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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 18.09.2017, 12:54
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Standard Trailer retten (Hafentrailer -> Straße)

Hab da mal ein Problem ...

Ich habe:
  • Heinemann BA 85 B Segelboottrailer, 900kg zul. GG (also gebremst), ohne jede Papiere, Baujahr ~1985
  • eine Zusage von Westfalia Trailer Österreich (haben Heinemann übernommen), mir eine "Herstellerbescheinigung mit Verweis auf die der Typgenehmigung zugrundeliegenden ABE" auszustellen (85,- EUR), aber keine ABE.
  • sonst nichts
Ich würde den Trailer gerne wieder auf die Straße bringen. Technisch ist ein bisschen was zu tun. Mir gehts aber um den Bürokratieteil.


Was muss ich besorgen, um das Teil in NRW wieder zuzulassen?
Und: ist es ggfs. eine Option, daraus einen Selbstbau mit Vollabnahme (ggfs. mit neuer, ungebremster Achse und Ablastung auf 750kg) zu machen? Dann muss ich allerdings Begrenzungsleuchten etc. nachrüsten.


Ich fürchte halt, dass ich nicht alle Papiere rekonstruiert bekomme - 30 Jahre her, Hersteller nonexistent, das wird nicht einfach.
Daraus einfach einen Selbstbau zu machen, klappt vielleicht nicht. Aber aus einem existierenden Rahmen und einer neuen Achse, mit demontierter Auflaufeinrichtung und Ablastung auf ungebremst, das wäre vielleicht ein neues Fahrzeug aus alten Teilen, und eine Vollabnahme für einen ungebremsten Trailer dürfte auch nicht soooo wild sein.
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Andreas
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  #2  
Alt 18.09.2017, 19:48
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ich würde mal mit der Zulassungsstelle sprechen ob die mit deiner Herstellerbescheinigung was anfangen können, wenn nicht dann Vollabnahme mit Bremsberechnung und angepasster Beleuchtung, wenn dir 750 KG reichen wird es natürlich billiger
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #3  
Alt 18.09.2017, 20:56
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Als letzte Möglichkeit Tüv Vollabnahme nach §21.
Waren bei mir 2006 ca.250,-Euro (Ami Trailer)

Gruß Uwe
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  #4  
Alt 18.09.2017, 22:23
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Hallo,

Typ, Hersteller und FIN genügen. Damit findet der der TÜV alle erforderlichen Daten in seiner Datenbank um dir neue Papiere auszustellen. Falls der Prüfer nicht will - den Chef verlangen.

Einzig was der TÜV noch verlangen kann ist eine Bescheinigung des KBA, daß das Teil mit der FIN nicht als gestohlen gemeldet ist.
Diese Bescheinung gibts gegen Gebühr beim KBA oder mit Glück auch auf deinem Polizeirevier (die müssen das allerdings nicht)
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Gruß Jürgen


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  #5  
Alt 18.09.2017, 22:24
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Hab da mal ein Problem ...

Ich habe:
  • Heinemann BA 85 B Segelboottrailer, 900kg zul. GG (also gebremst), ohne jede Papiere, Baujahr ~1985
  • eine Zusage von Westfalia Trailer Österreich (haben Heinemann übernommen), mir eine "Herstellerbescheinigung mit Verweis auf die der Typgenehmigung zugrundeliegenden ABE" auszustellen (85,- EUR), aber keine ABE.
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Was muss ich besorgen, um das Teil in NRW wieder zuzulassen?
Und: ist es ggfs. eine Option, daraus einen Selbstbau mit Vollabnahme (ggfs. mit neuer, ungebremster Achse und Ablastung auf 750kg) zu machen? Dann muss ich allerdings Begrenzungsleuchten etc. nachrüsten.


Ich fürchte halt, dass ich nicht alle Papiere rekonstruiert bekomme - 30 Jahre her, Hersteller nonexistent, das wird nicht einfach.
Daraus einfach einen Selbstbau zu machen, klappt vielleicht nicht. Aber aus einem existierenden Rahmen und einer neuen Achse, mit demontierter Auflaufeinrichtung und Ablastung auf ungebremst, das wäre vielleicht ein neues Fahrzeug aus alten Teilen, und eine Vollabnahme für einen ungebremsten Trailer dürfte auch nicht soooo wild sein.

