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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Wenn es um das geht, das Trail Motorrad hat nicht einmal einen Sitz, ein Tankvolumen von ca. 2 Lieter und wiegt 85kg.
Kennzeichen bzw. Versicherung muss sein, damit es bei Nutzung generell Haftpflichtschäden abdeckt. Wie zu Anfangs schon geschrieben, eindeutiges Sportgerät. An sonsten exakt, wie Metallfriese das beschreibt. LG |
#27
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Da braucht man gar nicht so weit weg , schon Amateur Enduro Veranstaltungen vom ADAC können über öffentliche Straßen gehen. Gruß Ulf
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#28
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Das Problem wird sein der Rennleitung zu erklären das du mit dem Moped im Wasser an einem Rennen teilnimmst wo nur zugelassene Mopeds mitfahren dürfen damit die abgesoffenen Kräder hinterher dem jeweiligen Besitzer zugeortnet werden können.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#29
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#30
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Auf schwarz wechseln, kein Problem, wenn es legal nicht anders geht.
Es geht auch nicht um die 50 Euro Steuer. Ich sehe hier nur den bürokratischen Amtsschimmel! Boot auf Bootstrailer - grünes Kennz. Sportmotorrad auf Motorradanhänger - grünes Kennz. Beides - schwarzes Kennzeichen Appropo Steuer, Versicherung dann doch auch notwendig oder? |
#31
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Ich bin sprachlos.
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Gruß Albert |
#32
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nur wegen der Farbe des Kennzeichens ändert sich nichts an der Versicherungslage...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#33
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Eventuell trägt jemand beides in die Papiere, dann ist das Problem gelöst.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#34
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Hallo Albert, falls ich mich falsch ausgedrückt habe,
dann entschuldige ich mich natürlich. Man sieht, manche Dinge sind schon sehr verwirrend und es braucht einiges an aufklärende Antworten für den Laien als auch für fortgeschritte. LG
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#35
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Hi
Wie Jan schon schrieb: Der Hänger bekommt ein schwarzes Kennzeichen. Kostet nicht die Welt an Gebühren oder Steuern. Versichern mußt Du eh`. Aber: Ab dann darfst Du auf dem Anhänger transportieren was immer Du willst. Die Ladung muß natürlich ordentlich gesichert sein und der Hänger darf nicht überladen sein oder das Gesamtzuggewicht darf nicht überschritten werden. Wenn bei einem Anhänger ein Verwendungszweck eingetragen ist, gilt der Anhänger auch nur dafür. Nicht für Zusatzgepäck, Fahrräder, Mopeds, o.ä. |
#36
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Auch leicht: Wenn auf einem Bootstrailer mit grünem Kennzeichen ein Strassenzugelassenes Fahrzeug steht, dass da offensichtlich nicht hingehört ist das ein Anlass zur Kontrolle. Auf jeden Fall, wenn der Zweck genau angegeben ist. Bei „Bootsanhänger“ und Ähnlichen Formulierungen gibts da wohl kaum was zu diskutieren... Dass darfst du dann gerne mit dem Beamten gemäß seines Ermessensspielraums ausmachen, wenn das so in den Papieren steht - ich hab da keinen Bock drauf... Boot ist Boot - speziell für Moped ist halt Moped... Mit schwarzem Kennzeichen gibt es keinen Anlass zur Diskussion - fertig - aus - basta. Ist mir persönlich deutlich lieber - und klappt auch seit 10 Jahren ohne Probleme... ;/) Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#37
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Ok, das habe ich verstanden.
Beim Ummelden auf ein schwarzes Kennzeichen mit zusätzlicher Nutzung müsste, wie zuvor schon mal erwähnt der Verwendungszweck Bootsanhänger dann ausgetragen werden? Was für ein Verwendungszweck kommt dann dafür rein, Mehrzweckanhänger? Grüße Geändert von fiske (21.09.2020 um 20:52 Uhr) |
#38
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Zitat:
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#39
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Zitat:
Schau mal da: https://www.kennzeichen.de/sportkennzeichen.html Es gibt durchaus Sportmotorräder mit Straßenzulassung. Die Sportkennzeichen haben etwa "Mofaschild" Größe.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#40
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Mir ging es auch eher darum, was die Rennleitung optisch registriert, um sich u.U. veranlasst zu fühlen, das Gespann zu überprüfen. Es ist sicherlich ein Unterschied, wenn eine verdreckte Cross KTW auf der Deichsel steht oder eine polierte Vespa mit Kennzeichen.....
