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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Ich bräuchte mal einen Rat...
... da die Zeit für eine Rechtsberatung wohl zu knapp wird
Zur Story (in Kurzform): Mein Sohn ist vor ein paar Wochen abends mit meinem Zweitauto (auf mich zugelassen) mit Kumpels unterwegs gewesen, ohne mein Wissen! Irgendwo am Rande der Stadt, hat er dann 2 seiner Kumpels auf einem Parkplatz mit dem Auto fahren lassen. Beide ohne Führerschein Prompt kam eine Polizeistreife vorbei und hat den ganzen Vorgang aufgenommen. Am vergangenen Samstag hatten die beiden Kumpels Post im Briefkasten. Vorwurf: Fahren ohne Führerschein. Heute "fische" ich einen entsprechenden Brief aus dem Briefkasten, adressiert an meinen Sohn. Überschrift: Vorladung als Beschuldigter Und weiter: " Sie werden beschuldigt, folgende Straftat begangen zu haben." Tatvorwurf: Fahren ohne Führerschein-Halterduldung Was "Halterduldung" ist, habe ich mittlerweile gegooglt. Da liegt doch aber schon der erste Fehler vor, Halter bin ich und nicht mein Sohn. Der Brief hätte doch an mich gehen müssen (mein Sohn hat das an dem Abend auch explizit angegeben, dass ich, sein Vater, der Halter ist). Aber selbst wenn das geklärt ist, weiß ich nicht, wie das weitergeht. Ich als Halter, wusste das mein Sohn ab und zu das Auto fährt. Ist ja auch kein Problem, er hat den Führerschein. Ich habe also nichts falsch gemacht als Halter. Aber wie verhält sich das jetzt, dass mein Sohn mein Auto "weitergereicht" hat an Leute, die keinen Führerschein haben? Ich mein, die Sache ist nicht ohne. Bei dieser Straftat geht es um Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätze), bzw. Gefängnis Ich denke als erstes werden wir zu dem Termin der Vorladung gemeinsam gehen und die Halterfrage aufklären. Aber hat jemand schon mal so einen Fall gehabt: Auto an berechtigte Person verborgt, die dann das Auto an unberechtigte weitergegeben hat? Jemand einen Rat oder Tip?
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#2
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Dein Sohn hat den Bock geschossen. Du hast gegen kein Gesetz verstoßen, weil es nicht strafbar ist, seinem Sohn, der in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, das Fahrzeug zu überlassen.
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Gruß Heiko
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#3
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Dieser Brief dürfte von der Polizei gekommen sein?
Lasst euch nicht von (fehlerhaften) Tatvorwürfen verunsichern, deshalb: Keine Aussage machen! Weder zur Halterfrage noch sonst irgendwas! Ich persönlich würde nicht einmal zum polizeilichen Vorladungstermin erscheinen! Nehmt euch einen Anwalt. Alles weitere wird der (er)klären. Nochmals: KEINE AUSSAGE MACHEN! Dein Sohn ist nicht Halter und du bist als Halter aber gleichzeitig "Vater" (Zeugnisverweigerungsrecht) auch vor Gericht nicht aussagepflichtig, da du dich wiederum als Halter selbst beschuldigen könntest (Aussageverweigerungsrecht). Eine schöne Geschichte für Anwälte ... Rechtlich interessant wäre im weiteren Ermittlungsverfahren aber auch die Frage, wer wirklich Halter des Fahrzeuges ist. Nutzt dein Sohn nämlich das auf dich zugelassene Fahrzeug ganz alleine, so könnte er durchaus als strafrechtlich relevanter Halter des Fahrzeuges gelten, auch deshalb wieder für euch beide: Zeugnisverweigerungsrecht. Die für euch als Familie günstige strafprozessuale Verweigerungsmöglichkeit kann hier vermutlich nur von den "Kumpels" untergraben werden, wenn diese als (im Strafverfahren gegen dich/deinen Sohn aussagepflichtigen) Zeugen aussagen würden, dass du als Vater von deren Fahrten Kenntnis gehabt haben könntest (ungünstig für dich) oder das sie aussagen, dass das Fahrzeug ausschließlich von deinem Sohn genutzt wird (ungünstig für deinen Sohn). Geändert von Pepper (12.11.2019 um 21:24 Uhr)
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#4
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Zitat:
Die Polizei ermittelt erstmal. Wenn diese Ermittlungen abgeschlossen sind, dann geht das ganze zur Staatsanwaltschaft und dann kann der Anwalt, und nur der, Akteneinsicht verlangen. Dann entscheidet der mit Euch wie man weiter vorgeht. Auf jeden Fall nicht zur Polizei gehen!
