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  #1  
Alt 25.07.2019, 22:42
Macfan Macfan ist offline
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Standard UKW Handsprechfunkgerät Binnen

Hallo zusammen,
ich lese im Forum immer nur davon, ob man ein Funkgerät OHNE Schein mitnehmen oder bedienen darf. Hier bin ich klar für NEIN.
Meine Frage ist aber: Ich HABE einen UBI/SRC aber kein eigenes Boot. Ich chartere aber gern mal eines und die haben fast NIE ein Funkgerät. Ich würde mir gern ein Handsprechfunkgerät zulegen, kann das ja aber nie auf den Kahn registrieren.... Es ist aber offensichtlich im überregulierten Deutschland immer noch so, daß ich mich auch in diesem Fall strafbar machen würde? Oder?
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  #2  
Alt 25.07.2019, 22:57
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Schleusenmeister Schleusenmeister ist offline
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Soll sich wohl „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Genutzt werden dürfen Handfunkgeräte auf Sportbooten auf den Binnenwasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der WSV prinzipiell nicht. Die Länder dürfen für die Landeswasserstraßen in der Verkehrsordnung Abweichendes zulassen.
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Kollegiale Grüße, Sascha
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  #3  
Alt 26.07.2019, 09:56
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Obereiderpirat Obereiderpirat ist offline
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Hallo,

es wäre ja wirklich interessant, was die Bundesnetzagentur und/oder die WSV zu diesem Sachverhalt sagen würden. Es geht ja schließlich auch um die Sicherheit auf dem Wasser.
Stelle Deine Frage doch einfach mal an die zuständigen Behörden, auf die Antwort bin ich gespannt.
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mit Gruß vom Nord-Ostsee Kanal
Uwe
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  #4  
Alt 26.07.2019, 10:39
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Macfan Beitrag anzeigen

Ich HABE einen UBI/SRC aber kein eigenes Boot. Ich chartere aber gern mal eines und die haben fast NIE ein Funkgerät. Ich würde mir gern ein Handsprechfunkgerät zulegen, kann das ja aber nie auf den Kahn registrieren.... Es ist aber offensichtlich im überregulierten Deutschland immer noch so, daß ich mich auch in diesem Fall strafbar machen würde? Oder?
Es ist gut das das in D so reguliert ist und du dich ohne eine Anmeldung, die aber für ein Charterschiff von deiner Seite nicht möglich ist, strafbar machst.

Du könntest dir aber ein Handfunkgerät für den NOTFALL unter dein Kopfkissen legen. Die Nutzung wird dann wahrscheinlich nicht bestraft werden.
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  #5  
Alt 26.07.2019, 10:42
horstj horstj ist offline
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die Zulassung ist an ein Boot gebunden. Das ist international so festgelegt. Dabei gehen die Behörden schon so weit wie möglich in der Auslegung, bspw. bei der Zulassung für Seekajaks.
Die Zulassung von Funkgeräten See/Binnen auf Fußgänger ist aber nicht möglich. Am Sinn kann man auch Zweifeln.
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  #6  
Alt 26.07.2019, 10:55
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Macfan Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Meine Frage ist aber: Ich HABE einen UBI/SRC aber kein eigenes Boot. Ich chartere aber gern mal eines und die haben fast NIE ein Funkgerät.
Es gibt diese Vorschrift und Du darfst - wenigstens in Deutschland - binnen kein Handfunkgerät nutzen. Ob diese Regelung sinnvoll ist oder reformiert werden sollte, mag dahingestellt bleiben.

Aber anders herum wird ein Schuh draus:

Man sollte die Vercharterer verpflichten, ihre Boote mit Funk auszurüsten.
Chartergäste, die eine Lizenz haben, könnten dann zu ihrer und zur Sicherheit anderer am Funkverkehr teilnehmen.
Für Chartergäste, die keine Funklizenz besitzen, ist es sicher nur eine Kleinigkeit (z.B. herausnehmbares Gerät oder gesicherte Unterbrechung der Stromversorgung), die Nutzung des Funkgerätes zu unterbinden.

