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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 13.03.2019, 21:37
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Mercurius Mercurius ist offline
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Trailer sind sogenannte Sportgeräteanhänger, die bei zweckgemäßer Verwendung gem § 3 Abs. 2 Nr.2c FZV zulassungsfrei, damit also auch steuerbefreit und gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6c PflichtVersG von der Pflichtversicherungspflicht befreit sind.

Ich habe ein Boot samt Trailer (mit grünem Kennzeichen) an einen Dänen verkauft. Im Kaufvertrag war der Übergabezeitpunkt und die unverzügliche Ummeldeverpflichtung enthalten. Damit endet die Haftung des Verkäufers zum Übergabezeitpunkt. Das wurde hier schon mehrfach vollkommen richtig beschrieben.
Anschließend ist nur noch die Veräußerungsanzeige gem § 13 Abs. 4 FZV an die Zulassungsstelle zu schicken und schon ist alles erledigt.

Der Däne hat natürlich nicht umgemeldet. Konsequenzen hatte das für mich nicht. Das Kennzeichen wird dann nur zur Entstempelung in der Fahndungsdatenbank der Polizei ausgeschrieben.
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  #27  
Alt 14.03.2019, 07:31
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Meinen Trailer habe ich mit grünem Kennzeichen gekauft und mit (anderem) grünem Kennzeichen verkauft. Wie bei Fahrzeugen üblich wurde der Übergabezeitpunkt mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag festgehalten. Von diesem Moment an ist der Käufer verantwortlich. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, den Trailer vorher abzumelden.
Das war mal so und kann bei grünen Kennzeichen evtl noch möglich sein.
Aber Versicherung und KFZ Steuer werden erst von Dir genommen, wenn eine Ab- oder Ummeldung eingeht. (Aussage Versicherung 04.03.2019) !

Alles heute elektronisch von der Zulassung abhängig.

Daher würde ich weitere Fahrzeuge egal welche wohl nur noch abgemeldet übergeben.
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Dirk


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  #28  
Alt 14.03.2019, 07:32
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Das war mal so und kann bei grünen Kennzeichen evtl noch möglich sein.
Aber Versicherung und KFZ Steuer werden erst von Dir genommen, wenn eine Ab- oder Ummeldung eingeht. (Aussage Versicherung 04.03.2019) !

Alles heute elektronisch von der Zulassung abhängig.

Daher würde ich weitere Fahrzeuge egal welche wohl nur noch abgemeldet übergeben.
ließ dir nochmal den Beitrag von Mercurius durch .. da ist alles richtig beschrieben (er sollte es wissen da er ja vom Fach ist).. egal ob PKW,LKW, Motorrad oder Trailer....

vor allem der Satz: Anschließend ist nur noch die Veräußerungsanzeige gem § 13 Abs. 4 FZV an die Zulassungsstelle zu schicken und schon ist alles erledigt.
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  #29  
Alt 14.03.2019, 07:46
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ließ dir nochmal den Beitrag von Mercurius durch .. da ist alles richtig beschrieben (er sollte es wissen da er ja vom Fach ist).. egal ob PKW,LKW, Motorrad oder Trailer....

vor allem der Satz: Anschließend ist nur noch die Veräußerungsanzeige gem § 13 Abs. 4 FZV an die Zulassungsstelle zu schicken und schon ist alles erledigt.
Das kannte ich auch so, bis ich angerufen hab nachdem ich gerade mein Fahrzeug verkauft hab. Scheint also geändert worden zu sein.

Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Das war mal so und kann bei grünen Kennzeichen evtl noch möglich sein.
Aber Versicherung und KFZ Steuer werden erst von Dir genommen, wenn eine Ab- oder Ummeldung eingeht. (Aussage Versicherung 04.03.2019) !

Alles heute elektronisch von der Zulassung abhängig.

Daher würde ich weitere Fahrzeuge egal welche wohl nur noch abgemeldet übergeben.
Vielleicht weiss jemand noch wann das geändert wurde ? Ich nicht, kannte das vorher auch nur wie du. Aber aktuell wird das nicht mehr aktzeptiert.

Mein Audi A4 ging nach Rumänien, da war im Kaufvertrag auch alles angegeben. Steuer musste ich zahlen bis der Verkäufer das umgemeldet hat und das kann durch die Hürden der Bürokratie DE mit Rumänien ne ganze Weile dauern.
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Dirk


