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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 13.11.2019, 07:10
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Zitat:
Zitat von Kadarka Beitrag anzeigen
Bevor ihr zum Anwalt geht erkundigt euch mal nach den Eigentumsverhältnissen des Parkplatzes. War das wirklich ein öffentlicher Platz oder eventuell ein privater. Die Info könnte für den Anwalt wichtig sein.
Genau das ist entscheidend.. ist es ein Parkplatz der z.B. einem Supermarkt gehört und von diesem Betrieben wird ist es ein Betriebsgelände …. da hat die Polizei keine Handhabe (wie ich letztens von einem Kumpel der Dienststellenleiter ist erfahren habe) dort darf die Polizei nicht mal Strafzettel wegen Parkens auf dem Behindertenparkplatz verteilen (nur auf Antrag des Betreibers)…

die Obligatorische Schranke ist nicht mehr nötig... (da auch nicht jeder Hof ein Tor hat... trotzdem ist es Privatgrund)...
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Gruß Volker
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  #27  
Alt 13.11.2019, 07:15
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https://www.n-tv.de/ratgeber/Sind-Fa...e19933432.html

"
Umzäunung muss sein

Wer keinen Führerschein (mehr) hat, sollte also auf öffentlichem Gelände die Finger vom Steuer lassen. Und öffentlich sind nicht nur Straßen, Feldwege oder abgelegene Brachflächen in staatlicher Hand, sondern grundsätzlich alles, was nicht privat und umzäunt ist. Der Supermarktparkplatz im Gewerbegebiet etwa gehört vielleicht nicht der Kommune. Trotzdem darf hier niemand ohne Fahrerlaubnis Bremsmanöver üben oder das Kurvenverhalten austesten.
Das geht nur auf einem Privatgrundstück, das nicht öffentlich zugänglich ist. Ein Privatparkplatz mit abgeschlossener Schranke wäre so eine Variante, oder andere Flächen, die ummauert oder umzäunt sind. Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Eigentümer den Übungsfahrten zustimmt. Wer gute Freunde mit umfriedeten Ländereien hat, ist also klar im Vorteil."
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Grüße Richard
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  #28  
Alt 13.11.2019, 07:25
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Wenn Du als Vater nicht geladen bist und sonst keine Post bekommst hast Du da nichts zu suchen. Du könntest dir den Platz mal ansehen, ist er öffentlich, steht dort ein Schild "es gilt die StVO" oder ähnliches. Da muss der Junior nun durch, da er erwischt wurde ist es sinnvoller sich reuig zu zeigen und um Entschuldigung zu bitten, dann kann das mit überschaubarem finanziellen Aufwand erledigt sein. Ist es im öffentlichen Bereich und der Staatsanwalt hat einen schlechten Tag kann der Führerschein weg sein, eine hohe Geldstrafe drohen und der Junior sogar vorbestraft sein. Damit ist nicht zu spaßen.

Ich hatte einen ähnlichen Fall, meine liebste wollte das Motorrad fahren wieder lernen, da bin ich mit Ihr auf einen abgelegenen Platz gefahren und habe auf dieser Fläche mit Ihr das Elemente fahren geübt, Führerscheine vorhanden aber Motorrad nicht zulassungsfähig da Sportgerät, was soll ich sagen, mitten im nichts kam die Rennleitung und prompt Post vom Staatsanwalt. Die Folgen hätten selbige sein können, mein Jurist hat den Zweck begründet und geschrieben wie sehr wir unsere Tat bereuen. Darauf kam der Vorschlag das jeder 200 Euro zahlt und die Sache ist vom Tisch.

Das wäre fpr dich der plausibelste Weg ;)
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Jens
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Geändert von vader (13.11.2019 um 07:37 Uhr)
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  #29  
Alt 13.11.2019, 07:27
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Zitat:
Zitat von WernerBastian Beitrag anzeigen
Ich kann das auch auf dem iPad gezoomt nicht lesen. Aber wie dem auch sei, geh bitte auf einen RA zu, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Mache keine vorherigen Angaben zur Sache (weder Du noch dein Sohn).
Ja sorry

Hier nochmal etwas besser:
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Alt 13.11.2019, 07:39
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
https://www.n-tv.de/ratgeber/Sind-Fa...e19933432.html