Gruss


Gerd
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  #7  
Alt 26.07.2019, 12:26
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Ich habe noch einen Funkscanner.
Was also ist mit nur Mithören? Auch ein Verbrechen?
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  #8  
Alt 26.07.2019, 12:29
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Ich habe noch einen Funkscanner.
Was also ist mit nur Mithören? Auch ein Verbrechen?
Ohne Funk-Lizenz? Streng genommen: Ja! Aber: Wo kein Kläger...

Gruss


Gerd
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  #9  
Alt 26.07.2019, 13:56
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Man sollte die Vercharterer verpflichten, ihre Boote mit Funk auszurüsten.
Chartergäste, die eine Lizenz haben, könnten dann zu ihrer und zur Sicherheit anderer am Funkverkehr teilnehmen.
Für Chartergäste, die keine Funklizenz besitzen, ist es sicher nur eine Kleinigkeit (z.B. herausnehmbares Gerät oder gesicherte Unterbrechung der Stromversorgung), die Nutzung des Funkgerätes zu unterbinden.
Weis nicht genau, wie es in D mit SBF für Charterboote geregelt ist, aber in NL braucht mann kein SBF. Deshalb hab die meiste Chartergäste das nicht einmal (jedenfals nicht in NL), und damit ist die Chanze das die UBI haben fast null.
Warum soll ein Vercharter dann investieren in UKW Funkgeräte, Registrierung, Lizenzen usw wenn nur 1 in 100 es nutzt ?

Dazu gibt es in NL auch kein Funk Pflicht für Sportboote, das gibt also auch kein grund.

Bei die Vercharter geht es nur um eine sache ... die €
Deshalb sind die fast als Einzige gegen eine algemeine SBF Pflicht.
Ausrustung mit Funk ist ja damit noch weiter weg.
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  #10  
Alt 26.07.2019, 14:30
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Ich habe noch einen Funkscanner.
Was also ist mit nur Mithören? Auch ein Verbrechen?
Mithören ohne daß man direkt Teilnehmer ist, ist lt. Telekommunikationsgesetz eh verboten...

lies mal im "Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" - 5. Fernmeldegeheimnis

"Alle Personen, die mit der Bedienung oder Beaufsichtigung der Schiffsfunkstelle befasst sind, müssen das Fernmeldegeheimnis wahren. Ebenso haben alle Personen, die von dem Inhalt oder auch nur von dem Vorhandensein von Funkgesprächen oder von jeder anderen durch den Funkdienst erlangten Nachricht auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis erhalten, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses werden strafrechtlich verfolgt. "
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MfG, Frank.
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  #11  
Alt 26.07.2019, 15:35
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Eine der blödsinnigsten Regeln im Wassersport Bereich. Was soll an einem zugelassenen, für das Boot registrierten Handfunk Gerät schlechter sein als an einem Einbaugerät?

Is halt wieder so eine undurchdachte und realitätsferne deutsche Amtsschimmel Regelung

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  #12  
Alt 26.07.2019, 15:39
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Zitat:
Zitat von Macfan Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich lese im Forum immer nur davon, ob man ein Funkgerät OHNE Schein mitnehmen oder bedienen darf. Hier bin ich klar für NEIN.

Meine Frage ist aber: Ich HABE einen UBI/SRC aber kein eigenes Boot. Ich chartere aber gern mal eines und die haben fast NIE ein Funkgerät. Ich würde mir gern ein Handsprechfunkgerät zulegen, kann das ja aber nie auf den Kahn registrieren.... Es ist aber offensichtlich im überregulierten Deutschland immer noch so, daß ich mich auch in diesem Fall strafbar machen würde? Oder?
Du könntest es auf ein anderes Boot registrieren, dann hätte es wenigstens eine Registrierung und eine ATIS Kennung, nutzt dir leider nichts da egal wie Handfunken auf Sportbooten nicht erlaubt sind.

Total bescheuert...

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  #13  
Alt 26.07.2019, 17:23
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Eine der blödsinnigsten Regeln im Wassersport Bereich. Was soll an einem zugelassenen, für das Boot registrierten Handfunk Gerät schlechter sein als an einem Einbaugerät?
Ich würde an deiner Stelle mal lesen, worum es überhaupt geht, bevor du rumpolterst.
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  #14  
Alt 26.07.2019, 17:55
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Weis nicht genau, wie es in D mit SBF für Charterboote geregelt ist, aber in NL braucht mann kein SBF. Deshalb hab die meiste Chartergäste das nicht einmal (jedenfals nicht in NL), und damit ist die Chanze das die UBI haben fast null.
Warum soll ein Vercharter dann investieren in UKW Funkgeräte, Registrierung, Lizenzen usw wenn nur 1 in 100 es nutzt ?

