![]() |
|
Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo zusammen,
ich weiß das es diverse Einträge zum Thema Landanschluss gibt, leider konnte ich die Antwort zu meiner Frage nicht finden oder Sie nicht ableiten. Daher diese neue Post. Ich habe ein GFK Boot, der einzige Verbraucher, der an den Landanschluss angeschlossen werden wird, ist ein Ladegerät für meine Akkus. Theoretisch könnte ich eine Kupplung nehmen und auf Schuko gehen um das Ladegerät direkt anzuschließen, denke aber das entspricht nicht der Norm. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre dies bei einem 220V Verbraucher die richtige vorgehensweise? CEE Stecker mit Kabel max 25 (ich komme aber mit weniger aus)Meter 3x2,5qm CEE Kupplung fest im Boot Leistungsschalter 2 Polig FI, in meinen Fall irgendwas unter 10A FI Zincsaver Netzkontrollleuchte den PE müsste ich dann nur bis zu der 1 Schukosteckdose für das Ladegerät führen? Danke vorab ![]()
__________________
Tight lines und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel. Thomas |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Es gibt mobile Landanschlußboxen wie diese hier: https://www.awn.de/products/sirox-si...kelmann-210929
__________________
Grüße aus Potsdam, Norbert
|
#3
|
||||
|
||||
![]()
Auf meiner Chaparral habe ich auch nur ein Landanschluss-Kabel mit Schuko-Dose für das Ladegerät. Da letzteres gar keinen Schutzleiter hat, ist zudem die Polung völlig wurscht.
__________________
Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
|
#4
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Thomas,
Du hast doch ein GFK Boot, da brauchst Du keinen Zinc Saver Gruss Detlef |
#5
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Interessiert mich auch momentan.
__________________
Gruß Gerd |
#6
|
|||
|
|||
![]()
Das Frage ich mich eben auch. Ich habe aber gelesen, das das zwar technisch ok ist, aber eben nicht so, das du im Versicherungsfall abgesichert bist.
Ich frage mich eben ob ich mir die 300€ sparen kann, wenn mein Ladegerät in der Kabine liegt und ich das Kabel reinlege.
__________________
Tight lines und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel. Thomas |
#7
|
|||
|
|||
![]()
Das wäre auch bei mir der Fall.
__________________
Tight lines und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel. Thomas |
#8
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Wenn du das ganze nur "fliegend" installierst reicht ein Verlängerungskabel theoretisch aus... Der Stegbetreiber kann dies aber auch verbieten
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#9
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Das ist dann dumm gelaufen, wenn der halbe Hafen abfackelt...
__________________
Gruß Gerd |
#10
|
|||
|
|||
![]()
Ist denn dann die von fd Segler vorgeschlagene Box ok? Die hat ja alles wenn ich es richtig verstehe. Also mobil aber normgerecht?
__________________
Tight lines und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel. Thomas |
#11
|
|||
|
|||
![]()
Ich dachte CEE würde im Bootsbereich nicht mehr verwendet?
Mein Landanschluss ist auch einfach so wie bei Chili/Hans, allerdings als Mastervolt MP16.
__________________
Gruß Ralf eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus |
#12
|
|||
|
|||
![]()
Es macht schon einen Unterschied ob ich nur ein Ladegerät betreibe, oder auch eine fest installierte 230 Volt Installation. Im zweiten Fall sollte schon eine korrekte Anschlußmöglichkeit installiert sein.
__________________
Gruß Mirko |
#13
|
||||
|
||||
![]()
Cee ist vorgeschrieben lt. Norm
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#14
|
||||
|
||||
![]()
mein Landanschluß besteht auch nur aus einem Verlängerungskabel mit Cee Stecker und einem Ladegerät,
für mich reicht das so
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
|
#15
|
|||
|
|||
![]()
Mein Landanschluss ist ein kleiner, wassergeschützer Sicherungskasten, in den vom CEE das Anschlusskabel geführt wird, in dem ein RCBO 10A sitzt, zusätzlich noch 2 Kontroll-LEDs auf der Hutschiene, einmal für Spannung Landstrom liegt an, einmal für Spannung im Boot aktiv. Aus dem Sicherungskasten geht es in eine Feuchtraumsteckdose, in der dann das Ladegerät steckt. Zudem gibt es noch eine freie Steckdose für (was auch immer bis ca. 2.000 Watt).