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Gruß Heinz, |
#41
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Keiner.
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#42
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Am Rande,
die Steuer des Anhängers mit schwarzem Kennzeichen richtet sich an der zul. Gesamtmasse. Bei einem 3,5 Tonner wären das knapp 130 Euro/Jahr. Ob man davon arm wird muss jeder für sich selbst entscheiden - auf Dauer kommt da aber ein nettes Sümmchen zusammen, insbesondere wenn man sich das auch hätte sparen können |
#43
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Hi?
Ging es hier nicht um die Mehrfachverwendung, Beladung des Trailers mit unterschiedlichen Gütern ? |
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Nein, der Verwendungszweck hat sich nicht geändert bei mir. Um genau zu sein hat sich im Fahrzeugschein rein gar nix geändert. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
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Zitat:
Und das mit der polierten Vespa nimmst du zurück! Aber so was von sofort!!! PS.: Bin ich jetzt ein Grenzfall??? Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Moin, ich las mit großem Interesse mit, und da fällt mir ein, wenn das Zugfahrzeug, wie so oft bei gößeren SUV oder Pick ups, eine LKW Zulassung hat,Dann greift das Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger mit schwarzer Nummer. Sportgeräte Anhänger sind davon nämlich ausgeschlossen.
Gruß aus Ostfriesland, Detlef, der nur zwei mal im Jahr mit dem Trecker das Segelboot bewegt
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„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ ( Hermann Hesse )
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#47
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Moped auf Trailer mit grünem Kennz. mitnehmen?
Zitat:
Auch hier kann ich Aufklärung bieten, da ich meinen Trailer genau mit so einem LKW zugelassenen Pickup ziehe: Das Sonntagsfahrverbot greift ausdrücklich NICHT! (Mehr...) Vor ca. 2 Jahren gab es eine Gesetzesänderung, seitdem gilt das nur noch für gewerbliche Fahrten. Privat ist das ausdrücklich erlaubt. Beispiel: Du betreibst ein winterlager für Boote und hast einen Pickup als LKW auf dieses Gewerbe zugelassen. Mit diesem Pickup bringst du das Boot eines Kunden auf dem Trailer zum Wasser. Da gilt dann das sonntagsfahrverbot. Die private Urlaubsfahrt - noch dazu mit einem „auf privat“ zugelassenen Pickup ist dagegen nicht betroffen. Jan PS: entscheidend dafür ist nicht die Zulassungsart des Anhängers, sondern die des Zugfahrzeugs... Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#48
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Ok ich oute mich auch mal als Grenzfall mit nem gerade gewaschenen Sportgerät
rängdengdeng
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#49
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Interessant ist ja auch, das die zutreffende Verordnung (hier §9 FZV i.V.m. §3FZV) keine Bootstransporter kennt, sondern nur Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.
Damit ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung vom Tisch. Ich hab jahrelang Fahrräder in der Jolle auf dem Hänger mit grünem Kennzeichen transportiert. Selten kam es zu Diskussionen mit der Rennleitung, aber höflich auftretend mit den passenden Verordnungen in Papierform dabei konnte das Missverständnis jedesmal ausgeräumt werden. Anders wäre es wohl gewesen, wenn ich eine Fahrradhalterung am Trailer gehabt hätte (Spezialanhänger). Also im vorliegenden Fall brauchst Du einen Sachverständigen, der aus Deinem Bootstrailer einen Spezialanhänger zum Transport von Booten und Krafträdern macht. Einfach mal bei einem Sachverständigen vorsprechen, die freien Ings. (die auch Unfallschäden begutachten) sind da meist aufgeschlossener.
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Gruß, Jörg!
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#50
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https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Nr. 2e Ich sehe das so, dass ein Bootsanhänger dafür gebaut ist, Sportgeräte zu befördern und ein Fahrrad/Crossmaschine mehr Sportgerät ist als so manch Motorboot. Umzüge etc, darf man damit natürlich nicht machen. Steuerhinterziehung sehe ich auch keine. Ein Fahrradanhänger oder Fahrradträger ist doch auch nicht steuerpflichtig. Kann aber natürlich eine Behörde auch anders sehen Gruß Chris |
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