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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Nicht jeder Anhänger ist erlaubt
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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#2
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Dumm gelaufen.
Ich hab mal eine Kutsche (Einachser) mit dem Motorrad ca. 15. km weit transportiert. Da hätte auch keine Polizei kommen dürfen. Den Großteil konnte ich aber über Feldwege erledigen. |
#3
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Es fehlten beim Trike bestimmt die dreieckigen Rückstrahler...
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Viele Grüße Michael |
#4
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Doch. Die dreieckigen Rückstrahler waren montiert: da ist ne Lichtleiste montiert.
Gruß Rolf |
#5
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In den 80er Jahren haben wir eine Schleppachse (Hund) zum Autotransport
gehabt. Lichtleiste hinten an das geschleppte Fahrzeug und fertig war der Lack. Grundvoraussetzung war die damalige Führerscheinklasse II. Da wurde man schon öfters von der Polizei angehalten. Kontrolliert wurde die Beleuchtung und der Führerschein. Zulassungsfrei war das "Ding" auch noch.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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#6
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So gehts mit dem Rennkart zur Rennstrecke
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#7
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Oder Gespann auf dem Gespann
und das sogar legal!
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#8
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Zitat:
Wer gucken kann...
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Viele Grüße Michael |
#9
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"Gewagte" Konstruktionen gibts auch in Frankreich, hier einige Motorradanhänger mit Lenkrollen.
Ich möchte sowas nicht hinterher ziehen mit 100 auf der Bahn....
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Gruß Heinz,
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#10
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Ich kann da nicht erkennen, warum das unzulässig sein soll. Allerdings angemeldet und versichert hätte wohl sein müssen.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#11
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Tja, da lobe ich mir doch "meinen" Kontinent, hier darf man noch...
Fotofiert 2016, Pickup zieht Wohnwagen zieht Anhänger mit ATV. Sowas sieht man hier in allen Variationen und Kombinationen. Meist sind es grosse Womo's die das Auto hinterherziehen. Fotos aus dem Netz: und sowas sehe ich im Sommer sehr oft
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier.
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#12
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Hier stimmt die Ladungssicherung und auch die Stützlast.
Also was?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#13
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Jetzt wird's mal wieder durcheinander.
Kraftfahrzeuge dürfen in D nicht als Anhänger benutzt werden (StVZO §33), wenn die Gespanne so eine Genehmigung in ihrem Heimatland haben muss das allerdings so in D akzeptiert werden. Hier musste D vor ein paar Jahren die StVO anpassen. Ausnahme gibt es hier nur beim Abschleppen, für Pannehilfsfahrzeuge sind Hubbrillen oder ein "Hund" zulässig, nicht aber zum normalen Transport eines KFZ - es sei denn die Verkehrsbehörde hat eine Ausnahme erteilt. Das mit zwei Anhängern hintereinander ist in D auch möglich. Zufahrzeug muss als Zugmaschine genehmigt sein und mindestens der 1. Anhänger muss eine durchgängige Bremsanlage mit dem Zugfahrzeug haben. Sofern die zulässige Gesamtlänge nicht überschritten wird geht das auch in D. Ob sich einer findet der so einer Lösung letztlich eine Betriebserlaubnis erteilt wäre interessant, widerspricht aber grundsätzlich nicht deutschem Recht. Die Lösung mit Anhänger hinter einem Sattelauflieger ist dagegen wieder nicht möglich. Bitte nicht fragen wer sich das ausgedacht hat, ich weiß es nicht Wer aber mal versucht hat mit einem dahintergehängten PKW der auf eigener Achse rollt rückwärts zu fahren weiß warum das hierzulande nicht zugelassen wird ;) |
#14
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Zitat:
Warum ? kurze Distanz zur Kupplung ... läuft einfach hinterher. Ich finde nur diese kleinen Räder gruselig. Hopst bestimmt gut bei schlechter Straße, vor allem der erste, und man muss Vertrauen in die Radlager haben.
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Viele Grüße Michael |
#15
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Zitat:
Wer als Privatmann erwischt wird, der mit einem Hund seinen PKW zieht kuppelt ab und darf sich Gedanken machen wie er weiterkommt. Die Ausnahmegenehmigung möchte ich sehen. Sollte so was existieren nicht wundern wenn das eingezogen wird. Rückwärts fahren ist bei vielen Freizeit Hobby Lenkern sowieso Glückssache. Und es gibt auch Kombis die sich selbst vom besten Fahrer nicht rückwärts fahren lassen. Abgekuppelt ist die Amigeschichte innerhalb von 2-3 Minuten und das Fahrzeug kann aus eigener Kraft wegfahren. mfg andreas |
#16
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Ich schätze mal, da war ein Polizist übereifrig. Eine Werkstatt in der Umgebung hat eine sogenannte "Brille" und schleppt damit Pannenfahrzeuge zur Werkstatt mit gelber Rundumleuchte. Ob das Zugfahrzeug vom trike eine hat, wissen wir nicht. Leider.
