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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer - TÜV
Hallo Gemeinde,
bei mir steht tatsächlich bald der TÜV für meinen Trailer an. Soweit so unspektakulär Aber: wie habt ihr das bisher gemacht? Mit dem Boot aufm Trailer einfach zur DEKRA oder TÜV? weil mein Boot steht schön auf dem Trailer im Winterschlaf in der Halle.... wüsste jetzt nicht, wie wo was ich das Boot da runter bekomme, um "nur" den Trailer vorzuführen. Wie habt ihr das bisher gelöst? Danke
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So Long Der Alex _______________________________________ Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen
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#2
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Das geht mit Boot, war zumindest bei mir nie ein Problem....
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Gruß Heinz,
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#3
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TÜV kein Problem, genauso wie DEKRA und GTÜ.
Bei der Terminvereinbarung für die GTÜ wollte "Bürohengst", dass der Trailer ohne Boot vorgeführt wird. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachverständigen war das aber kein Thema.
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Gruß Dieter
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#4
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Bei uns sind sie ganz froh, wenn Last auf dem Trailer ist.
Für ordentliche Ergebnisse auf dem Bremsenprüfstand (Rollen) ist es besser.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#5
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Zitat:
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Gruß Sylvio |
#6
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Moin ,
ich hatte das Boot auf den Trailer, war noch keine Saison, Anruf bei einer LKW Werkstadt mit Anhänger Verkauf ob die auch Tüv machen und das Boot auf dem Trailer bleiben kann, Antwort klar kein Problem darf nur nicht höher als 5,5 m sein wegen der Hallentore. Netter Typ vom Tüv ich glaube dem war es sogar lieber wenn Boote auf dem Trailer sind. Gruß Tom
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#7
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Zitat:
Gruß Jörg |
#8
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Mit Boot zuvor auf 100%ige Ladungs- und Inhaltssicherung achten.....nach der dyn. Bremsprüfung ist der Kühlschrank sonst aufgeschlagen und alle Polster etc. gaaanz vorne.....ich entdeckte beim Wohnwagen zwei nicht haltende Türen.
Ich habe mal eine Autoanhängerprüfung mit KFZ darauf miterleben dürfen, als ich wartete: Anhänger ok, aber der PKW drauf falsch gesichert.....entweder hat es der Prüfer zuvor erkannt oder nicht, es gab eine halbe Stunde Belehrung über Ladungssicherung....denen wäre das Auto fast ins Zugfahrzeug gekracht. Ist doch peinlich, passiert aber gelegentlich. Der Bootsanhänger muss zwar auch ohne Ladung verkehrssicher sein, also ist Prüfung mit leerem Hänger easier, der Prüfer muss auf nichts achten, für gar nichts haften, aber mit Ladung geht es auch. ..oft ist es dem TÜV ohne lieber, beim Gülleanhänger, beim Teerkocher, beim Betonlaster sicher.
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#9
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Solche Frage gibt es ja öfter wie Weihnachten. Ist die "Suche" kaputt?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#10
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Kein Problem. Sei aber darauf gefasst, dass Du mit dem Boot dort eine Vollbremsung machen musst.
Was ist die "Suche"?
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#11
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Zitat:
Das kann dir im Strassenverkehr auch passieren und darf kein Problem darstellen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#12
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Na dann sag mir mal, welche Schlagwörter da für ne adäquate Suche sinnvoll wären.
Ich habe fast 2h mit der Suche verbracht, aber nichts vernünftiges gefunden. Alle anderen: Danke für die Antworten.
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So Long Der Alex _______________________________________ Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen
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#13
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Kann ich mir schon vorstellen. Meine Smileys hast du ja auch nicht gesehen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#14
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Das würde ich nicht machen. Es gibt eine neue Vorschrift (wurde hier auch vor kurzem erörtert), wonach die TÜV-Prüfung mit Beladung zu erfolgen hat.
Handhaben zwar noch nicht alle so, kann aber verlangt werden. Außerdem funktionieren die Bremsen besser mit Beladung. Von daher ein Vorteil.
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Viele Grüße Thomas
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#15
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nach über 1800 Beiträgen kannst du auch einfach mal hier reinsehen und durchlesen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=47593
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#16
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Zitat:
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#17
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Zitat:
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Gruß Sylvio
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#18
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Zitat:
Also hier auch meine Erfahrungen in Rheinland-Pfalz: Ich war im letzten Jahr dreimal mit Anhängern zur HU 1x ungebremster Baumarkt-Anhänger, 1x ungebremster Anhänger von der Jolle und 1x gebremster Anhänger vom Mobo Prüfstelle war ein GTÜ-Betrieb Alle Anhänger waren leer geprüft wurden vor allem die Reifen; bei dem gebremsten Anhänger musste ich ein paar Meter fahren und dann bremsen. Kein Bremsenprüfstand ! Kein Boot auf dem Anhänger ! Gruß Rudolf __________________ We're not all in the same boat
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We're not all in the same boat |
#19
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Hi!
Prahlt hier nicht zu sehr rum, wie wenig ihr bei der Prüfung machen musstet, sonst erläßt die EU bald eine Richtlinie für die technische Untersuchung von Sportbootanhängern.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#20
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Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlagen von Fahrzeugen bei Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 ist die Vorschrift wie geprüft werden muss.
Verbleibt am Ende aber bei Auflaufbremsen Ermessenssache. Der Prüfer hat sich zu überzeugen dass die Bremse bei voll beladenem Anhänger die gesetzlich geforderte Mindestabbremsung erreichen kann. Geht das aufgrund zu niedrigem Leergewicht nicht ... Augen zu und durch oder sinnvoller Beladen lassen bzw. je nach technischen Möglichkeiten am Prüfort Beladung simulieren (Niederzurren). Manche Prüfer scheinen das per Handauflegen zu können.
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#21
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Anhänger müssen definitiv nicht beladen zur HU!
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Gruß Sylvio |
#22
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Ich war schon einige Male mit dem Trailer beim TÜV.
Seltsamerweise gab es nur Probleme, wenn das Boot nicht auf dem Trailer war. Mit Boot keine Probleme. Die Probleme ohne Boot kamen aber nur dadurch zustande, weil die auf dem Bremsenprüfstand mit dem Tandem nicht den Nötigen Prüfdruck zustande brachten. Denn hierbei hebt die freie Achse den Trailer etwas an, und die Achse in der Bremswalze wird angehoben. Besser war hier immer mit Boot, volle Beladung. Dann liegt er satt in der Bremswalze.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden )
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#23
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mein Trailer braucht die TÜV Abnahme und nicht mein Boot, also fahre ich immer OHNE Boot zum TÜV.
Bei mir gab es nie Probleme deswegen, sowohl bei TÜV wie auch bei DEKRA. Meine jetzige TÜV-Stelle hat einen neuen Bremsstand. Da wird die gebremste Achse etwas angehoben(ca. 10 - 15cm) und somit lastet das Gewicht des Trailer auf der gebremsten Achse.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#24
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..mir kann doch keiner vorschreiben, dass ich mir ein Boot kaufen muss!
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#25
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könnte ja auch sein, daß man noch gar kein Boot hat und das Boot mit dem Trailer im Ausland abholen muß
wichtig ist das der Trailer nicht voll aufläuft beim Probebremsen, sonst kommt man garantiert nicht durch den Tüv, das mindeste was der Prüfer dabei erkennt ist das die Räder beim bremsen blockieren, das ist dann schon mal ein gutes Zeichen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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