"
Umzäunung muss sein

Wer keinen Führerschein (mehr) hat, sollte also auf öffentlichem Gelände die Finger vom Steuer lassen. Und öffentlich sind nicht nur Straßen, Feldwege oder abgelegene Brachflächen in staatlicher Hand, sondern grundsätzlich alles, was nicht privat und umzäunt ist. Der Supermarktparkplatz im Gewerbegebiet etwa gehört vielleicht nicht der Kommune. Trotzdem darf hier niemand ohne Fahrerlaubnis Bremsmanöver üben oder das Kurvenverhalten austesten.
Das geht nur auf einem Privatgrundstück, das nicht öffentlich zugänglich ist. Ein Privatparkplatz mit abgeschlossener Schranke wäre so eine Variante, oder andere Flächen, die ummauert oder umzäunt sind. Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Eigentümer den Übungsfahrten zustimmt. Wer gute Freunde mit umfriedeten Ländereien hat, ist also klar im Vorteil."
da die Eigentumsverhältnisse bei einem Supermarktparkplatz nur schwer bis unmöglich einzusehen ist, sollte man diese Plätze meiden...der Polizist erklärte mir das ca 70% bei mir in der Region von den gemeinden zur Verfügung gestellt werden... und somit hat dort die Polizei was zu sagen.. bei den anderen Flächen kann der Eigentümer Anzeige erstatten und dies würde dann auch verfolgt...

das Schild "hier gilt die SVO" ist übrigens nichts wert... in keinem Satz der STVO steht was zum Verhalten auf Parkplätzen.. auch nicht wer dort vorfahrt hat... war schon Oft Thema bei Unfällen... es ist nur eine große Fläche ohne irgendwelche Vorfahrtsregel... oder ähnliches...
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  #31  
Alt 13.11.2019, 07:44
skibo skibo ist offline
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Zitat:
Zitat von Kadarka Beitrag anzeigen
Bevor ihr zum Anwalt geht erkundigt euch mal nach den Eigentumsverhältnissen des Parkplatzes. War das wirklich ein öffentlicher Platz oder eventuell ein privater. Die Info könnte für den Anwalt wichtig sein.
Wenn der Parkplatz nicht abgesperrt ist, spielt das keine Rolle ob privat oder nicht. Der Parkplatz ist dann, sogenannter, öffentlicher Verkehrsraum.
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Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #32  
Alt 13.11.2019, 08:06
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würde auch auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen... nur der kann die rechtliche Situation richtig einordnen...
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  #33  
Alt 13.11.2019, 08:08
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Wenn der Parkplatz nicht abgesperrt ist, spielt das keine Rolle ob privat oder nicht. Der Parkplatz ist dann, sogenannter, öffentlicher Verkehrsraum.
Richtig! Kann man auch Privatgrundstück mit öffentlichen Charakter nennen. Ich würde auch sofort einen Anwalt anrufen und mir dort Hilfe holen.

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Gruß Stefan
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  #34  
Alt 13.11.2019, 08:30
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Selbst wenn sich heraus stellt, dass es sich um eine rein private Parkplatzfläche handelt, könnte dann nicht noch Hausfriedensbruch im Ermessen des Eigentümers im Raume stehen?
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Akki

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  #35  
Alt 13.11.2019, 08:35
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Selbst wenn sich heraus stellt, dass es sich um eine rein private Parkplatzfläche handelt, könnte dann nicht noch Hausfriedensbruch im Ermessen des Eigentümers im Raume stehen?
genau....
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  #36  
Alt 13.11.2019, 08:41
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Wenn der Parkplatz nicht abgesperrt ist, spielt das keine Rolle ob privat oder nicht. Der Parkplatz ist dann, sogenannter, öffentlicher Verkehrsraum.
Der Parkplatz ist nicht abgesperrt, der ist zwar klein und gehört zu einer Schule, aber jeder der möchte, kann da rauf fahren, auch nachts.

Allerdings gibt es nun (schon wieder ) eine ganz andere Richtung in der Geschichte.
Auf nochmaliger Nachfrage meinerseits, wie es sein kann, dass beide Kumpels beim Fahren erwischt wurden
(geht ja nicht das sie gleichzeitig fahren), oder ob die Streife da ewig stand und es beobachtet hat, kam jetzt
heraus, dass keiner beim Fahren beobachtet wurde, sondern sie (die Kumpels) es auf Nachfrage ausgesagt haben

Auto stand, Motor war aus aber noch warm, als die Polizei kam und alle hatten zu der Zeit schon was getrunken.
Keine Ahnung, warum die Beiden das ausgesagt haben. Vielleicht wollten sie Sohn (einziger mit Führerschein)
schützen, nach dem Motto: "Wir haben keinen Führerschein, kann uns also auch nicht abgenommen werden"!

