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  #1  
Alt 27.10.2019, 08:28
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Standard CvO Zulassung, Untersuchung! Wer kennt genaue Details?

Hallo, seit 1.1.2019 gibt es in der EU eine Verschärfung der CvO (NL Bezeichnung), die auch für bestimmte Sportboote gilt. Es heißt, Schiffe über 20 m Länge und Schiffe mit einer Größe von mehr als 100 Kubikmeter. Für letzteres gilt folgende Berechnung: Schiffslänge x Schiffsbreite x Tiefgang. Das wiederum bedeutet dass auch viel kürzere Schiffe (als 20 m) unter diese Regelung fallen können. Nimmt man ein typisches Verdrängermaß z.B. 17,5 x 5 x 1,5 = 131 !
So gibt es Schiffe genau o.g. Abmaße, die in 2018 noch zu vereinfachten Bedingungen zertifiziert sind, aber z.B. Hersteller wie ELLING behaupten, dass ihr Flagschiff die E6 mit Maßen von 19,8 x 5,35 x 1,5 was rechnerisch einen Wert von 159 ergäbe, nicht unter diese Verordnung fallen, weil man unter 100 Kubikmeter liegt. Die E6 soll bei Anfahrt auf der letzten BOOT im Januar von der WaPo angehalten worden sein und es soll ein Bußgeld angeordnet worden sein. Nach Angaben von Elling hat man angeblich erfolgreich Einspruch dagegen eingelegt!??

Da diese Prüfung auch in der vereinfachten Forme (bis 11.2018 möglich) nicht billig war und ab 1.1.2019 als erheblich bezeichnet werden kann, ist es unwahrscheinlich, dass man Schiffe prüfen läßt, die das Zertifikat eigentlich nicht benötigen.
Einige Makler werben in den Anzeigen bereits mit dem Vorhandensein des Zertifikats. Andere behaupten sogar, dass Schiffe, die in diesen Bereich fallen und das Zertifikat haben, unverkäuflich werden.
Insgesamt eine große Verunsicherung!!
Kennt jemand die genaue Berechnung L x B x TG ? Wird da etwas herausgerechnet, gibt es einen Koeffizienten, der in meiner Recherche allerdings nirgendwo zu finden ist!
Gruß
WS

Geändert von WhiteShark225 (27.10.2019 um 09:32 Uhr)
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  #2  
Alt 27.10.2019, 08:39
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Ganz so einfach dürfte die Berechnung nicht laufen,so ein Boot ist ja keine Schachtel.Es geht da wohl mehr um das verdrängte Volumen
Deine Frage war auch schon hier im Forum gestellt.
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=45547
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  #3  
Alt 27.10.2019, 08:43
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Es heißt, Schiffe über 20 m Länge und Schiffe mit einer Verdrängung von mehr als 100 Kubikmeter.

Was daran ist unklar?

Eine Verdrängung von 100 m³ bedeutet eine Masse von 100 t. (Grob betrachtet, Feinheiten zur Salinität des Wassers mal außen vor.)

Was ist jetzt Deine Frage?
__________________
Alex
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  #4  
Alt 27.10.2019, 09:01
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Was daran ist unklar?

Eine Verdrängung von 100 m³ bedeutet eine Masse von 100 t. (Grob betrachtet, Feinheiten zur Salinität des Wassers mal außen vor.)

Was ist jetzt Deine Frage?
das Problem ist, daß es leider eben nicht 'Verdrängung von 100 m^3' heißt, sondern
Zitat:
Schiffe, deren Produkt aus Länge (L), Breite (B) und Tiefgang (T) ein Volumen von 100 m3oder mehr ergibt.
(zitiert aus https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...20131101&rid=1)
So ganz eindeutig scheint das Ganze tatsächlich nicht zu sein - offenbar verlangen die Niederlande für das in der oben zitierten Richtlinie erwähnte 'Zeugnis des Flaggenstaats' (Ausnahmeregelung für Sportboote) tatsächlich die vollständige Untersuchung nach ES-TRIN.

lg, justme
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  #5  
Alt 27.10.2019, 09:05
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Genauso ist es, es ist eben nicht nur von 100 Kubikmetern die Rede , sondern es wird explizit Länge x Breite x Tiefgang als Berechnungsgrundlage aufgeführt!

nimmt dann zB eine LINSSEN 500 Variotopp mit 14,9 m Länge, dann ist die mit 98 Kubikmetern knapp drunter!!
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  #6  
Alt 27.10.2019, 09:06
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Zitat:
Zitat von Eclipse197 Beitrag anzeigen
Ganz so einfach dürfte die Berechnung nicht laufen,so ein Boot ist ja keine Schachtel.Es geht da wohl mehr um das verdrängte Volumen
Deine Frage war auch schon hier im Forum gestellt.
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=45547
Es wird in der Vorschrift die Berechnungsgrundlage für die Kubikmeter, als Größe, mit aufgeführt! Und die sagt: Länge x Breite x Tiefgang !! Von Verdrängung steht da nichts!