Es spricht nichts dagegen, die Installation nach Norm durchzuführen, die Kosten sind nicht besonders hoch und es gibt einfach ein besseres Gefühl, wenn nicht nur die Leitungen, sondern auch die Menschen geschützt sind. Jürgen |
#16
|
||||
|
||||
![]()
Bau Dir nen CEE Steckanschluß IP68, der mit dem Verschraubring (Bajonettverschluß) ans Schiff.
Wettergeschützt eine Dose mit LS/FI ins Boot und daran dahinter das Lg.
__________________
Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#17
|
||||
|
||||
![]()
Da wir zur Zeit nur kurze Strecken zum Baden fahren um Motorstunden zu sparen, unser Kühlschrank aber trotzdem laufen soll, dachte ich gestern im Hafen, ich lass den Kühli mal über Nacht laufen und stecke mein Ladegerät an.
Angesteckt, charging leuchtet soweit so gut. Abends hatte ich dann die Idee nochmal an den Hafen zu gehen und nachzuschauen. Bei meinem Kontrollbesuch war die Gegend um die Batterie ganz schön warm. Nicht heiß, aber zu warm meinem Empfinden nach. (hatte kein Thermometer in der Tasche) Das Ladegerät hat grün (Ready) geleuchtet und nicht mehr geladen, war aber auch sehr warm. Hab ich Schrott verbaut? Soll ich ein anderes, smarteres Ladegerät verbauen? Die Ausführung: CEE Verlängerung 8m in 3x2,5 von der Landseite direkt auf den CEE Stecker des Ladegerätes. Ladegerätkabel ist so ein popeliges mit 3x1,5 Batterie hat 70Ah
__________________
Gruß Gerd |
#18
|
||||
|
||||
![]()
Wenn du nur ein Ladegerät anschliessen tust, kann ich mir nicht vorstellen, daß es verboten ist, einfach eine Kabeltrommel zu nehmen, diese im Hafen einzustecken und dort das Ladegerät einzustecken - das sind alles frei erwerbliche Geräte, die eine CE-Kennzeichnung haben. Du installierst ja nichts selbst. Wenn du das Ladegrät im Boot fest befestigt hast (die meisten Geräte haben ja dafür vorgesehene Bohrungen oder Halter), dann sollte dies theoretisch auch kein Problem darstellen, so lange du die 230V-Seite in fertige Komponenten steckst - also zB in die schon angesprochene Kabeltrommel. WIchtig ist, daß0 du nichts selbst verdrahtest auf der 230V-Seite und geprüfte Geräte kaufst, also CE-Kennzeichung.
Soweit die Theorie - ob es hierfür irgendwo eine Norm gibt, die dies im maritimen Bereich anders auslegt, weß ich aber nicht und somit kann ich mich natürlich auch irren (Würde mich jetzt interessieren....)