Dazu gibt es in NL auch kein Funk Pflicht für Sportboote, das gibt also auch kein grund.

Bei die Vercharter geht es nur um eine sache ... die €
Deshalb sind die fast als Einzige gegen eine algemeine SBF Pflicht.
Ausrustung mit Funk ist ja damit noch weiter weg.

Rob, das mag ja zutreffen. Es gibt aber auch Vercharterer, die führerscheinpflichtige Boote anbieten - hier, genauso wie in Holland.

Und dann überlege mal, was heute so ein Gerät kostet. Da kriegts Du durchaus brauchbare Sachen für unter 300 Euro. Das sollte für einen seriösen Vercharterer wenigstens für führerscheinpflichtige Boote dich gerade noch zu schaffen sein.

Gruss


Gerd
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  #15  
Alt 26.07.2019, 19:39
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Rob, das mag ja zutreffen. Es gibt aber auch Vercharterer, die führerscheinpflichtige Boote anbieten - hier, genauso wie in Holland.

Und dann überlege mal, was heute so ein Gerät kostet. Da kriegts Du durchaus brauchbare Sachen für unter 300 Euro. Das sollte für einen seriösen Vercharterer wenigstens für führerscheinpflichtige Boote dich gerade noch zu schaffen sein.
Das Blöde für Vercharterer wäre, daß sie dann nur noch an Leute mit Funkschein verchartern dürften.
Allein schon das unbrauchbar machen der Funke für Leute ohne Schein wäre illegal.

Zum Thema: Ich hab immer meine Handfunke dabei.
Hab aber auch eine angemeldete fest eingebaut und die Handfunke ist Backup.

Wenn ich mit anderen fahre ist die auch dabei und mach mir da keinen Kopf.
Verwendet würde die eh nur im Notfall und aufs Fernmeldegeheimnis bin ich eh vereidigt, also strenger als beim Funkschein.
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  #16  
Alt 27.07.2019, 00:24
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das Blöde für Vercharterer wäre, daß sie dann nur noch an Leute mit Funkschein verchartern dürften.
Allein schon das unbrauchbar machen der Funke für Leute ohne Schein wäre illegal.

.

Die Geräte mit Bügelhalter sind doch mit zwei Handgriffen komplett entfernt. Daran kann es nicht liegen.

Gruss


Gerd
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  #17  
Alt 27.07.2019, 08:27
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
die Zulassung ist an ein Boot gebunden. Das ist international so festgelegt. Dabei gehen die Behörden schon so weit wie möglich in der Auslegung, bspw. bei der Zulassung für Seekajaks.
Die Zulassung von Funkgeräten See/Binnen auf Fußgänger ist aber nicht möglich. Am Sinn kann man auch Zweifeln.
Das ist so nicht richtig. Es gibt Länder wo ein Seefunkgerät (DSC) an eine Person zugelassen werden kann und nicht zwingend an ein Schiff.

Beispiel Schweiz:



Ich kenne Skipper-Kollegen welche sich den Luxus leisten ein DSC Handfunkgeräte auf sich selber anmelden und dann diese Funke eben auch mitnehmen, z.B. auf Charter-Booten. SRC vorausgesetzt, ist klar.





