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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Federlesen hin oder her, bleiben wir beim Wesentlichen:
Grundsätzlich liegt es (wie so oft) im Ermessensspielraum des kontrollierenden Beamten. Und hier gilt die Faustregel: Was als Zubehör für das eigentlich transportierte Sportgerät (Boot) benötigt oder denkbar ist darf mit, was nicht dann eben nicht. Mit einem Fahrrad ist das relativ leicht verargumentiert... Das Moped - nun ja. In meinem Fall steht es auf einem 750KG Trailer, dahinter ein 4.30m langes Gugel GT mit 50 PS AB, 2 Sitzreihen und geschlossenem Bug. Ich tu mir da eeeeeeeeeeeetwas schwer zu erklären, wie ich die Vespa im Fahrbetrieb auf DIESEM Boot unterbringen will... Mit ner halben Yacht und nem Klappmoped würd das natürlich anders aussehen... Deshalb hat mein Trailer schwarzes Kennzeichen. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#52
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Zitat:
Also mit deinem 3,5t Ram DualCabfleetside Dually darfst gerne dein 4t Boot zum fischen ziehen Das Gewicht des Gespannes ist dann nicht entscheidend, sondern die Art der Fahrt, sprich entgeltlich oder nicht.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#53
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Zitat:
Die Behörde wird das anders sehen. Das Risiko liegt natürlich beim Betreiber. Warum Streß? Also ich hätte kein Interesse mit einem im Thema nicht so ganz "sattelfesten" Streifenhörnchen darüber zu diskutieren ob ich nun weiter fahren darf oder nicht. Evtl. mehrere hundert km von zu Haus entfernt. DieLösung ist so einfach. |
#54
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Die Sachlage ist doch recht eindeutig definiert.
"Starrdeichselanhänger für Sportgeräte - Bootstransporter". Da hat kein Fahrrad oder Moped etwas drauf zu suchen, es sei denn letzteres steht im Boot. Vielleicht trägt jemand den Zusatz mit ein, dann ist es wieder genehmigt. Mein Ex-Motorradanhänger hieß: "SDAH f. Sportgeräte, zum Transport von 2 Motorrädern geeignet". Auch das halte ich für recht eindeutig.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#55
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Und wenn man sich eine Klampe ans Moped pappt und sagt das braucht man in der Schleuse zum treideln
Mann kann den dann ja ein Foto der Lokomotiven am Panama Kanal zeigen. Jetzt ist nur die Frage ob man die Klampe beim TÜV eintragen lassen muss
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Gruß Jörg
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#56
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Eure Diskussion finde ich echt lustig.
Vor mir fuhr heute ein Traktor, Schlepper, Bulldog, oder wie Ihr es nennen mögt. Geschwindigkeit: 45 Km/h. Der Anhänger hatte kein Kennzeichen, eine nicht funktionierende Beleuchtung,( kein Blinker und kein Bremslicht ging) aber eine Plakette mit 25 Km/h..... Werdet Bauern, und Ihr könnt machen was ihr wollt....
