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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#52
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Im übrigen dürfte ich mein Boot auch mit diesem 3650er Trailer transportieren. Nur dürfte ich nicht mehr als 1360 kg an mein Auto hängen, geht aber gerade auf. Aber es geht die ganze Zeit um Folgendes: Ich zitiere hier mal aus einem früheren Post von Volker: Zitat:
Beste Grüße, DompMan
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#53
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Die 100kg Stützlast war eine Anahme von mir. Das Gesamtgewicht des Anhängers teilt sich auf in Stützlast und Achslast. aus der STVZO für dich: Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird. D.H. aber nicht das dies auch die Gesamtlast des Trailers ist ein PKW hat zwei Achslasten. Die summe dieser ist meist größer als die zulassige Gesammtmasse
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (21.10.2016 um 23:53 Uhr) |
#54
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Er hat das abgekoppelte Gesamtgewicht gewogen. Die ständigen Verweise auf die Achslast und Stützlast sind deshalb nur irreführend, weil falsch. Sein Trailer darf 2000, er hat 2060. Ergo 60 kg zu viel, nicht mehr und nicht weniger. Darum gings, denn die Rechnerei mit Gesamtgewicht - Stützlast ist beim Trailer schlicht unzulässig. Beste Grüße, DompMan |
#55
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wenn er die 60kg Abspeckt dann muss er die anderen Parameter beachten. Darum sind diese auch wichtig zu wissen und zu beachten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#56
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Mal eine Frage an die Anwesenden, wer außer Stephan hat einen Trailer, wo die Achslast niedriger ist als das zGG. Es würde mich wirklich mal interessieren, ob das diesseits der 3,5 to vorkommt. Denn es gibt die normalen Achsen bis 1800kg, also 3600kg im Tandem, es würde kaum Sinn machen, den Trailer auf solche Weise einzuschränken...
Beste Grüße, DompMan |
#57
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Bezeichnend. Ich verweise auf die bereits mehr als einmal genannten Links. Dort steht alles bestens erklärt. Übrigens auch mit den korrekten Fachbegriffen. Wer wissen will, wieviel er darf, sollte sich dort informieren. |
#58
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Hab ich genau so gemacht. Warum das nicht gleich vom Hersteller aus gemacht wird? Weil der Trailer dann billiger verkauft werden kann, wie der Kunde es eben wünscht. Man kann zB günstigere Reifen montieren... Als TE würde ich mir über die Auflastung Gedanken machen anstatt sich mit kuriosen Rechnereien auf die sichere Seite zu wünschen... Gruß Torben
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#59
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Das zulässige gesammtgewicht darf nie überschrietten werden. In Beispiel 3 wird von einer zulässigen Stützlast von 75kg geredet. Meine Anmerkungen zu dem Beispiel ist in rot eingefügt. Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf. zGG =1100 = Stützlast = 75KG + Achslast = 1025kg Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf. zGG =1200 = Stützlast = 75KG + Achslast = 1125kg Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#60
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@Cäptn Lutz, du siehst wie kompliziert das Thema ist.
Mal ein wirklich brauchbarer Tipp von mir. Geh mit deinem Gespann zum TÜV und lass dich dort genau beraten. Dann weißt du es sicher. Oder der zweite Tipp, kauf dir einen 2200er Trailer, dann bist du alle Sorgen los. Denn im übrigen kauft man Trailer immer eine Nummer größer wie benötigt, wenn es möglich ist.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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#61
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Einen größeren/passenden Trailer kann ich nicht holen, da ich dann nicht mehr in meine Halle passe (habe nur noch knapp 1 Meter "Luft" und die Tandemtrailer sind länger). Habe mich beim Anghängerexperte erkundigt: Es bleibt nur noch eine Auflastung - wenn es noch geht. Das hängt von der Achse (zul. Gewicht) und der Auflaufeinrichtung (Bremse) ab! Nun muß ich nachsehen, ob da noch Luft nach oben ist. Ich gebe mal Bescheid, wenn es was Neues gibt! Bis dahin allzeit ............. Bier überm Kiel!