Die 85 € für die "Herstellerbescheinigung" kannst du dir sparen und lieber in die Vollabnahme (die du sowieso machen musst) investieren

Wenn du bei uns im Raum Wiesbaden wärst, dann könnte ich dir die Handynummer eines fähigen Prüfers vom TÜV Hessen geben, der solche Abnahmen macht. Der TÜV hat auch einen sehr großen Datenbestand. Wahrscheinlich haben die einen BA85 auch im Datenbestand.
Ist im Prinzip aber egal. Wichtig ist, dass es eine Fahrgestellnummer gibt (kann man auch selbst einschlagen), und die Komponenten (Achse, Auflaufeinrichtung, Kupplungsmaul) Typenschilder haben. Dann ist das kein Problem.

Sieh mal hier: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...FIGQ6CXSLH4D2Q

Und in NL fährt sogar auch noch einer: https://www.rdwdata.nl/kenteken/84WKHL

Was Tante google so alles weiß ist manchmal schon erstaunlich

Evtl. bekommst du hier die Herstellerbescheinigung für lau (hat 2008 bei meinem BA 35 funktioniert)

Heinemann hat die Bezeichnung 0404 (Nr. 2.1 im Schein/Gutachten)

KAV <krombacher-anhaenger-vertrieb@t-online.de>
Krombacher Anhänger Vertrieb
Hagener Str. 231
57223 Kreuztal-Krombach

Tel.: 02732/892747
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  #6  
Alt 18.09.2017, 22:27
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Vollabnahme ist ein Geist von früher.

Wenn ein Fahrzeug eine Zulassung hatte, wird es immer wieder zugelassen ohne Vollabnahme, egal wie lange die letzte Zulassung her ist.
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Gruß Jürgen


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  #7  
Alt 19.09.2017, 07:35
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Vollabnahme ist ein Geist von früher.

Wenn ein Fahrzeug eine Zulassung hatte, wird es immer wieder zugelassen ohne Vollabnahme, egal wie lange die letzte Zulassung her ist.
genau so ist es, dass wissen nur die wenigsten.
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Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #8  
Alt 19.09.2017, 08:38
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Herzlichen Dank Euch, das hilft mir schon einmal weiter. Es scheint also nicht unmöglich zu sein, verloren gegangene Papiere zu ersetzen.
Ich habe hier eine fähige DEKRA-Station, die kennt unsere Autos und Trailer schon und war insbesondere bei den Trailern immer sehr kooperativ, die konfrontiere ich jetzt mal damit.
Anfrage nach Kreuztal ist auch schon 'raus.
Ich halte Euch auf dem Laufenden (auch, um es für die Nachwelt zu dokumentieren).
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  #9  
Alt 20.09.2017, 09:55
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Doof für den Thread, gut für mich: der Verkäufer hat gestern überraschend die ABE wiedergefunden, nachdem er den Trailer "ohne Papiere" verkauft hat . Das kürzt das natürlich ab.

Sehr konstruktiv war in diesem Zusammenhang die DEKRA Oberhausen/Rheinland, die mir ein Datenblatt für den Trailer ausstellen wollte, was nach ihrer Ansicht zur Zulassung gereicht hätte. Die DEKRA Mülheim (die dazu gehört) zweifelte das allerdings schon wieder an ...
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  #10  
Alt 20.09.2017, 10:14
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Doof für den Thread, gut für mich: der Verkäufer hat gestern überraschend die ABE wiedergefunden, nachdem er den Trailer "ohne Papiere" verkauft hat . Das kürzt das natürlich ab.

Das ist natürlich die einfachste Lösung

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Sehr konstruktiv war in diesem Zusammenhang die DEKRA Oberhausen/Rheinland, die mir ein Datenblatt für den Trailer ausstellen wollte, was nach ihrer Ansicht zur Zulassung gereicht hätte. Die DEKRA Mülheim (die dazu gehört) zweifelte das allerdings schon wieder an ...
Das ist bei allen Abnahmestellen die autorisiert sind die Krux:

mache Prüfer wollen - andere nicht und wieder andere wissen nicht was sie alles können/wissen sollten
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  #11  
Alt 20.09.2017, 13:13
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Doof für den Thread, gut für mich: der Verkäufer hat gestern überraschend die ABE wiedergefunden, nachdem er den Trailer "ohne Papiere" verkauft hat . Das kürzt das natürlich ab.

Sehr konstruktiv war in diesem Zusammenhang die DEKRA Oberhausen/Rheinland, die mir ein Datenblatt für den Trailer ausstellen wollte, was nach ihrer Ansicht zur Zulassung gereicht hätte. Die DEKRA Mülheim (die dazu gehört) zweifelte das allerdings schon wieder an ...