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#5
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Ich bin noch unterwegs, habe aber mal fix die ersten Antworten gelesen.
Danke schon mal. Aber ernsthaft, nicht zur Polizei gehen, trotz Vorladung?? Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#6
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Zitat:
PS: Ergänzung Der Fahrzeughalter ist nicht automatisch auch der Eigentümer. Kommt es zu einer Haftungsfrage oder zu einem Bußgeld, kann der Halter in die Pflicht genommen werden, da er und nicht der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich ist.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#7
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Ich war auch schon mal vorgeladen als Beschuldigter! Bin direkt zum Anwalt und der hat mir geraten dort nicht hin zu gehen! Wenn dich dann der Staatsanwalt vorlädt, dann musst Du. Aber da hat vorher der Anwalt Einsicht in die Akten genommen und kann sich mit Dir beraten.
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#8
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Geht die Kuh freiwillig zum Schlachter?
Nein nein nein und nochmals nein. Ihr seid rechtlich nicht dazu verpflichtet, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Ihr seid rechtlich nicht einmal verpflichtet, einen polizeilichen Vorladungstermin mit oder ohne Begründung abzusagen. Gerne wird im polizeilichen Schreiben suggestiv mit negativen Folgen gedroht - aber: Ihr seid doch sowieso schon die "Beschuldigten" im Ermittlungsverfahren, ist doch sowieso schon blöd - ihr werdet nichts, wirklich nichts Gutes durch eine Aussage dort erreichen. Nehmt euch einen Anwalt, wird euch unter 1000 € kosten und verbucht es als Lehrgeld, dafür hat man halt lebendige Kids ... Geändert von Pepper (12.11.2019 um 21:48 Uhr)
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#9
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Vor der Polizei keine Aussage machen und erst garnicht hingehen ist richtig.
Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani
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#10
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Morgen Anwalt anrufen und maximal die Polizei informieren das sich der Anwalt deines Sohnes bei Ihnen meldet!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#11
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Man ist nicht verpflichtet, die Polizei bei ihren Ermittlungen zu unterstützen. In der Tat gehe ich auch nicht davon aus, dass eine Aussage zu einem Vorteil im weiteren Verfahren führen wird. Die Polizei stellt im Zweifel ne Menge Suggestivfragen, deren Bedeutung Du nicht einschätzen kannst. Ein Anwalt wäre der nächste, sinnvolle Schritt.
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Gruß, Christian
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#12
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Zitat:
"Wenn Sie dem Termin ohne Angabe von Gründen fernbleiben, gehe ich davon aus, dass Sie sich nicht zur Beschuldigung äußern wollen." Wir werden nicht hingehen und abwarten was kommt. Danke Euch! Ich werde bei Neuigkeiten berichten.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#13
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Der beste Rat ist der, sich SOFORT einen Anwalt zu nehmen, bevor man voreilig irgendwas macht oder aussagt, (dazu gehört natürlich auch eine Vernehmung bei der Polizei, schnell hat man sich da in Widersprüche verwickelt und /oder sagt das Falsche, was dann sofort zu Protokoll genommen wird und einem dann später "um die Ohren gehauen wird") der klärt dann alles weitere.
Heute hat doch wohl jeder, der ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, so eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die regeln das mit den Kosten für den Anwalt und eventuellen Prozesskosten, meist ist nur ein kleiner Selbstbehalt fällig. Bootfan Dieter P.S.: Ach ja, gelassen bleiben, am Ende wird schon nichts Schlimmes passieren, nach ein paar Briefen des Anwalts wird man von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt bekommen (die sind froh über jeden Fall, der nicht zum Fall wird) und die beiden Führerscheinlehrlinge werden zu einigen Stunden "Dienst im Altenheim" oder "Einsatz bei der Straßenreinigung", also gemeinnützige Dienste, verdonnert werden, auch alles im vorgerichtlichen Verfahren, damit sie nicht als vorbestraft gelten. So war das jedenfalls, als meine Frau ohne mein Wissen meine Tochter auf so einem leeren Parkplatz das Fahren üben lies, auch da kam die Polizei und machte eine Anzeige (das einzige Mal, dass meine Frau ziemlich zerknischt mir was beichten musste, sie hatte mal einen Fehler gemacht, Hurra ....). Geändert von Bootfan Dieter (12.11.2019 um 22:22 Uhr) |
#14
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Zitat:
Es gibt nähmlich auch Fälle, da bekamen die Jugendliche eine Sperre für Führerschein zu machen. Wie gesagt, ich würde hier in diesem Fall nicht sagen, "das geht wahrscheinlich so oder so aus".
