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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote.

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  #1  
Alt 07.01.2019, 00:02
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Ickeberlin Ickeberlin ist offline
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Standard Positionslichter und Horn nach DHI bei Booten ab 12m

Hallo
Nachdem mein Boot (47Fuss) jetzt in alle Einzelteile zerlegt wurde, muss ich langsam anfangen mir Gedanken zu machen wie ich das Ding wieder zusammenbaue. Langsam finde ich den Gedanken reizend, dass nicht nur neue Einrichtung reinkommt sondern ALLE Kabel und Schläuche gegen neue ausgetauscht werden. Und wenn ich schon so konsequent vorgehe, kommen natürlich auch alle Lichter, Instrumente etc neu. Das Ding ist über 20 Jahre alt und ich möchte in der Zukunft Ruhe haben.
Beim Blättern bei verschiedenen Seiten und Gesprächen mit Fachleuten habe ich erfahre, daß ich ganz spezielle Lichter aber vor allem ein speziell gebautes Horn inklusive Kompressor haben MUSS! Beim Googeln kommt nicht wirklich was sinnvolles raus. Bestandsschutz (so schlau bin ich schon) hat mein Boot nicht, weil ich es erst letztes Jahr in Deutschland (aus Belgien bzw. Frankreich) angemeldet habe. Vielleicht hat jemand (Ü 12m.) schon ein Problem damit gehabt und kann mir weiter helfen! Danke
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  #2  
Alt 07.01.2019, 01:13
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Du brauchst bei Fahrt auf See eine Schallsignalanlage, gibts bei üblichen Lieferanten.
Das ist ein Lautsprecher mit Steuerbox und Bedienteil. Ich hab bei mir ein Marco Teil mit zusätzlichem Mikrophon, das ist seeeehr praktisch, um beim Anlegen, Schleusen etc zu kommunizieren ... ich hab damit auch mal einen Angler von meinem Liegeplatz verscheucht- de Hafenmeister hat sich köstlich amüsiert .
Grüße
Detlef
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  #3  
Alt 07.01.2019, 01:37
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Ickeberlin Ickeberlin ist offline
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Schallsignalanlage! Das ist es! Vielen Dank Detlef

OMG.... Sieht bisschen bedrohlich aus Aber zum Verscheuchen bestens geeignet Ich habe schon was gefunden von Marco
Jetzt noch die entsprechenden Positionslichter....
Hoffe etwas Preiswerteres zu finden als das:
https://www.dewatersportwinkel.nl/Na...oote-bis-20-m/
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  #4  
Alt 07.01.2019, 16:39
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Puuh Puuh ist offline
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Zitat:
Zitat von Ickeberlin
Hoffe etwas Preiswerteres zu finden als das:
Schon mal bei Aqua Signal geschaut?
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker
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  #5  
Alt 07.01.2019, 18:13
weana1 weana1 ist offline
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Ich kaufe relativ viel bei yachtshop.eu in bella Italia.
Ob die deine Prüfzeichen haben, musst du schauen. Sind großer Händler von Osculati und der Versand ist moderat.
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Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.
Ob dieses Zitat wirklich von Fjodor M. Dostojewski stammt ist umstritten, aber man kann darüber nachdenken.

Schöne Grüße Michael
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  #6  
Alt 08.01.2019, 13:26
DonBoot DonBoot ist offline
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Hier gibt es eine schöne Broschüre vom BSH:
https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/...cationFile&v=5

Achtung, es gibt Unterschiede zwischen Binnen und See nicht nur in der Zulassung sondern auch in der Lichterführung.

Grüße,
Don
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  #7  
Alt 08.01.2019, 13:30
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Habt ihr ein Glück das billi gerade in Urlaub ist!

Klaus, der zu Osculati rät
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  #8  
Alt 08.01.2019, 17:14
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von DonBoot Beitrag anzeigen

Achtung, es gibt Unterschiede zwischen Binnen und See nicht nur in der Zulassung sondern auch in der Lichterführung.

Grüße,
Don
Inwiefern bei einem 47" Boot?
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  #9  
Alt 08.01.2019, 19:44
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Gilt binnen als Kleinfahrzeug und hat eine andere Lichterführung als ein Maschinenfahrzeug auf See.