In Hessen darf AUSSCHLIESSLICH der TÜV Hessen das Gutachten nach §21 StvZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen, DEKRA, GTÜ, usw. NICHT!

Das heißt natürlich nicht, dass die DEKRA nicht doch ein Datenblatt im Bestand hat. Das hatte ich ja für den TÜV Hessen auch schon geschrieben )

Aber für die Wiederzulassung reicht das einfache Datenblatt nicht. Es muss auf jeden Fall ein Gutachten nach § 21 erstellt werden.


Die entscheidende Frage für dich Andreas ist nun. War der Trailer länger als 7 Jahre abgemeldet oder nicht. Wenn ja, musst du trotzdem eine Vollabnahme nach § 21 machen lassen und hast die selben Kosten am Bein

"Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich."
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  #12  
Alt 20.09.2017, 13:17
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
In Hessen darf AUSSCHLIESSLICH der TÜV Hessen das Gutachten nach §21 StvZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen, DEKRA, GTÜ, usw. NICHT!

Das heißt natürlich nicht, dass die DEKRA nicht doch ein Datenblatt im Bestand hat. Das hatte ich ja für den TÜV Hessen auch schon geschrieben )

Aber für die Wiederzulassung reicht das einfache Datenblatt nicht. Es muss auf jeden Fall ein Gutachten nach § 21 erstellt werden.


Die entscheidende Frage für dich Andreas ist nun. War der Trailer länger als 7 Jahre abgemeldet oder nicht. Wenn ja, musst du trotzdem eine Vollabnahme nach § 21 machen lassen und hast die selben Kosten am Bein

"Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich."
Aber zumindest liegen dann alle Daten vor und müssen nicht aufwändig bestimmt werden, und außerdem werden die 1979 (EZ) gültigen Bestimmungen angewendet, wenn ich nachweisen kann, dass der Anhänger jemals zugelassen war.
Ja, in den alten Bundesländern (und damit auch NRW und Hessen) ist Vollabnahme eine Sache des TÜV, in den neuen ausschließlich eine der DEKRA.
Ob, bis wann und mit welchem Kennzeichen der Anhänger jemals zugelassen war, klärt sich noch. Ich kenne mittlerweile den Vor-Vorbesitzer namentlich.
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  #13  
Alt 20.09.2017, 13:22
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Vollabnahme ist ein Geist von früher.

Wenn ein Fahrzeug eine Zulassung hatte, wird es immer wieder zugelassen ohne Vollabnahme, egal wie lange die letzte Zulassung her ist.
oder


Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
In Hessen darf AUSSCHLIESSLICH der TÜV Hessen das Gutachten nach §21 StvZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen, DEKRA, GTÜ, usw. NICHT!

Das heißt natürlich nicht, dass die DEKRA nicht doch ein Datenblatt im Bestand hat. Das hatte ich ja für den TÜV Hessen auch schon geschrieben )

Aber für die Wiederzulassung reicht das einfache Datenblatt nicht. Es muss auf jeden Fall ein Gutachten nach § 21 erstellt werden.


Die entscheidende Frage für dich Andreas ist nun. War der Trailer länger als 7 Jahre abgemeldet oder nicht. Wenn ja, musst du trotzdem eine Vollabnahme nach § 21 machen lassen und hast die selben Kosten am Bein

"Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich."

was ist denn nun richtig?????????
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  #14  
Alt 20.09.2017, 13:34
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
[...]
"Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. [...]
Da bin ich unsicher.

§21 regelt sogar explizit:
Zitat:
(1a) Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html
(Fettung von mir)

Ich interpretiere, dass mein Trailer zu einem genehmigten Typ gehört. Also wäre eine Vollabnahme sogar nur zulässig, wenn §19 greifen würde - kann andernfalls also auf keinen Fall notwendig sein.

§19 (2) wiederum regelt:
Zitat:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, [...]
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
(Fettung wiederum von mir)

§14 (6) FZV sagt:
Zitat:
(6) Soll ein nach den Absätzen 1 bis 3 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend.
Im ganzen §14 steht nichts von sieben Jahren, in der STVZO finde ich auch nichts. Ich bin mir aber auch nicht immer sicher, die jeweils aktuellste Fassung eines Gesetzes zu zitieren.