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  #30  
Alt 14.03.2019, 11:23
Yups Yups ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Trailer sind sogenannte Sportgeräteanhänger, die bei zweckgemäßer Verwendung gem § 3 Abs. 2 Nr.2c FZV zulassungsfrei, damit also auch steuerbefreit und gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6c PflichtVersG von der Pflichtversicherungspflicht befreit sind.
Das ist der Punkt der hier gerade leicht verwechselt wird!
Sportgeräteanhänger sind kennzeichnungspflichtig und zulassungsfrei, darum ist Verkauf mit Kennzeichen auch nicht ansatzweise mit einem Auto zu vergleichen. Da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, kann einem als eingetragenem Halter wirklich nichts passieren (meine ich!). Die freiwillige Zusatzversicherung würde ich natürlich rechtzeitig kündigen.
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  #31  
Alt 14.03.2019, 11:31
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Zitat:
Zitat von Yups Beitrag anzeigen
Das ist der Punkt der hier gerade leicht verwechselt wird!
Sportgeräteanhänger sind kennzeichnungspflichtig und zulassungsfrei, darum ist Verkauf mit Kennzeichen auch nicht ansatzweise mit einem Auto zu vergleichen. Da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, kann einem als eingetragenem Halter wirklich nichts passieren (meine ich!). Die freiwillige Zusatzversicherung würde ich natürlich rechtzeitig kündigen.
ich denke mal das sich Mercurius als Mann vom Fach besser auskennt als eine aussage mit dem Vermerk ..meine Ich...
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  #32  
Alt 14.03.2019, 12:07
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Chili Chili ist offline
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Ich habe zuletzt im Oktober 2018 mein - zugelassenes - Wohnmobil verkauft. Da habe ich mich vorher nochmal informiert.
Mit Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige ist man (weitestgehend) aus dem Schneider und aus der Haftung.

Das ist auch logisch: mit Einigung und Übergabe hat man das Eigentum rechtswirksam übertragen.
Und was einem nicht mehr gehört, dafür haftet man grundsätzlich auch nicht - es sei denn, der Gesetzgeber sieht das ausdrücklich vor.

Entscheidend ist eben nur, dass man diesen Eigentumsübergang beweisen kann. Deswegen Kaufvertrag.

Der Übergang der Versicherung auf den Käufer ist gesetzlich im Vesicherungsvertragsgesetz festgelegt:
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__95.html
Blöd ist, dass man gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie haftet. Das ist aber überschaubar.

Für die Kfz-Steuer gilt vergleichbares:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/
Insbesondere siehe "Dauer"...

Eine Veräußerungsanzeige und die Rechtsfolgen sind im Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt - siehe Absatz 4:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
(Ganz nebenbei steht dort auch was passiert, wenn die Käuferdaten falsch sind.)

Wer also einen Kaufvertrag hat, die Personalien in angemessener Weise geprüft hat und die Veräußerung anzeigt, dem kann soviel nicht passieren.
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  #33  
Alt 14.03.2019, 12:14
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Hier, das habe ich gerade mehr oder weniger zufällig gefunden.
Bad Vilbel ist der nördliche Nachbar von Frankfurt...
https://www.bad-vilbel.de/produkte/kfz-steuer-bezahlen
Zitat:
"Wird ein Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den Veräußerer zu dem Zeitpunkt, in dem die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht."
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  #34  
Alt 14.03.2019, 13:47
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Aber Versicherung und KFZ Steuer werden erst von Dir genommen, wenn eine Ab- oder Ummeldung eingeht.
Grünes Kennzeichen = Steuerfrei.
Was die Versicherung angeht, hat Chili das sehr schön beschrieben.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #35  
Alt 14.03.2019, 13:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich denke mal das sich Mercurius als Mann vom Fach besser auskennt als eine aussage mit dem Vermerk ..meine Ich...

Das "meine Ich" schreibe ich, weil das hier weder eine Rechtsberatung ist noch das ich ein Anwalt bin!
Abgesehen davon, bestätige ich seine Aussage.
Also, worum geht es Dir?

Die Ausgangsfrage bezog sich auf Sportgeräte Trailer und nicht auf Autos und dergleichen.
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  #36  
Alt 14.03.2019, 13:53
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Zitat:
Zitat von Yups Beitrag anzeigen
Das "meine Ich" schreibe ich, weil das hier weder eine Rechtsberatung ist noch das ich ein Anwalt bin!
Abgesehen davon, bestätige ich seine Aussage.
Also, worum geht es Dir?

Die Ausgangsfrage bezog sich auf Sportgeräte Trailer und nicht auf Autos und dergleichen.
Das man nichts "verwechseln" braucht... so wie er es geschrieben hat kann man es mit PKW, LKW, Motorrad, Quad, Hänger, Sportanhänger usw. machen...
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  #37  
Alt 14.03.2019, 15:52
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Hier, das habe ich gerade mehr oder weniger zufällig gefunden.
Bad Vilbel ist der nördliche Nachbar von Frankfurt...
https://www.bad-vilbel.de/produkte/kfz-steuer-bezahlen
Zitat:
"Wird ein Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den Veräußerer zu dem Zeitpunkt, in dem die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht."
Genau, und das ist deckungsgleich mit meinem geschreibsle weiter oben.
Also gehe ich davon aus, daß die Zulassungsbehörden und Versicherungen abgestimmt haben.
Und seit mind. 01.03.2019 das so handhaben.

Man kann also aus dem Schneider sein, wenn Verkauf mit dem ADAC Vertrag und Uhrzeit etc erfolgt. Man wird aber nicht von irgendwelchen Zahlungen damit befreit / beendet wie das "früher" war.

Natürlich kann ein Sportbootanhänger ohne Steuer etc noch übergeben werden. Aber Fahrzeug ist das auch.