Vorladung für nächste Woche haben alle drei. Also Sohn wegen oben beschriebenen, die Kumpels wegen fahren
ohne Führerschein.

Man, man ... ich mus wohl doch irgendwie zum Anwalt. Mit 20 Jahren kann man eigentlich mehr erwarten! So eine verflixte Kiste
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Alt 13.11.2019, 08:43
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Golzi Golzi ist offline
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Hallo Jörg,

Ich kann dir das aus erster Hand genau sagen, auch wenn es schon eine Weile zurück liegt. Ich war in der gleichen Situation wie dein Sohn.

Ich bin Nachts mit einem Kumpel und einer guten Freundin auf einen Kauflandparkplatz gefahren und habe die Freundin dort fahren lassen. Sie hatte keinen Führerschein und plötzlich stand die Rennleitung auf dem Parkplatz. Sie haben natürlich alles kontrolliert und unsere Personlalien aufgenommen und gesagt wir bekommen später eine Anhörung.

Das Auto war auf meine Mutter zugelassen. Also gleiche Situtation.

Nach Gespräch mit einem Anwalt hat mir dieser angeraten eine Stellungnahme zu schreiben. Ich solle es so schreiben das ich die Sache bereue, wir extra auf einen abgelegenen Platz gefahren sind um niemanden zu gefährden usw.

Letzendlich ist es "relativ" glimpflich ausgegangen. Da ich Schüler war habe ich 20 Tagessätze zu je 10€ bekommen. Da es eine Straftat war, gab es natürlich auch Post aus Flensburg. Welche höhe die Strafe dort war, kann ich nicht mehr genau sagen, aber es waren 6 Punkte. zum Glück hatte ich durch vorherigen Motorradführerschein keine Probezeit mehr.

Die beste Freundin musste sozialstunden ableisten und hat eine 2 jährige Führerscheinsperre bekommen.

Ich denke das hängt aber auch sehr vom Richter ab, wie hoch das Strafmaß ist. vielleicht wird durch die heute extreme Auslastung der Gerichte, dass Verfahren auch eingestellt, aber das kann keiner vorhersehen.

Das alles ist 2005 passiert.

Übrigens ist meine Mutter als Fahrzeughalterin nie angeschrieben worden oder der gleichen. Das heißt sie hätte im besten Fall nie etwas davon erfahren.
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Gruß Kay
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Alt 13.11.2019, 08:48
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Der Parkplatz ist nicht abgesperrt, der ist zwar klein und gehört zu einer Schule, aber jeder der möchte, kann da rauf fahren, auch nachts.

Allerdings gibt es nun (schon wieder ) eine ganz andere Richtung in der Geschichte.
Auf nochmaliger Nachfrage meinerseits, wie es sein kann, dass beide Kumpels beim Fahren erwischt wurden
(geht ja nicht das sie gleichzeitig fahren), oder ob die Streife da ewig stand und es beobachtet hat, kam jetzt
heraus, dass keiner beim Fahren beobachtet wurde, sondern sie (die Kumpels) es auf Nachfrage ausgesagt haben

Auto stand, Motor war aus aber noch warm, als die Polizei kam und alle hatten zu der Zeit schon was getrunken.
Keine Ahnung, warum die Beiden das ausgesagt haben. Vielleicht wollten sie Sohn (einziger mit Führerschein)
schützen, nach dem Motto: "Wir haben keinen Führerschein, kann uns also auch nicht abgenommen werden"!

Vorladung für nächste Woche haben alle drei. Also Sohn wegen oben beschriebenen, die Kumpels wegen fahren
ohne Führerschein.

Man, man ... ich mus wohl doch irgendwie zum Anwalt. Mit 20 Jahren kann man eigentlich mehr erwarten! So eine verflixte Kiste
also keiner nachweislich gefahren....
nur aus eigener Aussage...