__________________
"Ich kann es dir erklären, aber ich kann es nicht für dich verstehen" Viele Grüße, Markus |
#19
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Zusammen,
habe das grad alles neu gemacht bei mir. CEE-Kabel vom Steganschluss aufs Boot. Von da in die CEE-Anschlussdose, galv. Isolator, LS/FI ( zweipolig) zu einer Doppel-Schuko-Dose. Einmal für Ladegerät und eine zur freien Verwendung. Sieht verbaut so aus. Ist noch nicht alles schön. Das kommt noch. Wollte erstmal alles testen. |
#20
|
||||
|
||||
![]()
Hallo zusammen,
wenn der Landanschluss der VDE-Vorschrift entspricht, sehe ich keinen Grund der gegen ein Verlängerungskabel mit Ladegerät spricht. Für eine feste Installation auf dem Boot gibt es dann eine eigene VDE-Vorschrift. LG René
__________________
Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" ![]() |
#21
|
||||
|
||||
![]()
Ich Zitiere mal aus VDE 0129-507:
- Mindestquerschnitt 1,5qmm - CEE-Steckverbindung - Für den Anschluss des Schiffskörpers an eine geeignete Erde muss eine Erdklemme vorhanden sein. Besondere Beachtung sollte dabei dem Risiko einer elektrolytischen Korrosion des Schiffskörpers gelten. Es ist zulässig, diese Erdklemme mit in die Anschlussstelle für die Uferstromversorgung zu legen. - Der Landanschlusspunkt muss mit einer Anzeige an der Hauptschalttafel versehen sein, um anzuzeigen, dass das Kabel mit der korrekten Spannung gespeist wird. - Es müssen Vorrichtungen vorhanden sein, um die Polarität (für Gleichstrom und Einphasen-Wechselstrom) oder die Phasenfolge (für Dreiphasen-Wechselstrom) der ankommenden Speisung in Bezug auf das System des Schiffes zu prüfen. - Am Landanschlusspunkt muss ein Hinweisschild befestigt sein, das sämtliche Angaben zum System der Stromversorgung des Schiffes, der Nennspannung (und der Frequenz bei Wechselstrom) sowie die Verfahrensweise bei der Trennung der Verbindung angibt. Hinweise über die Polarität für Gleichstromsysteme und über die Phasenfolge für Dreiphasen-Wechselstromsysteme müssen ebenfalls gegeben werden. - Die Verbindung muss über einen Leistungsschalter oder Überstromschutzschalter gesichert sein. Die Schutzvorrichtung muss gleichzeitig sämtliche ungeerdeten Strom führenden Leiter sowie den Nullleiter trennen. Der Erdleiter darf nicht beim Ansprechen der Überstromschutzvorrichtung getrennt werden. - Der Landanschlusspunkt muss eine Steckdose mit einer Erdverbindung sein, die so ausgelegt ist, dass der Erdleiter vor den Strom führenden Leitern angeschlossen ist. - Die Kabellänge SOLLTE 25 m nicht überschreiten. Na? Hat jeder ein Hinweisschild am Boot? ![]()
__________________
Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" ![]() Geändert von ReneBenischka (27.06.2022 um 16:10 Uhr)
|
#22
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
wenn diese Norm noch aktuell sein sollte, dann steht sie teilweise im totalen Gegensatz zu der internationalen und noch älteren VDE-Normen. Eigentlich könnte auch gesagt werden, dass fast alle Posts im Forum über den Bordanschluss so nicht stimmen: - Mindestquerschnitt 1,5qmm: Keine mindestens 2,5mm²? - Die Kabellänge SOLLTE 25 m nicht überschreiten. Früher hieß es in der VDE mindestens 15m, maximal 25m. Bei "sollte" können ja auch längere Leitungen verwendet werden. - Es müssen Vorrichtungen vorhanden sein, um die Polarität (für Gleichstrom und Einphasen-Wechselstrom) oder die Phasenfolge (für Dreiphasen-Wechselstrom) der ankommenden Speisung in Bezug auf das System des Schiffes zu prüfen. Eine Pflicht zur Polaritätsanzeige ist mir neu, hatte ich so noch nicht herausgelesen. - Die Verbindung muss über einen Leistungsschalter oder Überstromschutzschalter gesichert sein. Die Schutzvorrichtung muss gleichzeitig sämtliche ungeerdeten Strom führenden Leiter sowie den Nullleiter trennen. Der Erdleiter darf nicht beim Ansprechen der Überstromschutzvorrichtung getrennt werden. Keine Pflicht mehr zu einem RCD an Bord? Das stand früher anders drinnen. - Hinweisschild? Davon höre ich zum ersten mal. Jörg
