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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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#26
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**** Bureau Veritas **** Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#27
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Hallo zusammen,
nach Monaten des Suchens in diversen Foren, Gesprächen mit Versicherungsmaklern auf Messen und Telefonaten mit dem ADAC und dem WSA sowie Gesprächen mit diversen Händlern habe ich mich auf folgenden Stand gebracht, der leider von uneinheitlichen Aussagen, auch innerhalb der Zünfte, geprägt ist: Einheitliche Aussage: Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Sanktionierung durch die Behörden (etwa WaschPo) beim Fahren eines Bootes dessen Motorleistung die CE Angaben überschreitet (hier ist nicht der Eintrag im Bootsschein gemeint) in Deutschland. Ein Betreiben eines Bootes mit anderer Motorleistung, Kennung, Motornummer als im Bootsschein würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Anders als im KFZ Bereich, wo eine Eintragung einer Veränderung technischer Art immer eine Eintragung erfordert, eine Erhöhung der Leistungwäre immer mit eine technischen Prüfung und Freigabe verbunden, ohne dies keine Eintragung. Auch kleine Veränderungen, wie der Anbau von Scheinwerfern, Spoiler und anderen Rädern bedürfen in derRegel einer Eintragung oder zumindest einer ABE. Übertragen auf den Bootsbereich würde das bedeuten, dass auch kleine Umbauten, Fenderhalter, Scheinwerfer, Propeller,Tank, Geräteträger, Beleuchtung eintragungspflichtig wären, zum Glück (wie ich meine) ist dem nicht so. Die Gesetzestexte geben das nicht her und es gibt auchkeine Grundsatzurteile oder Präzedenzfälle. Was sagen die Versicherungen ?? Von 8 angeschrieben Versicherungen waren 4 bereit ein Boot mit Überschreitung der CE Leistung zu versichern, 2 lehnten es ab, 2 weitere lehnten es nur dann ab, wenn 80 Km/h max. Speed überschritten werden, was imK ern nichts mit der CE zu tun hat, da auch ein Boot mit der Leistung unter denCE Angaben 80 km/h fahren kann. Zur Haftung habe ich uneinheitliche Aussagen gehört: 1.) Sofern der Versicherer wissentlich die Leistung versichert, die die Angaben in der CE des Bootes überschreitet, ist er sowohl bei Haftplicht als auch Kasko regulierungspflichtig. 2.) Der Versicherer haftet nur dann nicht wenn der Schadenshergang mit der höheren Leistung in Verbindung steht, was bei Diebstahl, Feuer und Vandalismus ja nicht möglich wäre. 3.) Der Versicherer ist nicht regulierungspflichtig (bei Haftpflicht nur mit Regress) , wenn die Leistung die CE Angaben überschreitet. Einheitlich ist wieder die Aussage, dass bei der Haftpflicht eine Regulierungspflichtig besteht aber die Versicherung Regress nehmen könnte, bis max. 5.000,- € außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit höhere Summen. Konklusion: Mein Boot ist bei einer deutlichen Überschreitung der Angabe der Leistung in der CE (allerdings in meinem Falle immer nur „max. Empfehlung“) bei einer namhaften Versicherung versichert, der die Leistung und die CE bekannt sind. Die Leistung ist im Bootsschein eingetragen, dem ADAC ist die CE bekannt. Ich kann mich mit dem Umstand so abfinden, obwohl noch ein Restrisiko besteht. Mein Fragen: Mir ist kein Fall bekannt in dem in Deutschland seitens der WaschPo die Leistung des Bootes mit der CE abgeglichen wurde, meist wird ja Bootsschein, Bootsführerschein,Funkschein und Ausrüstung geprüft wurde. Ist jemandem so ein Fall bekannt ?? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurde beanstandet ?? Ist in einen anderen europäischen Land ein Fall bekannt geworden bei dem die CE mit der Motorleistung abgeglichen wurde (bei Kontrolle auf dem Wasser) ?? Weitere Feststellung: Ich hab es mir zum Hobby gemacht, auf den Marinas bei den Booten die Leistung (sofern sichtbar) mit der CE Plakette abzugleichen. Es dürfte bei rund 15% - 20% der Bootsbesitzer (insbesondere bei AB Besitzern) zumindest einlatentes Interesse an der Feststellung der Rechtslage bestehen, um es malvorsichtig auszudrücken. Insgesamt ein undurchsichtiges Thema, vielleicht auch unserer deutschen Regulierungswut geschuldet, dass man alles genau wissen oder eben, dass die Herren Eurokraten sich ab einem bestimmten Punkt keine weiterenGedanken gemacht haben. Ich wäre für jede ergänzende oder auch widersprechende Info dankbar. Gruß
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Gruß Markus Wenn ich gar nicht mehr weiter weiß, komm ich mit Argumenten. Geändert von Uncle Ethan (26.04.2017 um 13:54 Uhr)
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#28
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Hallo alle BF'ler hier zusammen .