Wieder der Apell.. geh zum Anwalt... am besten gemeinsam mit den Eltern der anderen Beiden zum gleichen... dann wird das sicher komplett eingestellt....
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Gruß Volker
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  #39  
Alt 13.11.2019, 08:51
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Verhältnisse Vater / Sohn zum Auto hier völlig irrelevant.- Falls sich der Sohn das Auto unrechtmäßig genommen hat ist das ne andere Baustelle und hatv( So der Sohn die Fahrerlaubnis hat) hier nix mit zu tun.So der Vater keine Entwendung des Autos angibt ist der hier raus.
Der Sohn,- hier wäre das Alter und der Zeitraum des Füherscheinerwerbs interessant. Ist er noch in der Probezeit kanns etwas bitter werden .
Da die Polizei den Verstöße in flagranti erwischt hat, ist die Sachlage als solches eigentlich klar und es geht nur noch um die rechtliche Würdigung.
Mussten die Jungs pusten/Wischtest machen mit negativem Ergebnis?
Dann ist das Problem deines Sohnes der Vorsatz des Vergehens. Wenn ich als Führerscheininhaber mit Scheinlosen Menschen nen (abgelegenen) Parkplatz " heimlich" aufsuchen zum Üben ist erstmals von Vorsatz auszugehen. Der muss möglichst wegargumentiert werden weil bei Vorsatz geht es für nen paar Monate um die Fleppe deines Sohnes.
Ohne Vorsatz wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren wahrscheinlich mit einem Strafbefehl einstellen wollen. Selbiger taucht in keinem Führungszeugnis auf.
Zur polizeilichen Vernehmung muss man nicht. Allerdings kann die polizeiliche Vernehmung sehr wohl genutzt werden um die polizeiliche Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft mit zu beeinflussen. Da darfst du als Vater oder Kumpel oder sonst was bei sein, wenn dein Sohn dem zustimmt.
Wenn das angestrengte Gerichtsverfahren kommt, wird dein Sohn als schon Führescheininhaber die Hauptlast der Anschuldigungen tragen müssen, die fahrenden unwissenden nichtScheininhaber werden mit DuDu und evt ner6 monatigen Sperrfrist aus der Verhandlung gehen (wahrscheinlich und so keine entsprechende vorauffälligkeit bekannt ist.
Etwas ist das genaue rechtliche Vorgehen der Behörden auch vom Bundesland abhängig.
Ich bin kein Jurist, lebe allerdings seit geraumer Zeit mit einem " Crash Kid" zusammen und bin bei der Thematik leider noch mit "Resteaufarbeitung" momentan schwer beschäftigt.
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  #40  
Alt 13.11.2019, 08:55
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Der Sohn,- hier wäre das Alter und der Zeitraum des Füherscheinerwerbs interessant. Ist er noch in der Probezeit kanns etwas bitter werden .
Da die Polizei den Verstöße in flagranti erwischt hat, ist die Sachlage als solches eigentlich klar und es geht nur noch um die rechtliche Würdigung.
du hast aber schon gelesen das keiner beim Fahren erwischt wurde...
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  #41  
Alt 13.11.2019, 08:55
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Geht die Kuh freiwillig zum Schlachter?



Nehmt euch einen Anwalt, wird euch unter 1000 € kosten und verbucht es als Lehrgeld, dafür hat man halt lebendige Kids ...
Das sollte auch eine Rechtsschutz z.B. ADAC tragen und den Anwalt alles übernehmen lassen!
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  #42  
Alt 13.11.2019, 08:58
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bei uns stehen auch oft Jugendliche an einem Parkplatz rum und chillen... werden auch regelmäßig von der Polizei kontrolliert da es Hotspots sind (Drogen, Alkohol, Autorennen)…

bisher konnte die Polizei nicht viel machen...

oft stehen die Autos morgens noch da der einzige mit Führerschein ebenfalls getrunken hat... aber da die meisten nicht weit wohnen ist es oft ein leichtes heim zu laufen und das auto am nächsten Morgen zu holen...
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  #43  
Alt 13.11.2019, 08:59
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Der Parkplatz ist nicht abgesperrt, der ist zwar klein und gehört zu einer Schule, aber jeder der möchte, kann da rauf fahren, auch nachts.

