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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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SRC - UKW Funk auf dem Schlauchboot
Vielleicht kann das jemand beantworten.
Ich habe den SRC und auch den UBI Schein. In diesem Fall geht es um Seefunk, im In- und EU Ausland. Darf man auf dem Schlauchboot, ohne feste Funkstelle, eine mobile UKW Handfunke benutzen? Anmelden ist ja nicht möglich, da ich auf auf dem iCom M35 keine MMSI hinterlegen kann. Die Leistung ist ja auch deutlich geringer als beim Festeinbau. Darf ich dieses Gerät auf dem Schlauchboot benutzen? Gibt es mobile Geräte mit MMSI Kennung? Es ist so, das, wenn Funk an Bord ist, dies auch eingeschaltet sein muss. Ich will es aber nur bei „Problemen“, also fallweise, benutzen. Eine feste Installation ist auf meinem Schlauchboot nicht möglich. Viele Grüße! Thomas |
#2
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"Ich habe den SRC und auch den UBI Schein."
Dann sollte man wissen was erlauft und nicht erlaubt ist.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht
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#3
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Du darfst im Seebereich eine mobile UKW-Handfunke benutzen, auch auf einem Schlauchboot.
Anmelden ist möglich, mit und ohne MMSI. Es gibt UKW-Handfunkgeräte "mit und für alles" ... Beim Anmeldeformular beantragst du eben nur das, was du für deine Funktechnik benötigst: https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=9 P.S.: Wenn ich buten nur im Notfall die Handfunke nutzen möchte, würde ich mir das alles ersparen ...
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Gruß Andreas Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
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#4
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...weil?
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#5
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"Not kennt kein Gebot". Das meint er. Wenn Du bei ablandigem Wind mit Deinem Schlauchi auf das Meer rausgetrieben wirst und Du mit Deiner Funke Hilfe holen kannst, dann dürfte dafür jeder Verständnis haben.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#6
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Zitat:
ich würde es anmelden, Programmieren mit MMSI und ATIS und nutzen... Buten ist es erlaubt und Binnen in Deutschland würd ich es einfach zuhause lassen (oder so ähnlich)...
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#8
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Ergänzend noch den Hinweis das ich auf meinem Sportboot schon mal eine feste Funkstelle bei der Bundesnetzagentur angemeldet habe.
Also ich fasse mal zusammen: Jogi: Admiral der offenbar die Frage nicht verstanden hat. Für mich war die Antwort jedenfalls nicht hilfreich. Pepper: Die Funke die ich habe kann ich nicht anmelden. Ich kann keine MMSI hinterlegen. Die wird aber der Funke und dem „Schiff“ zugeteilt. Dieses Handgerät ist eher für den Kanal 15 gedacht, also interneren auf dem Schiff. Bist du sicher das man das anmelden kann? Blondine: Sehe ich auch so. Die Frage war aber ob man es auch irgendwie offiziell nutzen kann. Das scheint ja in der EU unterschiedlich geregelt zu sein. Billi: Also das ich die Handfunke einfach in Frankreich einschalten und mithören? Das würde beisetzen das dies „jeder“ darf der sich so ein UKW Gerät kauft. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ist das wirklich so? |
#9
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Zitat:
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#10
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Es gab ein Jahr da waren für Sportboote in Belgien 2 Funkgeräte Pflicht
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#11
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Welches Jahr war das?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#12
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2009
https://sailpress.com/rechtaufsee/fu...ien/index.html Funkpflicht besteht dort aber immer noch ab 7m
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#13
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Zitat:
Wie ich geschrieben habe: Du beantragst nur DAS, was du für deine vorhanden Technik benötigst. Wenn deine Funke kein MMSI kann, dann beantragst du eben keine MMSI ...
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Gruß Andreas Ceterum censeo Carthaginem esse delendam Geändert von Pepper (30.08.2023 um 09:26 Uhr)
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#14
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Zitat:
Beim Kauf der Funke halt drauf achten das diese beides kann atis und mmsi und schon ist man auf der sicheren Seite
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#15
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Moin moin,
Zitat:
Ab dem Moment der Zuteilung kannst und darfst Du dann mit jedem nicht-GMDSS fähigen Funkgerät auf Deinem Boot unter Verwendung des Dir zugeteilten Rufzeichens am Seefunk teilnehmen. Alternativ kannst Du natürlich auch ein GMDSS-fähiges Handsprechfunkgerät beschaffen und entsprechend auch eine MMSI beantragen (Du kannst sogar eine ATIS-Nummer ausschließlich für ein Handsprechfunkgerät beantragen, das darfst Du dann halt nur in Deutschland binnen nicht benutzen), aber so wie ich Dein Anliegen verstehe geht es ja darum ein schon vorhandenes Funkgerät legal auf Deinem Boot zu benutzen. lg, justme
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#16
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Ich habe mich mal mit der WSP auf dem Kanal unterhalten.
Situation. Habe SRC und UBI. Auf meinem Boot nutze ich allerdings eine Handfunke. ATIS und MMSI eingetragen und Ship Station Licence vorhanden. Es ist ja bekannt dass es Binnen verboten ist eine Handfunke zu nutzen. Jedoch muss ein Funkgerät, wenn es eine ShipStation Licence dazu gibt auch betriebsbereit sein. Meine provokante frage war an die Kollegen: Ich fahre auf dem Rhein in Holland, passiere die Grenze nach Deutschland. In Holland ist die Handfunke ja in dem Zustand erlaubt. Den Regeln entsprechend müsste ich bei Grenzübertritt die Urkunde abmelden und Handfunke über Bord werfen ;) Die WSP meinte einfach nur dass die das Gesetzt auch nicht verstehen. Wenn ich UBI habe, ATIS eingetragen, wird keine WSP hier Strafe ausprechen. Jede Handfunke in Betrieb erhöht die Sicherheit. Also weitermachen wie bisher.
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#17
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Zitat:
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#18
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#19
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Habe den Hinweis auf der Beurkundung eher als Empfehlung gesehen.
Sicherheit geht in meinen Augen vor. Funkscheine vorhanden, Nummern eingetragen, nur das Gerät ist mobil. Da kräht kein Hahn nach. |
#20
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Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.
Stimmt, da war ein Knoten im Hirn. Hab mir nochmal das Formular angesehen. Anmelden ist möglich auch ohne ATIS und ohne MMSI. Man beantragt in DE dann nur ein Rufzeichen und kann das Handgerät auf dem Schlauchboot auf See benutzen. Binnen dann wohl nur mit ATIS Kennung, oder? |
#21
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Zitat:
Wenn deine Funke kein mmsi kann kannst du trotzdem eine Nummer beantragen... Deine nächste Funke kann es eventuell... Dann brauchst du keinen Änderungsantrag stelken
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#22
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Wenn man ein Handfunkgerät besitzt, in das man MMSI und ATIS programmieren kann ( z.B. Icom IC-M94DE), dann kann man die Nummern auch beantragen. Es könnte sein, dass man keine ATIS bekommt, wenn man nur ein Handfunkgerät angibt. Mit programmierter ATIS könnte man z.B. Offiziell in den Niederlanden Funken.
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#23
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Zitat:
Man bekommt ein Schreiben das die Handfunkgeräte in Deutschland nicht erlaubt sind und fertig
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#24
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#25
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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