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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 10.09.2017, 18:49
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Standard Garantie und Inspektionsintervall Suzuki

Hallo,

ich habe mir Ende Juni diesen Jahres einen neuen Suzuki DF20ATS gekauft.
Die herstellergarantie von 36 Monaten wird lt. Serviceheft nur gewährt wenn die Inspektionsintervale eingehalten werden.
Der erste Service ist nach 20 Betriebsstunden oder 3 Monate nach Inbetriebnahme fällig. Der Zweite Service dann nach 80 Betriebsstunden oder 6 Monate nach dem letzten Service.

Nun ist es so, dass ich demnächst den ersten Service 3 Monate nach Inbetriebnahme durchführen lassen werde. Kurz danach Anfang Oktober wird das Boot aufgeslippt und die kommenden ca. 6 Monate nicht genutzt.

Wenn ich streng nach den Vorgaben gehe, müsste ich somit Ende März somit die nächste Inspektion machen lassen. In diesem Zeitraum habe ich den Motor faktisch aber überhaupt nicht genutzt.

Ist es tatsächlich so, dass ich gezwungen werden kann ohne jegliche Nutzung den Service machen zu lassen? Ergibt für mich keinen Sinn....

Vielleicht hat damit jemand Erfahrungen wie Suzuki das handhabt?
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Gruß Moe
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  #2  
Alt 10.09.2017, 19:17
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@ Moe; habe gerade gestern mit einem Fachhändler für Suzuki darüber gesprochen. Es ist tatsächlich so! Wenn er z.B. im Nov. einen neuen Motor ausliefert muss der nach spätestens 3 Mnt. zum Service obwohl er gar nicht gelaufen ist. Der Händler sagte mir, dass die bei Suzuki einen Knall haben. So etwas gibt es bei keinem Pkw und der hat zum Teil den ersten Service nach 30 tsd-km. Ich habe keinen Suzuki AB, war original Ton vom Händler!
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Gruß Hans-H.
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  #3  
Alt 10.09.2017, 20:50
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Hi Moe
Verstehe Deine Frage nicht wirklich.
Steht in Deinem Serviceheft, wie die Regelung ist.
Garantiebedingungen legt der Garantiegeber fest.
MeinTip: Vielleicht ist der Händler bereit gegen eine Art "Stempelgebühr" die Inspektion zu bescheinigen?

Geändert von sporty (10.09.2017 um 21:20 Uhr)
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  #4  
Alt 10.09.2017, 23:19
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Danke für eure Antworten.

@Sporty: Ja, scon richtig, dass die Bedingunge im Serviceheft stehen.
Da diese aber an der Realität vorbeigehen, hätte mich eben interessiert wie das in der Praxis aussieht.
Es steht z.B. auch im Serviceheft, dass ein Motor, der nach der Übergabe nicht in Betrieb genommen wird erst nach 12 Monaten zur ersten Inspektion muss.
(Weil er ja nicht gelaufen ist)
In meinem Fall würde er ja auch nicht laufen NACH der ersten Inspektion bis zur Fälligkeit der zweiten.
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Gruß Moe
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  #5  
Alt 11.09.2017, 11:20
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hmm, kann jetzt nichts beitragen zur Frage.

Aber bei meinem Merc waren auch nicht alle Service Intervalle eingehalten.

Ersaunlicherweise gabs im 5. Jahr sogar noch Garantieleistung, als etwas defekt war.
Ob es Kulanz war oder nicht weiss ich nicht, es kam nicht mal zum Gespräch darüber.
Habs einfach dankend angenommen
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  #6  
Alt 11.09.2017, 17:31
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Zitat:
Der Zweite Service dann nach 80 Betriebsstunden oder 6 Monate
sorry...aber es steht doch eindeutig geschrieben wie zu verfahren ist...entweder 80 BS ODER 6 Monate,
Suzuki zwingt dich doch nicht zu einem Service, wenn der Intervall noch garnicht erreicht ist und Suzuki Deutschland gibt da auch gern Auskunft, falls ein Händler etwas... anderes ....behauptet!
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  #7  
Alt 11.09.2017, 18:25
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
sorry...aber es steht doch eindeutig geschrieben wie zu verfahren ist...entweder 80 BS ODER 6 Monate,
Suzuki zwingt dich doch nicht zu einem Service, wenn der Intervall noch garnicht erreicht ist und Suzuki Deutschland gibt da auch gern Auskunft, falls ein Händler etwas... anderes ....behauptet!
Ja, es steht dort zwar eindeutig, aber das was dort steht macht in bestimmten Situationen keinen Sinn. Wenn ich das Boot Ende September
aufslippe und eine Wartung mache lasse. Dann das Boot die kommenden 6-7 Monate NUR steht und der Motor nicht einmal dreht ... und dann wieder eine Wartung?

Du hast aber recht. Ich werde direkt bei Suzuki nachfragen.
Zumal es auch nicht eindeutig da steht was denn bei der 2ten Wartung durch die Werkstatt gemacht werden muss. In dem Serviceplan des Fahrerhandbuches steht zwar die erste Wartung nach 20BS bzw. 3 Monaten, aber die folgenden Wartungsarbeiten sind dann nach jeweils 100BS bzw. 12 Monaten aufgeführt und nicht wie im Serviceheft angegeben, dass die 2te Wartung nach 80Bs oder 6 Monaten stattfinden soll.
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  #8  
Alt 11.09.2017, 19:49
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Der 6 Monats Intervall ist nur für die andauernde Nutzung maßgeblich, für dich als Saisonfahrer mit geringerer und nicht gewerblicher Nutzung gilt der 80h Intervall, aber lass dir das am besten von Suzuki bestätigen
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  #9  
Alt 11.09.2017, 19:57
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Hi Moe?
Hier wird schon über etwas diskutiert was noch nicht eingetreten ist und evtl. auch nie eintreten wird?
Sprich doch einfach mit dem Händler, alles andere ist Glaskugel-lesen und das Forum wird keinen entscheidenden Beitrag liefern können.
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