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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer mit grünem Kennzeichen verkaufen - vorher abmelden Ja / Nein / Risiko?
Hallo,
die kurze Überschrift sagt fast schon alles aus. Nach diversen Umbauten ist unser Boot für den aktuellen Trailer zu schwer geworden. Deshalb haben wir einen größeren gekauft, der alte soll nun verkauft werden. Aktuell ist er mit einem grünen Kennzeichen zugelassen, es existiert also keine eigene Versicherung zum Trailer, er ist während der Fahrt über das Zugfahrzeug versichert, wenn er steht über die Bootsversicherung. Wäre es ein "normales" Fahrzeug, so würde ich es vorher abmelden und der Käufer kann es mit Hänger, roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen mitnehmen. Wie sieht das aber bei dem grünen Kennzeichen aus? Was kann (und wem?) passieren, wenn der Käufer: - nach dem Kauf mit dem noch zugelassen Trailer einen Unfall baut? - es "vergisst" den Trailer abmelden und mir die Kennzeichen zu senden? Für Antworten bedanke ich mich bereits jetzt PS: Wer einen 1,5 Jahre alten 750kg Trailer von TEMA benötigt, kann ich der nächsten Woche mal im Flohmarkt schauen. |
#2
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Wenn der nicht umgemeldet wird, hast du den Ärger wenn damit irgendetwas angestellt wird.
Ich würde ihn abmelden, soll der Käufer sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und ihn damit abholen.
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#3
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im Kaufvertrag Übergabeort und Zeit festhalten. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug beim neuen Besitzer versichert. Außerdem Pflicht zur Ummeldung mit Frist (2 Wochen) ebenfalls in Kaufvertrag festhalten. Verkaufsinfo an Zulassungsstelle leiten.
Wenig Aufwand. So wird es auch in den üblichen Musterverträgen von ADAC usw. empfohlen. Wenn Unsicherheit besteht, die eigene Versicherungsagentur kurz anrufen. Denn nur deine eigene Versicherung zählt.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#4
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Stefan, auch dein Anhänger hat eine Versicherung sonst bekommst du keine Zulassung.
Der Käufer trägt die Verantwortung ab der Übergabe, sag der Versicherung bescheid, dass ab dem Tag der Abholung der Trailer der Person XY gehört. Probleme gibt es wenn er den Anhänger nicht ummeldet. Dann musst du handeln, Polizei und Versicherung bescheid geben. Im Kaufvertrag vereinbaren das Innerhalb von 3 Werktagen Umgemeldet werden muss, sollte auf jeden Fall mit rein. Lg Roland |
#5
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...stimmt nicht, auch mein Anhänger hatte jahrelang keine eigene Versicherung, da (Grün) nicht nötig. Erst wenn man (so wie ich) eine eigene grüne Vers.karte für den Trailer benötigt, musste ich eine eigene HV besorgen.
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!!
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#6
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stimmt nicht der Ärger ist nur kurz und kann mit dem Kaufvertrag (Datum und Uhrzeit der Übergabe sollten im Vertrag stehen) belegt werden und schon ist man aus allem draußen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Stimmt doch, nämlich dann wenn der Käufer nicht ermittelt werden kann, halten die sich an den letzten Besitzer.
Nach 70 Autos und ebenso vielen Motorrädern habe ich da eine gewisse Erfahrung und es war schon immer besser, ein Fahrzeug abzumelden. Heutzutage ist, meinem Gefühl nach, die Anzahl der Arschgeigen erheblich größer, die Hemmschwelle etwas Unrechtes zu tun viel niedriger. Was wenn der Vogel hier gar nicht mehr gemeldet ist, sondern mit dem Trailer irgendwohin, weiß ich nicht, Kroatien oder sonstwo, verschwunden ist und der Trailer dort, aus welchen Gründen auch immer, für Unmut sorgt? Die Behörden fragen hier nach und geben dich als Besitzer an weil die Kiste nicht umgemeldet ist.... Nene, Abmelden ist kein Aufwand und die sicherste Lösung, dazu den Kaufvertrag mit allem Komfort, Pers. Ausweis Nr. des Käufers und so weiter.
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#8
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Zitat:
Verkauf nur an "Vertrauenswürdige" Personen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#9
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Beim Verkauf gibt es viele Probleme die berücksichtigt werden müssen. Einfach abmelden und warten ob der Kaufinteressent pünktlich vorbei kommt ist auch ein Risiko. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht einfach auf öffentlichen Grund stehen... Bei versicherten Fahrzeugen klärt der unbekannte § 6 AKB das geringe Risiko. Wie oben schon beschrieben den Kaufvertrag des ADAC beschaffen und auch die Uhrzeit der Übergabe eintragen. Vorgedruckt ist eine Vertragsstrafe problematisch, aber handschriftlich ruhig vereinbaren: "Ummeldung spätestens bis zum ..... .. Für jeden weiteren Tag der schuldhaften Säumnis wird eine Vertragsstrafe von ....... vereinbart.
Und mal lesen was meistens noch in den amtlichen Unterlagen für das Fahrzeug steht....