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#15
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Zitat:
Bootfan Dieter |
#16
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Eingestellt wird das im Leben nicht,das endet je nach Alter des Sohnes und Vorstrafen bei ein paar hundert Euro Bussgeld oder Sozialstunden.
Das schlimmste wird aber sein,das der Führerschein des Sohnes eingezogen wird. Unbedingt Anwalt und auf keinen Fall zur Polizei !Bei der Polizei wird es kein Scenario geben wo das Erscheinen dort Vorteile bringen könnte.Das Kind ist schon im Brunnen ! |
#17
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Wenn Du einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen hast, bist Du nur verpflichtet, Angaben zur Person zu machen, Du mußt noch nicht mal ankreuzen, ob Du Dich zur Sache äußern möchtest.
Damit bist Du allen Verpflichtungen nachgekommen. |
#18
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Ich bräuchte mal einen Rat...
Zitat:
Du scheinst mir sehr obrigkeitshörig zu sein. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#19
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Die Beschuldigung wird aller Voraussicht nach gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorgenommen.
Du bist zwar derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, aber die Definition des Halters richtet sich nach § 7 StVG i.V.m. § 833 BGB. Danach ist Kfz-Halter, wer das Kfz für eigene Rechnung gebraucht, die Kosten bestreitet und den Nutzen aus seiner Verwendung zieht (st.Rspr., u.a. BGH NJW 83, 1492). Nicht entscheidend ist das Eigentum am Fahrzeug (OLG Karlsruhe DAR 96, 417). Wer weiß was dein Sohn zu Protokoll gegeben hat. Also, auf zum Anwalt. Eine Rechtsberatung aus einem Hobbyforum wird nicht ausreichen. Alles Gute.
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Ne schöne Jroß
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#20
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Zitat:
Er fährt ab und zu mal da mit, wenn ich es erlaube/er vorher fragt. An diesen Abend, bzw. Morgen (Tatzeit 02:30 Uhr), wusste ich nichts von der Spritztour. Was ist eigentlich vom rückwärtigen Text der Vorladung zu halten? [emoji848] Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#21
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Gemach, gemach, hier geht aber einiges durcheinander... Viel Panikmache...
Wenn Du Mitglied im ADAC bist, dort anrufen, kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen (telefonisch, meist sofort und kostenfrei auch für Basismitglieder). Zunächst wäre mal zu klären, ob es sich bei dem Parkplatz aus Beitrag 1 überhaupt um einen öffentlichen Raum handelt, auf dem die STVO Anwendung findet... Wenn würde ich zur Anhörung gehen, Angaben zur eigenen Person machen und ansonsten nur fragen, wieso man davon ausgeht, dass dort die STVO gelte... Keine weiteren Angaben machen aber hingehen, damit auch im Falle eines Falles später das Gericht Euer Verhalten wohlwollend auslegen kann,...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#22
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„“An diesen Abend, bzw. Morgen (Tatzeit 02:30 Uhr), wusste ich nichts von der Spritztour. „““
sorry,habe die Zitierfunktion iwie nicht hinbekommen x). Das zb ist schon ne Aussage die man nie im Leben bei der Polizei machen darf !Da sagt jeder Richter aha,nicht nur das er anderen Verbotenerweise die Teilnahme am Strassenverkehr ermöglicht,er nimmt sich auch noch papas wagen ohne zu fragen. Das trägt doch nicht zu einem milden Urteil bei^^ Du bist nicht verantwortlich und du wirst auch nicht Angeklagt,also alles tun das der Sohn im guten Licht da steht. Klar darf der Papas Auto haben,ist ja eigentlich ein lieber Junge der jetzt mal Shite gebaut hat.Und Herr Richter,egal wie sie ihn jetzt bestrafen,zuhause wird der nochmal doppelt bestraft ,dann kriegt der Richter Mitleid. |
#23
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Zitat:
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Ne schöne Jroß
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#24
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Zitat:
schreib deinen Text bitte auch dem Beitragsschreiber vom Beitrag 21 (lies den letzten Absatz von ihm)
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#25
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Bevor ihr zum Anwalt geht erkundigt euch mal nach den Eigentumsverhältnissen des Parkplatzes. War das wirklich ein öffentlicher Platz oder eventuell ein privater. Die Info könnte für den Anwalt wichtig sein.
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Marcus "Freu(n)de durch Wasser" |
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