Wir werden es sehen. Ich werde berichten, welchen Weg ich gehen musste, bis der Trailer wieder zugelassen unterm Boot steht.
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  #15  
Alt 25.09.2017, 10:25
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Gestern war Übergabe.
Es scheint, als sei der Trailer noch nie zugelassen gewesen. Das sind gute und schlechte Nachrichten ...
Gut, weil dann eigentlich eine Zulassung ohne HU möglich sein müsste, um das Teil dann zur DEKRA fahren zu können. Praktisch wird das vermutlich an FZV §5 scheitern, weil die Zulassungsstelle auch bei Erstzulassung auf ein Gutachten bestehen darf, wenn Zweifel am Zustand bestehen (was nach 39 Jahren nicht ganz abwegig ist).
Schlecht, weil dann tatsächlich 2017er Regeln anzuwenden wären - Nebelschlussleuchte, seitliche Leuchten. Die müsste ich nachrüsten.

Ich denke, ich werde das Teil mal auf einen Autotransporter zur DEKRA karren, dann erfahre ich mehr.
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  #16  
Alt 25.09.2017, 11:04
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  #17  
Alt 25.09.2017, 11:09
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Bei Bj. '85 brauchst Du keine NSL.
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  #18  
Alt 25.09.2017, 12:10
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Bei Bj. '85 brauchst Du keine NSL.
Das ist genau das Problem - es gilt wohl nicht BAUJAHR, sondern ERSTZULASSUNG. Und wenn das jetzt tatsächlich die EZ ist, bräuchte ich sie wohl.

Ein Problem ist das anbauen von Seitenleuchten natürlich nicht wirklich.
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  #19  
Alt 02.10.2017, 12:14
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Ich habe eine gute Quelle zu den Vorschriften gefunden:
http://www.hella.com/MicroSite/soe/s...ften_19.08.pdf

Ich habe jetzt eine NSL und 4 Seitenmarkierungsleuchten bestellt, die werde ich anbauen, und dann mal zur HU.

Den Kupplungskopf habe ich prophylaktisch getauscht, ebenso die Räder: 12-Zöller mit 155 D12 Reifen, offenbar noch die ersten, jedenfalls brutal verhärtet und gerissen.
Als Ersatz habe ich einen Satz 13-Zoll Stahlfelgen mit gleichem Lochkreis und fast gleicher ET gebraucht bekommen, auf drei davon kommen heute 185/60 R13 80H 122 (die haben nahezu exakt den gleichen Abrollumfang). Da in der ABE keine Reifen angegeben sind, geht das in Ordnung, kann ja keiner überprüfen (O-Ton DEKRA). Traglast ist 80 = 450kg, also großzügig.

Interessanterweise ist das alles gar nicht sooooo teuer:
  • Stahlfelgen gebraucht (5 Stück) - ebay 52 EUR inkl. Versand
  • Reifen: 30,90 EUR / St. + Montage ~10 EUR
  • NSL: <5 EUR inkl. Versand
  • 4x Seitenmarkierungsleuchten: ~25 EUR inkl. Versand
  • neuer Kupplungskopf 1.300kg 50mm rund, 40mm Bolzenabstand: ~22 EUR
Wenn das alles dran ist, fahre ich mit roten Nummern meiner Werkstatt zu eben jener, die guckt mal über die Bremse drüber, und dann probiere ich eine HU für eine Erstzulassung. Ich werde berichten.
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Also,
wie versprochen hier der Rest vom Bericht. Vielleicht auch für andere interessant.

Prinzipiell gibt es zwei zu unterscheidende Szenarien mit unterschiedlichen Konsequenzen:

a) der Trailer war noch nie zugelassen (weil er bspw. früher mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs lief)
In diesem Fall wäre 2018 die Erstzulassung, nach 2018er Regeln. Die umfassen Reflektoren (das ist einfach), Seitenbegrenzungsleuchten bei mehr als 6m Länge (das ist nicht ganz so einfach, zumal die letzte Reihe Leuchten max. 1m von hinten montiert sein muss, was bei einer ausziehbaren Lichtleiste fast automatisch bedeutet, dass der letzte Leuchtensatz an eben dieser montiert wird), Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer. Letzere bedeuten auch Umrüstung auf 13polige Stecker, weil der 7polige keine Leitung dafür vorsieht.
Die Zulassungsstelle darf bei Neuzulassungen auf eine HU bestehen, wenn das Baujahr lange her ist, um eben die Einhaltung der aktuellen Regeln sicherzustellen.

b) der Trailer war bereits zugelassen, aber lange abgemeldet (>7 Jahre, glaube ich)
In diesem Fall gelten zwar die 1979er Zulassungsregeln, aber es ist eine Vollabnahme erforderlich, die das ganze etwas unwirtschaftlich macht.

