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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Trailer sind sogenannte Sportgeräteanhänger, die bei zweckgemäßer Verwendung gem § 3 Abs. 2 Nr.2c FZV zulassungsfrei, damit also auch steuerbefreit und gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6c PflichtVersG von der Pflichtversicherungspflicht befreit sind.
Ich habe ein Boot samt Trailer (mit grünem Kennzeichen) an einen Dänen verkauft. Im Kaufvertrag war der Übergabezeitpunkt und die unverzügliche Ummeldeverpflichtung enthalten. Damit endet die Haftung des Verkäufers zum Übergabezeitpunkt. Das wurde hier schon mehrfach vollkommen richtig beschrieben. Anschließend ist nur noch die Veräußerungsanzeige gem § 13 Abs. 4 FZV an die Zulassungsstelle zu schicken und schon ist alles erledigt. Der Däne hat natürlich nicht umgemeldet. Konsequenzen hatte das für mich nicht. Das Kennzeichen wird dann nur zur Entstempelung in der Fahndungsdatenbank der Polizei ausgeschrieben.
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#27
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Zitat:
Aber Versicherung und KFZ Steuer werden erst von Dir genommen, wenn eine Ab- oder Ummeldung eingeht. (Aussage Versicherung 04.03.2019) ! Alles heute elektronisch von der Zulassung abhängig. Daher würde ich weitere Fahrzeuge egal welche wohl nur noch abgemeldet übergeben. |
#28
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Zitat:
vor allem der Satz: Anschließend ist nur noch die Veräußerungsanzeige gem § 13 Abs. 4 FZV an die Zulassungsstelle zu schicken und schon ist alles erledigt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#29
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Zitat:
Zitat:
Mein Audi A4 ging nach Rumänien, da war im Kaufvertrag auch alles angegeben. Steuer musste ich zahlen bis der Verkäufer das umgemeldet hat und das kann durch die Hürden der Bürokratie DE mit Rumänien ne ganze Weile dauern. |
#30
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Zitat:
Sportgeräteanhänger sind kennzeichnungspflichtig und zulassungsfrei, darum ist Verkauf mit Kennzeichen auch nicht ansatzweise mit einem Auto zu vergleichen. Da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, kann einem als eingetragenem Halter wirklich nichts passieren (meine ich!). Die freiwillige Zusatzversicherung würde ich natürlich rechtzeitig kündigen. |
#31
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Zitat:
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#32
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Ich habe zuletzt im Oktober 2018 mein - zugelassenes - Wohnmobil verkauft. Da habe ich mich vorher nochmal informiert.
Mit Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige ist man (weitestgehend) aus dem Schneider und aus der Haftung. Das ist auch logisch: mit Einigung und Übergabe hat man das Eigentum rechtswirksam übertragen. Und was einem nicht mehr gehört, dafür haftet man grundsätzlich auch nicht - es sei denn, der Gesetzgeber sieht das ausdrücklich vor. Entscheidend ist eben nur, dass man diesen Eigentumsübergang beweisen kann. Deswegen Kaufvertrag. Der Übergang der Versicherung auf den Käufer ist gesetzlich im Vesicherungsvertragsgesetz festgelegt: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__95.html Blöd ist, dass man gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie haftet. Das ist aber überschaubar. Für die Kfz-Steuer gilt vergleichbares: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/ Insbesondere siehe "Dauer"... Eine Veräußerungsanzeige und die Rechtsfolgen sind im Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt - siehe Absatz 4: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html (Ganz nebenbei steht dort auch was passiert, wenn die Käuferdaten falsch sind.) Wer also einen Kaufvertrag hat, die Personalien in angemessener Weise geprüft hat und die Veräußerung anzeigt, dem kann soviel nicht passieren.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#33
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Hier, das habe ich gerade mehr oder weniger zufällig gefunden.
Bad Vilbel ist der nördliche Nachbar von Frankfurt... https://www.bad-vilbel.de/produkte/kfz-steuer-bezahlen Zitat: "Wird ein Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den Veräußerer zu dem Zeitpunkt, in dem die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht."
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#34
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Zitat:
Was die Versicherung angeht, hat Chili das sehr schön beschrieben. |
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Das "meine Ich" schreibe ich, weil das hier weder eine Rechtsberatung ist noch das ich ein Anwalt bin! Abgesehen davon, bestätige ich seine Aussage. Also, worum geht es Dir? Die Ausgangsfrage bezog sich auf Sportgeräte Trailer und nicht auf Autos und dergleichen. |
#36
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Das man nichts "verwechseln" braucht... so wie er es geschrieben hat kann man es mit PKW, LKW, Motorrad, Quad, Hänger, Sportanhänger usw. machen...