Allerdings gibt es nun (schon wieder ) eine ganz andere Richtung in der Geschichte.
Auf nochmaliger Nachfrage meinerseits, wie es sein kann, dass beide Kumpels beim Fahren erwischt wurden
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Man, man ... ich mus wohl doch irgendwie zum Anwalt. Mit 20 Jahren kann man eigentlich mehr erwarten! So eine verflixte Kiste
Alkohol mit im Spiel? Dann wurde sehr, sehr bitter, allerdings mit Recht. Fahren lassen auf Parkplatz ist das eine ,als Fahranfänger die gleiche Nummer mit Alkohol ist neun ganz anderer Snack. Da gilt Vorsatz( ausser dein Sohn war nachweislich volltrunken)und da hat dann die Ordnungsbehörde auch ein Interesse dran.( Entzug der Fahrerlaubnis.) Das die Herren nichterwischt wurden und nur die Tat gestanden haben, abends auf nem abgelegenen Parkplatz mit warmem Motor... Reicht aber als Augenschein.
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Alt 13.11.2019, 09:01
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du hast aber schon gelesen das keiner beim Fahren erwischt wurde...
Bei dem langen und ausführlichen Text, dürften wir parallel geschrieben haben.
also übe Nachsicht ...
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Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Alkohol mit im Spiel? Dann wurde sehr, sehr bitter, allerdings mit Recht. Fahren lassen auf Parkplatz ist das eine ,als Fahranfänger die gleiche Nummer mit Alkohol ist neun ganz anderer Snack. Da gilt Vorsatz( ausser dein Sohn war nachweislich volltrunken)und da hat dann die Ordnungsbehörde auch ein Interesse dran.( Entzug der Fahrerlaubnis.) Das die Herren nichterwischt wurden und nur die Tat gestanden haben, abends auf nem abgelegenen Parkplatz mit warmem Motor... Reicht aber als Augenschein.
da eventuell auch gar keiner gefahren ist ist weder das eine noch das andere relevant..

fahren ohne Führerschein setzt voraus das gefahren wurde... kein Nachweis durch die Polizei möglich da keiner bei fahren erwischt wurde..

Alkohol am Steuer ist das gleiche...

bleibt max. der evenuelle Hausfriedensbruch da der Parkplatz nachts tabu ist... dies ist ein Antragsdelikt des Eigners des Geländes...

der warme Motor ist nur ein Indiz das der Wagen dorhin verbracht wurde... von wem ist dabei nicht zu ermitteln...
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Wahnsinn wie viele Theorien und Rechtssprechungen hier erstellt werden... Nur hat noch niemand in Betracht gezogen das es ggf. Zeugen bzw. auch denjenigen gibt der die Rennleitung gerufen hat.

Der Junior soll sich einen Anwalt suchen, einen der mit Worten nicht unbedingt die Axt in der Hand hält sondern einen der Bedacht handelt. Du solltest die Dinge beobachten und nur im Falle der drohenden Eskalation eingreifen. (man kann ein Kind nicht ein Leben lang vor sich selbst schützen)
Dann bleibt nur zu hoffen das alles ohne nachhaltige Eintragungen in ein Führungszeugnis abgeht, das muss das erste Ziel sein.
Mir ging damals vor diesem Punkt am meisten der A.... auf Grundeis, das hätte für mich das Aus mit öffentlichen Aufträgen bedeuten können... und wer weis wozu ein 20 Jähriger sein Führungszeugnis noch braucht..

Viel Glück dem Junior, und sperr den Schlüssel weg ;)
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Gruß
Jens
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Zitat:
Zitat von vader Beitrag anzeigen
Wahnsinn wie viele Theorien und Rechtssprechungen hier erstellt werden... Nur hat noch niemand in Betracht gezogen das es ggf. Zeugen bzw. auch denjenigen gibt der die Rennleitung gerufen hat.

Der Junior soll sich einen Anwalt suchen, einen der mit Worten nicht unbedingt die Axt in der Hand hält sondern einen der Bedacht handelt. Du solltest die Dinge beobachten und nur im Falle der drohenden Eskalation eingreifen. (man kann ein Kind nicht ein Leben lang vor sich selbst schützen)
Dann bleibt nur zu hoffen das alles ohne nachhaltige Eintragungen in ein Führungszeugnis abgeht, das muss das erste Ziel sein.
Mir ging damals vor diesem Punkt am meisten der A.... auf Grundeis, das hätte für mich das Aus mit öffentlichen Aufträgen bedeuten können... und wer weis wozu ein 20 Jähriger sein Führungszeugnis noch braucht..