Geändert von WhiteShark225 (27.10.2019 um 09:31 Uhr)
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  #7  
Alt 27.10.2019, 09:08
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Was daran ist unklar?

Eine Verdrängung von 100 m³ bedeutet eine Masse von 100 t. (Grob betrachtet, Feinheiten zur Salinität des Wassers mal außen vor.)

Was ist jetzt Deine Frage?
BITTE meine Frage genau lesen und mit der Verordnung vergleichen!
Die Berechnungsgrundlage der Kubikmeter wird aufgeführt und die heißt: LängexBreitexTiefgang! Von Verdrängung steht da nichts!

Geändert von WhiteShark225 (27.10.2019 um 09:30 Uhr)
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  #8  
Alt 27.10.2019, 09:10
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Hier Auszüge aus der NL Verordnung in DE übersetzte:
Zertifizierung
Alle Schiffe, die die folgenden Kriterien erfüllen, müssen ein Certificate of Investigation (CVO) haben.

Mehr als 20 Meter
Kann selbständig segeln
Segeln auf den Binnenwasserstraßen Europas (Zone 3 und 4 EG und Zone 2 Niederlande), jedoch KEIN Rhein. Natürlich ist das Überqueren des Rheins in den Niederlanden erlaubt.
Wasserverdrängung von mehr als 100 m3 (berechnet nach der Formel: Länge x Breite x Tiefgang (L x B x T), also kein Blockbeiwert sondern der tatsächliche Tiefgang. Der Festkiel (für Segelschiffe) ist nicht enthalten.
Das ist die offizielle Übersetzung der Ankündigung:

Ab dem 1. Januar 2019 besteht eine Zertifizierungspflicht für schwimmende Geräte unabhängig von der Länge und dem Sportboot von 20 Metern oder mehr oder von 100 m3 (Länge x Breite x Tiefgang) oder mehr. Stellen Sie sicher, dass Sie das Inlandzertifikat rechtzeitig anfordern. Der Watersportverbond achtet regelmäßig auf die Übergangsregelung des Binnenschifffahrtsgesetzes in Bezug auf das obligatorische Certificate of Research (CvO) für große Sportboote. Die Abmessungen eines Sportbootes bestimmen, ob das Schiff zertifiziert werden muss. Es gibt zwei Kriterien. Wenn das Schiff unter eines dieser Kriterien fällt, muss das Schiff zertifiziert sein. Schwebende Werkzeuge unabhängig von ihrer Länge; Freizeitboote von 20 Metern oder mehr oder von 100 m3 (Länge x Breite x Tiefgang) oder mehr. Schiffe, die bis zum 1. Juli 2009 kein Zertifikat benötigen, können ihre Schiffe bis zum 31. Dezember 2018 mit einem Zertifikat ausstatten. Um in einem sicheren Zeitraum zu bleiben, ist es ratsam, das Zertifikat vor dem 1. November 2018 bei der von ILT anerkannten Zertifizierungsstelle anzufordern. Weitere Informationen über das Transitional Inland Waterway Transport Transit Scheme und warum es sinnvoll ist, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, finden Sie auf der Website des Inspektorats "Lebendige Umwelt und Verkehr".
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  #9  
Alt 27.10.2019, 09:29
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Hier nochmal etwas interessantes dazu von der DE VALK Seite, die diese Zertifizierung vornehmen:

Je eher die Prüfung, desto besser
Ab 2019 benötigt man für Boote, die länger als 20 Meter oder größer als 100 m³ sind, ein Prüfzertifikat. Sie haben das noch nicht? Dann sorgen Sie dafür, dass Sie sich spätestens bis 1. November 2018 für eine Prüfung angemeldet haben, um das Zertifikat zu erhalten. Die Prüfung darf auch im neuen Jahr durchgeführt werden, wenn der Termin vor dem 1. November 2018 vereinbart wurde. Dennoch empfehlen wir ihnen, die Prüfung noch in diesem Jahr durchführen zu lassen, da Sie in dem Fall noch von milderen Prüfungskriterien profitieren. Ab 2019 muss Ihr Boot nämlich mehr Anforderungen erfüllen, wodurch die Gefahr notwendiger Umbaumaßnahmen und entsprechender Kosten größer ist.

