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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Nix bis 25 km/h. Grünes Nummernschild nur bei zulassungsfreiheit. Chrischan
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#27
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Zulassungsfrei = Kein Kennzeichen Steuerfrei = grünes Kennzeichen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#28
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Kurz: Bestraft werden kann auf Privatgrund, wenn beim zugelassenen Fahrzeug die HU abgelaufen ist. Denn das Fahrzeug muss im zugelassenen Zustand eine gültige HU haben, der Abstellort ist unerheblich. Ist das Fahrzeug abgemeldet, so kann das Abstellen auf Privatgrund untersagt werden, sofern von dem Fahrzeug eine Umweltbelastung/-Gefährdung ausgehen könnte. (zB. Schrottauto mit Ölverlust.) Diese Anordnung kommt dann aber nicht von der Polizei, sondern vom Landratsamt oder ähnlicher Behörde. Problem dabei: Die Einschätzung ob eine Gefährdung vorliegt, liegt rein im Ermessensspielraum des Beamten. Hat der einen schlechten Tag hat man so was Ratzfatz am Hals... Selber erlebt: Feriendorf mit zentralem Parkplatz, Häuser an Privateigentümer verkauft, Parkplatz im Eigentum der Betreiberfirma, eingetragenes Nutzungsrecht für alle Hauseigentümer. Ein Eigentümer hatte seinen - wirklich Top gepflegten und wunderschönen - Mercedes Oldie da abgestellt - abgemeldet und "unter der Haube". Das hat wohl jemandem im Amt sauer aufgestoßen - warum auch immer - und es erging gegen die Betreiberfirma(!) als Eigentümerin Grundstücks eine kostenpflichtige Verfügung, das Fahrzeug binnen einer gesetzten Frist zu entfernen - ansonsten werde es kostenpflichtig entfernt und verschrottet... Getropft oder so hat da weiß Gott nix. Aber das war egal - der Verdacht reichte aus. So schnell hat man aber gar nicht schauen können, wie der Eigentümer den Oldie woanders hingebracht hat... Aber das reine abstellen auf Privatgrund ohne Zulassung an sich kann nicht bestraft werden. Wie man sieht gibt es aber andere Mittel und Wege... Schöne Grüße, Jan
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#29
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Warum liest du nicht die verlinkte Gesetzstelle? Ganz unten ist die Einschränkung deutlich aufgeführt...
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gregor ![]()
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#30
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Ich habe mal bei einem Bootstrailer die wichtigen Sachen, wie Windenstand, Rollen, Kurbelstützen mit einem Schweißpunkt gesichert. Also nur die Teile, die man mal eben so abschrauben kann. Ich fand es einfach doof mehrere Hundert Km von zuhause weg zu sein und das Boot nicht mehr auf den Trailer zu bekommen, nur weil ein idiot die Winde toll fand. Das geht natüröich nur, wenn der Trailer nicht nochmal angepast werden muss. Verhindert nicht den Komplettdiesbtahl, aber macht ein sicheres Gefühl. Meine Trailer stehen immer irgendwo im Hafen. Da habe ich die Lichtleiste im Auto. Wenn der Trailer auf der Straße stehen müsste, dann würde ich mit Lichtleiste parken. Geht ja nicht anders. Meinen jetzigen Trailer habe ich noch nicht verschweißt, weil ich noch die 100%ig alles eingestellt habe. Evtl. werde ich mir das dieses Mal schenken.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#31
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also die Idee mit den Abdeckringen über die Mutter zu pressen, welche man dann nicht mehr fassen kann, finde ich schon noch ganz interessant. Nur wer macht das schon konsequent, das dürfte auch noch ins Geld gehen.
Aber gegen den schnellen Schnapp wärs wohl gar nicht so schlecht. Und es braucht keine Schweissanlage. |
#32
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Wer Fahrzeuge zulassungsfrei auf öffentlichen Wegen bewegen will, muss sich (bzw. dem fahrzeug) ein Kennzeichen zuteilen lassen. Zitat:
Die 20km/h einschränkung bezieht sich nur auf die Sätze a,b und c. Sportgeräteanhänger sind aber unter e zu finden. Ergo: auch schnellere. Wenn du dir selbst §4, durchgelesen hättest, wäre das aufgefallen: "2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen: 3. Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind." Weiterhin hier die Aussage zu den mitzuführenden Dokumenten: "5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Bei einachsigen Zugmaschinen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und Anhängern nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, c, d, g und h genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird." Mein 12 Tonnen Bootstrailer (bis 80 km/h) ist ZULASSUNGSFREI. Ihm wurde lediglich ein Kennzeichen zugeteilt, die mit Bezug auf den Halter. Er hat KEINE Zulassungsbestätigung Teil 1 oder 2. Lediglich eine ABE, die mitzuführen ist und welche in der Kennzeichen-Zuteilung (welche ähnlich aussieht wie die Zulassungsbestätigung Teil 1) aufgeführt wird. Somit dann auch keine Steuern. UND keine Versicherung (zumindest keine Pflicht-Versicherung, solange die Versicherung des Zugfahrzeugs den Trailer / Anhänger mit versichert). Positiver Nebeneffekt: Hinter einem LKW zählt er aufgrund der zulassungsfreiheit NICHT als Anhänger! Wichtig mit Bezug auf all die Führerscheinprobleme, die es da geben mag. Chrischan |
#33
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Fahr mal bspw. durch Hamburg. Da stehen etliche Bootstrailer leer, machnmal sogar mit Boot drauf, im öffentlichen Straßenraum.
