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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#26
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Zitat:
die Obligatorische Schranke ist nicht mehr nötig... (da auch nicht jeder Hof ein Tor hat... trotzdem ist es Privatgrund)...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#27
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https://www.n-tv.de/ratgeber/Sind-Fa...e19933432.html
" Umzäunung muss sein Wer keinen Führerschein (mehr) hat, sollte also auf öffentlichem Gelände die Finger vom Steuer lassen. Und öffentlich sind nicht nur Straßen, Feldwege oder abgelegene Brachflächen in staatlicher Hand, sondern grundsätzlich alles, was nicht privat und umzäunt ist. Der Supermarktparkplatz im Gewerbegebiet etwa gehört vielleicht nicht der Kommune. Trotzdem darf hier niemand ohne Fahrerlaubnis Bremsmanöver üben oder das Kurvenverhalten austesten. Das geht nur auf einem Privatgrundstück, das nicht öffentlich zugänglich ist. Ein Privatparkplatz mit abgeschlossener Schranke wäre so eine Variante, oder andere Flächen, die ummauert oder umzäunt sind. Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Eigentümer den Übungsfahrten zustimmt. Wer gute Freunde mit umfriedeten Ländereien hat, ist also klar im Vorteil."
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Grüße Richard
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#28
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Wenn Du als Vater nicht geladen bist und sonst keine Post bekommst hast Du da nichts zu suchen. Du könntest dir den Platz mal ansehen, ist er öffentlich, steht dort ein Schild "es gilt die StVO" oder ähnliches. Da muss der Junior nun durch, da er erwischt wurde ist es sinnvoller sich reuig zu zeigen und um Entschuldigung zu bitten, dann kann das mit überschaubarem finanziellen Aufwand erledigt sein. Ist es im öffentlichen Bereich und der Staatsanwalt hat einen schlechten Tag kann der Führerschein weg sein, eine hohe Geldstrafe drohen und der Junior sogar vorbestraft sein. Damit ist nicht zu spaßen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, meine liebste wollte das Motorrad fahren wieder lernen, da bin ich mit Ihr auf einen abgelegenen Platz gefahren und habe auf dieser Fläche mit Ihr das Elemente fahren geübt, Führerscheine vorhanden aber Motorrad nicht zulassungsfähig da Sportgerät, was soll ich sagen, mitten im nichts kam die Rennleitung und prompt Post vom Staatsanwalt. Die Folgen hätten selbige sein können, mein Jurist hat den Zweck begründet und geschrieben wie sehr wir unsere Tat bereuen. Darauf kam der Vorschlag das jeder 200 Euro zahlt und die Sache ist vom Tisch. Das wäre fpr dich der plausibelste Weg ;)
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Gruß Jens Haste kleine Mit, willste ohne Große!
Geändert von vader (13.11.2019 um 07:37 Uhr) |
#29
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Zitat:
Hier nochmal etwas besser:
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#30
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Zitat:
das Schild "hier gilt die SVO" ist übrigens nichts wert... in keinem Satz der STVO steht was zum Verhalten auf Parkplätzen.. auch nicht wer dort vorfahrt hat... war schon Oft Thema bei Unfällen... es ist nur eine große Fläche ohne irgendwelche Vorfahrtsregel... oder ähnliches...
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#31
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Wenn der Parkplatz nicht abgesperrt ist, spielt das keine Rolle ob privat oder nicht. Der Parkplatz ist dann, sogenannter, öffentlicher Verkehrsraum.
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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#32
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würde auch auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen... nur der kann die rechtliche Situation richtig einordnen...
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#33
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Zitat:
Gesendet von meinem F8331 mit Tapatalk |
#34
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Selbst wenn sich heraus stellt, dass es sich um eine rein private Parkplatzfläche handelt, könnte dann nicht noch Hausfriedensbruch im Ermessen des Eigentümers im Raume stehen?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#35
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genau....