Lutz |
#62
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Ich dachte immer Einachser gehen bis Maximal 1800 Kg.
Gibt es 2t Trailer mit einer Achse.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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#63
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Zitat:
http://www.bpw-fahrzeugtechnik.de/fi...katalog_de.pdf
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#64
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Hallo Lutz,
geh mal zum TÜV mit Deinem Trailer. Wenn die Achsen und Reifen zusammen die 2t tragen, dann erhöht der TÜV das zGG und trägt es in den Schein ein. In der Regel wird das zGG um den Wert der Stützlast hochgesetzt. Im Campingbereich machen das sehr viele mit ihren Wohnwagen, weil dort die Zuladung sehr eingeschränkt ist. Kannst ja mal in den Campingforen schauen. Das ist die einfachste und kostengünstigste Lösung. Gruß Axel
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#65
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Hallo zusammen,
das zGG kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, sprich aufgelastet werden. Nur hat die verbaute Achse nicht zwingend etwas mit dem Rahmen des Anhängers zu tun, die gesamte Kombination muss es tragen können. Übertrieben gesagt könnte man unter ein Traggestell dass für 2t. ausgelegt ist auch Achsen bauen die an sich insgesamt 5t. dürften, dann ändert sich aber trotzdem nichts. Die Kette reißt immer am schwächsten Glied, das gilt auch in diesem Fall. Im Camping- und auch Anhängerbereich kommt es durchaus vor dass diese z.B. wegen 100er Zulassung abgelastet werden. Da wäre eine Auflastung auf den ursprünglichen Wert natürlich problemlos möglich, eine tatsächliche Auflastung gegenüber dem Originalzustand kann hingegen spannend werden. LG Uli Geändert von Uli0308 (24.10.2016 um 19:31 Uhr)
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#66
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Zitat:
Man kann Trailer unter bestimmten Umständen auflasten, richtig ... aaber .. der TÜV will auf jeden Fall, bevor er irgendwie aktiv wird, die Gutachten über die, ich zitiere: Zuordnung der Auflaufeinrichtung der Übertragungseinrichtung und der Bremsen am Anhänger vorgelegt bekommen. Diese sind bei den einzelnen Herstellern (privat) zu besorgen. Hast du die nicht oder bekommst sie nicht, kannst du die Auflastung vergessen! Ich übernehme eigentlich nur mehr Auflastungen wenn die einzelnen Baugruppen von der Fa. Knott kommen, da klappt das recht gut. Bei anderen Herstellern gibt es meist Probleme (mit dem Bremsendiagramm) und damit dann auch keine Abnahme durch den TÜV. Der letzte Hänger war im Frühjahr ein 2000er (mit 1300er Achsen) der aufgelastet wurde auf 2300 Kg. 2600 Kg wären möglich gewesen, hat's aber nicht gebraucht. |
#67
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Sorry, aber wenn Du es nicht weißt, dann rede nicht von Bullshit. Einfach die Camperforen lesen und wissen, dass es geht.
Es geht nicht um irgendeine x-beliebige Auflastung, sondern um die Auflastung um den Wert der Stützlast. Und das ist meist problemlos möglich, wenn das zutrifft, was ich oben geschrieben habe. Mag ja sein, dass der HErsteller noch sein OK dazu geben muss, aber es geht. Und hier ging es um 60kg!!
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#68
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Wann? Wenn der Trailer überladen über 3,5 t wiegt, obwohl er als zGG 3,5 t hat? Nein. Die Fahrzeugart wird dadurch nicht verändert (in diesem Fall wäre es ja eine andere Fahrzeugart, da nach 3,5 t direkt die "großen Geschütze" kommen - es geht ums zGG).
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#69
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Zitat:
Gruß Axel
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