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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 21.10.2016, 18:23
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Standard zGG, Anhängelast, Stützlast

Hallo Forum,

Ich glaube, hier schwirren ein paar Mißverständnisse durch den Raum.
Es gibt hier 3 Faktoren (wenn man mal vom Gesamtzuggewicht absieht, das ist aber nun wirklich selbsterklärend).
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Trailers wie es im Schein steht (F.1 bzw. F.2). Das ist das Gewicht, das der Trailer samt Ladung nicht überschreiten darf. Vollkommen unabhängig von Stützlast oder zul. Zuggewicht.
    Wenn also unter F.1 2000 steht, sind 2060 60 zuviel. Da wird weder etwas auf- noch abgerechnet.
    Die Achslast bzw. die Summe der Achslasten laut Schein entspricht dem zGG üblicherweise oder ist größer, sonst würde die obige Zahl im Schein ja keinen Sinn machen, falls sie aber kleiner wäre, müsste sie natürlich auch noch beachtet und eingehalten werden
  • Die max. zulässige Stützlast, entweder aus den Papieren der Kupplung oder direkt aus dem Fzg.-Schein ersichtlich.
  • Die max. Anhängelast aus Ziffer O.1. des Zugfahrzeugs. Das ist das Gewicht, das der Trailer am Haken real wiegen darf, separat gewogen inkl. Stützrad (das darf nämlich auch nicht ab sein). Und hier (und nur hier) darf man die Stützlast hinzurechnen, da diese dem Zugfahrzeug zugerechnet wird. Dafür muß man aber diese reale Stützlast dann wieder von der erlaubten Zuladung des Zugfahrzeugs abrechnen, denn das trägt ja dieses Gewicht.
Beispiel:
  1. Trailer mit 2000 kg zGG, real beladen bis 1900 kg. Soweit OK
    Zugfahrzeug mit 1800 kg und 75 kg Stützlast. Nicht OK, denn 1900 sind 25 kg zu viel, mal die %-Spielräume ausser acht gelassen..
  2. Trailer mit 1800 kg zGG, real beladen mit 1875 kg an obigem Zugfahrzeug. Nicht OK
    Denn beim Trailer wird nichts abgezogen. Der darf einzeln gewogen max. 1800 kg wiegen. Das Zugfahrzeug wäre allerdings in diesem Fall OK, weil 1800+75=1875
So, hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben.


Beste Grüße,
DompMan
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  #27  
Alt 21.10.2016, 18:25
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Zitat:
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Hallo Forum,

Ich glaube, hier schwirren ein paar Mißverständnisse durch den Raum.
Es gibt hier 3 Faktoren (wenn man mal vom Gesamtzuggewicht absieht, das ist aber nun wirklich selbsterklärend).
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Trailers wie es im Schein steht (F.1 bzw. F.2). Das ist das Gewicht, das der Trailer samt Ladung nicht überschreiten darf. Vollkommen unabhängig von Stützlast oder zul. Zuggewicht.
    Wenn also unter F.1 2000 steht, sind 2060 60 zuviel. Da wird weder etwas auf- noch abgerechnet.
    Die Achslast bzw. die Summe der Achslasten laut Schein entspricht dem zGG üblicherweise oder ist größer, sonst würde die obige Zahl im Schein ja keinen Sinn machen, falls sie aber kleiner wäre, müsste sie natürlich auch noch beachtet und eingehalten werden
  • Die max. zulässige Stützlast, entweder aus den Papieren der Kupplung oder direkt aus dem Fzg.-Schein ersichtlich.
  • Die max. Anhängelast aus Ziffer O.1. des Zugfahrzeugs. Das ist das Gewicht, das der Trailer am Haken real wiegen darf, separat gewogen inkl. Stützrad (das darf nämlich auch nicht ab sein). Und hier (und nur hier) darf man die Stützlast hinzurechnen, da diese dem Zugfahrzeug zugerechnet wird. Dafür muß man aber diese reale Stützlast dann wieder von der erlaubten Zuladung des Zugfahrzeugs abrechnen, denn das trägt ja dieses Gewicht.
Beispiel:
  1. Trailer mit 2000 kg zGG, real beladen bis 1900 kg. Soweit OK
    Zugfahrzeug mit 1800 kg und 75 kg Stützlast. Nicht OK, denn 1900 sind 25 kg zu viel, mal die %-Spielräume ausser acht gelassen..
  2. Trailer mit 1800 kg zGG, real beladen mit 1875 kg an obigem Zugfahrzeug. Nicht OK
    Denn beim Trailer wird nichts abgezogen. Der darf einzeln gewogen max. 1800 kg wiegen. Das Zugfahrzeug wäre allerdings in diesem Fall OK, weil 1800+75=1875
So, hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben.