Kapitaenwalli
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  #10  
Alt 09.01.2019, 16:12
Saeldric Saeldric ist offline
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Hier nachzulesen die Regelung für Binnen:
https://www.gesetze-im-internet.de/b...12/__3_13.html

Für die See finde ich nur das:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...l-23-node.html

Und wenn ich das richtig sehe gibt es da durchaus die Möglichkeit Seiten-, Heck- und Topplicht so anzubringen das es für beide Bereiche passt.
Abbildung 18 aus dem ersten Link sollte auch auf See passen. Oder?
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Gruß Mirko
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  #11  
Alt 09.01.2019, 17:11
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Mal ne blöde Frage:
Bei 46 Fuss ist das ja recht eindeutig.
Aber meine 42 Fuss sind rechnerisch 12,8 Meter Länge. Das ist aber ja nur eine "Typenbezeichnung".
Welche reale Länge muss ich denn messen, bzw. gilt für Dinge wie SBF oder Lichterführung?

Wasserlinie, LüA, Länge ohne Bugspriet und (angeschraubte) Plattform?

Ich bin nicht faul oder geizig, aber wenn ich mir die aufwändigere Lichterführung sparen könnte, da mein Boot korrekt gemessen UNTER 12 Meter wäre, wär ich nicht böse drum ;)

Von der Schallsignalanlage mal gar nicht zu sprechen....

Chrischan
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  #12  
Alt 09.01.2019, 17:38
herr herr ist offline
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Ich habe mal bei der WaschPo angerufen und die sagten auf jeden Fall, dass die Seebeleuchtung auch Binnen gilt nur nicht umgekehrt. See ist also hochwertiger.
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  #13  
Alt 09.01.2019, 17:38
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Im Ernst:

Gibt es hier irgendjemanden, der mal daraufhin kontrolliert wurde und/oder ein Werftboot hatte, was seit Auslieferung falsche Lichterführung hatte?
Oder eine Lichterführung, die nur für Binnen oder See ausgelegt war?
Ich kenne nichts dergleichen, auch nicht vom Hörensagen...

Das Thema habe ich auch eher danach interpretiert, dass es um Modelle und nicht deren Position geht...

Gruß

Totti
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  #14  
Alt 09.01.2019, 18:27
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Libertad Libertad ist offline
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Ich wurde kontrolliert und die SEE-Beleuchtung bemängelt. Da ich aber auf der Überführungsfahrt vom See-Revier ins neue Binnenrevier war und überdies das Topplicht umsteckbar war, gabs keinen weiteren Mecker. Allerdings wars Wetter so bescheiden, daß ich mit Licht fahren mußte.
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Gruß
Ewald
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  #15  
Alt 09.01.2019, 20:18
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin
Da hat der von der WSP (#12) aber ziemlich falsch gelegen. Der Unterschied macht auch Sinn. Auf See wird bis 50 Meter bei Maschinenfahrzeugen nicht unterschieden. Alle Lichter gleich und es gelten die Ausweichregeln gem. KVR. Binnen müssen sich Kleinfahrzeuge unter Maschine von den übrigen Maschinenfahrzeugen unterscheiden, denn sie haben immer auszuweichen. Daher muss man Nachts die Art des Fahrzeugs erkennen können. Da hat sich wohl einer was bei gedacht...

Kapitaenwalli

Geändert von kapitaenwalli (09.01.2019 um 21:32 Uhr)
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  #16  
Alt 09.01.2019, 21:42
Saeldric Saeldric ist offline
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Die Unterscheidungen mögen ja sein, aber trotzdem ist eine der möglichen Binnenlichterführungen auch auf See möglich.

Diese hier gilt für Binnen https://www.gesetze-im-internet.de/n...1_0023_ab1.jpg und passt auch auf See bis 50m.
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Gruß Mirko
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  #17  
Alt 09.01.2019, 22:21
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Ickeberlin Ickeberlin ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Mal ne blöde Frage:
Bei 46 Fuss ist das ja recht eindeutig.
Aber meine 42 Fuss sind rechnerisch 12,8 Meter Länge. Das ist aber ja nur eine "Typenbezeichnung".
Welche reale Länge muss ich denn messen, bzw. gilt für Dinge wie SBF oder Lichterführung?

Wasserlinie, LüA, Länge ohne Bugspriet und (angeschraubte) Plattform?