Hallo Philipp, auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum ! Dein Thema : Ich kenne jetzt nicht vielleicht besondere Eigenheiten in Österreich, aber die EU Sportbootrichtlinien gelten von 2,5 - 24 m Bootslänge, bestimmt auch bei euch . Klasse, wie GL und weitere sind erst darüber nötig und gleich äußerst teuer, in allen Belangen . Ich denke auch in Deutschland wird es möglich sein einen zu starken Motor, als vom Hersteller limitiert, anzumelden und zu fahren, obwohl diese Daten auch auf dem Typenschild zu lesen sein müssen . Sind alle Daten gemäß Dokumente überein, wird auch bei uns die Wasserschutzpolizei nichts bemängeln können . Nur wehe es geschieht mal ein Unfall, dann noch mit Personenschäden . Den Bootshersteller in Haftung nehmen, fällt dann mal gleich heraus . Was dann ? Wer hat falsch umgebaut ? Tip : In Deinem Fall würde ich mal den Udo ( nav_HH ) anschreiben . https://www.boote-forum.de/member.php?u=1641 denn er ist CE- Fachmann und weis bestimmt wie was hier zur Lösung führen kann . Grüße : TOMMI
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#29
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Hallo Tommi,
es tut mir leid, das so zu sagen. Aber deine Sicht der Dinge ist diesbezüglich tatsächlich überholt. Ich habe das weiter oben ausgeführt und möchte die Details nicht wiederholen. Die hiesigen Behörden und die an die neue Sportbootrichtlinie angepasste österreichische Rechtslage ist eindeutig: Motorwechsel mit Leistungserhöhung größer 15% ist per defintionem ein sog. "größerer Umbau" und erfordert eine neue Konformitiätserklärung. Wer Konformitätserklärungen abgesehen vom Hersteller ausstellen kann, ist in der RL bzw. den transformierten Rechtsnormen festgelegt. Wir haben zB auch letzthin mit der Behörde "Umgehungsexporte mit Re-Import" diskutiert (zB Verkauf an einen Freund nach DE, der das Boot vielleicht bei einem WSA registriert bekommt. Danach Rückkauf nach Ö und anmelden unter Hinweis auf die letzte Registrierung bei einem WSA im EU-Mitglied DE.) Die Ö Behörden verhindern das effektiv: Entweder ist jener Motor im Boot eingebaut, der im Eignerhandbuch angegeben ist. (Das Eignerhandbuch ist zwingend vorzulegen.). Oder der neue Motor muss genehmigt werden. Dabei gilt dann - siehe oben. Sollte das Eignerhandbuch "verloren" gehen (auch ohne Anführungszeichen), muss vom Hersteller Ersatz beschafft werden. Kann oder will dieser nicht, dann geht der Weg über eine Klassifizierungsgesellschaft. Deswegen habe ich auch gelegentlich darauf hingewiesen, dass in DE das Eignerhandbuch und CE (noch?) nicht jene Bedeutung haben, die Behörden in anderen EU-Staaten routinemäßig seit Jahren anwenden. Würde jemand zB auch die sogenannten "Erwägungen" der Richtlinie lesen (die Bestandteil der RL) sind, dann wäre manchem hier klarer, wohin der Zug fährt: Das Sportboot samt seinen Papieren und samt den Sicherheitsbestimmungen und -überprüfungen soll sich durchaus dem KFZ-Wesen annähern.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#30
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Hallo Andreas,