Beste Grüße,
DompMan
eigentlich alles so wie ich es geschrieben habe
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  #28  
Alt 21.10.2016, 18:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
eigentlich alles so wie ich es geschrieben habe
Nicht ganz. Denn der 2000kg Trailer hat sicher keine max. Achslast von 1900kg. der wird zwei 1000- oder 1300er Achsen haben und es gilt dann nur das zGG von 2000kg, was ja sonst technisch auch keinen Sinn gäbe. Es wird weder etwas addiert noch abgezogen. Und gewogen wird abgekuppelt, da werden die freundlichen Mützenträger dann sowohl das Gesamtgewicht als auch die reale Stützlast ermitteln. Wenn sie angekuppelt wiegen, wären sie sehr nachlässig, und eine Anfechtung wäre dann sehr einfach. Das machen die nicht.


Beste Grüße,
DompMan.
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  #29  
Alt 21.10.2016, 18:43
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Zitat:
Zitat von DompMan Beitrag anzeigen
Nicht ganz. Denn der 2000kg Trailer hat sicher keine max. Achslast von 1900kg. der wird zwei 1000- oder 1300er Achsen haben und es gilt dann nur das zGG von 2000kg, was ja sonst technisch auch keinen Sinn gäbe. Es wird weder etwas addiert noch abgezogen. Und gewogen wird abgekuppelt, da werden die freundlichen Mützenträger dann sowohl das Gesamtgewicht als auch die reale Stützlast ermitteln. Wenn sie angekuppelt wiegen, wären sie sehr nachlässig, und eine Anfechtung wäre dann sehr einfach. Das machen die nicht.


Beste Grüße,
DompMan.
MMh da wiedersprichst du dir aber selbst.

die Achslast + die Stützlast = Gesammtgewicht und wenn der Trailer eine Eingetragene Stützlast voon 100kg hat dann ist die max. Achslast mit 1900 kg schon richtig gerechnet.
Die Werte waren annahmen.

wenn der 2000kg Trailer eine Stützlast von 75 kg hat dann hat er max 1925 als Achslast eingetragen.

Die Achslast ist auch immer in den Papieren. Da können auhc zwei 1750 kg Achsen drunter sein das ändert nichts an den Papieren.
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  #30  
Alt 21.10.2016, 18:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
MMh da wiedersprichst du dir aber selbst.

die Achslast + die Stützlast = Gesammtgewicht und wenn der Trailer eine Eingetragene Stützlast voon 100kg hat dann ist die max. Achslast mit 1900 kg schon richtig gerechnet.
Die Werte waren annahmen.

wenn der 2000kg Trailer eine Stützlast von 75 kg hat dann hat er max 1925 als Achslast eingetragen.

Die Achslast ist auch immer in den Papieren. Da können auhc zwei 1750 kg Achsen drunter sein das ändert nichts an den Papieren.
Nein, Du irrst Dich. Das erlaubte Trailer-Gesamtgewicht ist nicht Achslast + Stützlast. Es werden nicht Achslast und Stützlast des Trailer addiert. Der Trailer hat 2000 kg zGG, und davon wird nichts abgezogen. Und das eingetragene zGG kann nicht größer sein als die eingetragene Achslast. Das würde sich ja widersprechen, denn natürlich darf die Achslast nicht überschritten werden, was das zGG aber dann täte.

Die Stützlast spielt ausschließlich für das Zugfahrzeug eine Rolle, da man die eingetragene Anhängelast um den Betrag der realen (gemessenen!) Stützlast überschreiten darf.
Das heißt aber ausdrücklich nicht, dass diese Stützlast dem Trailer abgerechnet werden darf.
Da heißt es, Gesamtgewicht ist Gesamtgewicht.