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#57
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Zitat:
Bei nem alten selbst zusammengezimmerten Mistanhänger macht man sich da wohl eher weniger Gedanken.. ;)
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen |
#58
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Zitat:
Mittlerweile haben sowohl 70 Jahre alter Traktor, als auch der vorher mit Folge-Kennzeichen gezogene 3-Seiten Kipper aus den 60ern beide eine korrekte TÜV Abnahme und Straßenzulassung. Folgekennzeichen gilt nur für Landwirte, die das gewerblich machen, ganz ohne Kennzeichen gibt es nirgendwo. Alles kein Problem, solange der olle Traktor nicht bei Abbiegen einen Rollerfahrer zermatscht oder im Ort einen 5 Jährigen vom Fahrrad holt. Weil nämlich dann der "Bauer" nix zahlen kann und auch keine Versicherung hat. Chrischan |
#59
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Zitat:
Und auch das ist nicht GANZ richtig: Sobald ein LKW einen Anhänger zieht, ist das ZulGesGew / zul GesMasse egal. Aber du hast recht mit der gewerbsmäßigen Beförderung von Ladung. Zitat: Zitat:
Zitat:
Chrischan |
#60
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Hallo,
schon so viele Antworten zum Thema. Die Beispiele von den Traktoren sind ja Tag täglich zu sehen und da schert sich gefühlt kaum wer was darum, obwohl man aus der Entfernung manchmal schon reihenweise Mängel aufzählen könnte. Selbst neue, überbreite Traktoren haben riesige, ungeschützte Reifenmonster montiert und fahren ganz legal, teils rücksichtslos mit Geschwindigkeiten durch die Gegend, wo man im Gegenverkehr es teils schier mit der Angst zu tun bekommen könnte. Aber wenn man ein Klapprad oder ähnliches mitnehmen will, kommt man sich schon fast vor wie ein krimineller. Manche Dinge im Leben kann und muss man auch nicht verstehen, einfach nur befolgen. Es ist müßig, Äppfel mit Birnen zu vergleichen! LG |
#61
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Zitat:
Schnell erklärt: Das erste Zitat von dir war die ursprüngliche Regelung (die nur auf Länderebene durch Ausnahmen ergänzt wurde => Fleckenteppich), das zweite ist die von mir erwähnte Änderung vor etwa 2 Jahren. Jan PS: das mit dem „unabhängig vom Gewicht“ war ja das Ärgernis bei den Pickupfahrern. Schönstes Zitat: „Ich ziehe privat mit meinem Mitsubishi Pickup einen Autoanhänger mit meinem Audi A6 drauf=> ich darf sonntags nicht fahren. Ich häng den Anhänger an den Audi und stell den Pickup hinten drauf => ich darf sonntags fahren.“ Und dann noch mit Ergänzung der Bundesländer, wo das so ist und wo nicht... Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#62
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Zitat:
was für ein gruseliges Zitat! Sowas kommt mir nicht auf den Hänger |
#63
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Zitat:
Hier sind alle Beiträge nur Meinungsäußerungen. Mein Tip zum Problem: Gründe einen Verein, kein e.V. ist nicht nötig: Sportgemeinschaft für "Wasser und Landsport". Beispiel Biathlon oder Triathlon. Du bist erster Vorsitzender. Wenn Du kontrolliert wirst sind das deine Sportgeräte für wechselseitigen Land und Wasserwettkampf. Disziplin in den Vereinssatzungen festschreiben: 1. Eine Stunde Bootfahren auf Zeit und Ziel, 2. 20 Minuten Bike fahren, nach flexiblen Routen 3. Wettkampfutensilien reinigen. Was will dann der Sheriff, Du hast aufjedenfall in Gutgläubigkeit gehandelt.
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Gruß Albert |
#64
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Hi Albert
Was hat Dein Beitrag mit einem von der Kfz-Steuer befreiten, mit grünem Kennzeichen ausgestattem und mit einem speziellen Verwendungszweck eingetragenem Anhänger, zu tun? |
#65
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Zitat:
Dann denk mal nach, so schwer kann es nicht sein.
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Gruß Albert |
#66
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Erklär mal.
Bin vielleicht nicht so informiert . |
#67
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Erklärung steht in #63
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Gruß Albert |
#68
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Hi Albert
Bist Du ein verkappter/s Witzbold/Scherzkeks? |
#69
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Man könnte natürlich auch eine Bestätigung der NATO besorgen, dass der Transport beider Utensilien gleichzeitig zwingend erforderlich für die nationale Sicherheit zur Abwehr einer Feindlichen Invasion ist. Armee hat ja auch grüne Kennzeichen...
Oder man meldet halt einfach bloß auf schwarz um. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#70
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Das ist soweit denk- und vielleicht eintragbar, es ist aber nicht möglich wenn dort standardmäßig steht: "SDAH für Sportgeräte - Bootstrailer".
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#71
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Zitat:
Eigenzitat: "Also mit deinem 3,5t Ram DualCabfleetside Dually darfst gerne dein 4t Boot zum fischen ziehen Das Gewicht des Gespannes ist dann nicht entscheidend, sondern die Art der Fahrt, sprich entgeltlich oder nicht" Somit ergibt sich (eigentlich) logisch , das es gegen Entgeld am Wochenende nicht zulässig ist....unabhängig vom Gewicht, bzw für Kleinkarierte, der zulgesMasse. Das dies dann auch für LKW UNTER 7,5t gilt hab ich extra mit den 3,5t angedeutet -scheinbar zu waage....
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
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