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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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Alt 13.11.2024, 07:05
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Standard KFZ-Verkehrsrecht in Österreich

Moin

eine Frage an die Bootskollegen aus Österreich.

Kurz was passiert ist. Im Urlaub hat ein Österreicher mit seinem Wagen meinen Kotflügel verbeult. Nix schlimmes. Er hat auch den Schaden sofort seiner Versicherung gemeldet (Wiener Städtische). Somit ist die Schuldfrage auch absolut unstrittig.
Nach dem Urlaub bin ich, um die Kosten auch im Rahmen zu halten, nur zu meiner Vertragswerkstatt gefahren und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Diesen habe ich zur Versicherung geschickt.
Die Versicherung zickt jetzt aber rum. Zuerst war ihr die Reparatur zu aufwendig und die Stundenlöhne zu teuer. Jetzt kann deren Sachverständige angeblich anhand der Bilder den Schaden nicht richtig beurteilen.
Kurzum, mein Gefühl sagt, die wollen die Geschichte in die Länge ziehen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. In D ist es ja so, das ich als Geschädigter zu einem Sachverständigen fahren kann, der den Schaden dann begutachtet. Das Gutachten schicke ich zur Versicherung und diese bezahlt dann in der Regel den Schaden und das Gutachten.
Funktioniert das in Österreich genau so oder wie ist da der Ablauf? Ist es in Österreich auch so wie in D, das wenn ich bei einem Prozess recht bekomme, dann der Gegner meine Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss?

Danke schon mal für eure Unterstützung.
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Gruß
Jörg
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Alt 13.11.2024, 07:15
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Zitat:
Zitat von JPCool Beitrag anzeigen
Moin

eine Frage an die Bootskollegen aus Österreich.

Kurz was passiert ist. Im Urlaub hat ein Österreicher mit seinem Wagen meinen Kotflügel verbeult. Nix schlimmes. Er hat auch den Schaden sofort seiner Versicherung gemeldet (Wiener Städtische). Somit ist die Schuldfrage auch absolut unstrittig.
Nach dem Urlaub bin ich, um die Kosten auch im Rahmen zu halten, nur zu meiner Vertragswerkstatt gefahren und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Diesen habe ich zur Versicherung geschickt.
Die Versicherung zickt jetzt aber rum. Zuerst war ihr die Reparatur zu aufwendig und die Stundenlöhne zu teuer. Jetzt kann deren Sachverständige angeblich anhand der Bilder den Schaden nicht richtig beurteilen.
Kurzum, mein Gefühl sagt, die wollen die Geschichte in die Länge ziehen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. In D ist es ja so, das ich als Geschädigter zu einem Sachverständigen fahren kann, der den Schaden dann begutachtet. Das Gutachten schicke ich zur Versicherung und diese bezahlt dann in der Regel den Schaden und das Gutachten.
Funktioniert das in Österreich genau so oder wie ist da der Ablauf? Ist es in Österreich auch so wie in D, das wenn ich bei einem Prozess recht bekomme, dann der Gegner meine Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss?

Danke schon mal für eure Unterstützung.
Anwalt Verkehrsrecht .. alles andere ist Falsch.... auch der Anwalt wird von der gegnerischen Versicherung gezahlt...

du hast eine Kasko... dann wird es eventuell auch vom Anwalt an diese Gemeldet.. dann muss sich Versicherung mit Versicherung streiten...
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Gruß Volker
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Alt 13.11.2024, 09:09
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Zitat:
Zitat von JPCool Beitrag anzeigen
Moin

.
.
. Zuerst war ihr die Reparatur zu aufwendig und die Stundenlöhne zu teuer. Jetzt kann deren Sachverständige angeblich anhand der Bilder den Schaden nicht richtig beurteilen.
.
.


Danke schon mal für eure Unterstützung.
Dann sag ihnen doch sie sollen einen Gutachter schicken

Und der soll gleich die Kosten für Mietwagen während der Rep. und die Wertminderung mitrechnen
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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Alt 13.11.2024, 09:21
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Hallo!

Ich hab kurz meinen Versicherungsberater angerufen...

Der meinte du wärst am besten bei einem grenzüberschreitenden Schadensregulierer aufgehoben der das für dich abwickeln kann.