Beste Grüße,
DompMan
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  #31  
Alt 21.10.2016, 19:12
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Hier ist das sehr anschaulich beschrieben:
http://www.anhaengerhandel.de/anhaen...aengelast.html
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  #32  
Alt 21.10.2016, 19:32
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Du verwechselst Anhängelast und Gesamtgewicht.
Anhängelast = Achslast
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  #33  
Alt 21.10.2016, 19:38
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manch einer wäre sicher froh wenn er nur 60 kg überladen wäre.
Aber den Kleinkram unterschätzt man doch, wenn ich Ankergeschirr, Fender, Leinen, Feuerlöscher usw. rausnehmen sind doch mal schnell 100-150 kg
zusammen.
Von den anderen Mist der so im Boot rumliegt ganz zu schweigen.

schönen Gruß Enrico
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  #34  
Alt 21.10.2016, 19:58
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du verwechselst Anhängelast und Gesamtgewicht.
Anhängelast = Achslast

Nein. Es geht hier um das zGG des Trailers. Der Wert, der in der Zulassung steht. Das ist das max. zul. Gewicht des Trailers inkl. Ladung. Nicht angekoppelt. Also so, wie er ohne Auto auf der Strasse steht. Die Achslast ist hier vollkommen irrelevant, insofern die erlaubten Werte nicht überschritten werden. Und sie sind immer mind. so groß wie das zGG, da sie dieses logischerweise beinhalten müssen.
Anhängelast ist natürlich nicht gleich Achslast, denn zur Anhängelast gehört alles, was auf dem Haken hängt. Die reale Achslast des Trailers ist dieser Wert minus der realen Stützlast auf dem Haken. Aber dieser Wert spielt für das zGG keine Rolle! Das zGG ist per definitionem der Wert, der bei einem separaten Wiegen des Trailers nicht überschritten werden darf.
Im Gegensatz dazu darf zu dem Wert der zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs die Stützlast addiert werden, wodurch das Zugfahrzeug mehr ziehen darf als den nominellen Wert im Schein. Die Stützlast spielt nur in diesem speziellen Fall für das Zugfahrzeug eine Rolle, für den Trailer überhaupt nicht.

Du verwechselst max. zul. Stützlast des Trailers (Wert auf der Deichsel) mit der max. zul. Stützlast des Zugfahrzeugs (am Haken). Nur bei letzterem darf man diesen Wert zur erlaubten Anhängelast (Zugfahrzeug!) hinzuaddieren, aber natürlich auch nur den realen Wert, insofern er den maximal erlaubten Wert nicht überschreitet.

Lies einfach den Link, den ich gepostet habe. Da steht alles drin. Da und an hunderten anderen Stellen, die Du mit der Suchmaschnine Deiner Wahl finden kannst.

Beste Grüße,
DompMan
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  #35  
Alt 21.10.2016, 20:09
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Darum hat auch ein sigma ultraflex Light:
Ei Zulässiges Gesamtgewicht von 3650kg
Eine stützlast von 150 kg und eine Achslast von 3500kg
Und darf mit einem Fahrzeug mir einer stützlast von 150kg und einer Anhängelast von 3500kg gezogen werden.

Lt deiner Definition gibt es diesen trailer nicht
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  #36  
Alt 21.10.2016, 20:16
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Zitat:
Zitat von EHB Beitrag anzeigen
manch einer wäre sicher froh wenn er nur 60 kg überladen wäre.
Aber den Kleinkram unterschätzt man doch, wenn ich Ankergeschirr, Fender, Leinen, Feuerlöscher usw. rausnehmen sind doch mal schnell 100-150 kg
zusammen.
Von den anderen Mist der so im Boot rumliegt ganz zu schweigen.

schönen Gruß Enrico
Ja, da kommt schnell was zusammen. Ich musste mich damit intensiv auseinandersetzen, weil mein letzter Wagen das Boot (auf 1300er Trailer) leider nur ziehen durfte, wenn es komplett leer war. Hatte dann noch 10-20 kg zuviel, aber das ist ja noch innerhalb der Messtoleranzen.

Das Problem ist, dass die Leute nicht wiegen. Ich hatte mir mehrere Boote angesehen, und jeder hat "genau" gewusst, was sein Gespann wiegt, obwohl nie gewogen...
Einer hat das Boot sogar auf nem tausender Trailer gehabt, voll ausgestattet, obwohl ich es komplett ausgeräumt schon auf ca. 1070 bringe. Der dürfte so um die 300kg Übergewicht gehabt haben, in anderen Worten: 30%
Dummerweise hab ich mich bei meinem Boot auf den Vorbesitzer verlassen, sonst hätte ich es mir vielleicht nochmal überlegt, denn mittlerweile hab ich dafür einen größeren Wagen gekauft, was sonst nicht unbedingt nötig gewesen wäre, naja, höchstens für's Slippen.
Hatte kurzzeitig einen Hai 590. Auch auf nem 1000er Trailer. Der kam komplett ausgeräumt mit Trailer auf exakt 1000 kg. Aber auch der hatte natürlich beim Kauf noch so um die 200-250 kg Kram drin. Batterie, Motor etc. Und die Stützlast betrug sage und schreibe 110kg. Wenn ich bedenke, dass ich damit noch so 150 km durch die Gegend gefahren bin...