aber wie die Konstruktion aussieht, hat der das nicht zum ersten Mal gemacht. Übrigens gewinnt gerade Kroatien gegen Norwegen.... zur Minute jedenfalls
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#17
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Zitat:
Das Verbot Kraftfahrzeuge als Anhänger zu nutzen steht in der StVZO (§33), die StVZO gilt aber nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Der vorübergehende Betrieb ausländischer Fahrzeuge in D ist zu dulden wenn sie verkehrssicher sind und den Vorschriften des Herkunftslandes genügen. (u.a. §20FZV) Bei Lösungen wie "hund", oder auch die "Brille" hinten am Abschleppwagen ist zu trennen zwischen Schleppen und Abschleppen. Abschleppen im Sinne des Nothilfegedankens ist genehmigt, schleppen als reiner Transport eines intakten Fahrzeuges nicht. Das fällt unter Abschlepphilfen wie auch ein Seil und Nebenbedingungen wie eingeschaltetes Warnblinklicht. |
#18
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DAS ist der Knackpunkt: Pannenfahrzeug zur Werkstatt.
Abschleppen != Schleppen. |
#19
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Wärend meiner Ausbildung in den 70ern Jahren wurden Autos ohne Zulassung und ohne Schilder zum Schrotthändler geschleppt.
Am Steuer saß ein Stift, welcher lenken und bremsen konnte. Beim geschleppten Fahrzeug musste die Warnblinkanlage eingeschaltet sein und auch funktionieren. Damit war die Welt in Ordnung.
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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#20
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Zitat:
Das ist hinterlegt in der STVO und nur diese ist gültig in Deutschland. Selbst die Bürger aus Ländern wo diese Methoden erlaubt sind dürfen hier das nicht. Die sogenannte Harmonisierung innerhalb der EU greift da noch lange nicht. Wer angehalten wird kuppelt ab ohne wenn und aber. Eine legale Möglichkeit für dieses sichere und preiswerte Verfahren ist hier leider nicht gegeben. mfg andreas
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#21
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Zitat:
Aber ne Betriebserlaubnis gabs dafür, wenn ich mich recht erinnere. Zum Abschleppen reichte der III, zum Schleppen natürlich II. Sollte im Rahmen der Besitzstandswahrung auch heute noch nutzbar sein.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#22
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Zitat:
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#23
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Mal ein paar Jahre zurückgedacht, da schraubte man an den Bootstrailer nur das gleiche Kennzeichen wie es das Zugfahrzeug hatte
Schlepper bis 6 km/H waren Zulassungs- und Führerscheinfrei.
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#24
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Ist das nicht mehr so?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#25
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Nirgends, um das gleich vorweg zu nehmen. Die Straßenverkehrsordnung (StV0) beschäftigt sich grob gesagt nur mit Verkehrsregeln und nicht mit Bauartvorschriften (StVZO) und dem Zulassungsverfahren (FZV)
Eigentlich haben alle recht und liegen dennoch falsch. Die rechtliche Bewertung von Meik ist grundsätzlich richtig, aber: - sie gilt nur für im Ausland zugelassene Kfz. - für den Betrieb in D muss immer eine durchgehende vom Zugfahrzeug aus steuerbare Beleuchtungsanlage vorhanden sein - bei geschleppten PKW über 750kg zul. Gesamtmasse muss eine durchgehende Bremsanlage vorhanden sein. Man sieht tatsächlich immer mal wieder in D durchfahrende niederländische Reisemobile mit einem Pkw im Schlepp. Dazu wird eine in NL zugelassene Zugdeichsel verwendet. Auch ok. In aller Regel wird die Beleuchtung aber nur vom Anhänger aus geschaltet (keine Blinker, kein Bremslicht) und vor allem sind die Pkw nicht gebremst. Es gibt zwar auch dafür in ganz seltenen Fällen Konstruktionen, deren Wirksamkeit dann aber genau zu überprüfen ist. Fazit: In aller Regel beenden wir hier in D die Fahrt mit solchen Gespannen und lassen den geschleppten PKW aufladen. Es gibt jedes Mal heftige Diskussionen, weil in den niederländischen Foren die tollsten Gerüchte kursieren, aber schlussendlich mieten sich die Reisemobilisten dann doch einen Anhänger, um weiterfahren zu können. Ich könnte mich auch nicht daran entsinnen, dass je jemand den Klageweg beschritten hat. Ein Erfolg wäre auch seeeeehr unwahrscheinlich |
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