Es hat also anscheinend nichts mit der Verdrängung sondern mit dem Volumen des Schiffes in Kubikmetern zu tun.

Hier auf NL:
Per 1 januari 2019 geldt een certificatieplicht voor drijvende werktuigen ongeacht lengte en pleziervaartuigen van 20 meter of langer, of van 100 m3 (lengte x breedte x diepgang) of meer. Zorg dat je het binnenvaartcertificaat op tijd aanvraagt.

Het Watersportverbond besteed regelmatig aandacht aan de overgangsregeling uit de Binnenvaartwet met betrekking tot het verplichte Certificaat van Onderzoek (CvO) voor grote pleziervaartuigen. De afmetingen van een pleziervaartuig bepalen of het schip gecertificeerd moet worden. Er zijn twee criteria. Wanneer het schip valt onder één van deze criteria dan moet het schip worden gecertificeerd.

Drijvende werktuigen ongeacht lengte;
Pleziervaartuigen van 20 meter of langer, of van 100 m3 (lengte x breedte x diepgang) of meer.
Schepen die tot 1 juli 2009 geen certificaat nodig hadden, hebben tot 31 december 2018 de tijd om hun vaartuig van een certificaat te voorzien. Om binnen een veilige termijn te blijven is het verstandig om het certificaat voor 1 november 2018 aan te vragen door de ILT erkend certificeringsbureau.

Geändert von WhiteShark225 (27.10.2019 um 09:42 Uhr)
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  #10  
Alt 27.10.2019, 09:53
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Das entspricht der deutschen Variante ab wann auch Kleinfahrzeuge SUK-pflichtig sind, d.h. wenn das Produkt aus LxBxT > 100 ist gelten die Überprüfungsvorschriften wie für Binnenschiffe. Das hat nichts mit der Verdrängung zu tun. In NL gilt diese Regelung jetzt anolog.

Grüße
Detlef
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  #11  
Alt 27.10.2019, 10:35
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
BITTE meine Frage genau lesen und mit der Verordnung vergleichen!
Die Berechnungsgrundlage der Kubikmeter wird aufgeführt und die heißt: LängexBreitexTiefgang! Von Verdrängung steht da nichts!

Hör mal, Kollege!!!

in #3 habe ich Dich um 09:43 zitiert und geantwortet.

Wenn Du dann deutlich später (10:32) deinen Post #1 änderst, weil ein anderer Kollege um 10:01 in #4 auf Deinen Fehler hingewiesen hat, mag das angehen.

Dass Du mich dann aber angehst, ich würde Deine Frage nicht genau gelesen habe, DAS zeigt mir dann doch, was für ein feiner Charakter Du bist.
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Alex
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  #12  
Alt 27.10.2019, 10:40
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Es tut mir natürlich leid, dass ich versehentlich die Verdrängung mit aufgeführt habe! ABER ich bin davon ausgegangen, dass sich nun wirklich Leute zu Wort melden, die die deutsche bzw NL Verordnung kennen und nicht meinen Text analysieren!

Mögen sich Mediziner untereinander gerne als Kollegen ansprechen, so sollte man hier drauf verzichten Herr Doktor, oder!?

Geändert von WhiteShark225 (27.10.2019 um 11:13 Uhr)
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  #13  
Alt 27.10.2019, 11:59
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Und welches Problem ist jetzt eigentlich noch offen?
Es scheint so zu sein, dass ab 20m oder bei einem vereinfacht berechneten Volumen von mehr als 100cbm das Zertifikat her muss.

Man kauft also am besten kein Boot, das diese Kriterien erfüllt und kein Zertifikat hat. Wenn die Pflicht seit 1.1.2019 gilt, müssten doch die meisten Boote inzwischen zertifiziert sein und Neuboote sowieso.

Und wer ein unzertifiziertes Boot hat, wird es an einen Sachkundigen nicht mehr los.