Man möchte gar nicht wissen, was da so alles auf den Strassen herumfährt...

Beste Grüße,
DompMan
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  #37  
Alt 21.10.2016, 20:22
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Verdammt,
ich lese hier interessiert mit weil mein Trailer ich auch 30kg zu schwer ist.
Jetzt blicke ich nicht mehr durch....

Viele Grüße
Marco

Zitat:
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Darum hat auch ein sigma ultraflex Light:
Ei Zulässiges Gesamtgewicht von 3650kg
Eine stützlast von 150 kg und eine Achslast von 3500kg
Und darf mit einem Fahrzeug mir einer stützlast von 150kg und einer Anhängelast von 3500kg gezogen werden.

Lt deiner Definition gibt es diesen trailer nicht
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  #38  
Alt 21.10.2016, 21:10
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Zitat:
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Darum hat auch ein sigma ultraflex Light:
Ei Zulässiges Gesamtgewicht von 3650kg
Eine stützlast von 150 kg und eine Achslast von 3500kg
Und darf mit einem Fahrzeug mir einer stützlast von 150kg und einer Anhängelast von 3500kg gezogen werden.

Lt deiner Definition gibt es diesen trailer nicht
Ich seh Dein Problem wirklich nicht mehr. Du bringst schon wieder erlaubte und reale Achslast, zGG, Anhängelast und Stützlast durcheinander...

Die Achslast, die hier ganz offensichtlich gemeint ist, ist die REALE Achslast bei angehängtem Trailer und 150kg realer und erlaubter Stützlast des Zugwagens, nicht die max. zul. Achslast aus der Zulassung des Trailers, die beträgt ganz offenbar mind. 3650 kg.

Das heißt, der Trailer darf 3650kg wiegen (Masse, abgekoppelt!). Der Zugwagen darf 3500kg Anhängelast ziehen. Und wie schon mehrmals erklärt, darf die erlaubte Stützlast des Zugwagens hier und nur hier draufgeschlagen werden, bei der max. zul. Anhängelast, die in der Zugwagen-Zulassung zu finden ist: 3500kg.
3500 kg + 150 kg = 3650 kg
Und wenn es 100 kg Stützlast sind, bleiben übrigens 3600 kg nutzbar. Merkst Du was?
Die reale Achslast ist die reale Anhängelast minus der realen Stützlast.
3500=3650-150
oder eben 3500=3600+100

Und die reale Anhängelast ist genau das, was der Trailer wiegt, ohne Auto, ganz alleine. Schwerer darf er nicht. 3650kg. Weil das der Wert ist, der in den Papieren steht. Und von der max. erlaubten Achslast des Trailers steht hier nix...
Letztlich nutzen die hier die Lücke mit der Stützlast, denn Sie verkaufen einen Trailer mit 3650 kg zGG, den ein herkömmlicher PKW und ein Fahrer mit einem normalen Führerschein nur unter Addition der Stützlast ziehen darf. Das ist ein Grenz- und Graubereich, wo ich mal sehen möchte, wie das vor Gericht aussähe, hat aber wenig mit der bisherigen Diskussion zu tun.

Der Trailer darf so schwer sein, der Zugwagen darf es ziehen. Und es entspricht genau den Ausführungen des geposteten Links.
Wo ist jetzt das Problem?

Ich werd da jetzt auch nicht mehr drauf eingehen. Es ist alles nachzulesen, jeder kann sich von der Richtigkeit meiner Ausführungen überzeugen und muss letztlich selbst verantworten, was er macht.

Beste Grüße,
DompMan
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Alt 21.10.2016, 21:49
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Ich wollte nur etwas anmerken: Trailergewicht ist Trailergewicht. Ich habe berufsbedingt viel mit Versicherungen zu tun und kann dir nur folgendes sagen: Im Falle eines Unfalles wird ein Gutachter der Versicherung kommen; dieser wird dann eine Überschreitung des Gesamtgewichtes bei Dir feststellen.

Im Falle eines Unfalles wird die Versicherung zunächst zahlen, dann aber von Dir im Wege des Schadenersatzes alle Kosten zurück verlangen. Versicherungen haben im Allgemeinen sehr gute Juristen gegen die hast Du als kleiner Normalo Null Chance.