__________________
Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#23
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
die Norm ist von 2020 und aktuell Gültig. Die Texte sind direkt aus der aktuellen VDE kopiert. Bis 24m länge gibt es noch die ISO 13297 (Hab ich mir auch mal bestellt). Da stehen noch mehr interessante Dinge: -13.8.1 Schiffe von nicht metallischer Bauart oder solche, die einen nicht metallischen Mast haben, müssen mit einem Blitzschutz ausgerüstet sein. - 13.8.2 Blitzableiter müssen aus Kupfer (Band oder Litze) bestehen und einen Querschnitt von mindestens 70 mm2 haben. Sie müssen an einer Kupferspitze mit einem Durchmesser von mindestens 12 mm befestigt sein, die mindestens 300 mm über die Mastspitze hinausragt. Das untere Ende des Leiters muss geerdet sein. - 13.8.3 Blitzableiter müssen außerhalb des Fahrzeugs installiert sein. Sie sollten so gerade wie möglich ver- laufen, scharfe Biegungen sind zu vermeiden. - 13.8.4 Es sind ausschließlich geschraubte, genietete oder geschweißte Verbindungen zulässig. - 13.8.5 Besteht der Schiffskörper aus Metall, muss das untere Ende des Blitzableiters am Schiffskörper geerdet sein. - 13.9.1 Verbindungen für Kabel und Sammelschienen müssen gegen das Lösen infolge Vibration geschützt sein. - 13.9.2 Es ist nicht zulässig, mehr als zwei Leitungen an derselben Klemme anzuschließen. - 13.9.3 Die Enden jeder Leitung müssen sicher mit einer Vorrichtung angeschlossen sein, die alle Litzen einer Leitung erfasst. - 13.3.3 Batteriepolklemmen, bei denen die mechanische Verbindung mit den Polen der Batterie von einer Federspannung abhängt, dürfen nicht verwendet werden. - 13.2.3 Kabel müssen mit metallischen Haltebändern befestigt sein, die sicherstellen, dass die Kabel bei einem Brand nicht herabfallen. Der Abstand zwischen diesen Bändern darf 300 mm bei unbewehrten und 450 mm bei bewehrten Kabeln nicht überschreiten. Bänder und Zubehör müssen korrosionsfest oder gegen Korrosion geschützt sein. Ein Schiff, dessen einziges Antriebsmittel ein eingebauter Verbrennungsmotor mit Elektroanlasser ist, muss mit zwei Batterien oder einer Gruppe von Batterien ausgerüstet sein, von denen jede eine ausreichende Kapazität zum Anlassen des Motors hat. Eine Batterie oder eine Gruppe von Batterien darf auch andere Betriebsmittel versorgen. usw. Könnte noch Seitenweise weiter machen...
__________________
Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" ![]() Geändert von ReneBenischka (28.06.2022 um 09:18 Uhr) |
#24
|
||||
|
||||
![]()
Hier ein paar interessante Auszüge aus der ISO:
- 6.3 Der Schutzleiter des Wechselstromsystems muss mit einer (einzelnen) Endverbindung mit dem Rumpf eines Wasserfahrzeugs mit metallenem Rumpf oder, falls das Wasserfahrzeug einen nicht metallenen Rumpf hat, mit dem Haupterdungspunkt des Wasserfahrzeugs verbunden sein. - 6.9 Wenn ein galvanischer Isolator in den Schutzleiter des Landstromanschlusses eingefügt ist, darf ein Ausfall dieses Isolators nicht zu einer Unterbrechung des Schutzleiters führen. - 7.1 Landstromanschlüsse müssen mit Spannung und Stromstärke gekennzeichnet sein; zusätzlich sind sie mit dem Warnzeichen für elektrische Spannung (ISO 7010:2019-W012) und dem Symbol „Anleitung beachten“ (ISO 7010:2019-M002) zu kennzeichnen. - 7.2 Ein wasserfestes Warnschild muss auf der Schalttafel des Wasserfahrzeugs dauerhaft angebracht sein. Das Schild muss die Informationselemente nach Bild 1 a) oder Bild 1 b) enthalten. - 8.1 Batterien müssen an einem trockenen, gut belüfteten Ort oberhalb des zu erwartenden Bilgenwasserpegels fest eingebaut sein. - 8.3 Aus