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#36
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Allerdings gibt es nun (schon wieder ) eine ganz andere Richtung in der Geschichte. Auf nochmaliger Nachfrage meinerseits, wie es sein kann, dass beide Kumpels beim Fahren erwischt wurden (geht ja nicht das sie gleichzeitig fahren), oder ob die Streife da ewig stand und es beobachtet hat, kam jetzt heraus, dass keiner beim Fahren beobachtet wurde, sondern sie (die Kumpels) es auf Nachfrage ausgesagt haben Auto stand, Motor war aus aber noch warm, als die Polizei kam und alle hatten zu der Zeit schon was getrunken. Keine Ahnung, warum die Beiden das ausgesagt haben. Vielleicht wollten sie Sohn (einziger mit Führerschein) schützen, nach dem Motto: "Wir haben keinen Führerschein, kann uns also auch nicht abgenommen werden"! Vorladung für nächste Woche haben alle drei. Also Sohn wegen oben beschriebenen, die Kumpels wegen fahren ohne Führerschein. Man, man ... ich mus wohl doch irgendwie zum Anwalt. Mit 20 Jahren kann man eigentlich mehr erwarten! So eine verflixte Kiste
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#37
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Hallo Jörg,
Ich kann dir das aus erster Hand genau sagen, auch wenn es schon eine Weile zurück liegt. Ich war in der gleichen Situation wie dein Sohn. Ich bin Nachts mit einem Kumpel und einer guten Freundin auf einen Kauflandparkplatz gefahren und habe die Freundin dort fahren lassen. Sie hatte keinen Führerschein und plötzlich stand die Rennleitung auf dem Parkplatz. Sie haben natürlich alles kontrolliert und unsere Personlalien aufgenommen und gesagt wir bekommen später eine Anhörung. Das Auto war auf meine Mutter zugelassen. Also gleiche Situtation. Nach Gespräch mit einem Anwalt hat mir dieser angeraten eine Stellungnahme zu schreiben. Ich solle es so schreiben das ich die Sache bereue, wir extra auf einen abgelegenen Platz gefahren sind um niemanden zu gefährden usw. Letzendlich ist es "relativ" glimpflich ausgegangen. Da ich Schüler war habe ich 20 Tagessätze zu je 10€ bekommen. Da es eine Straftat war, gab es natürlich auch Post aus Flensburg. Welche höhe die Strafe dort war, kann ich nicht mehr genau sagen, aber es waren 6 Punkte. zum Glück hatte ich durch vorherigen Motorradführerschein keine Probezeit mehr. Die beste Freundin musste sozialstunden ableisten und hat eine 2 jährige Führerscheinsperre bekommen. Ich denke das hängt aber auch sehr vom Richter ab, wie hoch das Strafmaß ist. vielleicht wird durch die heute extreme Auslastung der Gerichte, dass Verfahren auch eingestellt, aber das kann keiner vorhersehen. Das alles ist 2005 passiert. Übrigens ist meine Mutter als Fahrzeughalterin nie angeschrieben worden oder der gleichen. Das heißt sie hätte im besten Fall nie etwas davon erfahren.
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Gruß Kay |
#38
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Zitat:
nur aus eigener Aussage... Wieder der Apell.. geh zum Anwalt... am besten gemeinsam mit den Eltern der anderen Beiden zum gleichen... dann wird das sicher komplett eingestellt....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#39
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Verhältnisse Vater / Sohn zum Auto hier völlig irrelevant.- Falls sich der Sohn das Auto unrechtmäßig genommen hat ist das ne andere Baustelle und hatv( So der Sohn die Fahrerlaubnis hat) hier nix mit zu tun.So der Vater keine Entwendung des Autos angibt ist der hier raus.
Der Sohn,- hier wäre das Alter und der Zeitraum des Füherscheinerwerbs interessant. Ist er noch in der Probezeit kanns etwas bitter werden . Da die Polizei den Verstöße in flagranti erwischt hat, ist die Sachlage als solches eigentlich klar und es geht nur noch um die rechtliche Würdigung. Mussten die Jungs pusten/Wischtest machen mit negativem Ergebnis? Dann ist das Problem deines Sohnes der Vorsatz des Vergehens. Wenn ich als Führerscheininhaber mit Scheinlosen Menschen nen (abgelegenen) Parkplatz " heimlich" aufsuchen zum Üben ist erstmals von Vorsatz auszugehen. Der muss möglichst wegargumentiert werden weil bei Vorsatz geht es für nen paar Monate um die Fleppe deines Sohnes. Ohne Vorsatz wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren wahrscheinlich mit einem Strafbefehl einstellen wollen. Selbiger taucht in keinem Führungszeugnis auf. Zur polizeilichen Vernehmung muss man nicht. Allerdings kann die polizeiliche Vernehmung sehr wohl genutzt werden um die polizeiliche Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft mit zu beeinflussen. Da darfst du als Vater oder Kumpel oder sonst was bei sein, wenn dein Sohn dem zustimmt. Wenn das angestrengte Gerichtsverfahren kommt, wird dein Sohn als schon Führescheininhaber die Hauptlast der Anschuldigungen tragen müssen, die fahrenden unwissenden nichtScheininhaber werden mit DuDu und evt ner6 monatigen Sperrfrist aus der Verhandlung gehen (wahrscheinlich und so keine entsprechende vorauffälligkeit bekannt ist. Etwas ist das genaue rechtliche Vorgehen der Behörden auch vom Bundesland abhängig. Ich bin kein Jurist, lebe allerdings seit geraumer Zeit mit einem " Crash Kid" zusammen und bin bei der Thematik leider noch mit "Resteaufarbeitung" momentan schwer beschäftigt.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#40
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#41
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Das sollte auch eine Rechtsschutz z.B. ADAC tragen und den Anwalt alles übernehmen lassen!