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Andreas
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#10
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Als Käufer bin ich immer dankbar, wenn mir der Kauf und die Überführung so einfach wie möglich gemacht werden.
"Rote Kennzeichen" (die es für Privatpersonen sowieso nicht gibt) bzw. gelbe Kurzzeitkennzeichen bedeuten Lauferei und ein bisschen Kosten. Umgekehrt habe ich also in der Vergangenheit alle Fahrzeuge und Anhänger immer zugelassen verkauft. Problemlos. Das waren aber immer auch Deutsche mit deutschem Wohnsitz. Ein Auto ohne TÜV an einen Russen verkaufen - da würde ich dann wohl auch eher abmelden vorher...
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#11
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unglaublich aber seit Jahrzehnten geklärt: Der Schadensfreiheitsrabatt geht nicht verloren wenn der Käufer einen Unfall vor der Ummeldung verursacht.
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Andreas
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#12
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Ich hab auch nur gute Erfahrungen gemacht, und fast jeder Käufer war dankbar wenn nicht abgemeldet wurde. Allerdings wie schon beschrieben der Verkauf nur mit Personalausweis, Datum und Uhrzeit des Verkaufes. Nur einmal hatte ich ein ungutes Gefühl, und hatte das Auto am Verkaufstag abgemeldet. Der Käufer hat dann noch bis 24 Uhr zeit nach Hause zu fahren...
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... |
#13
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Zitat:
Ich habe das ganz pragmatisch gelöst. Beim Verkaufsgespräch habe ich gefragt, wie wir das Handhaben wollen. Wenn ich ein gutes Gefühl hatte, bot ich an, gegen eine Kaution von 250 EUR den Trailer angemeldet zu lassen. Bei Rücksendung des Kennzeichens würde ich die Kaution auf ein im Kaufvertrag benanntes Konto erstatten. Selten habe ich so schnell Post bekommen... Personalausweisdaten im Kaufvertrag notieren. Bei bestimmten Bevölkerunsggruppen würde ich das nicht machen. Aber die sind im Bootsmetier nicht so stark vertreten.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#14
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Zitat:
der Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#15
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Es gibt noch eine andere Alternative, die mein Sohn bisher in Anspruch genommen hat.
Und zwar wird das Fahrzeug am Verkaufstag (Übergabe) abgemeldet, darf jedoch an diesem Tag noch bewegt werden. D.h. es gibt eine Abmeldebescheinigung und die Kennzeichen werden entwertet. Der Käufer darf jedoch an diesem Abmeldetag damit noch nach Hause fahren. Hat bisher immer gut geklappt.
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#16
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Zitat:
Wird aber skeptisch beäugt, wenn Abmeldung z.B. in Hamburg und dann eine Fahrt nach "Hause" zum Käufer quer durch Deutschland. Ich glaube, so ist das nicht gemeint. |
#17
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Wenn der Anhänger irgendwo herumsteht oder von Hand bewegt wird, ist er nicht über das Zugfahrzeug versichert.
Steht unbeleuchtet, womöglich noch falsch, an der Straße und es fällt jemand darüber, ein Radfahrer fährt hinein, ein Auto kollidiert damit oder das Ding wird von Vandalen, soll es ja geben, irgendwohin gerollt wo es Schaden anrichtet, steht man dumm da.
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#18
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Zitat:
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#19
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Wenn die (vorrübergehende) Stilllegung des Fahrzeugs erst um Mitternacht in Kraft tritt, ist es eigentlich egal, wohin es am Tage noch befördert wird.
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#20
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Also mein Trailer ist noch zugelassen.
Seit 1996 etwa auf den damaligen Besitzer von Boot/Trailer. Hab ich aber auch erst vor kurzem rausgefunden EDIT: Auch grünes Kennzeichen. |
#21
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Zitat:
Früher habe ich es schon mal anders gemacht aber auf Ärger habe ich keine Lust mehr.
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#22
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Ist das überspitzt ausgedrückt, wenn es einerseits die gibt, die Bedenken haben und es deshalb nie machen würden und die, die es nicht wussten, die aber auch keine Probleme hatten?
Dann ist es ja klar. Kann man mit zugelassenem grünen Kennzeichen abgeben. |
#23
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Meinen Trailer habe ich mit grünem Kennzeichen gekauft und mit (anderem) grünem Kennzeichen verkauft. Wie bei Fahrzeugen üblich wurde der Übergabezeitpunkt mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag festgehalten. Von diesem Moment an ist der Käufer verantwortlich. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, den Trailer vorher abzumelden.
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#24
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Nein. Siehe §10(4) FzV. Fahrten mit entstempelten Kennzeichen (also vor Anmeldung oder nach Abmeldung) sind nur für nötige Wege (zu Hause, TÜV, Zulassungsstelle) innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden erlaubt.
Also nicht quer durch Deutschland nach Abmeldung. |
#25
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... nochmal zur Info: 'Grünes Kennzeichen bedeutet nur steuerfrei (Sportanhänger o.ä.) und hat überhaupt nichts mit der Versicherung zu tun.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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