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Richard

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  #18  
Alt 27.07.2019, 09:09
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ja, ja die Schweizer. War ja klar, dass das jemand ausgräbt
Die sind halt auch witzig: zwar geben sie Konzessionen aus, verbieten aber gleichzeitig den Betrieb im Land. Mangels Zugang zum Meer ist das auch einfach. Die Küstenstaaten haben aber alle die UNO/ITU agreements unterzeichnet und somit die Bindung an ship station licences. Die schweizer Einträge in der MARS Datenbank sind daher auch alle fast leer.
Ist das nicht auch ein Grund warum DSC am Bodensee nicht eingeführt werden kann? Weil die Schweizer Seefunk auf ihrem Gebiet untersagt haben und um das zu ändern müssten viele Kantone viel Palaver veranstalten?
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Geändert von horstj (27.07.2019 um 09:18 Uhr)
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  #19  
Alt 27.07.2019, 12:52
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
ja, ja die Schweizer. War ja klar, dass das jemand ausgräbt
Die sind halt auch witzig: zwar geben sie Konzessionen aus, verbieten aber gleichzeitig den Betrieb im Land. Mangels Zugang zum Meer ist das auch einfach. Die Küstenstaaten haben aber alle die UNO/ITU agreements unterzeichnet und somit die Bindung an ship station licences. Die schweizer Einträge in der MARS Datenbank sind daher auch alle fast leer.
Ich bin sehr-sehr sicher das sich die Schweiz an alle Verträge der ITU und IMO hält.


Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Ist das nicht auch ein Grund warum DSC am Bodensee nicht eingeführt werden kann? Weil die Schweizer Seefunk auf ihrem Gebiet untersagt haben und um das zu ändern müssten viele Kantone viel Palaver veranstalten?

Erstens, der Bodensee ist Binnen und DSC ist Seefunk. Muss man unterscheiden. Es stand also nie zur Diskussion am Bodensee DSC einführen zu wollen.

Sehr wohl wollte man resp. hat man Maritimen Funk am Bodensee eingeführt, aber mit gewissen Einschränkungen. Es stehen eben nicht alle Kanäle vom Maritimen Funk zur Verfügung. Der Grund dafür ist dass in der Schweiz sehr viele der Frequenzen (Kanäle) vom Frequenzband vom Maritimen Funk anderweitig verwendet werden, z.B. durch Bergbahnen.
Kann man selber ausprobieren, Funkgerät auf dem Boot auf Kanal-Scanning stellen und bei gutem Wetter hört man eine Seilbahn.
Übrigens, ATIS ist für in der Schweiz angemeldeten Funkanlagen nicht gestattet.

Wer das im Detail nachlesen möchte, hier https://www.ibn-online.de/download/g...nkvereinbarung
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  #20  
Alt 27.07.2019, 14:33
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Zitat:
Übrigens, ATIS ist für in der Schweiz angemeldeten Funkanlagen nicht gestattet.
Quelle ?

Den laut den Basel Ubereinstimmung, der auch von der Schweiz unterschrieben ist, gilt der ATIS Pflicht auch für CH.


5. Automatic Transmitter Identification System (ATIS)
ATIS is mandatory for all fixed and portable equipment and has to be in accordance with the
technical requirements given in Annex B of ETS 300 698.
Administrations may allow radio equipment for stations where the reception of the ATISsignals on the loudspeaker or handset can be suppressed by suitable technical measures.

Habe bis heute nichts gefunden, das die Schweiz anders ist . . .
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Rob

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  #21  
Alt 27.07.2019, 18:45
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Quelle ?

Den laut den Basel Ubereinstimmung, der auch von der Schweiz unterschrieben ist, gilt der ATIS Pflicht auch für CH.


5. Automatic Transmitter Identification System (ATIS)
ATIS is mandatory for all fixed and portable equipment and has to be in accordance with the
technical requirements given in Annex B of ETS 300 698.
Administrations may allow radio equipment for stations where the reception of the ATISsignals on the loudspeaker or handset can be suppressed by suitable technical measures.

Habe bis heute nichts gefunden, das die Schweiz anders ist . . .
Korrekt. Mein Boot ist in der Schweiz immatrikuliert (Kt. Aargau). Die fix installierte Funkanlage (und nicht ich als Person) erhielt eine Bakom-Konzession inkl. ATIS- Code. Mit diesem Boot darf ich auf dem Bodensee (und allen Schweizer Gewässern) fahren. Die Benutzung der Funkanlage ist jedoch verboten. Ich darf das Gerät aber auch nicht demontieren, da es mit dem Boot verbunden sein muss. Auf dem Rhein hingegen ist die Nutzung ab Rheinfelden auch am Schweizer Ufer frei.

Gute Fahrt im Gesetzesdschungel.