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#37
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Also gehe ich davon aus, daß die Zulassungsbehörden und Versicherungen abgestimmt haben. Und seit mind. 01.03.2019 das so handhaben. Man kann also aus dem Schneider sein, wenn Verkauf mit dem ADAC Vertrag und Uhrzeit etc erfolgt. Man wird aber nicht von irgendwelchen Zahlungen damit befreit / beendet wie das "früher" war. Natürlich kann ein Sportbootanhänger ohne Steuer etc noch übergeben werden. Aber Fahrzeug ist das auch. Aber KFZ, ... werde ich so nicht mehr übergeben. Ab sofort dann nur noch abgemeldet oder wir gehen gemeinsam zum Amt und melden um. Die o.a. links beeinhalten kein Datum und ich hab ja auch auf Gericht... keine Lust. Daher werde ich das künftig so handhaben. |
#38
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Da bei einem Sportbootanhänger weder Versicherungsprämien noch Steuern eine Rolle spielen, ist das "Restrisiko" hier exakt Null.
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#39
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Google kennt 18000000 Ergebnisse wenn man "Fahrzeug angemeldet verkauft Probleme" eingibt. Sollte einem zu Denken geben.
Auch wenn am Ende bei rechtzeitiger Veräußerungsanzeige beim Amt in der Regel für den Verkäufer keine Konsequenzen bleiben - den Ärger hat man trotzdem erstmal an der Backe. Informativer Link, gerade auch die Kommentare und Antworten unten: https://www.bussgeldkatalog.org/auto...ufen-abmelden/ Muss am Ende jeder selber wissen, hat alles Vor- und Nachteile. Steuer und Versicherung und Restrisiko Null würde ich nicht unterschreiben. Wenn der Käufer auf einmal kein Boot transportiert ist das Steuerhinterziehung und Fahren ohne Versicherungsschutz da nur bei Bootstransport beides befreit ist. Wer steht dann im Schein als Halter und bekommt erstmal nette Post? |
#40
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Wenn die Veräuserungsanzeige gemacht wurde, bekommt man keine post... oder schmeist sie einfahc in die tonne... hat ja mit dem Fahrzeug nichts zu tun...
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#41
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Das das in die Hose geht haben schon viele zu spät gemerkt. Stichwort Widerspruchsfristen etc.. Es lässt sich zwar mit rechtzeitiger Veräusserungsanzeige alles klären, aber dass muss man zwangsläufig selber. Solange man noch der eingetragene Halter ist kann man nicht sagen "mir egal". Halter und Eigentümer sind zwei paar Schuhe.
Die ganzen Erfahrungsberichte die man im Netz findet zeigen eindeutig dass es in der Praxis eben nicht immer so reibungslos läuft wie du es darstellst. |
#42
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Zitat:
Daher ist ja diese so wichtig... Wenn ich die "Erfahrungsberichte" so lese hat keiner einer Veräuserungsanzeige gestellt... selber schuld.
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#43
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Es ist fast alles aufgeklärt und aus langjähriger beruflicher Erfahrung der Ordnung halber noch drei Problemkreise:
1. wenn ein Fahrzeug an einen Ausländer verkauft wird hat dieser keine Chance zur Abmeldung. Früher leisteten die deutschen Botschaften und Konsulate Amtshilfe. Heute weigern die Beamten sich aber die Vorlage oder Zerstörung des deutschen Kennzeichen zu bestätigen und der deutschen Zulassungsbehörde etwas zu schicken. 2. die Adresse des Käufers kann beim Vertragsabschluss selten überprüft werden. Wenn die Behörde die Veräusserungsanzeige bekommt kann sie nicht für die schnelle Aktionen sorgen. Sämtliche Knöllchen, also Anzeigen wegen Parken, Geschwindigkeit usw. kommen zum Verkäufer. Der muss die Fristen einhalten und schreiben. 3. Es gibt immer wieder Ärger mit der eigenen Versicherung. Die kennt den Verkäufer als guten Zahler und wird § 6 AKB nicht anwenden wollen. Für die Beiträge haften beide als Gesamtschuldner. Im Falle eines Unfalls kommt der falsche Einwand der Käufer hätte sich wegen anderer Berufstätigkeit usw. nicht bei ihnen versichern können. Alles Unsinn und spätestens nach Hinweis auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist der Fall geklärt. Fazit: der Kauf sollte nicht wegen Abmeldung scheitern. Ein abgemeldetes Fahrzeug wird immer ein Problem für den Käufer.
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Andreas |
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