Viel Glück dem Junior, und sperr den Schlüssel weg ;)
Mit dem Führungszeugnis kann ich nur bestätigen. Das wird zunehmend selbst in Handwerksberufen zur wichtigsten Unterlage bei Einstellungen.
Dann solltest du bei der Gemengelage keine weiteren Details hier mehr Posten.
Ansonsten klar Anwalt mit Augenmaß.
Rein hypothetisch:
Die Gerichte und auch die Staatsanwaltschaft ersticken in Bagatellfällen, die Polizei ist chronisch unterbesetzt.
Von denen hat,- davon ist auszugehen- keiner ein primäres Interesse daran ein großes Fass für ne Angelegenheit zu öffnen, die da nu wirklich täglich Brot ist. Ist Alkohol im Spiel ( in Klammern) sieht es anders aus. Ansonsten würde ich den Ball flach halten.
Von der Staatsanwaltschaft wird eine schriftlicher Anhörung kommen ( Vorladung), Strafbefehl, fettig.( nicht fertig, Ordnungsbehörden) Würd ich bezahlen und gut.
Andererseits, wenn ich die Welle mache und die Polizei/ Staatsanwaltschaft wegen " Pille Palle" auf Trab bringe...hmm ich sach mal so: Nen Bekannter von mir verkauft Eier online. Es gibt Kunden die mäkeln grundsätzlich rum, egal was. Wenn von dieser Kundschaft versehentlich 12 Dutzend Eier statt 12 Eier bestellt werden, werden diese geliefert ohne wenn und aber.
Auf die Polizei über tragen......
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  #48  
Alt 13.11.2019, 10:51
Pobeda Pobeda ist offline
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Hm, ich könnte mir vorstellen, dass die Jungs da die Fragen der Polizisten falsch verstanden haben. Die sind doch bestimmt gar nicht gefahren, sondern nur mitgefahren. Nervös wegen Polizei, da kann man sich schon mal vertun.
Ich schließe mich der Mehrheit an - ein Anwalt kann da viel klären.
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  #49  
Alt 13.11.2019, 11:54
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Selbst wenn sich heraus stellt, dass es sich um eine rein private Parkplatzfläche handelt, könnte dann nicht noch Hausfriedensbruch im Ermessen des Eigentümers im Raume stehen?
Ich denke das war scherzhaft.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
genau....
Da wird der Scherz ernst.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da eventuell auch gar keiner gefahren ist ist weder das eine noch das andere relevant..

fahren ohne Führerschein setzt voraus das gefahren wurde... kein Nachweis durch die Polizei möglich da keiner bei fahren erwischt wurde..

Alkohol am Steuer ist das gleiche...

bleibt max. der evenuelle Hausfriedensbruch da der Parkplatz nachts tabu ist... dies ist ein Antragsdelikt des Eigners des Geländes...

der warme Motor ist nur ein Indiz das der Wagen dorhin verbracht wurde... von wem ist dabei nicht zu ermitteln...
Und hier geht der neue Jura-Stern auf.

Du solltest dir deine Rechtsberatungen vergüten lassen.
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Geändert von herrmic (14.11.2019 um 00:09 Uhr)
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Alt 13.11.2019, 12:08
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Genau das ist entscheidend.. ist es ein Parkplatz der z.B. einem Supermarkt gehört und von diesem Betrieben wird ist es ein Betriebsgelände …. da hat die Polizei keine Handhabe (wie ich letztens von einem Kumpel der Dienststellenleiter ist erfahren habe) dort darf die Polizei nicht mal Strafzettel wegen Parkens auf dem Behindertenparkplatz verteilen (nur auf Antrag des Betreibers)…

die Obligatorische Schranke ist nicht mehr nötig... (da auch nicht jeder Hof ein Tor hat... trotzdem ist es Privatgrund)...
Schreib das mal nicht so laut und frag deinen Kumpel mal nach „ öffentlichem Verkehrsraum“.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da die Eigentumsverhältnisse bei einem Supermarktparkplatz nur schwer bis unmöglich einzusehen ist, sollte man diese Plätze meiden...der Polizist erklärte mir das ca 70% bei mir in der Region von den gemeinden zur Verfügung gestellt werden... und somit hat dort die Polizei was zu sagen.. bei den anderen Flächen kann der Eigentümer Anzeige erstatten und dies würde dann auch verfolgt...

das Schild "hier gilt die SVO" ist übrigens nichts wert... in keinem Satz der STVO steht was zum Verhalten auf Parkplätzen.. auch nicht wer dort vorfahrt hat... war schon Oft Thema bei Unfällen... es ist nur eine große Fläche ohne irgendwelche Vorfahrtsregel... oder ähnliches...
Billi ist dein Google heute kaputt ?

Auf Parkplätzen gilt der § 1 StVO.
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