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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 17.12.2019, 14:06
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Standard verblichenes Nummernschild nachmalen erlaubt?

Mir hat der nette Mensch vom Tüv geraten das schon recht verblichene Trailerkennzeichen nachzumalen.

Jetzt hab ich da so was im Hinterkopf, daß man da nicht rum machen dürfe, wegen Urkundenfälschung oder so ähnlich.

Jetzt meine Fragen:
Muß ich das?
Darf ich das?
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  #2  
Alt 17.12.2019, 14:12
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Das Problem hatte ich auch mal, bin zu meinem Schildermacher um die Ecke der hat es dann durch die Farbmaschine gezogen, was in die Kaffeekasse gelegt und Gut wars.
Zu deinen Fragen, kann ich dir nicht Beantworten, entweder so machen wie ich oder einfach machen, wer soll was dagegen haben, zur Not einfach Blöd stellen, man muss sich ja nicht selbst Belasten, sie müssen se dir Beweisen dass du das warst.
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  #3  
Alt 17.12.2019, 14:12
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Darfst Du, aber einfacher wäre es, das Teil beim Schildermacher einfach einmal durch den Beschriftungsautomat zu schieben, dann ist es wie neu
__________________

Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 17.12.2019, 14:27
herrmic herrmic ist offline
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Zunächst, du darfst es.

Ne Urkundenfälschung tritt ein, wenn du etwas verfälscht, willst du ja nicht.

Oder ?

Sollte aber deine Hippie-Vergangenheit durchkommen und du bemalst

das Kennzeichen schön bunt, dann gibt es wohl Probleme.
__________________
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  #5  
Alt 17.12.2019, 14:35
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Oder ?

Sollte aber deine Hippie-Vergangenheit durchkommen und du bemalst

das Kennzeichen schön bunt, dann gibt es wohl Probleme.
Wieso Vergangenheit?


Ich hab bisher jeden Tag meines Lebens ab 16 gearbeitet und bin seit Anfang des Monats im Ruhestand.
Jetzt erst lebe ich das aus was schon immer mein Traum war.

Geändert von wolf b. (17.12.2019 um 15:00 Uhr)
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  #6  
Alt 17.12.2019, 14:59
uli07 uli07 ist gerade online
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Das ist in dem Paragraph 22 STVO mehr oder weniger geregelt. Auf der einen Seite muß ein Kennzeichen gut lesbar sein, auf der anderen Seite darf es nicht verändert werden. Stellt sich jetzt die Frage ob übermalen eine Veränderung ist.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #7  
Alt 17.12.2019, 15:01
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wieso Vergangenheit?
[emoji38][emoji38][emoji38][emoji38]

Ich hab bisher jeden Tag meines Lebens ab 16 gearbeitet und bin seit Anfang des Monats im Ruhestand.
Jetzt lebe ich das aus was schon immer mein Traum war.
Also doch Hippie mit bunt und so ...

Gratulation zum Ruhestand!!!

Und viel Spaß beim Nachmalen .... )

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Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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  #8  
Alt 17.12.2019, 15:34
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aunt t aunt t ist offline
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Moinsen
Du darfst, musst sogar. Solange du nicht am Siegel oder TÜV malst oder die Zahlen änderst.
Klar sieht die Farbwalze neuer aus, aber manchmal ist der Schildermacher nicht um die Ecke und manchmal sind Nummernschilder auch mit ihrer Halterung verwachsen.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #9  
Alt 17.12.2019, 15:59
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Jetzt erst lebe ich das aus was schon immer mein Traum war.
*kopfkino*
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  #10  
Alt 17.12.2019, 16:07
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Lass es einfach so und freu dich wenn er dich in 2 Jahren erneut darum bittet
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Gruß Olli
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  #11  
Alt 17.12.2019, 16:24
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Malen nach Zahlen.....
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  #12  
Alt 17.12.2019, 16:38
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Jetzt erst lebe ich das aus was schon immer mein Traum war.
Nummernschilder nachmalen? Also ich hätte da auch noch zwei schlecht
lesbare Sätze zum pinseln

Glückwunsch zum Ruhestand.
__________________
Beste Grüße von
Martin

"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung."
(Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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  #13  
Alt 17.12.2019, 16:54
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Mir hat der nette Mensch vom Tüv geraten das schon recht verblichene Trailerkennzeichen nachzumalen.