Thomas
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  #22  
Alt 27.07.2019, 19:25
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Quelle ?

Den laut den Basel Ubereinstimmung, der auch von der Schweiz unterschrieben ist, gilt der ATIS Pflicht auch für CH.


5. Automatic Transmitter Identification System (ATIS)
ATIS is mandatory for all fixed and portable equipment and has to be in accordance with the
technical requirements given in Annex B of ETS 300 698.
Administrations may allow radio equipment for stations where the reception of the ATISsignals on the loudspeaker or handset can be suppressed by suitable technical measures.

Habe bis heute nichts gefunden, das die Schweiz anders ist . . .

Rob, was du hier zitierst ist ein Übereinkommen für die European Inland Waterways.

Das ist die European Inland Waterways Map.




Was man auch sehen kann, die Schweiz hat keine Inland Waterways.



Nicht ganz richtig, der Rhein-Stummel in Basel bis zum Rhein-Hafen ist auf Schweizer Boden und gehört noch zu den European Inland Waterways. Darum ist die Schweiz in diesem Abkommen dabei.

Aber wie gesagt, ausser diesem Rhein-Stummel gibt es keine Inland Waterways in der Schweiz.
Was man auch sehen kann, der Bodensee gehört auch nicht zu den Inland Waterways.







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Richard

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  #23  
Alt 28.07.2019, 10:21
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Zitat:
Zitat von trenold Beitrag anzeigen
Korrekt. Mein Boot ist in der Schweiz immatrikuliert (Kt. Aargau). Die fix installierte Funkanlage (und nicht ich als Person) erhielt eine Bakom-Konzession inkl. ATIS- Code. Mit diesem Boot darf ich auf dem Bodensee (und allen Schweizer Gewässern) fahren. Die Benutzung der Funkanlage ist jedoch verboten. Ich darf das Gerät aber auch nicht demontieren, da es mit dem Boot verbunden sein muss. Auf dem Rhein hingegen ist die Nutzung ab Rheinfelden auch am Schweizer Ufer frei.

Gute Fahrt im Gesetzesdschungel.

Thomas
Korrekt Thomas, der Rhein in der Schweiz ist bis nach Rheinfelden Teil vom European Inland Waterways.




Dachte zuerst es gilt nur bis Basel Rhein-Hafen. Aber in der entsprechenden Vereinbarung ist die Strecke bis Rheinfelden aufgeführt.

Daher darf man ab Rheinfelden auf dem Rhein auch Maritimen Funk benützen, Konzession und Funkprüfung vorausgesetzt.



Zitat:
Zitat von trenold Beitrag anzeigen
Mit diesem Boot darf ich auf dem Bodensee (und allen Schweizer Gewässern) fahren. Die Benutzung der Funkanlage ist jedoch verboten.
Wegen dem Bodensee, rechtlich gesehen ist die Benutzung auf Schweizer Hoheitsgebiet nicht erlaubt,



Das steht auch so in den Verordnungen. Das heisst am Bodensee in der Praxis in einem Schweizer Hafen und innerhalb der Hafenzone.

Da der Bodensee ja ein internationales Gewässer ist, ist somit der Gebrauch eines Maritimen Funkgerätes, korrekt angemeldet und mit Funkprüfung und unter Beachtung der Bodensee-Funkregeln (eingeschränkte Kanäle) nicht verboten.
Andern gesagt, den Kanal 16 mithören und allenfalls einen Notfall melden draussen auf dem Bodensee ist ok.

Schwieriger wird es auf der Strecke Hochrhein, also von Stein am Rhein bis Schaffhausen. Da wurde der Rhein quasi mittig im Fahrwasser aufgeteilt, also nördliche Hälfte Deutschland, südliche Hälfte Schweiz.

Da könnte ein über-korrekter Richter entscheiden, dass man auf Schweizer Staatsgebiet gefahren ist, wo eben Maritimer Funk nicht erlaubt ist.




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Geändert von lebch (28.07.2019 um 10:28 Uhr)
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Alt 28.07.2019, 11:49
mannitoe mannitoe ist offline
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Ein Blick auf die Seite der Bundesnetzagentur erleichtert die Rechtsfindung:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...funk-node.html
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mannitoe
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