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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Trailer 100er Zulassung und Kennzeichung
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei ein 100km/h Schild an einem neuen Trailer anzuschrauben und las mir die STVZO Vorschrift dazu durch. Ist zu finden unter §58 Geschwindigkeitsschilder Link: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_58.php Das Zutreffende müsste der Punkt (3)2 sein: ...... (3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein 1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, 2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h, 3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2. ...... Also, nochmal vereinfacht steht da: Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein: Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h Interpretiere ich das richtig, dass ich eigentlich KEIN 100er Schild anbringen müsste (Vorausgesetzt natürlich, der Trailer hat einen 100er Eintrag)? Im Umkehrschluss würde ich aber dies so verstehen, dass alle 80er Trailer ein Geschwindigkeitsschild haben müssten.. Ich bin verwirrt... hoffe aber nur kurzzeitig, weil ihr mir helfen könnt (Ja ich weiß, die Zulassungsstelle oder TÜV sollte es mir sagen können, aber wie es halt so ist... gutes, fachkundiges Personal ist selten und schwer zu bekommen PS: Über die sonstigen Regelungen bin ich ausreichend informiert (Gewichte, Reifentraglast, Reifenalter etc.). Es geht nur um die Kennzeichnung. Also wenn jemand Behördenhintergrund hat, dessen Kommentar ist sehr gerne gesehen. Alle anderen dürfen aber auch ihre Laien-Interpretation kundtun (so wie ich). Ich such mir dann das Beste heraus Viele Grüße Max
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......Wer wenig weiß muss eben viel glauben...... |
#2
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Moin Max,
es geht da um "bauartbedingte" Höchstgeschwindigkeit. In meiner Laien-Interpretation verstehe ich es so, dass "normale" Anhänger so schnell fahren, wie das Zugfahrzeug...und nur gesetzlich eingeschränkt sind. Gruß, Frank
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Wenn`s einfach wär, könnt`s ja jeder...
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#3
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#4
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Hallo Frank,
ja das könnte ein Ansatz sein. Vielen Dank! Habe aber immer noch Fragezeichen im Kopf Was ich noch gefunden habe ist die Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO). http://www.gesetze-im-internet.de/st...317100998.html Dort ist die 100km/h Regelung beschrieben und auch die Kennzeichnungspflicht. Aber irgendwie wird Deutschland echt zur Bananenrepublik. Abgesehen von der Kennzeichnungspflicht steht dort unter Punkt 4., dass die Geschwindigkeitsplakette gesiegelt sein muss. Verwunderlicherweise macht das jeder Zulassungsbezirk scheinbar inzwischen wie er will. Meine Plakette (letzte Woche von der Zulassungsbehörde) hat kein Siegel und auch auf Nachfrage gab es keins. In der Verordnung steht es noch so drinnen. Das verwirrt einen staatsgläubigen Bürger dann doch mal Die Gesetze werden immer öfters nur noch schlampig geschrieben, oder wie in dem Fall nicht nachgehalten? Und wenn du von den Behörden dann einen reinbekommst, darfst du das von einem Richter klären lassen. Das kann´s doch nicht sein.... bei so einfachen Dingen. VG Max
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......Wer wenig weiß muss eben viel glauben...... |
#5
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Zitat:
Meine 100`er Plakette ist abgestempelt und wurde vom Straßenverkehrsamt Mettmann im März 2017 an mich raus gegeben.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt!
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#6
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Ok.. grübel, grübel, dann sind die (normalen) Trailer bauartgemäß nicht geschwindigkeitsbegrenzt und daher greift §58 der STVZO nicht.