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#42
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bei uns stehen auch oft Jugendliche an einem Parkplatz rum und chillen... werden auch regelmäßig von der Polizei kontrolliert da es Hotspots sind (Drogen, Alkohol, Autorennen)…
bisher konnte die Polizei nicht viel machen... oft stehen die Autos morgens noch da der einzige mit Führerschein ebenfalls getrunken hat... aber da die meisten nicht weit wohnen ist es oft ein leichtes heim zu laufen und das auto am nächsten Morgen zu holen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Bei dem langen und ausführlichen Text, dürften wir parallel geschrieben haben.
also übe Nachsicht ...
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fahren ohne Führerschein setzt voraus das gefahren wurde... kein Nachweis durch die Polizei möglich da keiner bei fahren erwischt wurde.. Alkohol am Steuer ist das gleiche... bleibt max. der evenuelle Hausfriedensbruch da der Parkplatz nachts tabu ist... dies ist ein Antragsdelikt des Eigners des Geländes... der warme Motor ist nur ein Indiz das der Wagen dorhin verbracht wurde... von wem ist dabei nicht zu ermitteln...
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Wahnsinn wie viele Theorien und Rechtssprechungen hier erstellt werden... Nur hat noch niemand in Betracht gezogen das es ggf. Zeugen bzw. auch denjenigen gibt der die Rennleitung gerufen hat.
Der Junior soll sich einen Anwalt suchen, einen der mit Worten nicht unbedingt die Axt in der Hand hält sondern einen der Bedacht handelt. Du solltest die Dinge beobachten und nur im Falle der drohenden Eskalation eingreifen. (man kann ein Kind nicht ein Leben lang vor sich selbst schützen) Dann bleibt nur zu hoffen das alles ohne nachhaltige Eintragungen in ein Führungszeugnis abgeht, das muss das erste Ziel sein. Mir ging damals vor diesem Punkt am meisten der A.... auf Grundeis, das hätte für mich das Aus mit öffentlichen Aufträgen bedeuten können... und wer weis wozu ein 20 Jähriger sein Führungszeugnis noch braucht.. Viel Glück dem Junior, und sperr den Schlüssel weg ;)
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Gruß Jens Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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#47
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Zitat:
Dann solltest du bei der Gemengelage keine weiteren Details hier mehr Posten. Ansonsten klar Anwalt mit Augenmaß. Rein hypothetisch: Die Gerichte und auch die Staatsanwaltschaft ersticken in Bagatellfällen, die Polizei ist chronisch unterbesetzt. Von denen hat,- davon ist auszugehen- keiner ein primäres Interesse daran ein großes Fass für ne Angelegenheit zu öffnen, die da nu wirklich täglich Brot ist. Ist Alkohol im Spiel ( in Klammern) sieht es anders aus. Ansonsten würde ich den Ball flach halten. Von der Staatsanwaltschaft wird eine schriftlicher Anhörung kommen ( Vorladung), Strafbefehl, fettig.( nicht fertig, Ordnungsbehörden) Würd ich bezahlen und gut. Andererseits, wenn ich die Welle mache und die Polizei/ Staatsanwaltschaft wegen " Pille Palle" auf Trab bringe...hmm ich sach mal so: Nen Bekannter von mir verkauft Eier online. Es gibt Kunden die mäkeln grundsätzlich rum, egal was. Wenn von dieser Kundschaft versehentlich 12 Dutzend Eier statt 12 Eier bestellt werden, werden diese geliefert ohne wenn und aber. Auf die Polizei über tragen......
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#48
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Hm, ich könnte mir vorstellen, dass die Jungs da die Fragen der Polizisten falsch verstanden haben. Die sind doch bestimmt gar nicht gefahren, sondern nur mitgefahren. Nervös wegen Polizei, da kann man sich schon mal vertun.
Ich schließe mich der Mehrheit an - ein Anwalt kann da viel klären. |
#49
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Zitat:
Da wird der Scherz ernst. Zitat:
Du solltest dir deine Rechtsberatungen vergüten lassen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer Geändert von herrmic (14.11.2019 um 00:09 Uhr) |
#50
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Zitat:
Zitat:
Auf Parkplätzen gilt der § 1 StVO.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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