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Viele Grüße Michael |
#34
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wer ein Zulassungsfreihes Fahrzeug fährt braucht kein Kennzeichen... Ein Anhänger für Pferde oder Boote ist zulassungspflichtig =Kennzeichenpflicht, da schneller als 25km/h aber Steuerfrei da für Sportgeräte....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#35
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![]() Zitat:
Sodom und Gomorrha bei euch da oben... ![]() Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#36
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Meiner steht hinter ~30cm dicken massiven Stahltüren und 3m Erdüberdeckung in einem ehemaligen Munitionsdepot der Bundeswehr...quasi Bombensicher
![]() Da mache ich mir um den Diebstahl von Lichtleiste etc. eher weniger Gedanken - und für den Fall der (Versicherungs)fälle ist der Anhänger natürlich mit einem Kastenschloss gesichert ![]() |
#37
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Billi, auch du kannst irren. Unsere ganzen grünbeschilderten Bootsanhänger hier, aller Wahrscheinlichkeit nach auch deiner, sind in der Tat zulassungsfrei!!!
Sie bekommen lediglich ein Kennzeichen zugeteilt. Und natürlich ist für die meisten zulassungsfreien Fahrzeuge ein Kennzeichen nötig, wenn sie legal im öffentlichen Verkehr bewegt werden sollen
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#38
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Trailer oder Pferdeanhänger sind Zulassungsfrei!
Zulassungsfreiheit Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) besagt in §3, welche Fahrzeuge von der Zulassungspflicht befreit sind: (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind […] 2. folgende Arten von Anhängern: e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, […] (3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden. Dabei bedeutet „Zulassungsfreiheit“ keineswegs, dass kein Kennzeichen (egal ob schwarzes oder grünes Kennzeichen) erteilt werden muss. Möchte man die Vorteile der Zulassungsfreiheit (und die damit verbundenen Einschränkungen, s.u.) nicht wahrnehmen, kann man den Trailer auf Antrag zulassen.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#39
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Sach ich doch.
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#40
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Moin moin,
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Zitat:
Zitat:
lg, justme Geändert von justme (06.11.2019 um 16:54 Uhr) |
#41
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Trailer, Mit Booten, Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile. Ich denke 2/3 der Parkplätze an der (mehrspurigen, keine Anlieger dahinter, nur Wiese etc.) Strasse sind dauerhaft belegt. |
#42
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Nur mal so nebenbei:
Anhänger mit grünen Kennzeichen (Sportanhänger) sollten ohne Zugfahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen stehen, da hier dann keine Versicherung besteht. Es sein den. man hat eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen ![]() Festgelegt ist das in § 1 Pflichtversicherungsgesetz: „Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.“
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 ![]() |
#43
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![]() Zitat:
§ 2 (1) § 1 gilt nicht für 1 - 5 gekürzt 6.Halter von a)... b)... c)Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen. (2)...
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Amateure haben die Arche gebaut, Profis die Titanic!
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#44
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Ich halte das für Hysterie. So angst braucht man um die paar Teile am Trailer nun nicht haben. An meinem Auto sind auch Sachen dran die man einfach abschrauben könnte, da wären die Räder, die Spiegel, Auspuff, Scheibenwischer e.t.c. Die Sachen Sichert wohl in der Regel auch niemand speziell. Warum auch. Und so ist es beim Trailer auch.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 ![]() |
#45
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Gerade die von dir genannten Spiegel, bzw. die Gläser davon sind bei einigen Fahrzeugen beliebtes Diebesgut...
...warum die nicht speziell gesichert werden liegt daran, dass der Verlust i.d.R. über die Kasko abgedeckt ist. Zusätzliche Sicherungen (außer gravieren, wie es einige machen lassen) dadurch wirkungslos sind, da man die Außenspiegel einfach abtreten kann. Was Räder und Auspuff betrifft, würde ich je nach verbauter Marke jedenfalls nicht zu lange auf öffentlichen Parkplätzen in Autobahnnähe in den hinteren Reihen parken - gut möglich dass das Fahrzeug sonst nach einigen Tagen auf Ziegelsteinen steht, sofern keine zusätzlichen Sicherungen (z.B. Felgenschlösser - wobei die auch nur Gelegenheitsdiebe abschrecken) verbaut sind. |
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