Jetzt hab ich da so was im Hinterkopf, daß man da nicht rum machen dürfe, wegen Urkundenfälschung oder so ähnlich.

Jetzt meine Fragen:
Muß ich das?
Darf ich das?
Du musst dein Kennzeichen frei und Erkennbar halten
Was Du nicht darfst sind Siegel verändern
Welche Farbe hat das Kennzeichen den ?
Schwarz ist ja einfach nach zu Malen aber bekommt man dieses Grün

Und vor allem Glückwunsch zum Ruhestand, wenn Du Zeit hast hier oben geht immer was
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #14  
Alt 17.12.2019, 17:15
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Schwarz ist ja einfach nach zu Malen aber bekommt man dieses Grün
Ja, das wäre meine nächste Frage.
Das ist grün.
Ich dachte mir ja, besorgst du dir so nen Wasserfesten Edding und mals da drüber.
Den Farbton trifft das allerdings nie im Leben.


Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Und vor allem Glückwunsch zum Ruhestand, wenn Du Zeit hast hier oben geht immer was
Danke!

Ich war ja dieses Jahr schon ne Zeit lang bei Siggi (Marsvin) am Campingplatz und hab in der Zeit natürlich ein paar mal die Schlei besucht. Vorher kannte ich das nur vom Wasser aus.

Auf jeden Fall werde ich die Gegend wieder besuchen, auch wenn mir die Berge fehlen.
Kann gut sein, daß ich wieder mit Siggi zum Sommertreffen segel.
Wegen einem Wochenende fahr ich eh nicht so weit, wäre also wieder länger in der Gegend.
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  #15  
Alt 17.12.2019, 17:25
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Das ist in dem Paragraph 22 STVO mehr oder weniger geregelt.....
Der beschäftigt sich mit der Ladung. Ausgestaltung und Anbringung des amtlichen Kennzeichens ist in Par. 10 FZV geregelt. Danach muss die Beschriftung schwarz sein. Wie die schwarze Farbe aufgebracht werden muss ist nicht geregelt. Auch gibt es im Gegensatz zur weißen Fläche keine Anforderungen an die Farbe. Das Nachmalen ist also zulässig.

Bei grün wird es schon schwieriger, wenn man den Farbton nicht halbwegs trifft. Dadurch könnte es zu einer Verfälschung kommen. Eine Urkundenfälschung ist aber dennoch ausgeschlossen, weil es zu keiner Täuschung im Rechtsverkehr kommt.
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  #16  
Alt 17.12.2019, 17:28
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Danach muss die Beschriftung schwarz sein. Wie die schwarze Farbe aufgebracht werden muss ist nicht geregelt. Auch gibt es im Gegensatz zur weißen Fläche keine Anforderungen an die Farbe. Das Nachmalen ist also zulässig.
mein Kennzeichen ist aber grün.
Ist da die genaue Farbe auch nicht so wichtig, Hauptsache grün?
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  #17  
Alt 17.12.2019, 17:33
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
mein Kennzeichen ist aber grün.
Ist da die genaue Farbe auch nicht so wichtig, Hauptsache grün?
Na ja - annäherndes grün würde ich da schon nehmen.
Nimm Dir mal einen RAL-Fächer und vergleiche das grün. Ich tippe mal
das es so in die Richtung "Smaragdgrün (RAL 6001) geht.
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Martin

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  #18  
Alt 17.12.2019, 17:36
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Ral 6010 RAL clasic grasgrün
Aber ich glaube das ist nicht sooo wichtig. Hier zumindest sind die grünen Nummernschilder nach spätestens einem Jahr schon ziemlich ausgebleicht. Je nach Standort variiert der Farbton dann schon zie!mlich.
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  #19  
Alt 17.12.2019, 17:55
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Ach ja, hab iich bisher nicht beantwortet.
Die Schildermaler fallen wahrscheinlich aus, da Nummernschild das ein paar Knicke hat.