Batterien darf im eingebauten Zustand bei einem Neigungswinkel von bis zu 30° kein Elektrolyt austreten. In Einrumpf-Segelyachten müssen Vorrichtungen vorhanden sein, die bis zu einem Neigungswinkel von 45° den austretenden Elektrolyten vollständig aufnehmen können. - 8.6 Batterien dürfen nicht direkt über oder unter einem Kraftstofftank oder Kraftstofffilter ohne ein dazwischenliegendes Deck oder Element zur Isolierung des Kraftstoffanlagenteils eingebaut sein. - 9.1 Ein Batterietrennschalter muss in den positiven Leiter eines Systems mit negativer Erdung oder in den positiven und den negativen Leiter (gleichzeitig schaltend) eines vollständig isolierten Zweileiter-Gleichstromsystems eingefügt werden. Der Trennschalter muss an einem leicht zugänglichen Ort und so nah wie möglich an der Batterie oder Batteriegruppe angebracht sein. Es gelten folgende Ausnahmen: a) von Außenbordmotoren angetriebene Wasserfahrzeuge, die nur mit Stromkreisen für den Motorstart und für Positionslaternen ausgestattet sind; b) elektronische Geräte mit geschütztem Speicher und Schutzeinrichtungen wie z. B. Bilgepumpen und Alarmeinrichtungen, wenn diese einzeln durch einen Schutzschalter oder eine Sicherung so nah wie möglich am Batterieanschluss abgesichert sind; c) Motor- oder Tankraum-Entlüftungsgebläse, wenn diese einzeln durch einen Schutzschalter oder eine Sicherung so nah wie möglich am Batterieanschluss abgesichert sind; d) Ladeeinrichtungen, die auch dann in Gebrauch sind, wenn das Wasserfahrzeug unbeaufsichtigt ist (z. B. Solarmodule, Windgeneratoren), wenn diese einzeln durch einen Schutzschalter oder eine Sicherung so nah wie möglich am Batterieanschluss abgesichert sind. - 11.8 Zugangsabdeckungen von Bereichen, die Wechselstromverbindungen enthalten, müssen mit einem Schild versehen sein, das vor der Gefahr eines elektrischen Schlages warnt. - 13.1.1 In ungepolten Systemen sind zweipolige Trennschalter erforderlich, die sowohl Außen- als auch Neutralleiter unterbrechen. - 13.1.2 Sicherungen dürfen in ungepolten Systemen nicht verwendet werden. Wenn Sicherungen in gepolten Systemen verwendet werden, müssen sie so installiert sein, dass sie den Außenleiter unterbrechen. - 13.2.1 In den Leitern zu allen Versorgungsstromkreisen müssen gleichzeitig auslösende (z. B. zweipolige) Leitungsschutzschalter installiert sein. - 14.1 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD, Residual Current Device) müssen mit Freiauslösung ausgeführt sein. - 14.2 Das Wasserfahrzeug muss mit Fehlerstromschutz in allen Wechselstromquellen (z. B. Landstrom, Inverter, Generator) durch einen oder mehrere zweipolige RCDs mit einem Bemessungsstrom von 30 mA und einer Auslösezeit von maximal 100 ms ausgestattet sein. - 17.2 Jeder Leiter, der länger als 175 mm einzeln verlegt ist, muss einen Querschnitt von mindestens 1 mm2 aufweisen. Jeder Leiter in einer mehradrigen Mantelleitung muss einen Querschnitt von mindestens 0,75 mm2 aufweisen und kann maximal 800 mm aus dem Mantel herausragen. AUSNAHME Leiter mit mindestens 0,75 mm2 bei der inneren Verdrahtung von Schalttafeln.
__________________
Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" ![]()
|
#25
|
|||
|
|||
![]()
Ich fasse zusammen:
KEIN Boot/Schiff entspricht der VDE Norm ![]() |
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Stromkreis Verbraucher - Zuleitung von Batterie mit Sicherung absichern | Bob Crane | Technik-Talk | 50 | 07.03.2017 08:26 |
Energiebilanz meiner Verbraucher | Gunter | Technik-Talk | 8 | 13.03.2006 08:45 |
vetus oder banner energy bull batterien für die verbraucher? | stormy | Technik-Talk | 6 | 23.03.2005 23:49 |
24 Volt-Verbraucher an 12 Volt ??????? | Detlef | Technik-Talk | 10 | 07.03.2005 22:13 |
Dieselleitung für mehrere Verbraucher | Mystic | Technik-Talk | 8 | 15.04.2003 07:40 |