich habe aber noch nie davon gehört, dass die Kroaten was die ausländische Zulassung betrifft noch mal unterscheiden, in welchen Zonen sie tatsächlich gültig ist... Im großen und ganzen geht es denen ja um die Identifizierung des Bootes anhand des Kennzeichens... Daher: Ich weiß es zwar nicht - aber ist dein Gedankengang nicht etwas zu übertrieben für Kroatien? Schöne Grüße, Jan
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#8
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Hallo, wie Eingangs geschrieben, habe ich mir bisher auch keine Gedanken darüber gemacht, wahrscheinlich wird es den Kroaten auch egal sein, die Einzige, der das sicher nicht egal ist, ist die Versicherung. Die möchte ich schon sehen, wenn man aus der 3sm-Zone heraus ist (mitFB1) und man meldet der Versicherung , dass das Boot auf Grund aufliegt oder aufgelaufen ist.
Wie auch immer, mich hätte es interessiert ob schon irgend jemand von der Küstenwache oder Polizei aufgehalten worden ist und beanstandet wurde, dass man ausserhalb der Zone ist, für die der Seebrief seine Gültigkeit hat. mfg Günther |
#9
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Denke auch, das die Kroaten höchstens die passende Ausrüstung interessiert wenn man sich außerhalb der 3sm Zone aufhält.
Auch in der Anmelde-Bestätigung der Kroaten steht meines Wissens nichts über einen bestimmten Fahrbereich, oder? Für mich macht die unterschiedliche Art der Anmeldung aber einen Riesenunterschied: Mit dem Seebrief ohne Messbrief, der aufgrund der österreichischen Zulassung ausgestellt wird, müsste ich alle 3-5 Jahre das Boot hier in Österreich überprüfen lassen. Nachdem unseres dann in Kroatien bleiben wird (ohne Trailer), wären diese ein Überprüfungen ein Mords-Aufwand. Mit dem Seebrief, der anhand des Messbriefes ausgestellt wird, gibts keine Überprüfungspflicht in Österreich ;) Theoretisch dürfte ich dann aber in Österreich auch nicht fahren... lg, Toni Geändert von Cheerstoni (18.07.2017 um 07:27 Uhr) |
#10
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Zitat:
Habe Öster. Seebrief und Messbrief, FB 2 trotzdem die Überprüfung in Österreich. Wieso solltest du in Ö nicht fahren dürfen? LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy |
#11
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Stimmt schon so..
Weil ich NUR den Seebrief habe (und keine österr. Zulassung) lg, Toni |
#12
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Zitat:
Geht eine Zulassung mit Österreichischen Seebrief in z.B. Kroatien oder braucht man dann einen kroatischen Seebrief? Danke, Lg HighlineCasy
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LG HighlineCasy |
#13
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Es reicht der österr. Seebrief fürs kroatische (jährliche) Permit ;)
Mit Austellung vom Seebrief erhält man eine österr. Nummer, aber wirklich zugelassen ist es damit nicht (in Österr.) Damit fällt auch die Überprüfung weg in Ö. Bei Bedarf lass ich dir gern den Schriftverkehr mit dem Amt dazu zukommen. Heuer kommt unser Boot das letzte Mal mit nach Hause, ab nächstem Jahr lass ihcs dann in HR. Da ich keinen (eigenen) Hänger habe, wär die Überprüfung in Österreich natürlich ein Problem. Denke, das viele mit nicht-trailerbarem Boot das mit dem Seebrief so handeln ;) lg, Toni PS: Finde interessant das du für dein Boot FB2 bekommen hast! Sollte eigentlich erst ab Rumpflänge 6 Meter gehen |
#14
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Danke Toni,
das würde mich sehr interessieren mit dem Schriftverkehr. Zu FB2; Bin schon drauf gekommen das da anscheinend von Behörde zu Behörde anders gearbeitet wird. LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy |
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