Die Begrenzung der Anhänger/Trailer in der Geschwindigkeit erfolgt jedoch durch die STVO §18 und die 9. Zusatzverordnung. Auf §58 der STVZO wird nur wegen der Ausführung der Plakette bezogen. Aufbauend auf den Gesetzen und Verordnungen deute ich es dann so: *************************** 1. Grundlage für Anhänger ist die STVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/18.html) unter §18 / Punkt 5 / Absatz 1b: ..beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für (1b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger.. 80km/h *************************** 2. Dann kommt die 100 km/h Regelung darauf aufbauen bzw. nachfolgend in der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)" (http://www.gesetze-im-internet.de/st...317100998.html) und Kennzeichenpflicht unter Punkt 4: "die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist." und der Verweis von §5 auf "die Ausführung der großen Tempo-100 km/h-Plakette nach § 1 Nr. 4 bestimmt sich nach § 58 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" *************************** 3. §58 (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_58.php) die Ausführung der Plakette unter Punkt(2): Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen. *************************** Soweit ist meine Verwirrung aufgelöst, wobei das bauart bedingte mir noch nicht 100% klar ist. Hat wer verständliche Beispiele? Und das Siegel auf der Plakette ist ja wohl ein Fettnäpfchen, was sich da auftun kann bei einer Überprüfung und einem missgelaunten Kontrolleur Da geht es dann bis hin zur Urkundenfälschung. VG Max
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......Wer wenig weiß muss eben viel glauben...... Geändert von maxo (23.01.2018 um 16:15 Uhr) |
#7
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Ja...interessant ist es doch , wenn du eine besiegelte Plakette am Trailer hast und dein Zugfahrzeug die Kriterien zur Nutzung der 100 km/h - Regelung nicht erfüllt.
VG J. |
#8
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Servus!
Nicht verwechseln: "Geschwindigkeitsschild" vs. "Geschwindigkeitsplakette" Schild = Roter Rand drumrum wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung am Straßenrand Plakette = Weiß mit schwarzem Rand und Amtssiegel, etwas größer als das "Schild". Dir geht's um zweiteres, mit der obigen Regelung warst du also schlicht auf der falschen Baustelle. Dem Amtsschimmel und seinen Begrifflichkeiten sei Dank... Schöne Grüße, Jan PS: Ich mag das Verkehrsportal ja eigentlich recht gerne - aber hier hab ich wirklich das Gefühl, dass die die beiden "Aufkleber/Schildervarianten" in der Erklärung irgendwie durcheinanderwerfen...
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#9
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Bei meiner Zulassungsstelle bekam ich bei der Neuzulassung automatisch das 100er Schild mit Dienstwappen angeboten (1,--€!), ohne danach gefragt zu haben.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) stand allerdings auch in Zeile 29 unter Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h Auf meine Rückfrage, ob ich das Ding denn und wo ankleben muß, zuckte man mit den Schultern "Können Sie halten, wie Sie wollen".... Mit anderen Worten: Steht es in den Papieren, ist es auch erlaubt, 100 zu fahren Klebt der 100er Hinweis hinten dran, dann weiß es auch die Rennleitung und hält mich vielleicht nicht gleich an... Ist mir allerdings über 40 Jahre vorher auch nie passiert, wenn ich über 80 gefahren bin ohne diesen Aufkleber
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Gruß Heinz, |
#10
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Zitat:
Hallo Jan, ja das hatte ich anfangs nicht bemerkt... diese Feinheiten aber auch VG Max
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......Wer wenig weiß muss eben viel glauben...... Geändert von maxo (23.01.2018 um 21:27 Uhr) |
#11
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Auch wenn der Trailer alles erfüllt und auch die 100er Plakette/Zulassung dran hat,darfst du die 100 kmH nur fahren,wenn dein Zugfahrzeug auch alle Kriterien erfüllt.
Verantwortlich dafür ist der Fahrer halt! Mein 3,5t Trailer hat auch die zulassung für 100,aber das zugfahrzeug ist einfach zu Leicht.Daher sind so nur max 80 drin. Mfg Michael
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#12
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Zitat:
Natürlich habe ich am Telefon erst eine andere Auskunft erhalten um dann vergeblich 50km durch die Gegend zu fahren - überall nur noch Fachkräfte |
#13
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Zitat:
wie recht du hast. Leider, ist das vielen nicht bewusst. http://www.fischerclan.de/100kmhrechner.html Erst wenn durch ein Verkehrproblem genauer kontrolliert wird, kommt das böse erwachen. VG Rolf |
#14
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Hallo, zusammen. Mein Anhänger musste neue Stoßdämpfer bekommen und erhielt die Zulassung für 100 km/h. Nicht vergessen, dass 100 km/h nur für die Autobahn gültig ist. Auf Bundesstrassen gilt wieder 80 km/h. Lustig, ja.
Jivko |
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