Ich bin nicht faul oder geizig, aber wenn ich mir die aufwändigere Lichterführung sparen könnte, da mein Boot korrekt gemessen UNTER 12 Meter wäre, wär ich nicht böse drum ;)

Von der Schallsignalanlage mal gar nicht zu sprechen....

Chrischan
Mein Boot ist "eigentlich" 53 Fuss lang. Es zählt aber die Länge des Rumpfs ohne Bugspriet und Badeplattform. Diese wird auch in den Papieren eingetragen. Daher Bayliner 4788. Macht sich im Hafen als U15m und nicht Ü15m durchaus bemerkbar
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  #18  
Alt 10.01.2019, 08:37
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Dann geh ich mal messen, vielleicht hab ich ja Glück.


Chrischan
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  #19  
Alt 10.01.2019, 08:52
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Ickeberlin Beitrag anzeigen
Mein Boot ist "eigentlich" 53 Fuss lang. Es zählt aber die Länge des Rumpfs ohne Bugspriet und Badeplattform.

Wenn ich das noch präzisieren darf?


Bei der Auslegung von § 1 Nr. 2 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen ist auf die Norm EN ISO 8666:2002 (D) zurückzugreifen, die unter Punkt 5.2.2 folgende Bestimmung enthält:

Nicht mit eingemessen (bei der Rumpflänge) werden Teile, die zerstörungsfrei entfernt werden können, ohne die bauliche Unversehrtheit des Wasserfahrzeuges zu beeinträchtigen, wie Spieren, Klüverbaum, Bugspriet, Bug- und Heckkorb, Stevenbeschlag, Ruder, Z-Antriebe, Außenbordmotoren und deren montierten Halterungen und Platten, ferner Tauch- und Badeplattform, Scheuerleisten und Fender.

Die zerstörungsfreie Demontagemöglichkeit ist der Knackpunkt.
__________________
Alex
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  #20  
Alt 02.03.2019, 10:07
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Wenn ich das noch präzisieren darf?


Bei der Auslegung von § 1 Nr. 2 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen ist auf die Norm EN ISO 8666:2002 (D) zurückzugreifen, die unter Punkt 5.2.2 folgende Bestimmung enthält:

Nicht mit eingemessen (bei der Rumpflänge) werden Teile, die zerstörungsfrei entfernt werden können, ohne die bauliche Unversehrtheit des Wasserfahrzeuges zu beeinträchtigen, wie Spieren, Klüverbaum, Bugspriet, Bug- und Heckkorb, Stevenbeschlag, Ruder, Z-Antriebe, Außenbordmotoren und deren montierten Halterungen und Platten, ferner Tauch- und Badeplattform, Scheuerleisten und Fender.

Die zerstörungsfreie Demontagemöglichkeit ist der Knackpunkt.

Ich hab Mal gemessen und tatsächlich ist meine Rumpflänge über alles von Hinterkante Badeplattform bis Vorderkante Rumpfspitze fast gebau 12,80 m lang und somit genau 42 Fuss .

Chrischan
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  #21  
Alt 02.03.2019, 13:22
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Ich hab Mal gemessen und tatsächlich ist meine Rumpflänge über alles von Hinterkante Badeplattform bis Vorderkante Rumpfspitze fast gebau 12,80 m lang und somit genau 42 Fuss .
Und mit dem Kunstgriff macht man aus einem 39 Fuß Schiff als Werft ganz preiswert ein 42 Fuß Schiff.
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  #22  
Alt 02.03.2019, 18:05
User: 3512
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Und mit dem Kunstgriff macht man aus einem 39 Fuß Schiff als Werft ganz preiswert ein 42 Fuß Schiff.
Naja, bei meiner Wellcraft würde ich das eher nicht als Kunstgriff zur THEORETISCHEN Verlängerung auf dem Papier bezeichnen...
Dass es den Rumpf als 39er gibt aber dann eben ohne angesetzte Badeplattform (als Stinger 390 z.B.) hatte ich auch schonmal rausgefunden.

Da dann aber mit flachem Deck.

Meine Badeplattform ist ja an den Rumpf angesetzt, aber die Oberschale ist Einteilig bis ganz hinten durchgehend.

Zerstörungsfrei demontieren ist da nicht


Wenn ich Wasserlinie Messe, komme ich aber unter 12 Meter ;)


Chrischan
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