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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moped auf Trailer mit grünem Kennz. mitnehmen?
Servus Forum,
ich würde gerne ein Trial Sport Motorrad mit Straßenzulassung mitnehmen. Da ich noch genügend Platz vorne auf der Deichsel hätte, wäre das von daher gar kein Problem. Erhöhte Zuladung und austarieren des Gewichtes ebenfalls nicht. Wie sieht das aus mit dem grünem Kennzeichen? Welche Möglichkeiten gäbe es, falls nicht erlaubt? Grüße Geändert von fiske (21.09.2020 um 15:16 Uhr) |
#2
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Hallo Fiske,
die einen sagen ja, die anderen sagen nein... und der Rest sagt vielleicht. Witzigerweise wird in einem anderen Thread das Thema gerade gestreift: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=302546 Wenn du ein Trailer hast, der explizit als Sportgeräteanhänger für Boote ausgewiesen ist, ist der Fall wohl ziemlich eindeutig. Ausser du hast so ein Video mit dabei : https://www.youtube.com/watch?v=rYIDj-4O67g Viele Grüße Max PS: Es gibt wohl die Möglichkeit den Trailer für einen Monat beim Finanzamt anzumelden?
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......Wer wenig weiß muss eben viel glauben...... Geändert von maxo (21.09.2020 um 14:31 Uhr) |
#3
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Das sehe ich kritisch.
Einen Halter für das Motorrad müsstest Du wohl vom TÜV abnehmen lassen. Ob die da mitspielen? Bezüglich der Steuer.. frag mal bei Deinem zuständigen Zollamt oder der Zulassungsbehörde an. Mich hat das Thema interessiert, hatte gerade ein wenig Zeit und hab von niemandem eine Antwort bekommen Wusste niemand.. mach Dir den Spass!
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen
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#4
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Zitat:
Das alles für den Fall, dass keine Abmessungen, Gewichte, etc. sowohl zulassungsmäßig als auch die Belastbarkeit des Trailers betreffend überschritten werden. vG Christian |
#5
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Da Sportgerät ohne Zulassung , würde ich es eventuell drauf ankommen lassen... Der Motorradanhänger für Trialmaschinen bekommt auch problemlos eine grüne Nummer, aber das Regelwerk ist da natürlich gut ausgereizt...
...und ohne Boot, nur mit Motorrad auf dem Trailer geht die Diskussion dann nochmal los.
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#6
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Hallo,
ich habe gerade mal im Fahrzeugschein nachgesehen, was da genau steht: Brenderup SDAH F. Sportgeräte Bootsanhänger Also, ich interpretiere das so, Nutzung für alles, was man unter Sportgeräte versteht und eben als Bootsanhänger. Ein Trial Motorrad ist ja definitiv in seiner Nutzung als ein Sportgerät zu sehen. Die Zulassung dafür hat nur Haftungsgründe und möglicherweise den Zweck die Örtlichkeit der Ausübung ohne Trailer erreichen zu können. Grüße |
#7
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Da gebe ich Dir Recht. Ob der Gesetzgeber das genauso sieht ist das Problem. Sportgeräteanhänger für die Freizeit/ keine gewerbliche Nutzung. Bei gesundem Menschenverstand ist Alles schön. Aaaaaber - es steht explizit "Boot" in der Zulassung.
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#8
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Ich habe über mehrere Jahrzehnte u.a. die manchen hier bekannte Fa. Leibing (Rulei Trailer) als Lieferant betreut.
Leibing hat einige Bootsanhänger mit zusätzlichen Lademöglichkeiten für 2-Räder gebaut. Diese wurden dann mit steuerpflichtiger schwarzer Nummer angemeldet, da die Zweckbestimmung zum Transport eines Bootes als Alleinstellungsmerkmal nicht mehr gegeben war. Andererseits habe ich mehrfach Bootstrailer auf Strassen mit grüner (Steuerfreier) Nummer gesehen, wo IM Boot Roller oder Mopeds verladen mitgeführt wurden.... Muß jeder selber wissen. Um sicher zu gehen, würde ich mich bei der Zulassungsstelle schlau machen....
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Gruß Heinz, |
#9
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Wow das ist ja richtig spannend!
Ein Thema und so unterschiedliche Antworten. Hmmm, was mich schon etwas stutzig macht, ist die Beschreibung in meinem Schein. Wenn er nur für Boote zugelassen wäre, würde ja Bootsanhänger voll ausreichen. Für was dann voran gestellt SDAH F. Sportgeräte, was ja nichts anderes als Sonderanhänger für Sportgeräte heißt oder? Aber was hilft es? Ich will schon sicher sein. LG |
#10
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Da hilft nur Zulassungsstelle anrufen - wie bereits von Heinz erwähnt.
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#11
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Dein SDAH begründet die Steuerbefreiung, Bootstransporter ist der Fahrzeugtyp.