braucht Dir doch nicht leid zu tun . Was in Österreich angepasst oder angeglichen ist, weiß ich nicht, wie ich ja auch schrieb . Ich sehe da auch keinen Gegensatz oder Wiederspruch . Was die SportbootRL angeht, bin ich nur speziell für uns "Selbstbauer" im Thema . Das in Philipp's Fall die Klasse eine Rolle spielen könnte, soll oder muß, kann ich mir kaum vorstellen, wissen tue ich es aber nicht . Hier magst Du mehr Kenntnisse haben . Spreche ich Dir ja auch nicht ab ! Letzt endlich deshalb auch meinen Tip mal Udo zu kontaktieren . Denn er ist Profi in Sachen Boots-Engineering, CE und Zertifizierungen . Den weiteren Verlauf in diesem Fall würde ich jedenfalls gerne hier erfahren . Viele Grüße von der Sieg an die Donau : TOMMI
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#31
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Zitat:
da liegt wohl das Missverständnis. Natürlich geht es nicht um die Klasse. Nach der RL sind aber nur die sog. "notified bodies" ("benannte Stellen"), die u.a. auf der Website der Kommission genannt sind, ermächtigt externe Konformitätserklärungen zu erstellen. Und da ist unter etlichen anderen eben auch der GL dabei. Es geht nicht Klassifikation, sondern um CE. Aber natürlich sind v.a. auch die Klassifikationsgesellschaften bei diesem Thema vorn dabei.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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Ja richtig Andreas .
Bin wie gesagt schon an den Ausgang interessiert, da ein Bekannter von uns ein ähnliches Problem hat oder haben wird . Grüße : TOMMI
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#33
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Hallo Leute!
Andreas, du hattest völlig recht... Ich habe heute beim GL in Hamburg angerufen! Wenn ich das Boot neu zertifizieren lassen wurde, kostet das erstens mehrere tausend Euro! Ich habe keine genaue Auskunft bekommen, dürfte sich zwischen 6.000 und 10.000,- bewegen! Und zweitens muss das Boot alle Richtlinien zum heutigen Stand erfüllen! Fäkalientank,... Also diese Variante werde ich auslassen 🤣 LG Philipp Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Servus Philipp,
Ich bedaure zu hören, dass ich recht gehabt habe. Hast du einen Plan B?
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Zitat:
Hallo, Ich bin noch mit dem Generalimporteur in Verbindung. Die Firma, welche den Motor eingebaut hatte wollte sich zuerst nicht darum kümmern! Der Verkäufer hat die Firma kontaktiert und jetzt will Sie doch etwas unternehmen! Ich werde mich aber noch diesbezüglich die Rechtslage erkundigen! Den Motor zu tauschen will bzw. kann ich mir auch nicht wirklich leisten! Wäre aber auch irgendwie pervers, da der Motor nur 60h drauf hat! Das war eigentlich der Hauptgrund, dass ich dieses Boot gekauft habe und jetzt habe ich genau damit Probleme! :-/ LG Philipp Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#36
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Guten Morgen Philipp,
hast Du Udo mal angeschrieben ? Grüße : TOMMI
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Morgen,
Bei all der Diskussion um 15% (oder mehr) Mehrleistung: Zitat:
Anerkannt gedrosselte Fahrzeuge sind ja gang und gebe in Österreich (auch auf der Straße, siehe Motorräder wegen Führerschein-Begrenzung, usw.) Echt traurig, hoffe du findest einen leistbaren Weg für dein Problem lg, Toni |
#38
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Zitat:
Interessant aber auch, dass die (max.) Leistung in der Richtlinie nicht verpflichtend angegeben sein muss: Leitfaden für die neue EU-Sportbootrichtlinie 2013/53/EU "Die Plakette des Wasserfahrzeugherstellers muss dauerhaft auf jedemWasserfahrzeug (Booten und Wassermotorrädern) getrenntvon der Identifizierungsnummer des Wasserfahrzeugsangebracht sein. DiePlakette muss die folgenden Angaben enthalten: • Name desHerstellers, eingetragener Handelsname oder eingetrageneHandelsmarke, Kontaktanschrift •CE-Kennzeichnung •Entwurfskategorie für das Wasserfahrzeug • Die vomHersteller empfohlene maximale Zuladung(Treibstoff, Wasser, Proviant, verschiedene Ausrüstungsgegenständeund Personen) ohne Gewicht desInhalts von fest angebrachten Behältern in vollem Zustand –die Angaben sind in Kilogramm zu machen. • Zahl dernach Empfehlung des Herstellers an Bord zulässigenPersonen, für die das Wasserfahrzeug bei Fahrt ausgelegtist DiePlakette des Herstellers befindet sich gewöhnlich innerhalbdes Bootes, zum Beispiel im Cockpit-Bereich. Das genaueAussehen der Plakette ist dem Hersteller überlassen. Sie mussjedoch immer die oben aufgeführten Angaben enthalten." Die Angabe der mit der tatsächlichen Leistung übereinstimmende Leistung des Bootes als Voraussetzung für eine Zulassung kann also nur Ländersache sein, da die EU nicht einmal vorsieht die Leistung zwingend auf der Plakette anzubringen, ich habe auch nichts in der EU Richtlinie gefunden, was zwingend die Angabe der max. Leistung im Eignerhandbuch oder der Konformitätserklärung vorschreibt, in der KE meines Bootes ist auch nur von "empfohlener Leistung" die Rede. Vielleicht habe ich etwas übersehen aber imho richtet sich Deutschland schon genau nach der EU Richtlinie. http://ce-richtlinien.eu/sportboote-richtlinien/ Fakt ist, wenn eine Behörde in der EU die Zulassung aufgrund einer höheren Leistung als sie in der CE angegeben ist, verweigert, kann sie dies gerne tun aber derzeit nicht aufgrund einer EU Richtlinie oder eines Gesetzes. Falls sich dies einmal ändern wird, gehe ich sehr stark von Bestandschutz aus, so wie dies meist so ist (Beispiel 2-Takter). Vielleicht habe ich aber auch etwas übersehen. Gruß Nachtrag: Das Einzige was ich zum Thema Leistung in der EU Richtlinie noch gefunden habe ist: EIGENSCHAFTEN Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass die Bedienungseigenschaften des Wasserfahrzeugs auch bei dem stärksten Antriebsmotor, für den es ausgelegt und gebaut ist, zufriedenstellend sind. Bei allen Antriebsmotoren muss die maximale Nennleistung im Eignerhandbuch angegeben werden. Beim Antriebsmotor, nicht beim Boot.
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Gruß Markus Wenn ich gar nicht mehr weiter weiß, komm ich mit Argumenten. Geändert von Uncle Ethan (27.04.2017 um 09:22 Uhr) |
#39
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Der Irrtum deiner Auslegung ist ein grundsätzlicher. Die gegenständliche Behörde verweigert keine Zulassung. Sie verlangt bloß das, was in der RL bzw. der transformierten Rechtsnorm verlangt wird. Was das im Konkreten ist, das die Behörde verlangt, ist oben ohnehin umfassend ausgeführt.
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#40
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Möglicherweise unterliege ich tatsächlich einem Irrtum, dafür macht man sich ja weiter schlau. Allerdings unterliegen diesem Irrtum anscheinend auch alle Stellen, die Bootscheine in Deutschland, Dänemark Schweden und einigen anderen Ländern auch, ausstellen. Ich habe immer ganz gerne die Rechtsnorm in Form einen Gesetzes oder RL zum nachlesen, über die Interpretation kann man immer noch diskutieren.