Ist das Zertifikat schwierig zu bekommen, teuer oder mit welchen Hindernissen muss der Eigner eines Bootes rechnen?
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  #14  
Alt 27.10.2019, 12:05
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Und welches Problem ist jetzt eigentlich noch offen?
Es scheint so zu sein, dass ab 20m oder bei einem vereinfacht berechneten Volumen von mehr als 100cbm das Zertifikat her muss.

Man kauft also am besten kein Boot, das diese Kriterien erfüllt und kein Zertifikat hat. Wenn die Pflicht seit 1.1.2019 gilt, müssten doch die meisten Boote inzwischen zertifiziert sein und Neuboote sowieso.

Und wer ein unzertifiziertes Boot hat, wird es an einen Sachkundigen nicht mehr los.

Ist das Zertifikat schwierig zu bekommen, teuer oder mit welchen Hindernissen muss der Eigner eines Bootes rechnen?
Das Problem ist umfangreich!! Für ein solches Schiff gelten ab 1.1.2019 gleiche Anforderungen wie für ein gewerbliches Binnenschifffahrt. Motor, Brandschutz und und und ... das kann ein recht neues Schiff unverkäuflich machen.
Während die Länge als eine Voraussetzung mit 20 m recht klar definiert ist (die Frage ist hier, was zählt alles zur Länge, Badeplattform, Reling?) ist die Kubikmeterforderung von 100 zwar auch klar, aber die Berechnungsmethode zumindest kritisch. LängexBreitexTiefgang, Beispiel 16 m Länge x 5. Breite x 1,4 m TG =112 und ab nun bist du drin!!!
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  #15  
Alt 27.10.2019, 15:09
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Tja, da wird dann wohl jemand klagen müssen um das richtigzustellen. Denn Tatsache ist ja wohl, dass L x B x T nicht das Volumen und auch nicht die Verdrängung des Bootes beschreibt.
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  #16  
Alt 27.10.2019, 20:04
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Es ist anscheinend ein sehr komplexes Thema. Deshalb hier weitere Infos:

Verpflichtung CvO (Certificate of Investigation) für Schiffe mit einer Länge von mehr als 20 Metern und einer Länge von weniger als 20 Metern, die auf der Grundlage der Berechnungsmethode in Kubikmetern ebenfalls unter diese Europäische Richtlinie fallen.

Ab Ende 2018 gilt eine neue europäische Richtlinie unter anderem für alle Sportboote, die länger als 20 Meter und / oder kürzer als 20 Meter sind und ebenfalls unter diese gesetzliche Regelung auf der Grundlage der Berechnung des Kubikmetergehalts fallen.

Aufgrund der Hauptfolgen einer falschen Auslegung der obigen Berechnung, die für Schiffe mit einer Länge von weniger als 20 Metern gilt, möchten wir darauf noch einmal hinweisen. Die Regel Länge x Breite x Tiefgang sollte auf der Grundlage der Rumpfform, des Kiels, der abnehmbaren oder nicht abnehmbaren Badeleiter usw. angepasst werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen auf der Website des Nederlands Inland Waterways Transport Inspection Bureau zu lesen, und dies möglicherweise in Absprache Prüfen Sie mit der niederländischen Inspektionsbehörde für Binnenschiffe (www.nbkb.nl), ob Ihr Schiff trotz einer Länge von weniger als 20 Metern unter diese bestehende gesetzliche Regelung fällt.

Wir sind kürzlich auf ein Vergnügungsboot von 14,20 mx 4,45 mx 1,95 m gestoßen, das eine S-Span-Kabinensegelyacht ist, die unter die vorgenannte Richtlinie fällt, da es sich nach der Berechnungsformel um mehr als 120 m³ handelt. Anscheinend gibt es immer noch viele Yachtbesitzer, die nicht wissen, was bald auf sie zukommt.
Die Regeln für das obligatorische Untersuchungszertifikat (CvO) werden ab dem 31-12-2018 viel strenger, daher ist es wichtig, so schnell wie möglich zu überprüfen, ob dies auch für Sie gilt, wenn Zweifel bestehen. Für "zertifizierungspflichtige Schiffe", zu denen auch das Freizeitbootfahren gehört, ist es aufgrund des erwarteten bald zu erwartenden Fragenbooms sicherlich nicht zu lang, eine CvO-Inspektion zu beantragen.