Das sollte deine Frage beantworten. Meiner Meinung nach die einzige sichere Variante, Halterung montieren, Fahrzeugtyp beim TÜV oder sonstwo neu definieren, schwarzes Kennzeichen zuteilen lassen und gut
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#12
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Ein 2-Rad mit Strassenzulassung ist KEIN Sportgerät.
Eine Rennmaschine, z.B. Motocross, Trial o.ä. dagegen schon. Eigentlich klar und einfach.
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Gruß Heinz,
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#13
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.. i.d.R. ist im Fahrzeugschein ja Platz. Man könnte auch die Nutzung Sportgeräte "Sport-Cross-Mopped" ergänzen - sprich dazu anmelden.
Anekdote am Rande; letzten Monat einen neuen Trailer "grün" angemeldet und schon kam der Steuerbescheid - meine - die vertun sich auch...
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#14
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ich Frage mich warum man wegen 50€ pro Jahr sich so viele Gedanken macht.. schwarzes Kennzeichen ran und alles ist gut...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (21.09.2020 um 16:18 Uhr) |
#15
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Hallo,
Sportgeräte/Boot . Ich würde da Rechts und links am Tank eine Startnummer drannpappen, Magnetfolie. Und das Kennzeichen demontieren. Haben wir früher immer so gemacht mit einem Autocross Anhänger wenn wir den für andere Autos gebraucht haben. |
#16
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Hallo
Wieso soll das kein Sportgerät sein ,nur weil es zugelassen ist ? Meine Husqvarna war auch zugelassen, aber ganz sicher ein Sportgerät. Die Boote die wir so transportieren sind ja auch zugelassen . Gruß Ulf
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#17
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Der ADAC sagt - Sportanhänger dürfen nur für den jeweiligen Verwendungszweck eingesetzt werden.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...portanhaenger/ Also Boot. Kein Motorrad. Es ist wie ein Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen. NUR Pferd - stellt man ein Moped hinein gibts Ärger bei der nächsten Kontrolle.
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#18
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Zitat:
Neeee: SDAH heißt lediglich "Starrdeichselanhänger" und ist eine Bauform. Anders wäre z.B. Drehschemelanhänger (für z.B. Trecker). Starrdeichselanhänger für SPORTGERÄTE begründet die Steuerbefreiung! Bootstransport schränkt nur die steuerlich begünstigte Nutzung ein. Eventuell traut sich einer "Boots- und/oder Motorradtransport" einzutragen? Bei Pferdeanhänger gibts das ja auch, dort ist mit grüner Nummer aber alles erlaubt, was augenscheinlich mit dem "Pferdesport-Hobby" zu tun hat. Z.B. Futterraufen oder Heuballen fahren geht, Motorrad oder Einbauküche nicht.
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#19
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Yepp, hast ja recht, den Zusatz für Sportgeräte habe ich vergessen
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#20
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Zitat:
Die Diskussion abgekürzt: Ich fahre das auf meinem 750er Anhänger. Quer auf der Deichsel die Vespa drauf. Mit Spezialträger, tüv abgesegnet. Völlig klare Aussage von Zulassungsstelle und Finanzamt: Grünes Kennzeichen nicht mehr möglich wegen Steuerhinterziehung - ummelden auf schwarz ist Pflicht. Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#21
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Woran erkennt man (bzw. die Polizei) denn den Verwendungszweck? Bei mir steht nur "Für Sportgeräte". Das Boot haben die in der Zulassungsstelle vergessen. Darf ich jetzt Pferde transportieren?
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Beste Grüße Volker
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#22
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Klar. In Rückenlage auf die Rollen schnallen - Hufe nach oben
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#23
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Zitat:
Einfach: ein Moped/ Motorrad hat ein eigenes Kennzeichen - und ist somit für jeden deppen als „nicht Sportgerät“ erkennbar. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#24
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Ach ja, wegen der „Problemlösung“:
Das Zauberwort heißt „freiwillige Zulassung“. Kennen die Sachbearbeiter oft selber nicht... Damit Versicherst du den Trailer selber und beantragst von dir aus eine schwarze Nummer bei der Zulassungsstelle. Kennzeichen bleibt gleich - nur die Farbe ändert sich. Vor allem: der Verwendungszweck des Trailers bleibt auch gleich - „Rückmeldung“ auf grünes Kennzeichen ist somit für dich als auch einen späteren Käufer problemlos möglich... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#25
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Zitat:
Es gibt genügend Motorsportveranstaltungen, die eine Straßenzulassung - und somit ein amtliches Kennzeichen - erfordern weil zB Überführungsstrecken über öffentliche, nicht abgesperrte Straßen führen. Wären das dann alles per se keine Sportgeräte? Als Beispiel - Paris Dakar...wird diese Rally nur mit nicht zugelassenen Sportgeräten bestritten? Eher nicht
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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