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Gruß Markus Wenn ich gar nicht mehr weiter weiß, komm ich mit Argumenten. Geändert von Uncle Ethan (27.04.2017 um 11:57 Uhr) |
#41
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Es geht um ein bisschen was anderes: Dabei ist es ziemlich egal, ob man nun die RL (EU) oder die 10. ProdSV (DE) oder die SchiffsTechVO (AT) heranzieht (oder sonst ein nationales Regelwerk). Bei allen steht ziemlich am Anfang: - Diese Bestimmungen gelten für ... Sportboote, an denen ein größerer Umbau vorgenommen wurde. Da steht nicht: "wenn das Boot sosundso alt oder neu oder sonst was ist, gilt das nicht". Weiter unten steht: - Ein größerer Umbau ist, wenn zB die Antriebsart geändert (bspw. von IB auf AB) oder die Motorleistung um mehr als 15% erhöht wird. Da steht nicht: "wenn ein anderer / stärkerer oder sonstwas Motor als im CE angegeben eingebaut wird". Dann steht: - Wer ein solches Boot ... in Betrieb nehmen möchte, muss vorher die Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Richtlinie nachweisen. Da steht nicht "bekommt keine Zulassung" oder so. Wie man die Übereinstimmung mit dieser Richtlinie nachweisen kann, steht weiter unten: - Da die Konformität nach dem Bau des Fahrzeugs festgestellt werden soll, muss man zu einer "notifizierten Stelle" (zB TÜV Süd oder GL oder sonst was), die das Fzg überprüft und die Konformität bestätigt. Dabei gibt es eben gerade keinen Bestandsschutz, sondern wer zB in sein 50 Jahre altes Boot einen Motor mit 15% mehr Leistung einbaut, muss nachher alle Anforderungen der Richtlinie nachbessern und erfüllen. Dazu gehören zB Fäkalientank, Einstiegshilfe von außen, die man auch selber bedienen kann und noch 1000 größere und kleinere Dinge, die alle im Anhang der RL angeführt sind: Es müssen dann nämlich alle Normen, die HEUTE bei einem NEUBOOT gelten würden, erfüllt werden. Das steht in der Richtlinie, der 10. ProdSV und der SchiffsTechVO. Ob DE das nun so umsetzt, weiß ich nicht. Aber es würde mich wundern. Obwohl genau das in der 10. ProdSV steht. Für AT weiß ich (und Philipp nun auch), dass es genau so umgesetzt wird, wie der Gesetzgeber es vorgegeben hat. Dabei macht AT keinen nationalen Alleingang oder so. Die RL wurde schon von längstens 2 Jahren in der gesamten EU transformiert. Heuer ist wieder eine wesentliche Übergangsfrist abgelaufen. Die letzte Übergangsfrist läuft 2018 ab. Es stellt sich daher im Sinne der RL nicht die Frage, ob der Hersteller diese Motorisierung "erlaubt" oder nicht. Auch wenn er es erlaubt, ist bei 15% mehr Leistung eine komplett neue Konformitätserklärung notwendig. Wie lautet der Ausweg? Ganz einfach: Man macht keinen "größeren Umbau" im Sinne der Verordnung, sondern baut allenfalls einen Motor ein, der nicht stärker ist, als jener, der vorher eingebaut war.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#42
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Mich beschleicht der Verdacht, dass hier eher Fälle in denen Boot und Motor eine Einheit bilden, Vater der Gedanken war. Auf jeden Fall ist das die erste tiefergehende Aussage zu dem Thema, ich frage mich ernsthaft, ob andere EU Länder, wollen wir nicht immer auf D rumhacken, sondern auch zum Beispiel DK und S und Frankreich (dort habe die mit Abstand meisten Boote mit höheren Motorleistungen als in der CE aufgeführt gesehen) mit dem Thema umgehen. Was ich mir beim mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, ist das nun europaweit alle Bootseigner die Zulassungen von Motoren mit höheren Leistungen als in der CE angegeben fahren, diese nachträglich entzogen bekommen, da dürfte in die hunderttausende Bootseigner gehen aber man kann es nicht wissen. Was ich schon für möglich halte, dass die ausstellenden Stellen nach und nach keine Zulassungen mehr ausstellen, wenn nicht CE gerecht (sozusagen). Bei alledem finde ich interessant bis absurd, dass der gefürchtete max. Leistung in der CE ein rein freiwillige Eintragung des Herstellers ist (die er wahrscheinlich macht, um sich abzusichern). Auch in Österreich kann jeder ein Boot völlig übermotorisieren und zulassen wenn kein Leistungsangabe in der CE vorhanden ist, in dem Moment wo er aufrüstet gibt es Ärger.