Genannt hat er mir die AVUS und empfohlen du solltest mit denen Kontakt aufnehmen.

https://www.avus-group.com/de/standorte-kontakt/?c=11

Hoffe das hilft...
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LG, Roland

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Alt 13.11.2024, 09:56
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Thema hier ist das Zivilrecht.

Es gelten die Rechtsnormen des Staates Österreich.

Im Grunde haben die dasselbe Rechtssystem wie wir. Das BGB (das hier die Anspruchsgrundlage bildet) ist das gleiche (abgeschrieben von uns).

Allerdings sind einige Besonderheiten zu beachten, die in der dortigen Rechtssprechung liegen. Diese kennt natürlich nur ein LOKALER Rechtsanwalt.

Ich würde Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und diese bitten einen Gutachter zu beauftragen. Freie Wahl der Reparaturwerkstatt ( zu marktpüblichen Preisen) werden auch die akzeptieren (müssen).

Ansonsten mit einem Anwalt in A drohen.

Keinesfalls irgendwelche teuren Gutachterinstitutionen/Schadenregulierer beauftragen. Im Zweifel werden die auch nicht bezahlt und können dich eh nicht vor Gericht vertreteten.
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Micha


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  #6  
Alt 13.11.2024, 10:16
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Thema hier ist das Zivilrecht.

Es gelten die Rechtsnormen des Staates Österreich.

Im Grunde haben die dasselbe Rechtssystem wie wir. Das BGB (das hier die Anspruchsgrundlage bildet) ist das gleiche (abgeschrieben von uns).

Allerdings sind einige Besonderheiten zu beachten, die in der dortigen Rechtssprechung liegen. Diese kennt natürlich nur ein LOKALER Rechtsanwalt.

Ich würde Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und diese bitten einen Gutachter zu beauftragen. Freie Wahl der Reparaturwerkstatt ( zu marktpüblichen Preisen) werden auch die akzeptieren (müssen).

Ansonsten mit einem Anwalt in A drohen.

Keinesfalls irgendwelche teuren Gutachterinstitutionen/Schadenregulierer beauftragen. Im Zweifel werden die auch nicht bezahlt und können dich eh nicht vor Gericht vertreteten.
ich würde vielleicht noch einen Anruf bei der Versicherung machen und mitteilen das ich es nun meinem Anwalt übergebe...

ich würde nur dann noch über Anwalt aus D kommunizieren... wenn dieser dann einen Anwalt in A beauftragen muss wird es doppelt teuer für die Versicherung...

daher denke ich das nach dem ersten Schreiben des Anwaltes aus D die Repraturfreigabe sehr schnell kommt...
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Gruß Volker
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Alt 13.11.2024, 10:41
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Kurze Anmerkung noch: Mein Berater (der ein eigenes Versicherungsbüro hat und schon lange im Geschäft ist) meinte nebenbei das die Kosten der Regulierung nicht vom Geschädigten zu übernehmen sei, sondern mit der Versicherung verrechnet würde.

Also dort ggf. anzurufen und sich informieren kann nicht schaden, zumindest nicht bevor man auf die Anwaltsschiene geht.

Ein harmloser Blechschaden muss sich doch innerhalb der EU regulieren lassen ohne Anwalt, das kommt doch jedes Jahr unzählige Male vor.

Mal nur so noch als Vorschlag...
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Alt 13.11.2024, 11:13
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Kurze Anmerkung noch: Mein Berater (der ein eigenes Versicherungsbüro hat und schon lange im Geschäft ist) meinte nebenbei das die Kosten der Regulierung nicht vom Geschädigten zu übernehmen sei, sondern mit der Versicherung verrechnet würde.

Also dort ggf. anzurufen und sich informieren kann nicht schaden, zumindest nicht bevor man auf die Anwaltsschiene geht.

Ein harmloser Blechschaden muss sich doch innerhalb der EU regulieren lassen ohne Anwalt, das kommt doch jedes Jahr unzählige Male vor.

Mal nur so noch als Vorschlag...
Ich hatte gerade ein gutes Gespräch mit dem externen Gutachter der Versicherung. Da scheint wohl zwischen ihm und dem Sachbearbeiter bei der Kommunikation so einiges schief gelaufen zu sein. Jetzt scheint alles erstmal zu funktionieren, bin gespannt.
Danke schon mal an alle für die guten Beiträge.
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