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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Hallo zusammen! Ich bin Thomas, neu hier im Forum und hoffe, dass ihr mir direkt mal eine Frage beantworten könnt und wollt:
Darf ich, als Inhaber des Ubi-Zeugnisses mit einem Funkscanner den Binnenfunk abhören? Nach meinem Verständnis bin ich erstmal berechtigt, da passendes Funkzeugnis. Aber betreibe ich mit dem Scanner womöglich eine nicht angemeldete Funkstelle und verstosse damit gegen Gesetze und Vorschriften? Mir geht es bei der Frage um die rein rechtliche Situation. Was gegebenenfalls kontrolliert und geahndet wird steht nochmal auf einem anderen Blatt. |
#2
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Ein Scanner is kein Funkstelle, denn kann nicht Senden, Funkzeugniss also nicht notig.
Aber die benutzung von Scanner ist, in gegensatz zu NL, innerhalb einige Lander (dazu BRD) gesetzlich verboten.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#3
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![]() Zitat:
zu deiner Frage: ganz klar nein. an einem geschlossen Funkkreis darfst du nur mit einem angemeldeten Funkgerät teilnehmen (Hören ist auch Teilnehmen).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#4
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Der Besitz / die Nutzung eines Funkscanners ist in Deutschland weder verboten noch untersagt.
Was verboten ist, ist das Abhören von Frequenzen, auf welchen Funkbetrieb abgewickelt wird, welcher nicht für die Allgemeinheit bestimmt ist - steht so im TKG, §89. Das sind in Deutschland z.B. der BOS - Funk, der Flugfunk, der Militärfunk. Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Amateurfunk, CB - Funk darf dagegen mitgehört werden, da für die Allgemeinheit. Wo jetzt Binnen-/Seefunk einzuordnen ist, bin ich mir selbst nicht sicher. Mir wurde - zuletzt letztes Jahr - schon "beides" gesagt ![]() Viele Grüße, Timo
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Ich lasse mir meine Freunde nicht vorschreiben! Google ist und wird NIE mein Freund sein! ![]() |
#5
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![]() Zitat:
Wer ist denn ja interessiert in das abhoren der CB ohne teil zu nehmen ? Also ... theoretisch villeicht, aber in de Prakzis . . .
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#6
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![]() Zitat:
Ofdene funkkanäledarf man CB, PMR,...
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#7
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Gruß Sylvio ![]()
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#8
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#9
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![]() Zitat:
![]() Ja, das habe ich geschrieben...
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#10
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Bis qug Schiff... da warst fu dir nicht sicher... ist ein geschlossener funkkkreis
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#11
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Funk-Scanner sind im Wesentlichen nichts anderes als normale Empfangsgeräte, wie auch ein Radio. Die Besonderheit besteht darin, dass man damit auch die Frequenzen abhören kann, die nicht für die Öffentlichkeit freigegeben sind. Dazu zählen beispielsweise Flug- und Polizeifunk. Es obliegt dem einzelnen diese Frequenzen nicht einzustellen.
Der Besitz eines solchen Gerätes ist zwar erlaubt, jedoch ist es verboten damit den Flugfunk abzuhören. Die §§ 148, 89 Telekommunikationsgesetz (TKG) stellen nämlich klar, dass das Abhören von Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. das Mitteilen des Inhaltes einer solchen Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs eine Straftat ist, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt wird. Im Übrigen stellt auch das Strafgesetzbuch in § 201 StGB das Abhören, Mitteilen und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe. Es droht also nicht nur eine Haftstrafe, sondern der Funkscanner kann auch eingezogen und vernichtet werden. Das wurde auch von der Rechtsprechung bestätigt (BayObLG, vom. 9.2.1999, Az.: 4 St RR 7/99 – Polizeifunk). Allerdings entschied das Landgericht Köln, dass es im Regelfall nicht ausreiche, wenn bei einer Hausdurchsuchung ein Gerät gefunden wird, das auf die entsprechenden Frequenzen eingestellt sei. Der Angeklagte müsse wegen der Formulierung „abhört“ viel mehr auf frischer Tat ertappt werden. Das ist mein aktueller Kenntnisstand. Wenn ich also den UBI habe darf ich auch Schiffsfunk abhören.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
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