Zm Winterstellplatz schiebe ich das Boot durch ein paar Büsche und da bleibt das nicht aus.
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  #20  
Alt 17.12.2019, 18:03
uli07 uli07 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Der beschäftigt sich mit der Ladung. Ausgestaltung und Anbringung des amtlichen Kennzeichens ist in Par. 10 FZV geregelt.
Genau, hast recht. Ist nicht die STVO sondern die STVG
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  #21  
Alt 17.12.2019, 18:11
RING18 RING18 ist offline
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Ich habe meine Autoschilder beim Schildermacher neu machen lassen und bin dann mit alt und neu zur Gemeinde und habe mir die neuen Schilder stempeln lassen.
War überhaupt kein Problem.
Ist halt die Frage ob es dir das wert ist.

Falls nicht geh zum nächsten Autozubehör Laden und kaufe für ca 5€ einen Lackstift in halbwegs passendem grün. Edding in grün deckt nicht vernünftig.
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  #22  
Alt 17.12.2019, 18:24
freerider13 freerider13 ist offline
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Tja, also nachmalen darfst du schon.
Zum Farbton: Der sollte schon nahe genug dran sein - sonst ist es evtl. Wieder verboten.
Hab mal von wem gehört, der einen kannte, von dem sein Bruder der Cousin vom Schwager mit so 15/16 Jahren immer die ollen Nummernschilder der 50er Mopeds am Land schön nachgepinselt hat in der Farbe des neuen Jahres, um die Taschengeldkasse nicht mit Versicherungsprämie belasten zu müssen...
SO WAS darf man natürlich nicht!!!

Schöne Grüße,
Jan.

PS: Revell Modellbaufarben gibts in so gut wie jeden Farbton und haften bestens auf Nummernschildern...



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  #23  
Alt 17.12.2019, 18:33
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rollow112 rollow112 ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
... die ollen Nummernschilder der 50er Mopeds am Land schön nachgepinselt hat in der Farbe des neuen Jahres, um die Taschengeldkasse nicht mit Versicherungsprämie belasten zu müssen...
SO WAS darf man natürlich nicht!!!
...aber Spaß gemacht hat`s trotzdem
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Alt 17.12.2019, 18:48
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Nicht StVG sondern FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen) kurz Fahrzeugzulassungsverordnung. StVG ist das Straßenverkehrsgesetz und was anderes.
Interessant ist aber, dass ich bisher in der FZV was über Kennzeichenfarbe gelesen habe, aber ohne zugehörige RAL-Nummern. Vielleicht habe ich es aber auch nur nicht gefunden.
Nur bei den jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen werden die RAL Nummern angegeben.
Und das in einem Land, wo doch tatsächlich alles geregelt ist....
Wenn schwarz mit einem schwarzen Stift nachgemalt wird ohne die Daten zu verändern passiert nichts-
Bei grün sollte man schon den passenden Stift haben-
Wenn nur noch die Prägung vorhanden ist und keine Farbe mehr-passiert auch nichts schlimmes. Ist man nett zum Polizisten und kooperativ bekommt man einen Mängelbericht, bringt das in Ordnung in seltenen Fällen begleitet mit einer kleinen Spende in die Staatskasse.
Ober man kümmert sich gleich darum, kommt doch nicht plötzlich und mal bei einem Schildermacher vorbeifahren ist doch zumutbar.

Kapitaenwalli
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Alt 17.12.2019, 19:14
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Zm Winterstellplatz schiebe ich das Boot durch ein paar Büsche und da bleibt das nicht aus.
Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Ober man kümmert sich gleich darum, kommt doch nicht plötzlich

Kapitaenwalli
Doch, wenn man das Boot auf nem verwilderten Grundstück durch die Büsche schiebt.

Sorry Wolf, da konnt ich nicht widerstehen.
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