Forschungszertifikat im Binnenschifffahrtsgesetz
Das niederländische Binnenschifffahrtsgesetz ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Für die Niederlande wurde eine Übergangsfrist festgesetzt, innerhalb derer Schiffe ein Untersuchungszeugnis vorlegen müssen. Diese Frist endet am 30. Dezember 2018. Wenn Sie Eigner eines Schiffes ohne CvO sind und am 31. Dezember 2018 segeln möchten, müssen Sie die viel strengeren Anforderungen für Schiffe erfüllen, um eine CvO zu erhalten, die bringt auch zusätzliche Kosten mit sich. Sie können sich einen saubereren Motor als den aktuell verbauten Motor vorstellen, denn dann werden Sie anhand eines neuen Schiffes inspiziert. Vereinbaren Sie also schnellstmöglich die Abnahme des Zertifikats!
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  #17  
Alt 29.10.2019, 05:23
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Guten Morgen so einfach ist es nicht.Es kommt auf das jeweilige Boot an.Laenge Breite ,tiefgang ist so nicht Richtig.Wenn das Boot einen Kiel hat kan der gegebenen fall abgerechtnet werden.Auch das Badeplatou wen es angesetzt ist wird es nicht mitgerechnet.
__________________
wenn du denkst es geht nicht mehr,kommt irgendwo doch scheisse her gruss michael
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  #18  
Alt 29.10.2019, 11:05
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537 Danke in 199 Beiträgen
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Laut ES-TRIN "Schiffstechnische Begriffe":

4.16 „Länge“ oder „L“ die größte Länge des Schiffskörpers in m, ohne Ruder und Bugspriet;

4.19 „Breite“ oder „B“ die größte Breite des Schiffskörpers in m, gemessen an der Außenseite der Beplattung (ohne Schaufelräder, Scheuerleisten oder Ähnliches);

4.23 „Tiefgang“ oder „T“ der senkrechte Abstand vom tiefsten Punkt des Schiffskörpers, ohne Berücksichtigung des Kiels oder anderer fester Anbauten, bis zur Ebene der größten Einsenkung des Schiffskörpers in m

Der Tiefgang ist aber bei Langkielern in typischer S-Spant Bauweise schwer zu bestimmen.

Wo fängt da der Kiel an?

https://www.cesni.eu/wp-content/uplo...IN_2019_de.pdf

Gruß

Rüdiger
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  #19  
Alt 29.10.2019, 20:53
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Mittlerweile bin ich auch etwas weiter gekommen.
Das, was du schreibst ist völlig richtig. Hinzu kommt jedoch noch etwas. Die holländische CvO Verordnung spricht von dem durchschnittlichen Tiefgang, nicht von dem maximalen Tiefgang des Bootskörpers.
Richtig ist auch, dass feste Bestandteile des Kiels nicht mitgerechnet werden, sondern nur der reine Bootskörper!
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  #20  
Alt 23.12.2020, 21:43
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Ich hole das noch mal hoch. Wegen Ablaufs einer Übergangsfrist wurde damals zur baldigen Zertifizierung geraten.
Was ist wenn man heute ein Boot kauft, das vor dem Ende der Frist noch zertifiziert wurde? Dann steht ja in einigen Jahren eine Folgeuntersuchung an. Gelten dann irgendwelche Verschärfungen, so dass man beim Kauf eines zertifizierten Bootes dann Probleme bekommt, die Anforderungen zu erfüllen?
Im Klartext also die Frage, haben sich die Anforderungen selbst so erhöht, dass man sie nach 2018 dann nicht mehr so easy schaffen kann?
Oder hat ein schon zertifiziertes Boot dann mit denselben Anforderungen gute Chancen, wenn die nächste Untersuchung ansteht?

Grüße aus Köln
Gerhard
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  #21  
Alt 13.02.2021, 08:00
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Irgendwie ist das Thema eingeschlafen. Aber es hatte geheißen, man sollte noch schnell vor dem o.g. Termin das Zertifikat machen, weil danach viel schärfere Bedingungen gelten.

Wenn man das eingehalten hat, ist dann für das konkrete Boot das Thema durch oder muss ein Boot sich regelmäßig mal wieder den dann schärferen Bedingungen stellen?
Wenn man heute ein zertifiziertes Boot erwirbt, dann hängt davon ab, ob man es dann mit einer Sorge weniger kaufen kann oder mehr oder weniger bald erhebliche Kosten kommen.

Die kommen mit jeder Versicherungsuntersuchung ja sowieso, um wieder 7 Jahre fahren zu können (NL).

Grüße aus Köln
Gerhard
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