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Gruß Markus Wenn ich gar nicht mehr weiter weiß, komm ich mit Argumenten. Geändert von Uncle Ethan (27.04.2017 um 14:06 Uhr) |
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Naja, wenn man nicht allzu pingelig ist, kann man das so stehen lassen.
Außer: Es wäre ein Irrglaube, dass die Sportbootrichtlinie die "maximal dem Boot zumutbare Leistung" außer acht lassen würde. Ganz im Gegenteil. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht ist es dem Hersteller auferlegt neben den zwingend vorgeschriebenen Angaben auf der "Plakette" all jene Angaben dem Verbraucher zumindest im Eignerhandbuch zur Verfügung zu stellen, die zum sicheren Betrieb erforderlich sind. Dazu gehört in bestimmten Fällen die maximale Motorisierung. Diese Fälle ergeben sich aus den verpflichtend anzuwendenden Normen. So ist zB in den einschlägigen Normen für "aufblasbare Boote" gefordert, dass die maximale Motorisierung anzugeben ist usw. Wie schon gesagt: das Thema ist komplex. Mindestens wie Schweißen. "Komplex" heißt nicht, dass es bloß umfangreich und/oder kompliziert wäre, sondern es heißt, dass die anzuwendenden Regelungen nicht in einem "Werk" stehen. Es sind daher eine Reihe von Rechts- und technischen Normen einschlägig. Da liest man nicht zwei Stunden im Internet in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien und weiß dann Bescheid. Das wäre eine Fehleinschätzung.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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Wunderbar . Das hätte so keiner besser schreiben können Andreas . Grüße : TOMMI
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Hi Tommi, vielen Dank! Ich habe Udo soeben geschrieben. LG Philipp Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
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Was Andreas gesagt hat stimmt 100%. Dem ist nichts mehr beizufügen und das Spiel über den GL funktioniert auch da kommt sogar einer von DE nach AT.....geht's doch um einiges Geld:
Aber wo ist der erkennbare Unterschied ob ein 5L mit 220PS oder ein 5,7L mit 260 PS eingebaut ist? Post einmal die Motornummer. LG Michael
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen dass sich etwas ändert! Geändert von mibo (27.04.2017 um 22:48 Uhr) |
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Hallo, es sind beides 5L Der alte Motor hatte einen Vergaser mit 220PS Der Neue ist ein Einspritzer mit 260PS und KAT Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
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Das neuere Model mit 220PS und Einspritzung müsste ein 4,3L sein! Glaub ich halt! Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#49
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Guten Morgen,
auch von mir nochmals vielen Dank an ghaffy, der zumindest ein wenig Licht ins Dunkel gebracht hat. Ich habe mich nochmal erkundigt, was meine Neuzertifizierung kosten würde, das wären so ungefähr 1.500 bis 2.000 Neumark. Allerdings hat man mir (geschäftsschädigender Weise ) auch gesagt, dass der Handlungsbedarf bei mir nicht als so dramatisch angesehen wird, weil ja der Versicherer und der Aussteller des Bootsscheins keine Einwände hatten. Im Falle des TE würde ich mal anfragen, ich weiß jetzt nicht wie weit 86926 Greifenberg vom Wohnort des TE entfernt ist, einfach mal anrufen, ob die Vorstellung lohnt: http://www.ceproof.de/unternehmen/leistungen.html Gruß
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Gruß Markus Wenn ich gar nicht mehr weiter weiß, komm ich mit Argumenten. Geändert von Uncle Ethan (28.04.2017 um 10:06 Uhr) |
#50
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Aber was ist mit dem alten 5L passiert gibt es die Motornummer noch? Es hindert dich niemand den alten Motor durch den baugleichen neuen zu ersetzen.... mit der Nummer vom alten. Die 40 mehr PS musst du niemand auf die Nase binden. Du bist nicht der einzige der mit wesentlich stärkerem Motor als im Zulassungsschein angegeben völlig entspannt herumfährt. Nur bei der wiederkehrenden Überprüfung sollte die passende Motorabdeckung montiert sein.... LG Michael
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen dass sich etwas ändert! |
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