Ich kann dir nur folgenden Rat geben: Entweder Auflasten (mit Eintragung) oder den Trailer gegen einen Anhänger mit mehr Last eintauschen. Musste ich auch machen; zumal sich im Laufe der Zeit viel Gerödel ansammeln wird.

Christian
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Alt 21.10.2016, 21:50
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Ich glaube wir reden annneinander vorbei und meinen doch vielleicht das gleiche.

du redest von relaer achslast von 3650 kg
ich rede von Gesamtgewicht von 3650 kg (bringt bei dir beim Abhängen das Stützrad kein Gewicht auf den Boden ?

Die Anhängelast ist die last die das Auto ziehen muss und dass ist numahl niht die Stützlast, da diese dem Auto zugerechnet wird sobald es angehängt wird.
kein PKW darf mehr als 3500kg Anhänhelast haben.
So steht es in der STVO.

Der Trailer darf deshalb mehr haben weil die Stützlast dem PKW zugerechnet wird. Auf der Achse darf er daher nicht mehr als 3500 kg haben. Er hat ein Leergewicht von 454 kg und eine Zuladung von 3196 kg
Damit drückt diese Last direkt auf die Achsen.
Inkl Stützlast ist (voll ausgelastet) im abgekoppelten Zustand das Gewicht 3650kg
Auf der Waage wird er im Angekuppeltem Zustand dann nur 3500 kg als Achslast haben. Dies übrigens auch im Abgekuppeltem Zustand da die 150 Kg auf dem Stützrad liegen.
Im angekuppleten wird
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  #41  
Alt 21.10.2016, 21:53
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Hier hatten wir die Diskussion schonmal und ich hab mir dies auch genau von 2 Feuerwehrkameraden erklären lassen.

der eine ist Fahrlehrer
der ander TÜV Prüfer

https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post4076186

du kannst dir gern das ganz nochmal durchlesen und wirst zu dem schluss kommen das es einfach so ist wie in der Zeichnung dargestellt.
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  #42  
Alt 21.10.2016, 21:56
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Meine Frau ist Richterin und hat vor Kurzem zu Gunsten der Versicherung entschieden. Ich bin selber auch Volljurist.
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  #43  
Alt 21.10.2016, 22:08
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Zitat:
Zitat von DompMan Beitrag anzeigen
Nein. Es geht hier um das zGG des Trailers. Der Wert, der in der Zulassung steht. Das ist das max. zul. Gewicht des Trailers inkl. Ladung. Nicht angekoppelt. Also so, wie er ohne Auto auf der Strasse steht. Die Achslast.....immer mind. so groß wie das zGG, da sie dieses logischerweise beinhalten müssen.
Hier mal der Schein vom SIGMA ultra light:
https://www.boote-forum.de/showthrea...8&#post3273458

F1 und F2 = 3650kg (Zulässige Gesamtmasse) Wie du schreibst beladen im abgekoppeltem Zustand
7.1 und 8.1 = 3500kg (Zulässige Achslast) Was laut deinem Eintrag nicht möglich ist

Also ist das was du oben geschrieben Hast Falsch .... was leicht zu beweisen war.
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  #44  
Alt 21.10.2016, 22:42
Janus Janus ist offline
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Um jetzt noch mehr Unklarheiten einzustreuen:
Dann ist man schon im Bereich des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.
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  #45  
Alt 21.10.2016, 22:45
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Um jetzt noch mehr Unklarheiten einzustreuen:
Dann ist man schon im Bereich des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.
nicht mit der alten Klasser 3



wurde alles im anderen Thröth durchgekaut.
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  #46  
Alt 21.10.2016, 23:05
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Ein Trailer kann auch 3850 kg zul ges Gewicht haben. Im angekuppelten Zustand darf er aber nur noch 3500 kg haben. Der Rest ist Stützlast. Also so wie Volker schreibt.
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  #47  
Alt 21.10.2016, 23:11
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DompMan DompMan ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hier mal der Schein vom SIGMA ultra light:
https://www.boote-forum.de/showthrea...8&#post3273458

F1 und F2 = 3650kg (Zulässige Gesamtmasse) Wie du schreibst beladen im abgekoppeltem Zustand
7.1 und 8.1 = 3500kg (Zulässige Achslast) Was laut deinem Eintrag nicht möglich ist

Also ist das was du oben geschrieben Hast Falsch .... was leicht zu beweisen war.