Aber KFZ, ... werde ich so nicht mehr übergeben. Ab sofort dann nur noch abgemeldet oder wir gehen gemeinsam zum Amt und melden um.

Die o.a. links beeinhalten kein Datum und ich hab ja auch auf Gericht... keine Lust. Daher werde ich das künftig so handhaben.
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  #38  
Alt 14.03.2019, 17:18
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Da bei einem Sportbootanhänger weder Versicherungsprämien noch Steuern eine Rolle spielen, ist das "Restrisiko" hier exakt Null.
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  #39  
Alt 14.03.2019, 19:41
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Meik75 Meik75 ist offline
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Google kennt 18000000 Ergebnisse wenn man "Fahrzeug angemeldet verkauft Probleme" eingibt. Sollte einem zu Denken geben.

Auch wenn am Ende bei rechtzeitiger Veräußerungsanzeige beim Amt in der Regel für den Verkäufer keine Konsequenzen bleiben - den Ärger hat man trotzdem erstmal an der Backe.

Informativer Link, gerade auch die Kommentare und Antworten unten:
https://www.bussgeldkatalog.org/auto...ufen-abmelden/

Muss am Ende jeder selber wissen, hat alles Vor- und Nachteile. Steuer und Versicherung und Restrisiko Null würde ich nicht unterschreiben. Wenn der Käufer auf einmal kein Boot transportiert ist das Steuerhinterziehung und Fahren ohne Versicherungsschutz da nur bei Bootstransport beides befreit ist. Wer steht dann im Schein als Halter und bekommt erstmal nette Post?
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  #40  
Alt 14.03.2019, 19:49
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Zitat:
Zitat von Meik75 Beitrag anzeigen
Wer steht dann im Schein als Halter und bekommt erstmal nette Post?
Wenn die Veräuserungsanzeige gemacht wurde, bekommt man keine post... oder schmeist sie einfahc in die tonne... hat ja mit dem Fahrzeug nichts zu tun...
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  #41  
Alt 14.03.2019, 20:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
oder schmeist sie einfahc in die tonne...
Das das in die Hose geht haben schon viele zu spät gemerkt. Stichwort Widerspruchsfristen etc.. Es lässt sich zwar mit rechtzeitiger Veräusserungsanzeige alles klären, aber dass muss man zwangsläufig selber. Solange man noch der eingetragene Halter ist kann man nicht sagen "mir egal". Halter und Eigentümer sind zwei paar Schuhe.

Die ganzen Erfahrungsberichte die man im Netz findet zeigen eindeutig dass es in der Praxis eben nicht immer so reibungslos läuft wie du es darstellst.
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  #42  
Alt 14.03.2019, 20:45
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Zitat:
Zitat von Meik75 Beitrag anzeigen
Das das in die Hose geht haben schon viele zu spät gemerkt. Stichwort Widerspruchsfristen etc.. Es lässt sich zwar mit rechtzeitiger Veräusserungsanzeige alles klären, aber dass muss man zwangsläufig selber. Solange man noch der eingetragene Halter ist kann man nicht sagen "mir egal". Halter und Eigentümer sind zwei paar Schuhe.

Die ganzen Erfahrungsberichte die man im Netz findet zeigen eindeutig dass es in der Praxis eben nicht immer so reibungslos läuft wie du es darstellst.
Veräuserungsanzeige ist beim Landratsamt = Man ist nicht eingetragener Halter...

Daher ist ja diese so wichtig...

Wenn ich die "Erfahrungsberichte" so lese hat keiner einer Veräuserungsanzeige gestellt... selber schuld.
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  #43  
Alt 14.03.2019, 21:25
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Es ist fast alles aufgeklärt und aus langjähriger beruflicher Erfahrung der Ordnung halber noch drei Problemkreise:
1. wenn ein Fahrzeug an einen Ausländer verkauft wird hat dieser keine Chance zur Abmeldung. Früher leisteten die deutschen Botschaften und Konsulate Amtshilfe. Heute weigern die Beamten sich aber die Vorlage oder Zerstörung des deutschen Kennzeichen zu bestätigen und der deutschen Zulassungsbehörde etwas zu schicken.
2. die Adresse des Käufers kann beim Vertragsabschluss selten überprüft werden. Wenn die Behörde die Veräusserungsanzeige bekommt kann sie nicht für die schnelle Aktionen sorgen. Sämtliche Knöllchen, also Anzeigen wegen Parken, Geschwindigkeit usw. kommen zum Verkäufer. Der muss die Fristen einhalten und schreiben.
3. Es gibt immer wieder Ärger mit der eigenen Versicherung. Die kennt den Verkäufer als guten Zahler und wird § 6 AKB nicht anwenden wollen. Für die Beiträge haften beide als Gesamtschuldner. Im Falle eines Unfalls kommt der falsche Einwand der Käufer hätte sich wegen anderer Berufstätigkeit usw. nicht bei ihnen versichern können. Alles Unsinn und spätestens nach Hinweis auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist der Fall geklärt. Fazit: der Kauf sollte nicht wegen Abmeldung scheitern. Ein abgemeldetes Fahrzeug wird immer ein Problem für den Käufer.
__________________
Andreas
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