Tatsächlich war es bei unserem Trailer nicht einfach herauszubekommen, ob er jemals zugelassen war - die Arbeitshypothese ist a) - Erstzulassung.

Was war also zu tun?

Reifen
Die Reifen waren offenbar Erstausstattung auf 12-Zoll-Blechfelgen. In der ABE steht keine Reifengröße, also bei der DEKRA angerufen, die sagt "wenn da nichts drin steht, ist es mir auch egal", aktuell verfügbare 13-Zöller mit gleichem Umfang ausgerechnet, im eBay einen Satz Opelfelgen mit gleichem Lochkreis geschossen und umgerüstet. Steht jetzt auf 185/60 R13 80H. Die (ohnehin verrosteten) Kotflügel waren jetzt etwas zu schmal, also bei Amazon einen Satz Kunststoffkotflügel besorgt und montiert.

Kupplungskopf, Sicherungsseil
Beides war verrostet und sicherheitsrelevant, und gleichzeitig einfach und billig zu tauschen. Also neu.

Beleuchtung
So ziemlich alle Leuchten und Stecker waren Biotope. Also komplett neu: Stecker vorn, Stecker und Kupplung an der Lichtleiste, kombinierte Rückleuchten, sogar eine Nebelschlussleuchte hat er bekommen. Den Kabelbaum habe ich weiterverwendet, alles andere ist neu.
Seitenreflektoren, Front- und Heckreflektoren und die Dreiecke sind auch neu. Die Seitenbegrenzungsleuchten habe ich erstmal weggelassen (wg. Aufwand) - der Trailer hat 5,70-6,30m Länge, meine Hoffnung war, dass dem TÜV das nicht auffällt.

Bremse
Auflaufeinrichtung, Zugstange, Bowdenzüge alles mal gereinigt, gefettet, entrostet, mit Zinkstaublack lackiert und eingestellt. Bremst gut und gleichmäßig. Die Zähnchen der Handbremse, die in den Zahnkranz greifen, musste ich mit der Flex neu herausarbeiten, die waren abgerostet.


Die DEKRA hat dann mal eben HU gemacht - ohne Befund. Wobei ich den Verdacht habe, dass sie 1979er Regeln angewendet hat. Glück gehabt.

Gestern bei der Zulassungsstelle dann mal eben gescheitert: eine 1979er ABE enthält weder die Reifengröße (s.o.) noch die Leermasse noch die Anzahl Achsen, und da haben der Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst und ich mich verhakt. Das sind Pflichtfelder in seiner Software, also war ich in der Verantwortung, das beizubringen .
Einen Tag telefonieren mit DEKRA und Hauptsachbearbeiterin beim Amt brachte Erkenntnisgewinn: heute dann (bei einer Betreuungsquote von 4 zu 1 - vier Sachbearbeiter lassen einen Anhänger zu ) endlich die Zulassung bekommen.

Dabei die nächsten Kuriosa: ich habe jetzt EZ 11/1979 in den Papieren stehen (das ist strenggenommen das Datum, an dem die ABE erstellt wurde), aber 0 Vorbesitzer. Ich habe also im Alter von 5 Jahren diesen Anhänger auf mich zugelassen? Leermasse in den Papieren ist jetzt "-", was wohl Rückfragen vom Hauptzollamt nach sich ziehen wird - an die Zulassungsstelle, nicht mich. Reifengröße ist auch "-" - wenn ich jetzt 315er auf 22-Zoll-Felgen führe, kann mir immer noch niemand nachweisen, dass das nicht zulässig ist.

Also: einen tadellosen Trailer vor dem Schrottplatz und für die Seglerwelt gerettet - und den Wert mal eben vervielfacht. Wer etwas ähnliches vorhat, sei gut beraten, den engen Schulterschluss mit DEKRA/TÜV/GTÜ und Amt zu suchen.

Kosten:
2 EUR neuer Stützlastaufkleber
52 EUR fünf gebrauchte Stahlfelgen, 2 gehen zurück ins eBay
14 EUR Trailerschloss
22 EUR Kugelkopf
5 EUR Nebelschlussleuchte
120 EUR 3x Reifen inkl. Montage
5 EUR Abrissseil
8 EUR Reflektorenset
29 EUR Kotflügelset
13 EUR 2x Stecker, 1x Kupplung
13 EUR Zinkstaublack

Mit Zulassung, HU, Kennzeichen, neuen Gummibootsauflagen sind jetzt etwa 450 EUR in die Aufarbeitung geflossen.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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