Das einzige, was Du hier leicht bewiesen hast ist, dass die ganz offensichtlich interessante Gutachter haben. Aber wie die das durch die Typzulassung kriegen, ist mir ehrlich gesagt vollkommen egal. Du kommst hier mit dem Beispiel eines im extremsten Graubereich angesiedelten, vom Hersteller "Sonderfahrwerk" genannten Gefährts an, um Deine Rechnereien mit der Stützlast zu rechtfertigen. Die sind aber nach wie vor falsch.

Siehe oben. Siehe die Links. Siehe ADAC, Siehe TÜV, und und und.

Die Stützlast wird nur in einem einzigen Fall gegengerechnet, und das ist die erlaubte Anhängelast des Zugwagens. Alle anderen Werte müssen so eingehalten werden, wie sie in der Zulassung stehen, insbesondere das zGG. Die Achslast hat damit nur sekundär zu tun und ist nur EIN weiterer Parameter, der separat eingehalten werden muss. Vom zGG wird NICHTS abgerechnet. 2000kg bleiben 2000kg.

Und ich behaupte nach wie vor, dass bei keinem Trailer, der nicht irgendein "Sonder-" in seiner Typgenehmigung hat, die erlaubte Achslast nicht mind. dem zGG entspricht. Alles andere wäre so sehr auf Kante genäht, dass kein vernünftiger Hersteller das machen würde. Kannst ja mal ne Umfrage machen. Ich fang schon mal an, mein 1300er Brenderup hat eine Achslast von, warte, warte, jetzt kommts... 1300kg.

Gute Nacht,
DompMan
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  #48  
Alt 21.10.2016, 23:25
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Zitat:
Zitat von DompMan Beitrag anzeigen
Das einzige, was Du hier leicht bewiesen hast ist, dass die ganz offensichtlich interessante Gutachter haben. Aber wie die das durch die Typzulassung kriegen, ist mir ehrlich gesagt vollkommen egal. Du kommst hier mit dem Beispiel eines im extremsten Graubereich angesiedelten, vom Hersteller "Sonderfahrwerk" genannten Gefährts an, um Deine Rechnereien mit der Stützlast zu rechtfertigen. Die sind aber nach wie vor falsch.

Siehe oben. Siehe die Links. Siehe ADAC, Siehe TÜV, und und und.

Die Stützlast wird nur in einem einzigen Fall gegengerechnet, und das ist die erlaubte Anhängelast des Zugwagens. Alle anderen Werte müssen so eingehalten werden, wie sie in der Zulassung stehen, insbesondere das zGG. Die Achslast hat damit nur sekundär zu tun und ist nur EIN weiterer Parameter, der separat eingehalten werden muss. Vom zGG wird NICHTS abgerechnet. 2000kg bleiben 2000kg.

Und ich behaupte nach wie vor, dass bei keinem Trailer, der nicht irgendein "Sonder-" in seiner Typgenehmigung hat, die erlaubte Achslast nicht mind. dem zGG entspricht. Alles andere wäre so sehr auf Kante genäht, dass kein vernünftiger Hersteller das machen würde. Kannst ja mal ne Umfrage machen. Ich fang schon mal an, mein 1300er Brenderup hat eine Achslast von, warte, warte, jetzt kommts... 1300kg.

Gute Nacht,
DompMan
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  #49  
Alt 21.10.2016, 23:37
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nicht mit der alten Klasser 3 wurde alles im anderen Thröth durchgekaut.
Nicht erschöpfend und teilweise unrichtig.

Zur Beachtung:

Die zGM des Anhängers muss der Leermasse des Zugfahrzeugs (Klasse C1) sein.
Die zGM der Zugkombination muss
12 t sein. Wird eine der beiden Rahmenbedingungen nicht erfüllt, so ist die uneingeschränkte Klasse CE erforderlich
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  #50  
Alt 21.10.2016, 23:37
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann poste mal deinen Fahrzeugschein
Ich habe ja aktuell den Sigma Ultralight mit 3650kg zul. Gesamtgewicht und das ist auch völlig legal auch wenn es der eine oder andere noch nicht glauben kann.
@ Volker mein vorheriger Trailer hatte 2 Achsen mit jeweils 1800kg und hatte trotzdem nur 3500kg zul Ges.
Die Achslast sagt nur soviel übers zul. Gesamtgewicht das die Achse/n mindestens das Gesamtgewicht abzüglich der Stützlast tragen dürfen.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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